Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Nein. Unter Signalwirkung, wie das hier als Begründung für den Inzest-Paragraphen angeführt wurde, würde ich etwas anderes verstehen als eine generalpräventive Wirkung.

beim inzestparagraphen bin ich da ja einig mit dir, aber du hattest es ja so allgemein formuliert gehabt, dass ich nicht einverstanden sein konnte.
 
Nein. Unter Signalwirkung, wie das hier als Begründung für den Inzest-Paragraphen angeführt wurde, würde ich etwas anderes verstehen als eine generalpräventive Wirkung.


Eine der Schwierigkeiten zu solchen Diskussionen in einer Plattform wie dieser besteht darin, daß wir alle, die wir uns eine Meinung bilden oder äußern, keine Juristen sind, deshalb stellt sich mir die Frage nach der Unterscheidbarkeit von Signalwirkung oder generalpräventiver Wirkung nicht.

Was haben Strafgesetze denn für eine Funktion, außer daß sie angewendet werden? Natürlich haben sie auch die Funktion, potentielle Täter abzuschrecken, ein Verbot, das nicht durch Sanktionen vermittelt und durchgesetzt wird, wird nicht besonders wichtig genommen.


zu deinem persönlichen fall, wollte ich aber trotzdem mal nachfragen, ob denn nun einer deiner brüder wegen inzests verurteilt wurde?

Meine Erlebnisse waren nie Gegenstand irgendwelcher Ermittlungen oder Verfahren, ich hätte das auch nicht gewollt.


Was den Zusammenhang, den du weiter oben als Vergleich zur Strafbarkeit von Homosexualität angeführt hattest, angeht: das finde ich äußerst mißglückt. Zur Erläuterung: Ende der 80er Jahre gab es in Deutschland die Aktion Standesamt, in deren Rahmen Homosexuelle beiderlei Geschlechts ihre Heiratsabsichten an einem bestimmten Tag in den Standesämtern kundtaten, natürlich im Wissen, daß diese abgelehnt werden würden. Diese Ablehnungen wurden dann in Form einer Sammelklage durch sämtliche gerichtliche Instanzen gejagt mit dem Ziel, eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um das Recht auf Ehe für Homosexuelle einzufordern. Als ich damals davon las, hab ich erstmal ungläubig gegrinst, war ohnehin damals der Überzeugung, daß die Institution Ehe überholt sei. Wie auch immer, ich hab mich damals intensiver damit beschäftigt und war erstaunt zu erfahren, daß die Klage vom juristischen Standpunkt aus eigentlich hätte Erfolg haben müssen, weil im deutschen Grundgesetz nirgendwo explizit erwähnt ist, daß bei einer Eheschließung die beiden Ehepartner verschiedenen Geschlechts sein müssen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Klage abgewiesen mit der Begründung, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen einer Ehe gehöre und (so erinnere ich mich, aber den genauen Wortlaut kriege ich nicht mehr hin) in einem Telefoninterview sagte Maria Sabine Augstein, die als Anwältin die Klage eingereicht hatte, daß in diesem Zusammehang von den Richtern das moralische Empfinden der öffentlichen Mehrheit genannt worden sei ("Entwertung" des Eheverständnisses, wenn diese Institution auch Homosexuellen zur Verfügung stünde).

Worauf will ich hinaus? Anders als bei der Abschaffung des Inzestverbots ist durch die Gesetzesänderungen, die die eingetragene Lebenspartnerschaft ("kleine Ehe") von Homosexuellen ermöglicht haben, steckt in der Abschaffung der Strafbarkeit von Inzest aus meiner Sicht ein zu großes Potential, die Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit in Richtung Legalisierung von Sex zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen. Es ist ja heute schon allenthalben immer wieder mal die Frage zu lesen, was denn nun eigentlich sooo schlimm daran wäre, heutzutage wären doch 12-jährige Mädchen schon viel schneller in ihrer Entwicklung und sie legten es ja oft genug selbst darauf an...

Wie sich solche Tendenzen gesetzlich verhindern ließen: ich weiß ehrlich nicht. Vielleicht wäre eine sinnvolle Vorgehensweise nicht gerade die, ein Gesetz, das ohnehin kaum zur Anwendung kommt, einfach ersatzlos zu streichen sondern generell verschiedene Gesetze hierzu zu überarbeiten. Beispielsweise in der Form, Ausnahmeregelungen nach Prüfung (beispielsweise nach vorheriger psychiatrischer Begutachtung, wie sie für Pflegschaften bei dementen Menschen erstellt werden müssen oder auch die Psychotherapie, die jede/r TS machen muß, bevor er/sie die geschlechtsangleichende Operation machen darf) auf Antrag zuzulassen.
 
Worauf will ich hinaus? Anders als bei der Abschaffung des Inzestverbots ist durch die Gesetzesänderungen, die die eingetragene Lebenspartnerschaft ("kleine Ehe") von Homosexuellen ermöglicht haben, steckt in der Abschaffung der Strafbarkeit von Inzest aus meiner Sicht ein zu großes Potential, die Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit in Richtung Legalisierung von Sex zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen. Es ist ja heute schon allenthalben immer wieder mal die Frage zu lesen, was denn nun eigentlich sooo schlimm daran wäre, heutzutage wären doch 12-jährige Mädchen schon viel schneller in ihrer Entwicklung und sie legten es ja oft genug selbst darauf an...

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nun - ich bin kein jurist, aber ich habe studiert und auch einige jus seminare besucht. zwar nicht im strafrecht, aber ein juristisches grunddenken habe ich in mich aufgesogen. ich will jetzt nicht behaupten, dass ich ein strafrechtsspezialist wäre und auch nicht ein jurist, aber wie gesagt, gewisse juristische interpretationen weiß ich durchaus zu beurteilen. es fällt mir nicht schwer, festzustellen, dass Du den Inzesparagraphen total falsch interpretierst. NEIN es geht nicht darum, den sex zwischen jugendlichen und erwachsenen zu regeln/zu bestrafen. es hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS, null, nada, nothing damit zu tun, dass erwachsene mit kindern sex haben. es hat auch überhaupt gar nichts damit zu tun, missbrauch zu regeln oder zu bestrafen. noch einmal: es geht beim inzestparagraphen NUR und AUSSCHLIEßLICH darum sex zwischen BLUTSVERWANDTEN zu bestrafen. noch einmal: bei stiefgeschwistern, adoptivkindern oder auch blutsverwandten zweiten grades gibt es KEINE bestrafung, sofern nicht ein anderes gesetz verletzt wurde. deswegen ist die argumentation mit der du den vergleich zum verbot von homosexualität ad absurdum führen willst, falsch.

es wird in diesem thread auch ein höchstgerichtsurteil erwähnt, das der deutsche verfassungsgerichtshof in karlsruhe gefällt hat - nicht einstimmig wohlgemerkt. so hat zb der Vizepräsident des gerichtshofs, Hassemer: Die Berücksichtigung „eugenischer Gesichtspunkte“ – also des Risikos von Genschäden – sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. „Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat.“

es ist ja durchaus so, dass in ländern, wo inzest nicht strafbar ist, das trotzdem ein gesellschaftliches Tabu ist und es in diesen Ländern auch nicht vermehrt zu Inzestfällen kommt als in Ländern, wo Inzest strafbar ist.

im übrigen - von wegen präventiver wirkung. ein jurist ist weniger gut qualifiziert über die präventive wirkung gewisser gesetze eine auskunft zu geben als ein soziologe oder auch ein kulturwissenschafter. in diesem sinn und weil ich eben auch darüber gearbeitet habe, sehe ich mich durchaus dazu berufen, eine fundierte aussage tätigen zu können. es gibt gewisse verbrechen, da nützt keine noch so hohe strafe als abschreckung. es ist auch relativ einfach, nachzuvollziehen, welche das sind: affekt-verbrechen (zb mord im affekt), triebtatverbrechen (serienmörder, pädophile), sowie im allgemeinen verbrechen ohne vorsatz (fahrlässige tötung). dann gibt es verbrechen, wo eindeutig eine hohe haftstrafe abschreckend sein kann: verbrechen gegen das eigentum (diebstahl, einbruch, raub) gewisse verbrechen gegen leib und leben (manch einer wird sich in einer schlägerei womöglich doch noch zurückhalten, wenn er weiß, dass er dafür länger in den knast kommt - man denke beispielsweise auch an hooliganismus, der sich durch gezielte strafen durchaus eindämmen ließ - bemerkenswert hierbei ist, dass es nicht unbedingt zu härteren strafen kommen muss, sondern gezielte strafen (stadionverbot) durchaus einen besseren effekt erzielen können) bei inzest gibt es keine untersuchung darüber - mir wäre zumindest im deutschsprachigen raum keine bekannt, muss aber zugeben, dass meine recherche nicht gerade der gründlichkeit einer dissertation entsprochen hat - aber ich denke, dass davon auszugehen ist, dass das gesellschaftliche tabu nach wie vor eine so starke wirkung zeigt, dass die tat als solche keine markanten anstiege erleben dürfte - ganz davon abgesehen, dass eine großzahl der tatbegehungen wohl niemals ans tageslicht kommen werden - ob es jetzt erlaubt ist oder nicht.
 
Der Gedanke das Inzest straffrei sein soll gehört schon gestrafft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, aber überbewerten muß man das jetzt nicht. Ich denk mir auch über vieles: "Das gehört doch verboten!" - aber solange keine organisierte politische Bewegung draus wird nehme ich's als menschliche Äußerung.
 
Ja, aber überbewerten muß man das jetzt nicht. Ich denk mir auch über vieles: "Das gehört doch verboten!" - aber solange keine organisierte politische Bewegung draus wird nehme ich's als menschliche Äußerung.

etwas verbieten und verbieten darüber zu reden - bzw schon verbieten zu wollen darüber nachzudenken sind noch ganz andere dinge - und nein ich bin nicht der meinung, dass es harmlos ist, wenn jemand des verbot einer meinungsäußerung oder eines gedanken fordert
 
Du wirkst a bissl verbissen. Hattest 'ne schwere Kindheit? :mrgreen:



Du meine Güte!
 
Du wirkst a bissl verbissen. Hattest 'ne schwere Kindheit? :mrgreen:



Du meine Güte!

nein - ich bin bloß auf dem rechten auge sehr aufmerksam und da reicht es in österreich zu leben und in der schweiz aufgewachsen zu sein, um da ein bisschen übersensibel zu sein. was beispielsweise gerade in ungarn abgeht, halte ich persönlich für mehr als nur bedenklich - ich halte es für schlimm - sehr schlimm und dass halb europa da wegsieht (und von der anderen hälfte die hälfte sich freut) halte ich für eine tragödie
 
Ja ok. Wär vielleicht mal ein Thema für einen anderen Thread.

In diesem hier möchte ich möglichst beim Thema Inzest bleiben, geht halt nur nicht so schnell wie bei anderen Themen, da sind meine Kräfte dann doch etwas begrenzt. Ok?
 
ja klar - von mir aus gern. musst ja auch nicht auf jedes posting antworten was an andere gerichtet sind ;-)
 
solange drogensüchtige langzeitarbeitslose kinder bekommen dürfen, sollte auch inzest straffrei bleiben
 
Vorab stellt sich mal die Frage, warum ist es verboten. Nun es ist völlig richtig, dass dies verboten ist um Fehlbildungen, Behinderungen usw. durch die enge Blutlinie zu verhindern. Man kann immer wieder sehen was passiert wenn die Blutlinien eng sind. In einigen Dörfern die seit Jahrzehnten nur untereinander sich vermehrt haben, sehen heute fast alle gleich aus und haben nur das Geld und die Länder
reien vermehrt.
Es kann und wird nie funktionieren. :)
 
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