Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Dieser Satz zeigt, daß du von Mißbrauch wenig Ahnung hast.
Nein, der Satz zeigt, dass der Inzest-Paragraph nicht auf Missbrauch abstellt. Es gibt andere Paragraphen, die Minderjährige vor sexuellem Missbrauch schützen sollen. Der Inzest-Paragraph unterscheidet nicht zwischen Täter und Opfer. Beide am Geschlechtsverkehr beteiligten Blutsverwandten begehen die Straftat gleichermaßen.
 
Das Inzestverbot macht Sinn, weil es Übergriffen innerhalb des Beziehungsgeflechts Familie eindeutig mit Strafe droht. Ich weiß, du diskutierst über "einvernehmlichen" Sex unter Erwachsenen. Ich frage mich, ob Abhängigkeiten oder weniger negativ ausgedrückt: vertrauensvolle Eltern-Kind-Beziehungen mit dem Erwachsenwerden plötzlich aufhören können, um in eine neue, sexuelle Dimension überzugehen. Ich bezweifle das aber.

Was den Geschwistersex angeht: in den meisten Fällen geht es um Geschwister, die zusammen aufwachsen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß Kinder geschwisterlich unbefangen aufwachsen, um dann Zack! - als Erwachsene plötzlich zu merken: ui, is ja sexy!

Sowas wird's vielleicht geben und ich glaube, das wird gelebt und vermutlich auch ohne weitere Folgen für die Betroffenen. Wo kein Kläger, da kein Richter, es dürfte heutzutage kein Problem sein, wenn zwei Geschwister einander zugetan sind, daß sie's ausleben. ...


@Barfly, darauf habe ich versucht, in obigen Absätzen einzugehen. Ich bin der Überzeugung, daß Inzest nicht grundsätzlich Mißbrauch sein muß, ich bin aber nicht der Überzeugung, daß "Einvernehmlichkeit unter zwei Erwachsenen" bei Inzest ein häufig auftretender Fall ist. Familiäre Bindungen entstehen nicht von heute auf morgen, sie entwickeln sich. Ebenso Abhängigkeiten. Wo willst du da ernsthaft eine Grenze ziehen?
 
Nachtrag:



Dieser Satz zeigt, daß du von Mißbrauch wenig Ahnung hast. Glaubst du, das findet üblicherweise mit dem Messer an der Kehle statt? Das ist selten der Fall. "Mutti wird traurig sein, wenn ich ihr erzähle, was DU mit mir machst" (O-Ton vieler mißbrauchender Väter), "Du willst doch nicht, daß deine Miezekatze ins Tierheim kommt" usw. - eine abhängige Seele ist manipulierbar, wenn die Alternative unerträglich ist.

pardon, bei aller Liebe, inzest regelt nicht und bestraft nicht MISSBRAUCH, sondern einzig und allein den VAGINALEN geschlechtsverkehr zwischen BLUTSverwandten. ich habe nur aus der Sicht des Inzestparagraphen argumentiert - das allein, sollte Dir aufzeigen, dass der Inzestparagraph auch in Deinem Fall keinen Schutz geboten hätte, es bietet überhaupt keinen Schutz in MISSBRAUCHSfällen. es bestraft auch nicht Missbrauch. Genau dies ist ja meistens das Problem bei der Argumentation über den Inzestparagraphen, dass die meisten glauben, es ginge darum, Missbrauch in der Familie vorzubeugen - noch einmal: bei Inzest gibt es nicht einen, sondern IMMER mindestens zwei Täter und KEIN opfer. das liegt im Wesen des Inzestparagraphen. das ist so und da kannst Du das aus Deiner Sicht anders sehen wollen, aber es ist nun mal so. Was Dir widerfahren ist, ist in erster Linie Missbrauch und "nur" in zweiter Linie Inzest. Allein der Strafrahmen sollte Dir doch schon aufzeigen können, dass der Inzestparagraph eben nicht vor missbrauch schützt (in österreich maximal drei jahre...)

ich bin in meinem statement sehr wohl auf den schutz vor Missbrauch eingegangen - nur habe ich eben aufgezeigt, dass der Inzestparagraph nicht vor missbrauch schützt (zb bei adoptiveltern, stiefgeschwistern sowieso nicht), sondern den EINVERNEHMLICHEN sex unter strafe stellt
 
@Barfly, darauf habe ich versucht, in obigen Absätzen einzugehen. Ich bin der Überzeugung, daß Inzest nicht grundsätzlich Mißbrauch sein muß, ich bin aber nicht der Überzeugung, daß "Einvernehmlichkeit unter zwei Erwachsenen" bei Inzest ein häufig auftretender Fall ist. Familiäre Bindungen entstehen nicht von heute auf morgen, sie entwickeln sich. Ebenso Abhängigkeiten. Wo willst du da ernsthaft eine Grenze ziehen?

nun ist es in der Tat so, dass der Inzestparagraph eben auch äußerst selten zur Anwendung kommt. ehm familiäre Bindungen entstehen sehr wohl von heute auf morgen nämlich entweder durch geburt oder heirat (allenfalls noch durch adoption). das ist genau das wesen von familiären bindungen.

im übrigen muss ich halt auch sagen, dass nur weil du in deinem fall nicht sicher bist, ob es missbrauch ist oder nicht, der inzestparagraph nicht vor missbrauch schützt. er ist nicht dafür da, wurde nicht dafür geschaffen und kommt auch in missbrauchsfällen zur anwendung - dh wenn überhaupt dann nur eben in zweiter linie.

du stellst die frage wo die grenze gezogen werden soll? jetzt ist die grenze bei blutsverwandtschaft in erster linie. noch einmal: inzest bestraft nicht den sex von adoptivkindern oder stiefgeschwistern er regelt und bestraft nicht den nicht-vaginalen geschlechtsverkehr (und man muss nicht unbedingt penetriert werden um sexuell missbraucht zu werden) und er bestraft nicht wenn zb dein onkel, bei dem du aufwächst mit dir sex hat - noch einmal: beim inzestparagraphen geht es NICHT um missbrauch, sondern um blutschande
 
Genau dies ist ja meistens das Problem bei der Argumentation über den Inzestparagraphen, dass die meisten glauben, es ginge darum, Missbrauch in der Familie vorzubeugen - noch einmal: bei Inzest gibt es nicht einen, sondern IMMER mindestens zwei Täter und KEIN opfer. das liegt im Wesen des Inzestparagraphen.

Auch das kann ein Trugschluss sein. Weil eben die vermeintliche Einvernehmlichkeit aus einem Abhängigkeitsverhältnis resultieren kann. Ich meine damit nicht die berufliche (Vorgesetztenverhältnis) oder in der Elternautorität begründete Abhängigkeit. Daher wäre es zu einfach, den Inzestparagraphen ersatzlos abzuschaffen.
 
Wo willst du da ernsthaft eine Grenze ziehen?
Es ist häufig schwierig Grenzen zu ziehen. (Mit 13 ist man unmündig, mit 14 auf einmal mündig? Mit 17 ist man minderjährig und muss die Eltern fragen, mit 18 ist man auf einmal volljährig und darf eigenverantwortlich Entscheidungen treffen?) Die Lösung dafür wird wohl nicht sein, dass man überhaupt keine Grenzen zieht, weil man jede Grenze als willkürlich in Frage stellen könnte.

Der Gesetzgeber zieht Grenzen: Z. B. Sexueller Missbrauch von Unmündigen, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und andere.

Im Inzest-Paragraphen zieht der Gesetzgeber grundsätzlich keine Grenze:
"Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
"Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen."
Personen unter 19 Jahren werden nur dann nicht bestraft, wenn sie verführt wurden. Ansonsten unterscheidet der Paragraph nicht zwischen Täter und Opfer. Beide begehen die Straftat und werden dafür bestraft!

Weil eben die vermeintliche Einvernehmlichkeit aus einem Abhängigkeitsverhältnis resultieren kann.
Entweder ist gibt Faktoren, die echtes Einvernehmen ausschließen oder nicht. Man kann Menschen nicht pauschal entmündigen, indem man sagt, egal was sie tun, es könnte immer irgendein Abhängigkeitsverhältnis dabei eine Rolle spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch das kann ein Trugschluss sein. Weil eben die vermeintliche Einvernehmlichkeit aus einem Abhängigkeitsverhältnis resultieren kann. Ich meine damit nicht die berufliche (Vorgesetztenverhältnis) oder in der Elternautorität begründete Abhängigkeit. Daher wäre es zu einfach, den Inzestparagraphen ersatzlos abzuschaffen.

es ist kein trugschluss, weil es keine schlussfolgerung. es ist einfach so: der inzestparagraph kennt kein opfer. das ist so und da kannst noch tausend mal mit irgendwelchen abhängigkeiten kommen. die abhängigkeiten bestehen oder besthen nicht - unabhängig vom verwandtschaftsgrad, da gibt es tausend beispiele von abhängigkeiten, die unterschiedlich stark sind. noch einmal: der inzestparagraph ist in der einen familie (blutsverwandtschaft) anwendbar in der anderen nicht (adoption) das müsste euch doch klarmachen, worum es geht und worum nicht. Es geht eben um blutschande - um einvernehmlichen sex zwischen blutsverwandten und nicht um den schutz vor abhänigkeitsverhältnissen innerhalb der familie.
 
Und deswegen würdest du ihn ersatzlos abschaffen?

nicht nur, aber auch deswegen - das einzige opfer, den der inzesparagraph kennt ist der der einvernehmlichen liebe zwischen blutsverwandten (und die gibt es ungefähr ähnlich selten, wie der inzestparagraph zur anwendung kommt, wo es nicht um einvermehmliche liebe geht)
 
Und deswegen würdest du ihn ersatzlos abschaffen?
Die Frage ist: Brauchen wir den Paragraphen?
Oder gibt es nicht andere Paragraphen, die für das, was man sich hier vom Inzest-Paragraphen erwartet, zweckmäßiger sind?
Wenn Du Dir die Paragraphen 201 bis 220a ansiehst, was kann der Inzest-Paragraph leisten, das nicht von anderen Paragraphen abgedeckt wird?
 
natürlich, die beiden lieben sich (gegenseitig also) und haben einander zuvor noch nie gesehen ...
und plötzlich - von einem tag auf den anderen - müssen sie feststellen, sie sind bruder und schwester .

was für ein tragödie .
 
Genau dies ist ja meistens das Problem bei der Argumentation über den Inzestparagraphen, dass die meisten glauben, es ginge darum, Missbrauch in der Familie vorzubeugen - noch einmal: bei Inzest gibt es nicht einen, sondern IMMER mindestens zwei Täter und KEIN opfer. das liegt im Wesen des Inzestparagraphen. das ist so und da kannst Du das aus Deiner Sicht anders sehen wollen, aber es ist nun mal so. Was Dir widerfahren ist, ist in erster Linie Missbrauch und "nur" in zweiter Linie Inzest. Allein der Strafrahmen sollte Dir doch schon aufzeigen können, dass der Inzestparagraph eben nicht vor missbrauch schützt (in österreich maximal drei jahre...)


Laß mal die persönliche Schiene außen vor, wie jeder andere auch bilde ich mir meine Meinungen auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen, das sollte für eine sachliche Diskussion doch möglich sein.

Ich habe Schwierigkeiten, dir zu folgen bzw. dem, wofür der Inzestparagraf gemacht ist - und das, obwohl ich mich nicht gerade für schwer von Begriff halte. Wenn ich davon ausgehe, daß die Abschaffung eines solchen Gesetzes aber schon so schwierig zu begreifen ist, wie könnte dann verhindert werden, daß eine Gesetzesänderung nicht als Signalwirkung auf breiter Ebene eben in die Richtung, die ich befürchte, aufgenommen wird?

Werd mir die Sache erstmal eine Weile durchdenken müssen, mehr schaffe ich heut nicht.
 
Laß mal die persönliche Schiene außen vor, wie jeder andere auch bilde ich mir meine Meinungen auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen, das sollte für eine sachliche Diskussion doch möglich sein.

Ich habe Schwierigkeiten, dir zu folgen bzw. dem, wofür der Inzestparagraf gemacht ist - und das, obwohl ich mich nicht gerade für schwer von Begriff halte. Wenn ich davon ausgehe, daß die Abschaffung eines solchen Gesetzes aber schon so schwierig zu begreifen ist, wie könnte dann verhindert werden, daß eine Gesetzesänderung nicht als Signalwirkung auf breiter Ebene eben in die Richtung, die ich befürchte, aufgenommen wird?

Werd mir die Sache erstmal eine Weile durchdenken müssen, mehr schaffe ich heut nicht.

nun auch ich habe im ersten reflex gedacht: inzest abschaffen, was ist denn mit euch los, habe dann aber darüber nachgedacht und mir ist bewusst geworden, wie das wesen des inzestparagraphen wirklich ist. es hilft auch das wissen darum, dass es einige länder gibt, wo der inzestparagraph abgeschafft wurde und es dort nicht zu einem anstieg von vorfällen in diesem gebiet gekommen ist - eben weil der missbrauch ja immer noch strafbar ist.

zu deinem persönlichen fall, wollte ich aber trotzdem mal nachfragen, ob denn nun einer deiner brüder wegen inzests verurteilt wurde?
 
"Strafrechtliche Eingriffe wiegen besonders schwer. Sie führen die schärfste Waffe, die dem Gesetzgeber zur Verfügung steht." (Hassemer)

Diese schärfste Waffe des Gesetzgebers sollte nicht für Signale verwendet werden.

ehm - doch. natürlich geht es bei gewissen strafen auch um signalwirkung. wenn ein potentieller täter weiß, dass er eine harte strafe zu befürchten hat, so wird er sich vielleicht doch noch überlegen, ob er die tat begeht - umgekehrt formuliert wird es noch klarer: wenn ein potentieller täter weiß, dass er nichts oder nur wenig zu befürchten hat, wird er sich auch nicht davon abbringen lassen, die tat zu begehen. bei strafen geht es nicht nur darum, begangene taten zu sühnen, sondern eben auch mögliche künftige taten zu verhindern. die präventive wirkung von harten strafen kann man als erwiesen erachten.
 
Zurück
Oben