Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
wenn man nur gesetze machen darf, wo es opfer gibt...
Man muss zwei Fragen unterscheiden:

  • Was darf der Staat verbieten?
Grundsätzlich kann der Staat verbieten, was er will. In modernen Rechtssystemen ist diese gesetzgeberische Freiheit allerdings durch den Schutz von Grundrechten eingeschränkt. Der Staat darf in Grundrechte nur so weit eingreifen, als dieser Eingriff gemessen am Zweck des Eingriffes verhältnismäßig ist.
Um diese Frage geht es bei der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes zu § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB (Inzest zwischen Geschwistern). Was ist der Zweck des Verbotes? Ist die Bestimmung geeignet diesen Zweck zu erfüllen? Rechtfertigt dieser Zweck den Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung?
Der Senat des BVerfG hat mit 7:1 Stimmen entschieden, dass das Verbot einen Zweck hat, dass es geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen und dass dieser Zweck den Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung rechtfertigt. Die Begründung dafür ist allerdings angreifbar. (Vgl. die abweichende Meinung von Hassemer oder die kritische Darstellung hier.)
  • Was soll der Staat verbieten?
Dass der Staat etwas verbieten darf, ist noch kein hinreichender Grund, dass er es auch verbietet. Auch wenn ein Gesetz Verfassungskonform ist und Grundrechte nicht verletzt, stellt sich die Frage, ob das Gesetz notwendig und sinnvoll ist. Was soll durch das Gesetz bewirkt werden? Ist das Gesetz geeignet das zu bewirken? Gibt es gelindere Mittel als das Strafrecht, das zu bewirken? (Das Strafrecht sollte immer ultima ratio sein, das letzte Mittel zu dem der Staat greift.)
 
Zuletzt bearbeitet:
josef fritzl in einer diskussion über die straffrei-stellung von inzest auch nur zu erwähnen ist ein hohn an seinen opfern.
Fang nicht wieder an zu verdrehen. Das Argument von xxl war, dass ein Gesetz nicht beeinflussen kann, wer wen sexuell anziehend findet. Und Josef F. hat seine Tochter anziehend gefunden.
 
mit mehreren frauen zusammenleben ist polygamie. die meisten definitionen von polygamie sprechen von ehe oder eheähnlichen verhältnissen...

Eheähnliche Verhältnisse sind eingetragene Partnerschaften. Dass ein verheirateter Mann Mit einer Anderen zusammen wohnt und mit ihr schläft, das hat nichts mit dem Begriff Polygamie im juristischen Sinn zu tun. Das kommt oft vor und ist schlicht und einfach Ehebruch.
 
Fang nicht wieder an zu verdrehen. Das Argument von xxl war, dass ein Gesetz nicht beeinflussen kann, wer wen sexuell anziehend findet. Und Josef F. hat seine Tochter anziehend gefunden.

Und wenn man jeden, den man sexuell anziehend findet auch ins Bett legen darf, dann kann man etliche Sexualstrafdelikte wegdiskutieren und verharmlosen. Zum Leben gehört halt auch der Verzicht.
 
Fang nicht wieder an zu verdrehen. Das Argument von xxl war, dass ein Gesetz nicht beeinflussen kann, wer wen sexuell anziehend findet. Und Josef F. hat seine Tochter anziehend gefunden.

Hier haben bestehende Gesetze nichts verhindert, dennoch wäre es absdrus sie für solche Fälle aufzuweichen.

Eheähnliche Verhältnisse sind eingetragene Partnerschaften. Dass ein verheirateter Mann Mit einer Anderen zusammen wohnt und mit ihr schläft, das hat nichts mit dem Begriff Polygamie im juristischen Sinn zu tun. Das kommt oft vor und ist schlicht und einfach Ehebruch.
Ehebruch ist in unseren Breiten schon lange keine Straftat mehr. Auch zvilrechtlich im Scheidungfall nur dann von Belang, wenn er in kausalem Zusammenhang mit der Zerrüttung einer Ehe steht.
 
Ehebruch ist in unseren Breiten schon lange keine Straftat mehr. Auch zvilrechtlich im Scheidungfall nur dann von Belang, wenn er in kausalem Zusammenhang mit der Zerrüttung einer Ehe steht.

Stimmt wohl, und ich habe auch nicht behauptet, dass der ehebrechende Ehemann ein Straftäter sei. Das war er eigentlich nie. Die "Geliebte" konnte sich aber eine Verfahren wegen "Ehestörung" einhandeln. Weiß nicht, ob das abgeschafft wurde.

Dem Mann sagt man dann vielleicht "polygames Verhalten" nach. Aber es handelt sich nicht um Polygamie im juristischen Sinne.
 
Fang nicht wieder an zu verdrehen. Das Argument von xxl war, dass ein Gesetz nicht beeinflussen kann, wer wen sexuell anziehend findet. Und Josef F. hat seine Tochter anziehend gefunden.

ich lass mir von dir den mund nicht verbieten. ein fall josef f. hat in einer diskussion über die richtigkeit von strafbarkeit von inzest nichts verloren. dort war der sex nähmlich nicht einvernehmlich. seine tochter hat ihn nämlich NICHT sexuell anziehend gefunden.
 
seine tochter hat ihn nämlich NICHT sexuell anziehend gefunden.
Das hat auch niemand behauptet.
Nur ging es in meinem Posting 435 um die Beantwortung einer Frage betreffend sexuelle Anziehung. Und da Josef F. diese als Rechtfertigung für seine Strafdaten herangezogen hat, wird es wohl erlaubt sein ihn als Beispiel anzuführen.

ich lass mir von dir den mund nicht verbieten. ein fall josef f. hat in einer diskussion über die richtigkeit von strafbarkeit von inzest nichts verloren.
Wer will hier wem den Mund verbieten, wenn er sagt, was in einer Diskussion nichts verloren hat?
 
Beim Josef F. war es aber Inzest ... unter Anderem.

in einer diskussion um strafen für geschwindigkeitsübertretung würde man aber auch nicht unbedingt bezug drauf nehmen, dass ja ein serienmörder bei seiner flucht die geschwindigkeit übertreten hat
 
in einer diskussion um strafen für geschwindigkeitsübertretung würde man aber auch nicht unbedingt bezug drauf nehmen, dass ja ein serienmörder bei seiner flucht die geschwindigkeit übertreten hat

Im Strafverfahren wird die Verwaltungsstrafe für die Geschwindigkeitsübertretung wohl keine Rolle spielen. Allerdings hinkt der Vergleich, denn Inzest ist keine einfache Verwaltungsübertretung.
 
Im Strafverfahren wird die Verwaltungsstrafe für die Geschwindigkeitsübertretung wohl keine Rolle spielen. Allerdings hinkt der Vergleich, denn Inzest ist keine einfache Verwaltungsübertretung.

natürlich ist es ein bisschen übertrieben, aber im prinzip läufts aufs selbe hinaus. und es geht ja in unserer diskussion immer nur um einvernehmlichen sex. diesen kann man ja wohl bei f. nicht wirklich behaupten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinem Urlaub bin ich auf die interessante Diskussion in diesem Thread gestoßen, die auch überraschend sachlich geführt wurde, trotz des emotionalen Themas.

Ich denke, dass Inzest zumindest in Ausnahmefällen straffrei gestellt werden sollte. Ich erwarte, dass dies aufgrund der laufenden EGMR Beschwerde im hier zitierten Fall "Patrick" aus Deutschland auch bald zwingend notwendig sein wird.

Zur schon öfter zitierten BVerfG Inzest Entscheidung möchte ich nämlich auf die ähnlich begründete Entscheidung des VfGH zum Fortpflanzungsgesetz hinweisen, wo ebenfalls die möglichen ungewöhnlichen Familienverbindungen ins Treffen geführt wurden. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Argument aber nicht gehalten (momentan ist der Fall allerdings vor der Großen Kammer) - also besteht auch die Möglichkeit, dass in naher Zukunft auch vom EGMR festgestellt wird, dass die generelle Bestrafung von Inzest das Privatleben verletzt, möglicherweise schon in der EGMR Beschwerde "Patrick".

Noch krassere Fälle mit Chancen vor dem EGMR könnten leicht entstehen, wenn Blutsverwandte eine Lebensgemeinschaft eingehen und Kinder haben, ohne von ihrer Verwandtschaft zu wissen - und sie sich dann nicht trennen lassen wollen, wenn sie ihre Verwandtschaft zufällig erfahren, aber miteinander eine Familie aufgebaut haben. Dieses Szenario ist im Hinblick auf die verbreiteten Patchwork Familien und die verbreiteten "Rosenkriege" gar nicht so unwahrscheinlich. Da könnte auch einmal der Vater im Swingerclub Sex mit der eigenen Tochter haben, die er nicht kennt, weil ihm die Mutter den Kontakt vergällt hat. Generell bewirken diese Beziehungen, dass das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Familie nicht mehr durch Blutsverwandtschaft definiert wird, sondern dadurch, wer mit wem zusammenlebt. (So war es auch im Fall "Patrick" - der wegen Inzest verurteilte Bruder ist in Jugendheimen aufgewachsen und hat seine Schwester erst als Erwachsener kennen gelernt - sie war für ihn eine völlig Fremde, auch wenn er über die Blutsverwandschaft aufgeklärt war.)

Im Hinblick auf diese Konsequenzen des modernen Lebensstils muss der Gesetzgeber schon nachdenken, ob Gesetze, wie das Inzestverbot, noch zeitgemäß sind, und kann sich nicht einfach auf den Codex Hammurabi berufen, wie der BVerfG. Zumindest müsste ausdrücklich klargestellt werden, dass unwissentlich begonnener Inzest straffrei fortgesetzt werden darf, auch wenn die Blutsverwandtschaft später bekannt wird. Schließlich handelt es sich bei diesen Paaren keineswegs um Menschen "die weder Hemmungen noch Skrupel haben, wenn's um Sex geht" (@Steirerbua vom 14.12.2010), sondern einfach um Opfer der Umstände. Es fällt hier auch das Argument weg, dass der Inzest aus einem Abhängigkeitsverhältnis innerhalb der Familie entstanden ist, wo Kinderschutz berechtigt sein könnte, was die Intention beim Codex Hammurabi war. (Da moderne Gesellschaften aber inzwischen andere Instrumente des Kinderschutzes kennen, als Hammurabi, und der Schutz der potenziellen Kinder vor Krankheiten auch kein gutes Argument ist, wie die schon zitierte GFH-Stellungnahme zeigt, könnte man dann der Einfachheit halber auf die Bestrafung überhaupt verzichten.)
 
Sollte nicht auch über den Lebensstil nachgedacht werden?

Dass Väter ihre Kinder nicht mehr kennen - und somit versehentlich Swingerclub-Sex mit der eigenen Tochter haben könnten (Ödipus-Phänomen in moderner Form), liegt sicher zu einem Teil auch daran, dass ihre Menschenrechte von den Gerichten nicht ausreichend respektiert werden, zum anderen Teil aber auch daran, dass Väter, die für ihre Menschenrechte aktiv werden, von Polizei und Staatsanwaltschaft als Terroristen verfolgt werden (wie 2010, StA Linz).

Dieser überschießende Einsatz der Polizei (ebenso z.B. Bekämpfung von Tierschützern mit Mafia-Gesetzen, von Hobbyhuren mit verdeckten Ermittlungen gem Sicherheitspolizeigesetz) ist ziemlich Besorgnis erregend und es ist typisch für eine polizeistaatliche Gesellschaft, dass auch bei Inzest zwischen Erwachsenen der erste Reflex der Ruf nach Polizei ist, ohne auf die näheren Hintergründe des Falls einzugehen ... selbst in einem Erotikforum.
 
Ich gebe dir völlig recht, dass hinsichtlich der Vaterrechte einiges im Argen liegt. Aber ich kann nicht alle Missstände nur auf überschießenden Polizeieinsatz und Staatsgewalt zurückführen.

Der Mensch hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört (unter Anderem), dass man sich, wenn man verheiratet ist und Kinder hat auch seiner Verantwortung bewusst ist.
 
Der Mensch hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört (unter Anderem), dass man sich, wenn man verheiratet ist und Kinder hat auch seiner Verantwortung bewusst ist.

Es genügt, wenn das einer von beiden vergisst. :confused:
 
Sollte nicht auch über den Lebensstil nachgedacht werden?

ich gebe Dir recht, dass natürlich das strafrecht nicht einfach beliebig an den lebensstil angepasst werden kann und soll. jedoch ist es durchaus sinnvoll, dass man mitunter das strafrecht entrümpelt und auch von überbleibseln überholter moralvorstellungen befreit. hier gilt für mich der grundsatz: erlaubt sei, was niemanden in seiner freiheit beschneidet. natürlich gibt es auch da die möglichkeit, dass sich verschiedene "freiheiten" überschneiden und abgewogen werden muss, welche (nicht wessen!) freiheit mehr wert ist oder umständen weniger gestört wird. (insbesondere in nachbarschaftlichen verhältnissen gibts da ja wohl beispiele ohne ende)

auch muss ich dir weiter unten recht geben, dass nicht alle missstände nur auf überschießende polizeieinsätze oder unverhältnismäßiger einsatz der staatsgewalt zurückzuführen sind. zwar gibt es in österreich tatsächlich ein allzu verknüpftes naheverhältnis zwischen justiz polizei und politik, das durchaus diskussionswürdig ist. auch das sicherheitspolizeigesetz als solches wie auch den mafiaparagraphen in seiner doch sehr offenen formulierung ist ein thema über das man lange reden könnte. wie man auch darüber reden könnte, welche lobby wohl dahintersteckt, dass der mafiaparagraph auf tierschutzaktivisten angewandt wird oder auch welche lobby dahintersteckt, dass elsner auch höchstgerichtlich die höchststrafe bekommen hat, obwohl es einige milderungsgründe gegeben hätte (unbescholtenheit, untreue erfolgte nicht zur eigenen bereicherung). aber mit dem thema hat es so wenig zu tun, wie dass eine hobbyhure mittels verdeckter ermittler überführt wurde. während sicherheitspolizeigesetz oder auch der mafiaparagraph im sinne einer beinahe schon paranoiden gesetzgebung möglichst offen formuliert wurden, um ihn möglichst breit anwenden zu können und nun eben natürlich dementsprechend auch angewandt wird, wovor ja eben vor ihrer beschließung schon menschenrechtsorganisationen gewarnt hatten, ist der inzestparagraph ein überbleibsel aus einer moralvorstellung wo nicht sein darf, was nicht sein kann, was nicht sein darf. gerade auch in diesem thread zeigte sich mir wieder mal deutlich, wie einfach es ist, jene zu verurteilen, die etwas tun, was einem derart zuwider ist, dass man es verbieten möchte.
 
Der Mensch hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört (unter Anderem), dass man sich, wenn man verheiratet ist und Kinder hat auch seiner Verantwortung bewusst ist.

Auch Elternteile, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sie wahrnehmen wollen, können ohne eigenes Verschulden den Kontakt zu den Kindern völlig verlieren. Ein solcher Fall hat 2010 auch zur Verurteilung Deutschlands durch den EGMR geführt (siehe Bericht in Frankfurter Nachrichten): Der biologische Vater ist ausgewiesener Asylwerber aus Nigeria, seine Kinder wurden vom Ehemann der Mutter als die eigenen anerkannt (quasi adoptiert) und dem biologischen Vater wurde jeder Kontakt verwehrt.

Ähnliches kann natürlich auch biologischen Müttern passieren, denen das Sorgerecht entzogen wird. In einer Verurteilung Österreichs vor dem EGMR hat sich z.B. der Vater mit einem Kind in die Türkei abgesetzt und die Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind.

Das Schicksal des Ödipus in der Trilogie von Sophokles, seine biologische Mutter zu heiraten, ist also auch in der heutigen Zeit möglich: In der Antike war es der Verlust jeglichen Kontakts zum ausgesetzten Kind, das von jemand Fremden aufgezogen wurde, in der heutigen Zeit ist es das bewusste Abblocken jeglichen Kontakts.

Wobei dieses Abblocken nicht immer aus Bosheit geschieht: Anonyme Samenspender haben grundsätzlich nicht die Möglichkeit, über ihre biologischen Kinder Kenntnis zu erlangen.

Wenn es dadurch zu Inzest zwischen Erwachsenen kommt, dann liegt keinerlei Verantwortung bei den am Inzest Beteiligten, sondern die meiste Verantwortung bei der Gesellschaft, die es zugelassen hat, dass der Kontakt unterbunden wurde. Mit welchem moralischen Recht bestraft diese Gesellschaft dann diesen Inzest?

[Selbstverständlich wird unwissentlicher Inzest mangels Unrechtsbewusstsein nicht bestraft - doch wenn das so aufgebaute inzestiöse Familienleben fortgesetzt wird, etwa weitere Kinder gezeugt werden, nachdem das Wissen um Blutsverwandtschaft da ist, wird Inzest strafbar.]
 
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