Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Entschuldige, wenn ich das gerade nicht erkenne: wo ist z.B. zwischen Geschwistern mit angenommenen 1-2 Jahren Altersunterschied ein Abhängigkeitsverhältnis gegeben?

Kein Problem mockingbird; durch die enge verwandtschaftliche Verbindung ist man in einer Familie immer voneinander abhängig. Egal. ob emotionaler, finanzieller, oder welcher Natur auch immer. Egal, ob positiv oder negativ.
Die familiären Banden sind nun einmal etwas ganz spezielles.
 
sorry, aber ich kann das so auch nicht als richtig erkennen. insbesondere eben nicht auf den inzestartikel angewandt.

so würde es mich einerseits interessieren, wie diese abhängigkeitsverhältnisse denn sein sollen, wenn sich geschwister erst im erwachsenenalter kennenlernen (wo es dann auch verboten wäre, miteinander zu schlafen) bzw. wieso diese familiären Banden bei adoptierten Kindern anders sein sollte. Das fordert doch dann einigen Klärungsbedarf. aber allein die beiden Beispiele zeigen, wie veraltet dieses Gesetz ist. Natürlich muss nicht alles, was alt ist, schlecht sein, aber einen reformbedarf seh ich in jedem Fall. Ob man jetzt für ein Verbot oder dagegen ist. Das Verbot läßt sich jedenfalls - so wie es jetzt ist - nicht vernünftig begründen.
 
Gut, ich lehne mich zurück ....... und schreib jetzt was zur "Bruder - Schwester - Beziehung" der sexuellen Art. Hier wird es gar nicht immer um Gericht und Bestrafen gehen. Den viele dieser Fälle betreffen Geschwister in einem Alter, wo die volle Verantwortlichkeit für ihr Tun noch nicht gegeben ist. Dieses Alter kann in Österreich je nach Sachlage bis zu 18 Jahre betragen:



Viel restriktiver ist die Schweiz "schlimmen" Kindern gegenüber:



Ein Sohn, der knapp vor seinem 14. Geburtstag steht und seine 13 - jährige Schwester können also in Österreich sexuelle Handlungen ausüben, ohne dass sie dafür eingesperrt werden.

Und jetzt an alle Liberalen und Aufgeschlossenen: Wie würdet ihr als Eltern der Beiden darauf reagieren, wenn ihr das sexuelle Verhältnis von Bruder und Schwester entdeckt?

eine gute Frage, ich kann sie dir nicht beantworten. ich könnte jetzt so tun, als wäre ich aus dem schneider, da ich keine kinder habe und natürlich noch weniger zwei kinder habe. natürlich hätte ich etwas dagegen, dass die beiden ein sexuelles verhältnis haben. aber das ist dann eben doch immer noch meine sache als vater. eine ausmachungssache innerhalb der familie und nicht des gesetzgebers. ich muss ja auch nicht dafür sein, dass meine kinder drogen nehmen und kann trotzdem dafür sein, dass cannabis legalisiert wird. ich kann sogar ein problem damit haben, wenn mein sohn schwul wäre und trotzdem muss ich nicht dafür sein, dass homosexualität strafbar ist.
 
Und jetzt an alle Liberalen und Aufgeschlossenen: Wie würdet ihr als Eltern der Beiden darauf reagieren, wenn ihr das sexuelle Verhältnis von Bruder und Schwester entdeckt?

ich würde mich auch für heirat "stark" machen....:lol:
 
Der Ansatz ist nicht richtig, da zwischen Blutsverwandten, die unter den Inzestparagraphen fallen, immer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Dies kann nicht weggeleugnet werden, nicht einmal von den implizierten Personen.

Das stimt nicht. In dem gebrachten Youtube-Filmchen geht es um ein deutsches Geschwisterpaar, das sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt hat. Das Geschwistertum, das wir üblicherweise als gemeinsam aufwachsend implizieren, trifft dort also nicht zu und die Abhängigkeit voneinander ist mit der jedes anderen Paares gleichzusetzen.

Übrigens ist die wirtschaftliche Abhängigkeit einer Angestellten vom Chef sicher größer als die von Geschwistern untereinander.

"Machts eine Demo zu dem Thema" bitte.........ich will endlich wieder mal "herzhaft" lachen können
und in weiterer Folge sollten sie alle Inzest "anhänger" bitte von der Gesellschaft wegsperren......

Leute, die eine Strafbarkeit ablehnen, sind deswegen noch lange keine Anhänger. :kopfklatsch:

Und jetzt an alle Liberalen und Aufgeschlossenen: Wie würdet ihr als Eltern der Beiden darauf reagieren, wenn ihr das sexuelle Verhältnis von Bruder und Schwester entdeckt?

Sexuelle Interaktion zwischen Geschwistern gibt es in der einen oder anderen Form wahrscheinlich häufig, ich habe das auch bei meinen Kindern bereits erlebt. Da hilft nur Aufklärung über das, was sie tun - das können sie nämlich im Alter von <10 Jahren gar nicht einschätzen - und die gesellschaftliche Ächtung. Kleinen Kindern sagt man "das darfst du nicht", größeren erklärt man mehr.
Also tut man im Wesentlichen nichts anderes als bei jeder anderen unerwünschten Aktivität der Kinder. Die sind ja nicht alle im sexuellen Kontext zu finden.
 
So Gogolores!
Haben siddharta und DonJoe dir deine Frage ausreichend beantwortet?
Dann darf ich jetzt eine Frage an alle Restrektiven und Unaufgeschlossenen stellen:

Wäre es denn sinnvoll die Kinder dafür zu bestrafen...indem man sie z.B.in ein Heim "wegsperrt"?
 
jetzt mal im Ernst: Glaubst du wirklich, wenn das Inzestverbot aufgehoben werden würde, (und ich schreibe jetzt nicht "legalisiert" um etwas Falsches zu implizieren) es vermehrt, zu den von dir beschriebenen Zuständen kommen würde? Inzest wäre dann strafrechtlich zwar nicht mehr relevant, eine gesellschafftliche Ächtung wäre aber trotzdem noch vorhanden und es würde der Großteil der Bevölkerung sicher nicht auf die Idee kommen, es innerhalb der Familie zu treiben.
Übrigens ist das Blasen und Arschficken erlaubt, da Inzest juristisch als den Beischlaf(das Eindringen des Penis in Vagina) mit Blutsverwandten definiert wird. Und trotzdem wird man kaum mit solchen Vorfällen tangiert, obwohl diese Praktiken....legalisiert sind.
Weder ich und ich denke auch die andern Befürworter für die Aufhebung des Inzestverbotes in diesem Thread ,wollen Inzest förden, sondern nur eine sinnentleerte Bestrafung vermeiden.
ich sehe das nicht als Moralfrage oder als frage der persönlich Freiheit.
Inzest ist für mich eine Handlung unter Blutsverwandten welche zur Zeugung von Leben führt.
Die jahhunderte lange Erfahrung zeigt - das in solchen fällen die Wahrscheinlichkeit (relativ) hoch ist - das mißgebildete (auch geistig) kinder zu wellt kommen. Solche Kinder belasten die Familie und die Gesellschaft.
Daher ist es naheliegend - und macht (für mich) Sinn - das von Haus aus zu verbieten. Auch präventiv die Handlung welche dazu führen kann. Ein Verbot macht nur Sinn wenn es auch Sanktionen gibt - daher muss es eine Strafandrohung geben.
Das es auch Sinn macht - bei Abhängigkeit und bei Minderjährigen besondere (zusätzliche) Regelungen zu haben sehe ich als eine andere Baustelle.
 
Wäre es denn sinnvoll die Kinder dafür zu bestrafen...indem man sie z.B.in ein Heim "wegsperrt"?

Du schießt auch übers Ziel hinaus, denn dass Kinder nicht von Strafdrohung betroffen sein sollen haben auch die Befürworter des Status Quo großteils bestätigt.
Wenn ich mir die deutsche Entscheidung ansehe, vor allem das Gewicht der 'von der kulturhistorisch begründeten gesellschaftlichen Überzeugung gestützte Gesamtheit der Regelungszwecke' und der 'Gesundheit der Bevölkerung', dan kommen mir sehr starke Zweifel an der Motivation des Senats, das Gesetz für grundrechtskonform zu erklären.
Ein Gang vor den EGMR scheint mir hier sehr sinnvoll (und wurde offenbar bereits eingeleitet). Siehe zB hier und hier.
 
Das stimt nicht. In dem gebrachten Youtube-Filmchen geht es um ein deutsches Geschwisterpaar, das sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt hat. Das Geschwistertum, das wir üblicherweise als gemeinsam aufwachsend implizieren, trifft dort also nicht zu und die Abhängigkeit voneinander ist mit der jedes anderen Paares gleichzusetzen.

Nu, verzeih, daß ich eine Gesetzesänderung - speziell hier in Österreich - lediglich aufgrund eines deutschen Einzelfalles aus youtube weder für sinnvoll, gscheit oder notwendig erachte.
Der überwiegende Teil von Familien lebt zusammen oder hat eine Verbindung zueinander.
 
Nu, verzeih, daß ich eine Gesetzesänderung - speziell hier in Österreich - lediglich aufgrund eines deutschen Einzelfalles aus youtube weder für sinnvoll, gscheit oder notwendig erachte.
Der überwiegende Teil von Familien lebt zusammen oder hat eine Verbindung zueinander.

Die Argumentation war aber, das immer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Daher genügt ein Gegenbeispiel, um diese Behauptung zu widerlegen.
 
Wie würdet ihr als Eltern der Beiden darauf reagieren, wenn ihr das sexuelle Verhältnis von Bruder und Schwester entdeckt?

Mit Sicherheit wäre ich erschüttert ... über den Fehler, den ich da irgendwann irgendwo gemacht hätte - und würde mir umgehend Hilfe suchen, um noch Schlimmeres zu verhindern.

@ lateks ... es bot sich so an .. ;)
 
Die Argumentation war aber, das immer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Daher genügt ein Gegenbeispiel, um diese Behauptung zu widerlegen.

Lediglich wenn man sich aufs "i-Tupferlreiten" kaprizieren möchte.

In einer normalen Gesprächskultur ist klarerweise in diesem Fall das Wort "immer" natürlich richtig verwendet.
 
Lediglich wenn man sich aufs "i-Tupferlreiten" kaprizieren möchte.

In einer normalen Gesprächskultur ist klarerweise in diesem Fall das Wort "immer" natürlich richtig verwendet.

Nein. Es geht um eine juristische Frage, daher ist "i-Tüpferlreiten" nicht nur angebracht sondern zwingend nötig.
 
Lediglich wenn man sich aufs "i-Tupferlreiten" kaprizieren möchte.

In einer normalen Gesprächskultur ist klarerweise in diesem Fall das Wort "immer" natürlich richtig verwendet.

trina, ist nicht der fall, wo eben gegenteiliges eintritt und derjenige dann trotzdem ins gefängnis muss, anzeichen dafür, dass das gesetz, so wie es geschrieben wurde, falsch ist und es einen änderungsbedarf gibt, allein schon um zu verhindern, dass so ein fall wieder eintritt. und wie auch schon erwähnt, ist dieses abhängigkeitsverhältnis denn nicht bei adoptiv und stiefgeschwistern das gleiche und wird eben NICHT durch das inzestverbot "abgedeckt"

auch wenn Du Dich damit begnügst, dass einzelfälle eben pech haben und zur not zu unrecht ins gefängnis gesteckt werden, so hast Du noch immer den erklärungsnotstand, weswegen andere die im prinzip dasselbe machen, dann nicht bestraft werden...
 
, so hast Du noch immer den erklärungsnotstand,

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, denn ich sehe aufgrund eines Einzelfalles in Deutschland, hier in Österreich absolut keinen Handlungsbedarf.
Die Aufklärungspflicht und der Erklärungsnotstand liegt daher alleinig bei jenen, die warum auch immer meinen für eine Legalisierung der Blutschande eintreten zu müssen.
 
Du schießt auch übers Ziel hinaus

Klar...aber was wollte Gogolores mit dieser Frage erreichen? Die Gegner des Status Quo bestätigen ja auch, dass sie nicht von Inzest betroffen sein wollen!

Deine Links zeigen sehr gut die ganze rechtliche Problematik eines Inzestverbotes auf.

§ 172 Abs.2 erwähnt ein Erlöschen des Verwandschaftsverhälnisses. Was ist darunter zu verstehen?


Ahhjaa:
@b_richard

Es ist bereits ausführlich über die Wahrscheinlichkeit von der Geburt behinderter Kinder als Folge von Inzest und nicht-wovon du schreibst- Inzucht...Zwei Wörter, zwei verschiedene Begriffe!.. diskutiert worden.
Auch wurde bereits erwähnnt, dass als Konsequenz zur Vermeidung von Geburten behinderter Kinder, für Paare mit erblichen Vorbelastungen bzw. Behinderten , der Beischlaf auch strafwürdig sein sollte.
Lies dir bitte den Thread ganz durch, bezüglich der Details...es ist lesenswert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, denn ich sehe aufgrund eines Einzelfalles in Deutschland, hier in Österreich absolut keinen Handlungsbedarf.
Die Aufklärungspflicht und der Erklärungsnotstand liegt daher alleinig bei jenen, die warum auch immer meinen für eine Legalisierung der Blutschande eintreten zu müssen.

also ich habe meinen erklärungsnotstand, wieso dieses gesetz geändert werden müsste, schon allein damit begründet, dass es einzelfälle geben könnte, die zu unrecht verurteilt werden würden. und gesetze haben nun einmal allgemeingültigkeit zu besitzen um wirkungsvoll solche einzelfälle verhindern zu können.

desweiteren empfinde ich es als überbleibsel aus mittelalterlichen moralvorstellungen, sexuelle beziehungen strafrechtlich relevant zu behandeln, obwohl es kein opfer gibt
 
Zurück
Oben