Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Weiters schliesse ich mich der Meinung von Plastic vollkommen an.
Man kann mit nahezu jedem auf der Welt "Spass" haben. Warum muss es Schwester oder Bruder sein? In meinen Augen ist das krank............
Warum war Romeo so versessen auf Julia, er hätte doch auch mit anderen Frauen Spaß haben können. War er auch krank?

In Wahrheit ist das Wort "krank" sehr ungeeignet um sich solchen Problemen zu nähern. Früher hat man Homosexualität auch als Krankheit bezeichnet, sogar heute fällt Sadomasochismus noch unter Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F65.5).

Wird Sexualität konsensual ausgelebt, von beiden Teilen als erfüllend empfunden, geht von ihr selbst kein Leidensdruck aus. Dieser entsteht erst von außen durch Ausgrenzung und Ächtung.

Übrigens ist die wirtschaftliche Abhängigkeit einer Angestellten vom Chef sicher größer als die von Geschwistern untereinander.

....

Leute, die eine Strafbarkeit ablehnen, sind deswegen noch lange keine Anhänger. :kopfklatsch:
:daumen:

Nu, verzeih, daß ich eine Gesetzesänderung - speziell hier in Österreich - lediglich aufgrund eines deutschen Einzelfalles aus youtube weder für sinnvoll, gscheit oder notwendig erachte.
Anders gefragt: Wie viele Leute muss man diskriminieren, damit Diskriminierung (und somit Handlungsbedarf) entsteht? ... Wieviel Leute braucht man für eine Minderheit?
 
Mit Sicherheit wäre ich erschüttert ... über den Fehler, den ich da irgendwann irgendwo gemacht hätte - und würde mir umgehend Hilfe suchen, um noch Schlimmeres zu verhindern.

Mit deiner Antwort kann ich mich voll einverstanden erklären. Natürlich würde auch ich nicht nach "Erziehungsheim" oder Staatsanwalt rufen. Aber ich würde mir selbst kritische Fragen stellen und mich nach professioneller Hilfe umsehen. Als erste Maßnahme natürlich ein Gespräch und verhindern, dass diese Handlungen weiter fortgesetzt werden.
 
Wird Sexualität konsensual ausgelebt, von beiden Teilen als erfüllend empfunden, geht von ihr selbst kein Leidensdruck aus. Dieser entsteht erst von außen durch Ausgrenzung und Ächtung.
Der Leidensdruck kann auch durch Gesetze entstehen, wenn sich der Zuwiderhandelnde im Recht sieht. Gesetze werden es nie allen Recht machen.

ad 'konsenual' wäre zu sagen, dass auch eine Ehe mit mehreren Partnern nicht erlaubt ist, auch wenn alle einverstanden sind.

ad 'wer eine Straffreiheit ablehnt ist noch lange kein Anhänger': Die Straffreiheit führt aber dazu, dass sich Inzest ausbreitet. Wer das Gegenteil annimmt ist naiv. Er braucht dann noch immer kein Anhänger von Inzest sein, aber er muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er deren Ausbreitung unterstützt. Wer das nicht glaubt, soll sich überlegen was passiert, wenn es nicht bestraft wird, wenn in der U-Bahn geraucht wird.

Anders gefragt: Wie viele Leute muss man diskriminieren, damit Diskriminierung (und somit Handlungsbedarf) entsteht? ... Wieviel Leute braucht man für eine Minderheit?
Anderes gefragt: Wieviele Raucher werden durch Rauchverbote diskriminiert? Wieviele 17 Jährige werden diskriminiert, die schon besser Autofahren können als ältere Menschen, dies aber trotzdem nicht dürfen? etc
 
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also ich habe meinen erklärungsnotstand, wieso dieses gesetz geändert werden müsste, schon allein damit begründet, dass es einzelfälle geben könnte, die zu unrecht verurteilt werden würden. und gesetze haben nun einmal allgemeingültigkeit zu besitzen um wirkungsvoll solche einzelfälle verhindern zu können.

desweiteren empfinde ich es als überbleibsel aus mittelalterlichen moralvorstellungen, sexuelle beziehungen strafrechtlich relevant zu behandeln, obwohl es kein opfer gibt

Die Argumentation geht ins Leere, da es bei jedem Gesetz auch immer wieder einen Einzelfall geben könnte, der ganz speziell behandelt werden sollte. Deswegen kann man aber nicht alle Gesetze kippen, obwohl diese durchaus eine Allgemeingültigkeit besitzen (für i-Tupferlreiter: nicht im 100%igen mathematischen Sinne).

Daher haben ja auch die Richter einen Ermessenspielraum in der Bewertung und überprüfen auch die Strafwürdigkeit, minderschwere Fälle, etc. etc. etc.
Das alles funktioniert in der Realität auch, ohne, daß man alle Gesetze außer Kraft setzt.

Ferner kann auch gar nicht 100tig garantiert werden, daß es eben keine Opfer gibt, daher sind verschiedene „sexuelle Beziehungen“ eben nicht möglich.
 
ad 'wer eine Straffreiheit ablehnt ist noch lange kein Anhänger': Die Straffreiheit führt aber dazu, dass sich Inzest ausbreitet. Wer das Gegenteil annimmt ist naiv. Er braucht dann noch immer kein Anhänger von Inzest sein, aber er muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er deren Ausbreitung unterstützt. Wer das nicht glaubt, soll sich überlegen was passiert, wenn es nicht bestraft wird, wenn in der U-Bahn geraucht wird.
wer glaubt, die bestrafung führe dazu, dass inzest weniger oft vorkommt, ist naiv.
und natürlich ist es sinnlos ein verbot zu haben, wenn nicht bestraft wird. der vergleich ist aber ein äußerst schlechter. sex in der ubahn ist übrigens auch verboten. man stelle sich vor, wenn es erlaubt würde, ob wirklich mit so einem sprunghaften anstieg von leuten, die in der ubahn sex haben zu rechnen sein wird? ich glaube es kaum
 
Die Argumentation geht ins Leere, da es bei jedem Gesetz auch immer wieder einen Einzelfall geben könnte, der ganz speziell behandelt werden sollte. Deswegen kann man aber nicht alle Gesetze kippen, obwohl diese durchaus eine Allgemeingültigkeit besitzen (für i-Tupferlreiter: nicht im 100%igen mathematischen Sinne).

Daher haben ja auch die Richter einen Ermessenspielraum in der Bewertung und überprüfen auch die Strafwürdigkeit, minderschwere Fälle, etc. etc. etc.
Das alles funktioniert in der Realität auch, ohne, daß man alle Gesetze außer Kraft setzt.

Ferner kann auch gar nicht 100tig garantiert werden, daß es eben keine Opfer gibt, daher sind verschiedene „sexuelle Beziehungen“ eben nicht möglich.[/QUOTEt]

also: im STRAFRECHT und darum geht es hier, sind gesetze eindeutig. es gibt darüber hinaus definierte ausnahmen, die dann eben dazu führen, dass es strafmilderungsgründe gibt. Wenn es auch nur einen Fall gibt (oder geben könnte), in der ein unschuldiger aufgrund des gesetzes verurteilt wird (oder würde), ist das ein hinweis darauf, dass das gesetz schlecht formuliert ist.

dein hinweis darauf, dass richter einen gewissen ermessenspielraum haben, betrifft nur den strafrahmen, niemals aber die anwendung des gesetzes an sich.
 
Gesetze werden es nie allen Recht machen.

ad 'konsenual' wäre zu sagen, dass auch eine Ehe mit mehreren Partnern nicht erlaubt ist, auch wenn alle einverstanden sind.
Ja, so könnte man sagen. Es spräche nach den vorgebrachten Argumenten wirklich nichts gegen die Polygamie, wenn alle einverstanden sind. Aber möglicherweise ist der Umstand, mehrere Frauen zu haben schon Strafe genug :mrgreen:
Wieviele 17 Jährige werden diskriminiert, die schon besser Autofahren können als ältere Menschen, dies aber trotzdem nicht dürfen? etc
Rein statistisch gemessen an der Zahl der Unfälle fahren die Älteren besser.
 
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dein hinweis darauf, dass richter einen gewissen ermessenspielraum haben, betrifft nur den strafrahmen, niemals aber die anwendung des gesetzes an sich.

Die Staatsanwaltschaft kann also plötzlich vor Prozessbeginn und der Richter nach Prozessbeginn ein Verfahren/den Prozess wegen geringer Schuld, keiner Notwendigkeit der Strafverfolgung, etc. einstellen?
Interessant. Wann wurde diese Möglichkeit etwa gestrichen? Vorgestern?
 
ad 'konsenual' wäre zu sagen, dass auch eine Ehe mit mehreren Partnern nicht erlaubt ist, auch wenn alle einverstanden sind.
Ehe ist auch unter homosexuellen nicht erlaubt. "Wilde Ehe" ist auch mit mehreren Personen nicht strafbar...

ad 'wer eine Straffreiheit ablehnt ist noch lange kein Anhänger': Die Straffreiheit führt aber dazu, dass sich Inzest ausbreitet. Wer das Gegenteil annimmt ist naiv. Er braucht dann noch immer kein Anhänger von Inzest sein, aber er muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er deren Ausbreitung unterstützt.
Ich glaube nicht, dass es möglich ist durch Gesetze zu regeln, wer mich sexuell anzieht...

Wer das nicht glaubt, soll sich überlegen was passiert, wenn es nicht bestraft wird, wenn in der U-Bahn geraucht wird.


Anderes gefragt: Wieviele Raucher werden durch Rauchverbote diskriminiert? Wieviele 17 Jährige werden diskriminiert, die schon besser Autofahren können als ältere Menschen, dies aber trotzdem nicht dürfen? etc
Persönliche Freiheiten sollten dort enden, wo sie andere Freiheiten beschränken. So ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, wie Ämtern ect. zu rechtfertigen, weil dann Personen ungewollt den Rauch einatmen müssten. Bei einem offenen, gut durchlüfteten Bahnsteig, grenzt es an Diskriminierung. Dennoch ein schlechter Vergleich, Sex ist in der U-Bahn auch nicht erlaubt ... es besteht aber die Möglichkeit auszuweichen.

Bei verlässlicher Verhütung - zB. wenn beide Teile sterilisiert sind - ist das Risiko einer Schwangerschaft fast ausschließbar... Passiert es dennoch, entsteht ein Kind, wird die Situation auch nicht verbessert, wenn die neuen Eltern im Gefängnis sitzen.

Ich bleibe dabei, Aufklärung ist für mich das Mittel der Wahl ... Strafe nur in Abhängikeitsverhältnissen oder beim Fehlen der Konsensuallität...
 
die staatsanwaltschaft kann ein verfahren einstellen wegen geringer aussicht auf erfolg bei gericht mit der anklage durchzukommen, der richter kann nur dann einen prozess einstellen, wenn das gesetz es dementsprechend vorsieht. ansonsten müsstest du mir erklären, in welchem punkt der strafprozessordnung es möglich ist, dass ein richter nach eigenem ermessen wegen KEINER NOTWENDIGKEIT DER STRAFVERFOLGUNG einen prozess einstellen kann. davon habe ich nicht nur noch nie gehört, sondern es ist schlicht und einfach unsinn.
 
Ja, so könnte man sagen. Es spräche nach den vorgebrachten Argumenten wirklich nichts gegen die Polygamie, wenn alle einverstanden sind. Aber möglicherweise ist der Umstand, mehrere Frauen zu haben schon Strafe genug :mrgreen:
Rein statistisch gesehen an der Zahl der Unfälle fahren die Älteren besser.

die polygamie ist in zweierlei hinsicht ein anderer hut, weil es zivilrechtlich nicht strafrechtlich verfolgbar ist und es ist auch möglich mit mehreren frauen zusammenzuleben und auch mit mehreren gleichzeitig sex zu haben, ohne dass der staat einschreitet. für mich persönlich spricht an sich nichts gegen polygamie. ich würde allerdings ein vetorecht für den erstehepartner verlangen.
 
die polygamie ist in zweierlei hinsicht ein anderer hut, weil es zivilrechtlich nicht strafrechtlich verfolgbar ist und es ist auch möglich mit mehreren frauen zusammenzuleben und auch mit mehreren gleichzeitig sex zu haben, ohne dass der staat einschreitet. für mich persönlich spricht an sich nichts gegen polygamie. ich würde allerdings ein vetorecht für den erstehepartner verlangen.

Auch in der Schweiz wird die Polygamie strafrechtlich verfolgt.

„Wer eine Ehe schliesst oder eine Partnerschaft eintragen lässt, obwohl er verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, wer mit einer Person, die verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, die Ehe schliesst oder die Partnerschaft eintragen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

– Artikel 215 StGB

Mit mehreren Frauen zusammen zu leben und auch Sex mit ihnen zu haben, das ist noch keine Polygamie.
 
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Auch in der Schweiz wird die Polygamie strafrechtlich verfolgt.



Mit mehreren Frauen zusammen zu leben und auch Sex mit ihnen zu haben, das ist noch keine Polygamie.

ok, stimmt, die strafrechtliche verfolgung von polygamie wäre genauso einer prüfung zu unterziehen.


mit mehreren frauen zusammenleben ist polygamie. die meisten definitionen von polygamie sprechen von ehe oder eheähnlichen verhältnissen...
 
Ich glaube nicht, dass es möglich ist durch Gesetze zu regeln, wer mich sexuell anzieht...
Das nicht. Aber Gesetze und mögliche Strafsanktionen können jemanden zur Besinnung bringen. Ich sehe in der Strafe einen Lenkungseffekt, der zugegebenermassen auch das Gegenteil bewirken kann, weil bekanntlich das Verbotene lockt. Im Fall der Inzest halte ich Strafen für zielführend, weil die vorher beschriebenen Fälle von konsensualem Sex unter volljährigen Geschwistern, die in keinem Abhängigsverhältnis stehen die Ausnahmefälle sind. Und die anderen Fälle wo sich z.Bsp.ein Vater seiner -auch volljährigen - Tochter nähert können reduziert werden. Übrigens stand kürzlich in der Zeitung, dass Josef F. behauptet hat 'Es war Liebe'.
 
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Aber Gesetze und mögliche Strafsanktionen ------

die anderen Fälle wo sich z.Bsp.ein Vater seiner -auch volljährigen - Tochter nähert können reduziert werden. Übrigens stand kürzlich in der Zeitung, dass Josef F. behauptet hat 'Es war Liebe'.

:mauer:
auch wie es rauskam schon ...
ärgstens - ich finde das einfach nur extrem ekelig
man sollte die Strafen erhöhen ...
leider würde das mit Sicherheit "Triebtäter" weiterhin nicht aufhalten sich an eigenem "Fleisch und Blut" zu vergehen...

sorry - no way
 
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josef fritzl in einer diskussion über die straffrei-stellung von inzest auch nur zu erwähnen ist ein hohn an seinen opfern. er hat nicht in erster linie inzest betrieben, sondern in erster linie vergewaltigt, ihnen die freiheit geraubt, sie gequält
 
man sollte die Strafen erhöhen ...
leider würde das mit Sicherheit "Triebtäter" weiterhin nicht aufhalten sich an eigenem "Fleich und Blut" zu vergehen...

Warum also dann erhöhen, wenn es eh nichts bringt? Nur um deine Aggressionen zu befriedigen?
 
josef fritzl in einer diskussion über die straffrei-stellung von inzest auch nur zu erwähnen ist ein hohn an seinen opfern. er hat nicht in erster linie inzest betrieben, sondern in erster linie vergewaltigt, ihnen die freiheit geraubt, sie gequält
Richtig, solche Fälle wird wohl kaum jemand legalisieren wollen.

man sollte die Strafen erhöhen ...
leider würde das mit Sicherheit "Triebtäter" weiterhin nicht aufhalten sich an eigenem "Fleich und Blut" zu vergehen...
Ein Triebtäter braucht ein Opfer. Eine Legalisierungsdebatte kann logischerweise nur über Fälle geführt werden, in denen es kein Opfer gibt, dafür aber nach derzeitigem Recht zwei Täter.

Vergewaltigung und jegliche Form des Missbrauchs, wird ebenso niemand legalisieren wollen...
 
wenn man nur gesetze machen darf, wo es opfer gibt...
sollte man den wiederbetätigungsparagraphen aufheben.
 
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