Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Inzest soll strafrei sein!

Nicht weil ich vielleicht ein Freund davon wäre - Ganz im Gegenteil, sondern weil es ein Larifari-Paragraph ist welcher mehr Probleme bringt als Nutzen. Ich denke das Stgb. sollte da an anderer Stelle ansetzen und Sex erst unter Strafe stellen sofern sich tatsächlich aus dieser Verbindung Erbschäden für ein mögliches Kind ergeben würden (Ich weiß es geht hier um Inzest und nicht Inzucht odgl.)

Ich denke in den nächsten Jahrzehnten wird dafür sicher eine Basis geschaffen werden um derartiges medizinisch feststellen zu können. So ähnlich wie Blutgruppen gibt es dann halt Erbsubstanz-Gruppen (naiv) und innerhalb der Gruppe A darf zB. nicht gepoppt werden oä. So könnte man vielleicht verhindern das Kinder mit Erbschäden geboren werden. Wobei wir dann bei der Frage wären ob der Staat entscheiden darf ob ich ein behindertes Kind auf die Welt bringen darf oder nicht.
Hoppla, so was ähnliches gab's ja schon einmal ...
 
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Ich denke das Stgb. sollte da an anderer Stelle ansetzen und Sex erst unter Strafe stellen sofern sich tatsächlich aus dieser Verbindung Erbschäden für ein mögliches Kind ergeben würden

So nach dem Motto: Mord ist strafbar, der (erfolglose) Mordversuch aber nicht.
 
Ich bin zwar ein sehr offener Mensch, aber in diesem Punkt schließe ich mich dem TABU *Inzest* voll und ganz der Meinung vieler anderer hier in dieser Diskussion an.

Für mich selbst wäre so etwas undenkbar da ich aus normalen Verhältnissen komme wo auch nie so ein Gedanke aufgekommen ist und wahrscheinlich auch nie aufkommen wird.
Ganz interessant allerdings ist die Tatsache, daß man sich über die Straffreistellung bei Inzest nun plötzlich so große Gedanken macht, wo weniger verwerfliche Dinge im eingentlichen betrachtet, wenn z. B. eine Lehrerin (Schutzbefohlene) den gierigen Blicken eines pubertierenden Mannes der mitunter mit allem möglichen mehr denkt als mit dem Hirn, erliegt und nachgibt, sehrwohl strafrechtlich verfolgt werden. Sogleich es hier, auch wenn es einvernähmlich stattfindet, immer noch eine Frage des Schutzes ist vom Schutzbefohlenen her betrachtet.

Allerdings finde ich den Kern des Ansatzes Inzest straffrei zu stellen, auch nicht ganz abwägig, was auf vielen Ansichtspunkten basiert.
Ich finde daß Sex sofern freiwillig und einvernähmlich auch wenn es sich dabei um Inzest handelt, weniger als Straftat anzusehen ist, sondern vielmehr um ein nicht gerade übliches sexuelles Verlangen. Es wird ja schließlich keinem Gewalt angetan wenn beide es wünschen und vollziehen.

Es gibt in unserer Gesellschaft so viele *wirkliche* Straftaten deren Verfolgung schon schwer genug ist, da ist es durchaus verständlich, daß man einer Sache der ohnehin schwer nachzugehen ist, auch noch eine Unmenge an Paragraphen ersparen will. Die Paragraphen die es gibt lassen schon soviel Spielraum, um es für sich selbst passend zu definieren, daß hier eine Lockerung der Straffreiheit am Papier eine große Wirkung hat, in der Realität allerdings sowieso nichts ändern wird.

Seien wir uns mal ehrlich, wieviele Fälle von Inzest kommen schon an die Öffentlichkeit, wenn nicht gerade etwas daraus entsteht? Sehr sehr wenige, finde ich! Und ich denke, daß hat auch seinen Grund, denn wer dieses Tabu bricht wird sich durchaus seiner Tat bewußt sein, und dies nicht gerade kundtun. Und die Dunkelziffer, wieviele Familien hinter verschlossenen Türen sich nicht nur mit gesellschaftlich üblichen Sexualpartnern vergnügen wird sicher mal gar nicht so klein sein, wie ich mir das vorstellen könnte.
Wer das in der Vergangenheit gemacht hat, oder das Verlangen danach hat mit jemandem in der Familie intim zu werden, wird das auch weiterhin machen, egal ob es nun straffrei ist oder nicht. Jemand der noch davor steht diesen unmoralischen Schritt zu machen, wird sich auch davon nicht abhalten lassen. Ganz egal was der Gesetzgeber vorsieht. Schließlich halten unsere Gesetze auch bei wirklichen Straftaten wie Diebstahl, Raub, Mord oder dergleichen, Menschen nicht davor ab, dagegen zu verstossen.
Und eine strafrechtliche Verfolgung von Inzest ist ohnehin mehr als schwer!
Sieht man ja in den USA. Jeder Bundesstaat hat eigene Gesetze, ganz speziell was Sex angeht. In einem Bundesstaat ist Oralsex verboten, im anderen wieder Analsex. Und??? Ein Haufen an Paragraphen und Gesetze was verboten ist, aber wirklich verfolgen ist schwer. Denn nicht jeder lässt sich dabei beobachten was in den eigenen 4 Wänden geschieht, und ich bin mir sicher, daß sicher mindestens ein Pärchen in den einzelnen Bundesstaaten wo z.B. Oralsex verboten ist, auch gegen dieses Gesetz verstoßt!

Das es wie schon öfters hier angeführt wurde, in einzelnen Kulturen geduldet oder praktiziert wird kann ich weder bestätigen noch dagegen sprechen.

Und eine Straffreiheit ist sicher nicht mit einem Freifahrtsschein zu vergleichen.
Ich glaube kaum, daß plötzlich jeder mit jedem poppen will oder wird, wenn es nun zu einer Straffreiheit bei Inzest kommen sollte.
Denn es ist auch ohne Gesetze etwas das in den meisten Menschen ohnehin und zu Recht als Tabu verankert ist. Und nur weil es nun plötzlich keine Strafe mehr dafür geben sollte, könnte ich mir zumindest nicht vorstellen, plötzlich den Wunsch zu verspüren mit meiner Mutter oder Schwester schlafen zu wollen.
Das wäre vielleicht bei Drogen so, denn wenn nicht mehr strafbar würde es sicher viele geben, die das mal versuchen möchten.

Auch der Aspekt ab wann denn Inzest strafbar sein soll, wie er schon einige Male angeführt wurde, ist für mich keine Lösung.
Entweder es gibt eine Strafe oder nicht. Es kann keine halben Sachen geben, wie Du darfst zwar Inzest praktizieren, aber wenn Du nicht verhütest und ein Kind unschuldig daraus gezeugt wird, dann gibts Strafe! Das einzig darunter leidende Wesen ist das daraus entstehende Kind, in dessen Haut ich dann nicht stecken möchte. Die zeugenden Personen hatten ja ihren Spaß dabei, ein daraus entstehendes Kind ist der einzige Leittragende.

Schließlich gibt es ja auch bei anderen Delikten wie z.B. Mord keine Ausnahmen, wie Du hast einen Mord versucht aber er ist mißlungen, also straffrei, oder Du hast einen Mord erfolgreich durchgeführt und wirst dafür bestraft. Es gibt zwar Milderung im Gesamtergebnis der Strafe, aber ein strafbar oder nicht strafbar gibt es nicht. Und das ist auch gut so!!!

Lange Rede - Kurzer Sinn
Freiwillig gewünschter und vollzogener Inzest soll straffrei werden! Vielmehr sollte man hier vermehrt auf Aufklärung setzen, auch wenn es sich blöd anhört....schon wieder mehr Aufklärung! :mrgreen:
Stattdessen sollte man das System der Strafverfolgung bei Mißbrauch wie er leider viel zu oft in unserer Gesellschaft vorkommt, überarbeiten und die Strafen verschärfen.

Was ist das für ein Vergleich wenn 2 frei denkende Menschen sich zu einem Familienmitglied sexuell hingezogen fühlen und dafür mit einer Strafe von mehreren Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, obwohl alles einvernähmlich geschehen ist und das Leben der Beteiligten auch nicht weiter dadurch negativ verändert wurde.
Hingegen wo bei Mißbrauch jemand aus Lust und seiner eigenen Befriedigung seinen Schützling, oder wenn kein näheres Verhältnis zueinander besteht halt unter Gewalteinwirkung das Leben eines anderen zerstört, auch nicht wirklich wesentlich mehr betraft wird.

Hier sollte man mal eher ansetzen, denn Mißbrauch ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt und sollte wesentlich härter bestraft werden, als sich die Frage zu stellen, ob nun Strafe oder nicht wenn 2 Verwandte freiwillig miteinander intim werden nur weil es seeeehr umstritten ist. Denn Inzest stellt für mich weniger eine Straftat dar, als mehr eine Frage der Aufklärung.

Nun habe auch ich meiner Meinung kund getan, auch auf die Gefahr hin, von dem einen oder anderen zerissen zu werden.

Trotzdem noch einen angenehmen Tag euch allen.
 
Freiwillig gewünschter und vollzogener Inzest soll straffrei werden!

Nun habe auch ich meiner Meinung kund getan, auch auf die Gefahr hin, von dem einen oder anderen zerissen zu werden.

Du wirst nicht zerrissen ........ aber einen kleinen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Über die Strafbarkeit unfreiwillig vollzogenen Inzests kann es ohnehin keine Debatte geben. Denn auch unter Verwandten ist gegen den Willen eines Beteiligten erzwungener Sex schlicht und einfach Vergewaltigung.
 
Stimmt, habe ich vergessen anzuführen, weil es für mich selbstverständlicherweiße auch unter Mißbrauch fällt. Da kann und darf es wie Du schön ergänzt hast, keine Debatte geben!
 
Freiwillig gewünschter und vollzogener Inzest soll straffrei werden! Vielmehr sollte man hier vermehrt auf Aufklärung setzen

Aufklärung ist nicht nötig: Wie empirische Erfahrungen in israelischen Kibbuzim gezeigt haben, haben Kinder, die bis zum Alter von 6 Jahren miteinander aufwachsen (in der Familie, im Hort) als Erwachsene im Regelfall keinen sexuellen Kontakt, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Der Fall Patrick (das zitierte BVerfG Urteil aus D im Jahr 2010) und - psychologisch interessant - auch die Ödipus Legende sind Ausnahmesituationen, wo der normale geschwisterliche Kontakt in der Kindheit gefehlt hat. Einvernehmlicher Inzest zwischen Erwachsenen betrifft also so wenige Personen, dass Aufklärung Verschwendung von Resourcen wäre.
 
nedul, ich hab nicht gesagt, dass es normal sein soll. ich finde es nur eine nüchterne überlegung wert, mit welchem argument denn jemand bestraft werden soll, wenn sich zwei menschen lieben. und ich muss zugeben, dass ich mich zuerst selbst auch gewundert habe, darüber wieso der schweizer bundesrat dieses gesetz aufheben will, habe mir aber dann die argumente durchgelesen und nach längerem nachdenken bin ich zu dem schluss gekommen, es gibt nicht wirklich ein gutes argument für die bestrafung von inzest. dass etwas abnormal oder unnatürlich ist, kann ja nicht wirklich argument für die bestrafung eines so genannten "verbrechens ohne opfer" sein. genauso könnte man auch argumentieren, dass es unnatürlich sei, ein auto zu benutzen ... ;-)



Dieser Thread ist schon alt, aber ich habe gesehen, daß du hier noch aktiv bist, siddharta. Ich bring's nicht fertig, im hirni-Thread das Thema Inzest zu behandeln, deshalb also hier.

Vorwegschicken möchte ich, daß eines meiner Lieblingsbücher das von John Irving: "Das Hotel New Hampshire" ist, es handelt unter anderem auch von der leidenschaftlichen Liebe zweier Geschwister zueinander, die sie letzten Endes durch ein exzessiv durchgevögeltes Wochenende zu lösen versuchen (ist aber nur ein Nebenstrang innerhalb eines weiteren, sehr engen Familiengeflechts).

Ich versuche solche Dinge nicht aus der moralischen Brille zu sehen, sie objektiv zu betrachten fällt mir als ehem. Betroffene natürlich auch schwer. Ich erwähne das, weil:

ich war noch Kind - also Mißbrauch. Meine Brüder waren 2 bzw. 4 Jahre älter als ich, aber selbst noch in jugendlichem Alter. Also doch kein Mißbrauch. Manipuliert wurden diese sexuellen Übergriffe durch unsere Pflegemutter. Also doch wieder Mißbrauch. Gewehrt habe ich mich nicht, im Gegenteil, ich suchte teilweise aktiv diese sexuellen Situationen. Also doch kein Mißbrauch. War für mich die einzige Chance, nicht als Abfall wahrgenommen zu werden, in diesen Situationen wurde ich wenigstens bei meinem Namen genannt. Also doch Mißbrauch?

Wer jetzt noch nicht verwirrt ist: ich bin's bis heute. Was passiert, wenn Bindungen - insbesondere zwischen Menschen, die eigentlich einander vertrauen können müßten, plötzlich einen anderen als den zu erwartenden Zusammenhang erfahren? Grenzen lösen sich auf, man verliert die Orientierung, was die eigenen Bedürfnisse und Wünsche angeht. Das ist zerstörerisch, das läßt sich auch nicht mehr einfach so richten. Bis heute kann ich oft nicht unterscheiden, ob ich etwas will oder ob ich lediglich auf die Wünsche anderer reagiere, es ist schwierig, damit klarzukommen. Gerade auch innerhalb Beziehungen.

Nicht umsonst gibt es Regeln und Tabus in der Gesellschaft, die auch per Gesetz eingefordert und Regelbrüche entsprechend sanktioniert werden. Das Inzestverbot macht Sinn, weil es Übergriffen innerhalb des Beziehungsgeflechts Familie eindeutig mit Strafe droht. Ich weiß, du diskutierst über "einvernehmlichen" Sex unter Erwachsenen. Ich frage mich, ob Abhängigkeiten oder weniger negativ ausgedrückt: vertrauensvolle Eltern-Kind-Beziehungen mit dem Erwachsenwerden plötzlich aufhören können, um in eine neue, sexuelle Dimension überzugehen. Ich bezweifle das aber.

Was den Geschwistersex angeht: in den meisten Fällen geht es um Geschwister, die zusammen aufwachsen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß Kinder geschwisterlich unbefangen aufwachsen, um dann Zack! - als Erwachsene plötzlich zu merken: ui, is ja sexy!

Sowas wird's vielleicht geben und ich glaube, das wird gelebt und vermutlich auch ohne weitere Folgen für die Betroffenen. Wo kein Kläger, da kein Richter, es dürfte heutzutage kein Problem sein, wenn zwei Geschwister einander zugetan sind, daß sie's ausleben.

Aber der gesetzliche Rahmen - die Grenze - die muß, meine ich bleiben. Wenn er fiele, wäre der Schaden dadurch ungleich viel größer, als es der Nutzen für die wenigen, die sich innerhalb der Familie verlieben, sein könnte, weil damit eine Signalwirkung verbunden wäre, die da lautet: Sex innerhalb der Familie ist in Ordnung.

Mir persönlich hat über lange Zeit das Wissen, daß das, was passiert ist, NICHT in Ordnung war, irrsinnig geholfen, weil es mir selbst eine Orientierung gegeben hat: ich durfte mich dafür schlecht fühlen, ich mußte wenigstens in diesem Punkt nicht glauben, daß ich falsch ticke.
 
Ich versuche solche Dinge nicht aus der moralischen Brille zu sehen, sie objektiv zu betrachten fällt mir als ehem. Betroffene natürlich auch schwer. Ich erwähne das, weil:

chapeau, außergewöhnlicher Beitrag!
:klatsch:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer jetzt noch nicht verwirrt ist: ich bin's bis heute.

man muss aber auch nicht unbedingt alles entklausulieren, auflösen, endlos hinterfragen etc

wichtig ist mEn mit erfahrungen, erinnerungen usw umgehen zu können, daraus zu lernen und daraus die besten entscheidungen für die zukunft zu treffen
schliesslich gehts ja auch um die zukunft und nicht um die vergangenheit

hinterfragen ist gut, aber nicht bis zum exzess und der selbstzerstörung

ich hab auch so meine jugenderinnerungen, allerdings nicht sexueller natur, sondern durch ein sehr strenges elternhaus > vater

hat mir geschadet und auch geholfen, heute steh ich (mit 52) drüber...
 
Wie so oft hast du die eigentliche Aussage in meinem Beitrag nicht verstanden, fsh777.

Es geht nicht darum, Dinge bis zum Exzeß auseinanderzufriemeln, sondern um den Verlust der Fähigkeit, überhaupt zu wissen, was man denken, fühlen oder tun soll.

Das passiert, wenn Grenzen zu oft und zu massiv überschritten werden. Da bleibt am Ende nichts anderes mehr übrig als mit Hilfe des Verstandes zu selektieren. Ich habe das Glück, das zu können. Viele andere nicht, ich habe einige kennengelernt, die ähnliches überlebt haben. Viele von ihnen sind nicht mehr in der Lage, ihr eigenes Leben zu steuern, sie nehmen Drogen, saufen sich zu und fragen sich, was sie dem "Drang", sich von fremden Leuten ficken zu lassen, gegensteuern können.

Nur ein Beispiel, jeder hat natürlich seine eigene Weise, mit ollen Kamellen umzugehen.
 
Wie so oft hast du die eigentliche Aussage in meinem Beitrag nicht verstanden, fsh777.

alles klar fritzie

ich habs halt so verstanden, wie du es geschrieben hast (für mich)

wenn du es anders gemeint hast, bitte schön...


ich werd mich halt in zukunft bei deinen posts mit meinen reaktionen zurücknehmen...auch kein problem...

alles liebe...
 
nachsatz:

@fritzie

sorry wollte dir nicht zu nahe treten...

kommt nimmer vor, versprochen...
 
Nein, ich war unfair und ungeduldig, das lag nicht in meiner Absicht.

In diesem Strang geht es um die Frage nach Legalisierung von Inzest, und ich habe meine Gründe versucht aufzuzeigen, warum ich das für einen Fehler halte, und zwar nicht aus moralischer Sicht sondern aus der Überzeugung, daß es bei Inzest sehr wohl Geschädigte geben wird (das berührt die strafrechtliche Seite), auch wenn Leute ohne eigenen Erfahrungshintergrund diese Schädigung nicht sehen oder auch nur erfassen können.

Diese - ich nenne das "Grenzverschiebungen" - können weitreichende und nachhaltige Folgen haben, die nicht nur auf subjektiv empfundenem Leid beruhen, sondern durchaus auch volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können, darüber hinaus auch u.U. gefährdendes Potential für die Gesellschaft.
 
Wer jetzt noch nicht verwirrt ist: ich bin's bis heute. Was passiert, wenn Bindungen - insbesondere zwischen Menschen, die eigentlich einander vertrauen können müßten, plötzlich einen anderen als den zu erwartenden Zusammenhang erfahren?

Damit sprichst du das eigentliche Kernproblem an. Sehr nahe Verwandtschaft sollte auch Vertrauen bedeuten. Kinder brauchen Bezugspersonen, denen sie ihr volles Vertrauen schenken können. Ich bin zwar weder Psychologe noch Kinderpsychiater, aber ich denke mir, dass sich aus diesem Vertrauen auch die "Beziehungsfähigkeit" im späteren Leben entwickelt.

Wird dieses Vertrauen aber enttäuscht, dann gibt es sicher einen "Knacks" in der Persönlichkeitsentwicklung.
 
@fritzie

Als erstes muss ich sagen, dass ich von Deinem Beitrag sehr beeindruckt war und ich es sehr mutig finde, dass Du Dich so offen äußerst.

nun, zu Deinem Fall etwas zu sagen ist insofern nicht ganz leicht, als dass die Faktenlage nicht ganz eindeutig ist. Damit meine ich, dass Du schilderst, dass diese Übergriffe durch Deine Pfelgemutter initiiert waren. Nun ist mir nicht ganz klar, ob Deine Brüder deine Blutsbrüder waren oder die leiblichen Brüder Deiner Pflegemutter und sozusagen deine Stiefgeschwister. Es macht für das Abhängigkeitsverhältnis natürlich nur einen unwesentlichen Unterschied, aber eben für die strafrechtliche Relevanz sehr wohl. Und genau dies zeigt das Problem des Inzestparagraphen auf: er sieht keine Bestrafung vor, wenn es nicht um Blutsgeschwister geht, sprich, geschlechtsverkehr zwischen stiefgeschwistern ist erlaubt - jedoch ist der geschlechtsverkehr von blutsgeschwistern, die nicht mal miteinander aufgewachsen sind verboten. desweiteren ist in den meisten ländern nur der vaginale verkehr verboten. alle anderen Spielarten des sexuellen Kontakts sind aber nach wie vor erlaubt. Ich will damit nur aufzeigen, dass der Inzestparagraph in Fällen wie Deinen nur unzureichend Schutz bietet - bzw. den Tätern Bestrafung. Außerdem ist ja nur der TAT-Täter (in Deinem Fall Deine Brüder UND auch Du [!]) straffällig geworden, nicht aber der Anstifter (in Deinem Fall wohl die eigentliche Täterin - deine Pflegemutter). Ich will aber jetzt auch keine juristische diskussion um Deinen konkreten Einzelfall anzetteln, dafür fehlen zu viele Informationen (wie zb das genaue Alter von Dir und Deinen Geschwistern bei der ersten Tat-Begehung sowie den Zeitpunkt etc.), mal davon abgesehen, dass es wohl auch nicht Sinn der Sache und nicht dieser Diskussion ist.

Ich bin auch absolut davon überzeugt, dass es nötig ist, solche Übergriffe gesetzlich zu regeln. Die sind auch geregelt, nur sind sie eben nur teilweise durch den Inzestparagraphen geregelt und andererseits sind eben andere von dem Inzestparagraphen betroffen, wo es sich eben nicht um Abhängigkeitsverhältnisse geht und sich zwei Menschen einfach lieben.
 
@siddharta, es waren meine leiblichen Brüder. Diesen "Fall" juristisch aufzudröseln wäre in der Tat ein am Ziel vorbeischießendes Verwirrspiel, steht hier auch nicht zur Disposition.

Warum ich aus meiner eigenen Geschichte erzählt habe hat den Grund, daß ich aufzeigen wollte, was ich innerhalb eines Familiengeflechts durch Gesetze für schützenswert halte, und auch, warum ich die körperliche Unversehrtheit (dazu zähle ich auch sexuelle Aktivitäten) für wichtig halte.

Was du im Einzelnen aus juristischer Sicht aufgezählt hast mag interessant sein, zeigt aber ja nur, daß Gesetze oft einfach nur unvollkommen Schutz gewähren können und daß es viele Einzelfälle gibt, bei denen besondere Umstände zu Ausnahmen führen können (wie den, daß Geschwister nicht zusammen aufwachsen z.B.) - kein Gesetz der Welt kann es leisten, umfassenden Schutz für alle und in jeder Lebenslage zu bieten.

Und deshalb vertrete ich die Meinung, daß ein Gesetz, das insgesamt mehr Schutz als Ungerechtigkeit bietet, aufrechterhalten werden muß und nicht zugunsten von möglichen Einzelfällen abgeschafft werden darf.

Ich hätte mir gewünscht, daß du auf diesen Punkt eingehst.
 
daß es bei Inzest sehr wohl Geschädigte geben wird
Wer ist der Geschädigte und wer soll bestraft werden? Sind beide beteiligten Geschädigte? Sollen beide bestraft werden?

Der Inzest-Paragraph stellt den Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten unter Strafe. Punkt. Eine Unterscheidung, dass der/die eine Beteiligte am Geschlechtsverkehr (der/die Ältere?) TäterIn und der/die andere Beteiligte am Geschlechtsverkehr (der/die Jüngere?) Opfer sei, findet hier grundsätzlich nicht statt. Beide sind Straftäter!

deshalb vertrete ich die Meinung, daß ein Gesetz, das insgesamt mehr Schutz als Ungerechtigkeit bietet, aufrechterhalten werden muß und nicht zugunsten von möglichen Einzelfällen abgeschafft werden darf.
1. Wenn wir hier über ein bestimmtes Gesetz diskutieren, dann werden wir das juristisch aufdröseln müssen.
2. Ein Gesetz stellt auch einen Eingriff in Grundrechte dar. Hier das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Man kann es sich daher nicht so einfach machen, ein Gesetz damit zu rechtfertigen, dass es eher nützt als schadet. Der Nutzen des Gesetzes muss den Eingriff in Grundrechte rechtfertigen. Darum ging es bei der oben genannten Entscheidung des BVerfG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag:

(in Deinem Fall Deine Brüder UND auch Du [!]) straffällig geworden,

Dieser Satz zeigt, daß du von Mißbrauch wenig Ahnung hast. Glaubst du, das findet üblicherweise mit dem Messer an der Kehle statt? Das ist selten der Fall. "Mutti wird traurig sein, wenn ich ihr erzähle, was DU mit mir machst" (O-Ton vieler mißbrauchender Väter), "Du willst doch nicht, daß deine Miezekatze ins Tierheim kommt" usw. - eine abhängige Seele ist manipulierbar, wenn die Alternative unerträglich ist.
 
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