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Gast
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Das kannst du aber gesetzlich nicht durchdrücken.
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Ich weiß, Seneca. Der Fall geht hier immer wieder mal durch die Medien. Ich war nur zu faul, den aktuelleren Link zu suchen.
Mich würde mal die Motivation der "Gegenseite" interessieren, so vehement in dieser Angelegenheit mitzudiskutieren.
Ja, und ist es das nicht? Eltern haben die verdammte Pflicht, von Anfang an Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wer dazu nicht imstande ist, der sollte es besser lassen.
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Ja, und ist es das nicht? Eltern haben die verdammte Pflicht, von Anfang an Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wer dazu nicht imstande ist, der sollte es besser lassen.
für mich ist das umgekehrte eine heikle aussage. ich kenne einige behinderte die nicht ihre behinderung als behinderung ansehen, sondern ihre behandlung durch andere. nur dort wo sie als opfer gesehen werden, fühlen sie sich als opfer.
das mit dem contergan ist ein vergleich der nicht mal mehr hinkt, der kommt kaum mehr vom fleck. bei contergan gibt es einen schuldigen - das war von jener pharmafirma fahrlässig. nun könntest natürlich sagen, dass wenn ein kind mit einer behinderung auf die welt kommt, weil die mutter in der schwangerschaft drogen konsumiert hat, das sei auch ein opfer und aus deiner argumentation kannst das natürlich bei jeder risikogruppe sagen - ob es denn sinnvoll ist, ist eine andere frage. ich bin nicht der meinung, dass ein behinderter aufgrund seiner behinderung ein opfer ist.
Nur: wie finde ich heraus, dass ich die verantwortung tragen kann, wenn ich noch gar keine kinder habe??
Menschen, die völlig schuldlos mit Behinderungen auf die Welt gekommen sind, werden - wie mein Beispiel eben belegt - als Opfer angesehen, daher auch Entschädigungen, etc.
Wenn nun also ein Kind mit Behinderungen geboren wird die daherkommen, weil 2 Menschen bewußt gegen ein Gesetz verstoßen - und der Inzestparagraph wurde ja auch nicht aus Spaß eingeführt - und sich den Auswirkungen ihres Handelns bewußt sein müssten, neige ich schon zu der Ansicht, daß dieses Kind als Opfer zu bezeichnen ist.
Nun noch zum "Opferbegriff"
Natürlich wird nicht jeder mit einer Behinderung automatisch zu einem Opfer, denn zum Opfer wird man wenn man schuldlos durch etwas unvorhersehbares zu Schaden kommt. Kriegsopfer, Erdbebenopfer, Opfer einer anderen Katastrophe etc.
Es ist also meiner Meinung nach natürlich ein Unterschied - auch wenn die Auswirkungen gleich sein können - warum man behindert ist.
Natürlich ist es nicht dasselbe, wenn wer unschuldig am Zebrastreifen von einem Besoffenen niedergeführt wird und sein Leben lang im Rollstuhl sitzen muß, oder wenn etwa ein Freeclimber aus Eigenverschulden 20 Meter abstürzt und fortan auch dieses Schicksal teilen muß.
Einmal Opfer, einmal nicht.
Wenn nun also ein Kind mit Behinderungen geboren wird die daherkommen, weil 2 Menschen bewußt gegen ein Gesetz verstoßen - und der Inzestparagraph wurde ja auch nicht aus Spaß eingeführt - und sich den Auswirkungen ihres Handelns bewußt sein müssten, neige ich schon zu der Ansicht, daß dieses Kind als Opfer zu bezeichnen ist.
Das kannst du aber gesetzlich nicht durchdrücken.
Der Mensch hat nicht nur einen freien Willen, er hat auch einen Kopf. Und den könnte er manchmal auch zum Lernen, Denken und Entscheiden einsetzten.
Du hast schon recht. Trotzdem laden sie Schuld auf sich. Und ..... ich bin zwar gegen ein übertriebenes Eingriffsrecht des Staates in die Rechte der Eltern. Aber hier ist auch zu überlegen, ob man Kinder von drogenabhängigen nicht aus dem Milieu heraus holen sollte. Was natürlich eine vom Drogenkonsum der Mutter verursachte Schädigung nicht mehr rückgängig macht.
Der Mensch hat nicht nur einen freien Willen, ...
finde ich witzig, dass Du mir vorwirfst, ich würde alle behinderten in einen topf werfen und sie grundsätzlich nicht als opfer bezeichnen (obwohl ich eigentlich immer kinder gemeint habe, die mit einer behinderung auf die welt kommen) und du pauschal alle behinderten als opfer zu sehen scheinst.
ich bin nicht der meinung, dass ein behinderter aufgrund seiner behinderung ein opfer ist.
...opfer der unvernunft der eltern sind, trotzdem kinder zu bekommen.
so bezweifle ich eben auch die richtigkeit der ansicht, dass es sinnvoll ist, zwei menschen, die sich lieben zu verbieten, kinder zu bekommen.
ich kann es nicht für richtig erachten, dass man kinder, die mit einer behinderung auf die welt kommt, grundsätzlich als opfer bezeichnet.
ich halte es für vorsintflutlich, sexualmoralische vorstellungen in einem strafgesetzbuch seinen ausdruck zu verleihen.
ich finde es genau so falsch, jemanden zu einer beziehung zu zwingen wie jemandem eine beziehung zu verbieten.
ja der staat sagt, dass so eine beziehung prinzipiell nicht in frage kommt. ich schaue mir an, aus welchen gründen der staat das tut und kann keinen der gründe als plausibel erachten, ausgenommen vielleicht den sexualmoralischen grund - aber den erachte ich als falsch.
und nein, das kann keine türe öffnen denen ich nicht zustimmen würde, denn es geht um sexualmoralische vorstellungen, die im STRAFgesetzbuch seinen ausdruck finden. dass vergewaltigung oder auch pädophilie weiter strafbar sind, hat nichts mit sexualmoral zu tun, sondern mit dem grundsatz, dass jeder nur so weit die freiheit hat zu tun, was er will, solange er die freiheit des anderen nicht beschneidet.
ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist in einer diskussion immer alles zu wiederholen, was man weiter oben schon erwähnt hat
ich habe ja schon erwähnt, dass contergan eine ausnahme in dem sinne ist, dass es da einen eindeutigen schuldigen gibt.
...wo es einen eindeutigen schuldigen gibt und dass ich es eben nicht als schuld der eltern ansehe...
sexualmoralische vorstellungen
Und auch hier drehen wir uns im Kreis, weil das Eis an dieser Stelle sehr dünn ist. Ich glaube nicht, daß sich diese Bereiche so einfach trennen lassen, Vergewaltigung bzw. sexuelle Gewalt besteht nicht immer aus vereinzelt stattfindenden gewaltsamen Übergriffen, sondern baut sich oft über viele Jahre aus abhängigen Beziehungen heraus auf.
So lange diese Grenze nicht zu ziehen ist, sehe ich die Argumentation, es ginge lediglich um eine Beschneidung mündiger Erwachsener, als äußerst fragwürdig.
Und dieser Punkt, fürchte ich, ist von denen, die nicht über eigene Erfahrungen verfügen (müssen), offenbar weder vermittelbar noch glaubwürdig.
Wie gesagt wollte ich mit dem Beispiel nur aufzeigen, daß Du mit Deiner generellen Aussage meiner Meinung nach eben irrst, und dazu reicht ja eine Ausnahme schon.
yeap, hier unterscheiden wir uns halt sehr deutlich.
Ich sehe es halt so, daß ich nicht die Polizei oder das Planquadrat dafür verantwortlich machen kann, sondern eindeutig selbst Schuld dran bin, wenn ich einen Liter Wein becher und dann halt positiv bei der Alkkontrolle bin.
Keine Sorge, ist mir aber noch nicht passiert, da ich den Wagen lieber stehen laß, wenn ich was trinke.
ich habe nicht gesagt, dass behinderte generell keine opfer sind, sondern dass nicht generell behinderte opfer sind...
ich bin nicht der meinung, dass ein behinderter aufgrund seiner behinderung ein opfer ist.
verstehe jetzt wirklich nicht, wie du das vergleichen willst.
zu deinem schafbeispiel sind es ja nicht ausschließlich die sexualmoralischen vorstellungen, die ein verbot nötig machen, sondern das tierschutzgesetz.
ich hatte ausdrücklich vom strafgesetzbuch gesprochen also komm mir nicht mit verwaltungsübertretungen, bitte
ich hab das StGB durchkämmt und es gibt keine strafgesetzliche bestimmung, in welcher sich die sexualmoral widerspiegeln würde - ausnahme: inzestparagraph
Richtig sie würden lieber ohne als mit Behinderung auskommen. Aber sie würden nicht gar nicht dasein wollen.die nicht lieber ohne diese Behinderung auskommen würde.