Soll Inzest straffrei sein?

Soll Inzest straffrei werden?

  • Nein, soll unverändert strafbar bleiben wie bisher.

    Stimmen: 163 54,5%
  • Ja, freiwilliger Sex soll der persönlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen sein.

    Stimmen: 118 39,5%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 18 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    299
inzest gehört härter bestraft fen ein minderjähriger is abhengig von den eltern .mensch die sowas machn sind krank und die gehören wekgesperrt und der schlüssel wekgeworfn anscheinend habm alle vergessn das mit den fritzl es soll keine ausnahmen gebm werder für mutter noch für vater.und politiker die soets vorschlagen sollche solln aus der politik ausgeschlossn werdn den sollche sind mehr als krank
 
So, nachdem ich mich mittlerweile intensiver mit dem Thema Inzestparagraph auseinandergesetzt habe, komme ich zu dem Ergebnis, daß er tatsächlich in dieser Form nicht gerechtfertigt ist.

Ausschlaggebend waren vor allem die Hinweise hier, daß dieser Paragraph ausschließlich den vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten bestraft (während Analverkehr beispielsweise davon unberührt bleibt), daß weiterhin der Verkehr zwischen zwei Brüdern / Vater + Sohn davon nicht betroffen sind, daß weiterhin der Verkehr zwischen Stief-Verwandten davon ausgenommen sind usw. - das deutet in eine Richtung, die lediglich den "Wert" des weiblichen Geschlechtsteils restriktiv unter Schutz stellen soll, nicht die körperliche Autonomie von Schutzbefohlenen.

Hab zwar wenig Hoffnung, daß die beiden Artikel, die ich hier verlinke, von vielen gelesen werden, aber sie haben mir neben anderen beim Nachdenken weitergeholfen, vielleicht interessiert's ja den einen oder anderen:

Das letzte Tabu (aus Zeit online)

Inzeststrafbarkeit - Zehn Wahrheiten (aus jurablogs)


Wohl ist mir bei dem Gedanken, daß der Europäische Gerichtshof dieses Gesetz kippen wird, nach wie vor nicht. Aber ich muß einsehen, daß der Schutz von Kindern/Abhängigen jedenfalls nicht mit Hilfe des Inzestparagraphen durchzusetzen ist.


Danke an diejenigen, die auf der Sachebene mitdiskutiert haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lol da tut er i tüperl reiten und sagt dann es habe nix mit i tüperl reiten zu tun weil es nämlich genau genommen nicht genau genug war, wie du es formuliert hast...

Loooool, schließ doch bitte ned immer permanent von Dir auf mich, denn Unterstellungen werden ja wahrlich nicht durch endlose Wiederholungen wahrer.


das ändert aber nichts daran, dass die diskussion in eine falsche richtung geht, wenn man obgenannte verbrechen und inzest in einen topf wirft und mal feste umrührt.

Tja; nur tue ich das ja auch nicht! ;)
Dein Problem mir gegenüber ist, daß Du leider immer von dem ausgehst, was Du in meine Zeilen hineininterpretierst und nicht von dem, was ich tatsächlich schreibe.
Und wenn ich das dann bekrittel und Dich klarerweise dahingehend korrigieren muß, wirfst Du mir "i-Tüpferlreiterei" und "Rechthaberei" vor.
nota: Nein, "Inzest und Vergewaltigung können miteinander zu tun haben" bedeutet nicht, daß dieses "miteinander zu tun haben gleich einem "in einen Topf werfen und fest umrühren" ist.
Wäre also schön, wenn wir die Diskussion auf Gesagtes beschränken könnten und sie nicht permanent um Deine Fehlinterpretationen erweitern müßten!
Danke!

...nicht zu einer anklage wegen inzests kommt...
Nu, wenn die Staatsanwaltschaft kein Vergehen gegen den 211er sieht - und er ist eigentlich eh klar formuliert (Sex ≠ immer nur Beischlaf) - warum soll sie ihn dann anklagen?


hast einmal rechthaberei frei, ohne dass ich dich drauf anred.

So ein "Guthaben" brauch ich eh nicht!
Wenn ich will, werde ich Dich sowieso auch weiterhin korrigieren, wenn Du etwas falsch oder ungenau formulierst. ;)
 
inzest gehört härter bestraft fen ein minderjähriger is abhengig von den eltern

Wir reden hier von Inzest, nicht davon, dass Minderjährige oder sonst wie abhängige Personen von eltern oder ganz nahen Verwandten zum Beischlaf gezwungen oder auch nur "überredet" werden.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Daher meine ich nicht, Inzest zwischen 2 voll mündigen Personen soll härter bestraft werden als bisher.

Da wo er zu trennen ist, selbstverständlich!

Du siehst, es wird immer wieder vermischt.
 
Loooool, schließ doch bitte ned immer permanent von Dir auf mich, denn Unterstellungen werden ja wahrlich nicht durch endlose Wiederholungen wahrer.




Tja; nur tue ich das ja auch nicht! ;)
Dein Problem mir gegenüber ist, daß Du leider immer von dem ausgehst, was Du in meine Zeilen hineininterpretierst und nicht von dem, was ich tatsächlich schreibe.
Und wenn ich das dann bekrittel und Dich klarerweise dahingehend korrigieren muß, wirfst Du mir "i-Tüpferlreiterei" und "Rechthaberei" vor.
nota: Nein, "Inzest und Vergewaltigung können miteinander zu tun haben" bedeutet nicht, daß dieses "miteinander zu tun haben gleich einem "in einen Topf werfen und fest umrühren" ist.
Wäre also schön, wenn wir die Diskussion auf Gesagtes beschränken könnten und sie nicht permanent um Deine Fehlinterpretationen erweitern müßten!
Danke!


Nu, wenn die Staatsanwaltschaft kein Vergehen gegen den 211er sieht - und er ist eigentlich eh klar formuliert (Sex ≠ immer nur Beischlaf) - warum soll sie ihn dann anklagen?




So ein "Guthaben" brauch ich eh nicht!
Wenn ich will, werde ich Dich sowieso auch weiterhin korrigieren, wenn Du etwas falsch oder ungenau formulierst. ;)

ich finds ja nicht schlimm, hin und wieder mal ein bisschen i tüpperl zu reiten, das tu ich auch. finde es aber witzig, dass du es so sehr abstreitest und dann weiter unten eigentlich wieder zugibst, wenngleich du es nun wieder abstreiten würdest, das so gemeint zu haben. wie auch immer, ich für mich weiß, dass du ein bisschen ein rechthaber bist und wenn du von dir weiterhin das gegenteil behaupten willst, ist mir das auch einerlei. ich könnte jetzt auch wieder i tüpperl reiten und sagen, ich hätte dir gar nicht vorgeworfen, dass du die zwei verbrechen in einen topf geworfen hast - ich könnte dir genauso vorwerfen, dass du es eben getan hast (weil du behauptet hast, diese verbrechen seien nicht voneinander zu trennen), aber auch dies ist mir eigentlich nicht egal.

im gegensatz zu gogolores hast Du den charakter des inzestparagraphen offenbar noch nicht verstanden. es geht eben nicht um missbrauch, es geht nicht um nötigung und es geht auch nicht um vergewaltigung. deswegen kann man diese drei verbrechen sehr einfach und klar von inzest trennen. inzest ist nämlich immer nur dann der fall, wenn erstens beide beteiligten in erstem grad miteinander verwandt sind und es zum beischlaf gekommen ist. (wieso du da ein ungleichzeichen setzt ist mir zum beispiel nicht ganz klar, bzw was du überhaupt mit deinem satz in der klammer genau sagen willst) denn nicht nur die staatsanwaltschaft, auch der gesetzgeber spricht ganz klar nur von beischlaf. im unterschied dazu spricht er zb im vergewaltigungsparagraphen (201 StGB) und missbrauchsparagraphen (206 StGB) von "beischlaf oder dem beischlaf gleichzusetzende:down: geschlechtliche:down: handlung"

diesen widerspruch hast Du für mich noch nicht schlüssig klären können, wieso denn schwule inzestuöse beziehungen vom gesetzgeber nicht tangiert werden sollten, aber da wo ein verhüteter vaginaler beischlaf stattfindet schon.
 
Wir reden hier von Inzest, nicht davon, dass Minderjährige oder sonst wie abhängige Personen von eltern oder ganz nahen Verwandten zum Beischlaf gezwungen oder auch nur "überredet" werden.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Daher meine ich nicht, Inzest zwischen 2 voll mündigen Personen soll härter bestraft werden als bisher.

mit welcher begründung soll es denn härter bestraft werden - härtere strafen sollten doch einen gewissen sinn machen. ein berechtigter einwand wäre, wenn durch die härtere bestrafung potentielle straftäter davon abgehalten werden könnten, diese straftat zu begehen - diesen effekt ist bei inzest nicht zu erwarten, mal abgesehen davon, dass die begangenen verbrechen in diesem bereich eine so kleine anzahl ausmachen, dass man nicht ernsthaft von einer gefahr für die gesellschaft sprechen kann, oder umgekehrt davon reden könnte, dass die gesellschaft durch härtere strafen vor diesen vergehen beschützt werden könnte.
 
ich finds ja nicht schlimm, hin und wieder mal ein bisschen i tüpperl zu reiten

bis dahin hab ich den Absatz gelesen, weiter nicht; zu sehr Sandkiste - sorry!
wird Dir das ständige Wiederholen ned langsam fad?

noch nicht verstanden

Ich hab das schon verstanden, keine Sorge! ;)
So schwer zu verstehen war doch meine Antwort eigentlich gar nicht, trotzdem gerne noch einmal und langsam; da Du mich fragtest, warum manchmal die Staatsanwaltschaft nicht auch Inzest anklagt habe ich Dir ein Beispiel gegeben.
Wenn also kein Beischlaf dabei war, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht wegen Inzest anklagen. So einfach ist das.
Die Klammer "Sex ist nicht immer nur Beischlaf" - es gibt ja noch andere sexuellen Handlungen) war doch klar und eindeutig zu verstehen.


diesen widerspruch hast Du für mich noch nicht schlüssig klären können, wieso denn schwule inzestuöse beziehungen vom gesetzgeber nicht tangiert werden sollten, aber da wo ein verhüteter vaginaler beischlaf stattfindet schon.

Das stimmt schon, daß da der Gesetzgeber noch von einer veralteten Auffassung ausgeht, nämlich der, daß er sexuelle Handlungen unterschiedlich bewertet und eben jene Form, in der es zur Fortpflanzung kommen kann, dem Beischlaf nämlich, besonders schützt.
Falsch wäre jetzt aber der Fehlschluß, daß dadurch automatisch der Passus abgeschafft werden sollte, sondern eher stellt sich die Frage, ob es sinnvoll wäre andere sexuelle Handlungen auch hineinzunehmen. Oder man läßt es eben wie es ist; besondern Handlungsbedarf sehe ich in Österreich nicht.
 
besondern Handlungsbedarf sehe ich in Österreich nicht.
Sehe ich auch so. Da gibt es andere Gesetzesbaustellen, die eher bearbeitet gehören. Wenn man so einem Nebenthema zu grosse Bedeutung bemisst, fragen sich die Leute, ob wir keine anderen Sorgen haben.
 
Das stimmt schon, daß da der Gesetzgeber noch von einer veralteten Auffassung ausgeht, nämlich der, daß er sexuelle Handlungen unterschiedlich bewertet und eben jene Form, in der es zur Fortpflanzung kommen kann, dem Beischlaf nämlich, besonders schützt.

das ist doch blödsinn. wieso sollte der gesetzgeber bei vergewaltigung und bei sexuellem missbrauch ausdrücklich auf andere sexuelle handlungen hinweisen und gerade beim inzest darauf "vergessen" oder sich halt nicht darum kümmern, weil es doch wichtigeres gäbe? es ist doch so, dass der gesetzgeber vor allem aus fragen der nachkommenschaft den beischlaf und nur den beischlaf unter verwandten ersten grades bestraft. dass diese bestrafung aus meiner sicht wenig sinnvoll ist und außerdem gegen den gleichheitsgrundsatz verstößt habe ich schon ausführlich dargelegt.

und deine argumentation, wieso homosexueller inzest nicht bestraft werden soll, heterosexueller jedoch schon - (weil es keinen handlungsbedarf gibt??) ist entweder wohl kaum so gemeint gewesen oder eine unglaublich schwache argumentation. wieso gibt es dann handlungsbedarf bei heterosexuellem inzest? wieso gehört der verboten und der homosexuelle nicht. erkläre es mir aus deiner perspektive und nicht aus der des gesetzgebers. ich will wissen, wieso Du für eine bestrafung von heterosexuellem inzest bist?
 
und deine argumentation

ui ui ui, Dein letzter Beitrag kann eigentlich nur aus einer Verbindung zwischem Weinteuferl und Fanatismus entstanden sein, denn er hat ned einmal 5% mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.

Vorher ist Dir ja auch schon so ein gravierender "Lesefehler" beim gogolores passiert und ich hab ja eh auch schon festgehalten, daß ich öfters den Eindruck habe, als ob Du nur sehr ungenau mitlesen würdest und mehr in andere Beiträge hineininterpretierst, als das geschriebene Wort als Basis für Deine Replik heranzunehmen.

Ich schlage vor, daß wenn Du wieder ruhig bist meinen Beitrag noch einmal durchliest!
 
ui ui ui, Dein letzter Beitrag kann eigentlich nur aus einer Verbindung zwischem Weinteuferl und Fanatismus entstanden sein, denn er hat ned einmal 5% mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.

Vorher ist Dir ja auch schon so ein gravierender "Lesefehler" beim gogolores passiert und ich hab ja eh auch schon festgehalten, daß ich öfters den Eindruck habe, als ob Du nur sehr ungenau mitlesen würdest und mehr in andere Beiträge hineininterpretierst, als das geschriebene Wort als Basis für Deine Replik heranzunehmen.

Ich schlage vor, daß wenn Du wieder ruhig bist meinen Beitrag noch einmal durchliest!

nein, ich habe deinen beitrag durchaus verstanden und finde keine vernünftige argumentation, wieso homosexueller inzest nicht strafbar sein soll, heterosexueller jedoch schon.
 
nein, ich habe deinen beitrag durchaus verstanden und finde keine vernünftige argumentation, wieso homosexueller inzest nicht strafbar sein soll, heterosexueller jedoch schon.

Nicht nur anscheinend, sondern definitiv nicht!
Denn, wenn Du ihn verstanden hättest, würdest Du nicht etwas schreiben, was ich gar nicht behauptet habe!
 
lol - Du scheinst ja selbst einfachste sätze so interpretieren zu wollen, dass sie nicht nur nicht dem entsprechen, was ich sage sondern vor allem auch dem entsprechen müssen, was du behauptest - noch einmal langsam: ich habe oben gefragt, wieso schwuler inzest nicht strafbar ist, heterosexueller aber schon - du hast keine argumentation dazu geliefert - dann habe ich nachgebohrt und gesagt du hättest noch immer keine vernünftigen argumente dazu geliefert und noch immer weichst du entweder nur aus, indem du behauptest ich hätte dich nicht verstanden und dich auf diesen nebenschauplatz (sofern es denn überhaupt einer ist) festgeschossen und lieferst noch immer keine vernünftigen argumente dafür, wieso inzest nur dann legal sein soll, wenn er gleichgeschlechtlich ist. im übrigen habe ich nicht behauptet, du hättest gesagt dass es so sei, sondern es IST so.
 
im übrigen habe ich nicht behauptet,

mei, bist Du schwach! :hahaha:

und deine argumentation, wieso homosexueller inzest nicht bestraft werden soll, heterosexueller jedoch schon - (weil es keinen handlungsbedarf gibt??) ist entweder wohl kaum so gemeint gewesen oder eine unglaublich schwache argumentation. wieso gibt es dann handlungsbedarf bei heterosexuellem inzest?

Zitiere die Stelle, wo ich argumentiert hätte, homosexueller Inzest ghöre nicht bestraft, heterosexueller hingegen schon! Wirst Du nicht finden, da ich es eben nicht behauptet habe!

Es gibt eben keinen Handlungsbedarf!

Lern lesen und/oder versöhn Dich mit dem Weinteuferl, damit er Dir ned immer solche Streiche spielt!

Zum Glück bin ich so geduldig! :)
 
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