Loooool, schließ doch bitte ned immer permanent von Dir auf mich, denn Unterstellungen werden ja wahrlich nicht durch endlose Wiederholungen wahrer.
Tja; nur tue ich das ja auch nicht!
Dein Problem mir gegenüber ist, daß Du leider immer von dem ausgehst, was Du in meine Zeilen hineininterpretierst und nicht von dem, was ich tatsächlich schreibe.
Und wenn ich das dann bekrittel und Dich klarerweise dahingehend korrigieren muß, wirfst Du mir
"i-Tüpferlreiterei" und "Rechthaberei" vor.
nota:
Nein,
"Inzest und Vergewaltigung können miteinander zu tun haben" bedeutet
nicht, daß dieses
"miteinander zu tun haben gleich einem
"in einen Topf werfen und fest umrühren" ist.
Wäre also schön, wenn wir die Diskussion auf Gesagtes beschränken könnten und sie nicht permanent um Deine Fehlinterpretationen erweitern müßten!
Danke!
Nu, wenn die Staatsanwaltschaft kein Vergehen gegen den 211er sieht - und er ist eigentlich eh klar formuliert (Sex ≠ immer nur Beischlaf) - warum soll sie ihn dann anklagen?
So ein
"Guthaben" brauch ich eh nicht!
Wenn ich will, werde ich Dich sowieso auch weiterhin korrigieren, wenn Du etwas falsch oder ungenau formulierst.