Sterbehilfe...

Ich finde es sollte jeder selber entscheiden dürfen, wann er aus dem Leben scheidet.
Aber mal schauen, wie ich reagieren würde, wäre es jemand, der mir nahesteht.

Ich habe Schwierigkeiten, diese mehrfach geäußerte Meinung mit dem Thema Sterbehilfe in Einklang zu bringen.

Die Weigerung, aktive Sterbehilfe zu leisten, bedeutet ja nicht, einem Menschen den Tod zu verweigern. Sind für mich zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Die Forderung nach aktiver Sterbehilfe bedeutet im Grunde genommen, eine Zuwendung zu fordern - ein anderer soll übernehmen, was man selbst nicht tun kann oder will. Aktiv töten - nichts anderes ist aktive Sterbehilfe ja - das tut etwas mit der Seele dessen, der so einer Bitte oder Forderung nachkommt.

Dazu wäre ich nur bereit, wenn ich den Menschen, der mich bittet, sehr, sehr liebe und kenne.
 
Ich glaube du hast mich falsch verstanden ;)
Erklär mirs?
So wie ich verstanden habe bist du singlemom, und du glaubst nicht daß es für dich noch erfüllende Beziehungen geben wird ( ok habe ich mir jetzt aus anderen threads zusammengereimt).
Und geht mich natürlich auch nichts an , aber vielleicht klappt es ja doch noch mal!
 
Erklär mirs?
So wie ich verstanden habe bist du singlemom, und du glaubst nicht daß es für dich noch erfüllende Beziehungen geben wird ( ok habe ich mir jetzt aus anderen threads zusammengereimt).
Und geht mich natürlich auch nichts an , aber vielleicht klappt es ja doch noch mal!
Ich habe keine Eltern mehr, für die ich diese Entscheidung vielleicht treffen müsste.
Meine Mutter ist nach 6 Jahren Kampf, gegen den Krebs gestorben
 
Ich habe keine Eltern mehr, für die ich diese Entscheidung vielleicht treffen müsste.
Meine Mutter ist nach 6 Jahren Kampf, gegen den Krebs gestorben
So ähnlich wird es bei den meisten sein ab einem bestimmten Alter.
Meine Mutter ist vor 16 Jahren verreckt an Krebs, anders kann man es nicht nennen und mein Vater vor ziemlich genau zwei Jahren aber des war mir damals egal und ist es immer noch.
Aber im Idealfall sterben die Eltern vor ihren Kindern!
 
So ähnlich wird es bei den meisten sein ab einem bestimmten Alter.
Meine Mutter ist vor 16 Jahren verreckt an Krebs, anders kann man es nicht nennen und mein Vater vor ziemlich genau zwei Jahren aber des war mir damals egal und ist es immer noch.
Aber im Idealfall sterben die Eltern vor ihren Kindern!
Hoffentlich müssen meine Kinder, nie für mich entscheiden
 
Ich habe mal versucht in Gedanken durchzuspielen wie du dich in unserer Gesellschaft am ehesten aus dem Leben verabschieden kannst ohne irgendjemanden damit zu belasten ... (ohne reale Suizidabsicht, um Missverständnissen vorzubeugen)

Am ehesten wäre ich auf den Gedanken gekommen im vorbereich der Pathologie in einer Nische am späten Abend mit zuverlässigen Medikamenten und hoffen, dass wenigstens der Prosekturgehilfe damit klarkommt.
Statt der babyklappe, die suizidklappe sozusagen?
 
Wisst ihr was echt Makaber ist?... Ich hole diesen Thread aus der Versenkung weil es mich aufgrund pers. Umstände sehr betrifft. Und jetzt erfahre ich, dass meine Großmutter mit 90 gestorben ist. Zum Glück so wie sie es immer wollte, friedlich einschlafen.... aber was für ein Leidensweg dahin.
Vermutlich wird's aber ein Doppelbegräbnis, sehr wahrscheinlich dass es meinen Opa mit 97 auch erwischt, er war extrem auf seine Frau fixiert.

Naja, so ist das Leben, eine Krankheit die über ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen wird und immer mit dem Tod endet.
Als Krankheit würde ich daß Leben nicht bezeichnen!
Es ist hart, ungerecht und wahrscheinlich haben sich die meisten schon mal gedacht, hau an Deckel drauf.
Aber zwischen de scheißmomente gibt es immer wieder schöne Phasen die genutzt werden wollen.
Und der Tod an und für sich ist nix schlechtes, gibt es was geht es mir danach wahrscheinlich auch nicht schlechter, gibt es nix hob i wenigstens meine Ruhe.
 
Ich hoffe dass meine Kinder, bzw. mein Kind mich überleben wird!!,

Dann muss es im Fall des Falles die Entscheidung treffen. Immer noch besser als wenn ich mein Kind überlebe .... @Mitglied #513259
 
Hi,

Die Weigerung, aktive Sterbehilfe zu leisten, bedeutet ja nicht, einem Menschen den Tod zu verweigern.

Doch.

Sind für mich zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Ich weiß nicht was Du denkst, aber man sollte schon wissen worüber alle reden.

Es gibt aktive Sterbehilfe, assistierter Selbstmord, indirekte Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, Sterbebegleitung ...

Was nun genau was ist, ist nicht sicher geregelt.


Die Forderung nach aktiver Sterbehilfe bedeutet im Grunde genommen, eine Zuwendung zu fordern - ein anderer soll übernehmen, was man selbst nicht tun kann oder will. Aktiv töten - nichts anderes ist aktive Sterbehilfe ja - das tut etwas mit der Seele dessen, der so einer Bitte oder Forderung nachkommt.

Was Du beschreibst ist Tötung auf Verlangen – Wikipedia

Es wurde z.B. definiert, dass jemand, der Sterbewillige berät, wie sie sich am besten umbringen können, aktive Sterbehilfe betreibt.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat am 02.03.2017 per Urteil festgelegt, dass jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zum Selbstmord zu erhalten. BVerwG 3 C 19.15 , Urteil vom 02. März 2017 | Bundesverwaltungsgericht

Daraufhin haben die Bundesgesundheitsminister das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, das Urteil zu ignorieren und Anträge auf tödliche Medikamente zur Selbsttötung zu ignorieren, da der Staat keine aktive Sterbehilfe durchführen darf.

Bis 2019 gab es über 100 Anträge, kein einziger wurde erledigt.

Wie genau Du es definierst ist halt schwierig, wenn Dir wer sagt er will sich töten, und Dich um ein Seil bittet und Du gibst ihm ein Seil und er erhängt sich danach damit, bist Du in Österreich dran:

§ 78. StGB

Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Es wird davon ausgegangen, dass wenn Dir ein schwer Kranker erzählt, dass er sich umbringen will und Du tust nichts das ebenfalls gemäß § 78 StGB zu ahnden ist.


Eine ehemalige Schulfreundin hat eine Mutter, die nach einem Schlaganfall im Wachkoma liegt, es gibt keine Patientenverfügung, aber schriftliche Dokumente der Mutter, dass sie in dem Fall nicht weiter am Leben erhalten werden will (künstliche Ernährung etc.). Wir haben überlegt die Mutter in die Schweiz zu bringen um sie dort in einem Hospiz sterben zu lassen (Maschinen abschalten), und da hatten wir massive juristische Bedenken, dass das (also das Verbringen der Mutter in die Schweiz zwecks Sterben lassen bereits ein Verstoß gegen § 78 StGB wäre.



Dazu wäre ich nur bereit, wenn ich den Menschen, der mich bittet, sehr, sehr liebe und kenne.

Ich hab einige gute Freunde, die das für mich täten und ich für sie. Dankbarer Weise kommen viele von denen aus dem nahen Osten und daher werde ich keine Strafverfolgung zu befürchten haben, wenn es soweit ist.

LG Tom
 
Hi,



Doch.



Ich weiß nicht was Du denkst, aber man sollte schon wissen worüber alle reden.

Es gibt aktive Sterbehilfe, assistierter Selbstmord, indirekte Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, Sterbebegleitung ...

Was nun genau was ist, ist nicht sicher geregelt.




Was Du beschreibst ist Tötung auf Verlangen – Wikipedia

Es wurde z.B. definiert, dass jemand, der Sterbewillige berät, wie sie sich am besten umbringen können, aktive Sterbehilfe betreibt.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat am 02.03.2017 per Urteil festgelegt, dass jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zum Selbstmord zu erhalten. BVerwG 3 C 19.15 , Urteil vom 02. März 2017 | Bundesverwaltungsgericht

Daraufhin haben die Bundesgesundheitsminister das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, das Urteil zu ignorieren und Anträge auf tödliche Medikamente zur Selbsttötung zu ignorieren, da der Staat keine aktive Sterbehilfe durchführen darf.

Bis 2019 gab es über 100 Anträge, kein einziger wurde erledigt.

Wie genau Du es definierst ist halt schwierig, wenn Dir wer sagt er will sich töten, und Dich um ein Seil bittet und Du gibst ihm ein Seil und er erhängt sich danach damit, bist Du in Österreich dran:




Es wird davon ausgegangen, dass wenn Dir ein schwer Kranker erzählt, dass er sich umbringen will und Du tust nichts das ebenfalls gemäß § 78 StGB zu ahnden ist.


Eine ehemalige Schulfreundin hat eine Mutter, die nach einem Schlaganfall im Wachkoma liegt, es gibt keine Patientenverfügung, aber schriftliche Dokumente der Mutter, dass sie in dem Fall nicht weiter am Leben erhalten werden will (künstliche Ernährung etc.). Wir haben überlegt die Mutter in die Schweiz zu bringen um sie dort in einem Hospiz sterben zu lassen (Maschinen abschalten), und da hatten wir massive juristische Bedenken, dass das (also das Verbringen der Mutter in die Schweiz zwecks Sterben lassen bereits ein Verstoß gegen § 78 StGB wäre.





Ich hab einige gute Freunde, die das für mich täten und ich für sie. Dankbarer Weise kommen viele von denen aus dem nahen Osten und daher werde ich keine Strafverfolgung zu befürchten haben, wenn es soweit ist.

LG Tom
Es gibt ja mittlerweile onlineshops die bentobarbiturat verkaufen.

Allerdings konnte ich keine Rezensionen finden :X3:

Sorry could not resist
 

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