Sterbenden achtlos ignoriert

Da bekommt die Forumsfunktion "Benutzer ignorieren" eine ganz andere Bedeutung .
 
Zum Beispiel. :mrgreen:
Aber auch zum Beispiel unter Brücken, in Abbruchhäusern, an Bahnhöfen, in Obdachlosenheimen etc.

wenns in obdachlosenheime was finden. oft finden sich dort gastarbeiter aus polen, rumänien etc. die nur a billige schlafstätte brauchen und sich eine unterkunft sparen wollen :roll:
 
wenns in obdachlosenheime was finden. oft finden sich dort gastarbeiter aus polen, rumänien etc. die nur a billige schlafstätte brauchen und sich eine unterkunft sparen wollen

Das stimmt. Davon habe ich auch schon gehört. Eine bedenkliche Entwicklung.
Würde diese Menschengruppe nicht als "Gastarbeiter" bezeichnen. Die haben eh eine eigene Wohnung. Das sind meiner Ansicht "Wanderarbeiter" oder Taglöhner, die am Arbeitsstrich ihr Glück versuchen.
 
Das stimmt. Davon habe ich auch schon gehört. Eine bedenkliche Entwicklung.
Würde diese Menschengruppe nicht als "Gastarbeiter" bezeichnen. Die haben eh eine eigene Wohnung. Das sind meiner Ansicht "Wanderarbeiter" oder Taglöhner, die am Arbeitsstrich ihr Glück versuchen.

wollte man in der vinzi-rast unterbinden. dann gabs halt wieder die übliche diskussion: das wäre ja fremdenfeindlich und rassistisch.

nix gegen die vinzis jetzt: aber oft ist hilfe für den nächsten gepaart mit zu viel naivität....
 
Ich hoffe, dass in Zusammenhang mit diesem Vorfall der § 95 StGB zur Anwendung kommt und die Exikutive den Vorfall mit der entsprechenden Sorgfallt klärt. Eine Betätigung der Notfalltasten, oder ein Anruf hätten genügt um vielleicht ein Menschenleben zu retten.

"(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre. "
 
Ich hoffe, dass in Zusammenhang mit diesem Vorfall der § 95 StGB zur Anwendung kommt und die Exikutive den Vorfall mit der entsprechenden Sorgfallt klärt. Eine Betätigung der Notfalltasten, oder ein Anruf hätten genügt um vielleicht ein Menschenleben zu retten.

"(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre. "

tja, ist die frage, ob es sich um körperverletzung oder gesundheitschädigung handelt? wenn du glaubst a) der typ hat nur geschlafen?
ob da jetzt nachschaupflicht besteht weiss ich jetzt momentan nimma.

b) ausrede die ziehen könnte: ich habe geglaubt er war tot. denn dann greift § 95 nicht. bei einem toten besteht keine nachschaupflicht.



bei den mitarbeitern, die ihre arbeit nicht getan haben, könnte eventuell fahrlässige tötung vorliegen. ist aber fraglich, ob man damit rechnen muss, dass einer im aufzug stirbt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tja, ist die frage, ob es sich körperverletzung oder gesundheitschädigung handelt? wenn du glaubst a) der typ hat nur geschlafen?
ob da jetzt nachschaupflicht besteht weiss ich jetzt momentan nimma.

b) ausrede die ziehen könnte: ich habe geglaubt er war tot. denn dann greift § 95 nicht. bei einem toten besteht keine nachschaupflicht.

Den Tod kann zweifelsfrei nur ein Arzt feststellen. Jeder Richter wird das genau so sehen.
 
Den Tod kann zweifelsfrei nur ein Arzt feststellen. Jeder Richter wird das genau so sehen.

ähm, manchmal erkennst du ob einer tod ist oder nicht.....wenn der schon studenlang dort liegt, könnte eventuell schon die leichenstarre eingetreten sein.

wenn ich glaube, dass er tot war, dann liegt sicherlich kein vorsatz vor.
 
der ist gut, aber in Wien nennt man heruntergekommene Typen, die meist alle ein Zimmer oder verwahrloste Wohnungen haben, auch Sandler.
manche müssen halt das schlechte Gewissen beruhigen

ja darunter ein laudon, eine schwarzenberger, eine schwarzenberg. sollten sich wohl lieber für die vermögenssteuer einführen.

aber ist halt das übliche getue der reichen. tue nächstenliebe - und vergiss nicht armut ist gottgewollt.....

darum halt ich von caritas und co. nicht wirklich viel.

die bekämpfen nur das symptom. nicht die ursache.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stellen wir uns einmal die Frage: welche Motivation hat ein Mensch jemandem zu helfen? Hat sich jeder schon einmal damit auseinander gesetzt, ob eine Barmherzige Tat nicht auch etwas mit Eigennutzen zu tun hat? Hilft man anderen, weil man sich auch eine Gegenleistung davon verspricht oder hilft man einem alten Menschen die Einkaufstaschen tragen, um kein schlechtes Gewissen zu haben?

Unter welchen Umständen hilft nun ein Mensch? Für viele wie ich lese, eine Kosten-Nutzen-Rechnung, jedoch gibt es Gott sei Dank in unserer Gesellschaft noch Menschen, die sich nicht daran halten und eine gewisse soziale Verantwortlichkeit zu Ihren Eigenschaften zählen. Doch wie in diesem Fall haben andere Bedingungen ebenfalls zu diesem Zeitungsartikel geführt. Die Hintergründe sind vielfältig und der Mensch als Ganzheitliches Individuum betrachtet sollte man sich auch darauf beziehen: wer oder was entscheidet, ob Hilfeleistung stattfindet oder nicht? Die Empathie eines jeden Einzelnen wäre hier auch zu erwähnen und welche Eigenschaften das "Opfer" hat. Am wenigsten Hilfe bekommen die jenigen, die ihr Unglück selbst verschuldet haben.

Sterben und Tod wird von den meisten Menschen verdrängt, man möchte nichts damit zu tun haben, man fürchtet sich selber davor und wer hier , kann die Tatsache bestätigen, mitgefühlt zu haben, wenn man in ein Zimmer eines Sterbenden geht um ihm die letzten Stunden zu erleichtern? Fast jeder fürchtet sich davor, ich sage nicht jeder, natürlich möchte ich hier nicht verallgemeinern, jedoch Tod und Sterben vereinbart sich nicht mit unserer Leistungsgesellschaft. Leider lernt man im Leben nur selten mit dem doch wichtigen Thema umzugehen, und ein "Bürohengst" wird selten die Chance haben dazu sich zu üben in dieser doch wichtigsten Frage des Lebens und live solche Situationen durchspielen.
Die eigene Angst und die Tatsache, dass diese Situation auch keine alltägliche, vertraute Sache ist soll zum nachdenken anregen, und man sollte selber einmal das Gefühl erfahren, in so einer Sachlage als ungeübter Mensch Hilfestellung zu geben.
 
Stellen wir uns einmal die Frage: welche Motivation hat ein Mensch jemandem zu helfen? Hat sich jeder schon einmal damit auseinander gesetzt, ob eine Barmherzige Tat nicht auch etwas mit Eigennutzen zu tun hat? Hilft man anderen, weil man sich auch eine Gegenleistung davon verspricht oder hilft man einem alten Menschen die Einkaufstaschen tragen, um kein schlechtes Gewissen zu haben?

darüber hat sich schon kant ausgelassen oder nietzsche.

aber rein aus sicht der "spieltheorie" macht altruismus sinn und ist nützlicher als purer eigennutz.

darauf basiert unser gesellschaftsmodell (noch): auf kooperation.


Unter welchen Umständen hilft nun ein Mensch? Für viele wie ich lese, eine Kosten-Nutzen-Rechnung, jedoch gibt es Gott sei Dank in unserer Gesellschaft noch Menschen, die sich nicht daran halten und eine gewisse soziale Verantwortlichkeit zu Ihren Eigenschaften zählen. Doch wie in diesem Fall haben andere Bedingungen ebenfalls zu diesem Zeitungsartikel geführt. Die Hintergründe sind vielfältig und der Mensch als Ganzheitliches Individuum betrachtet sollte man sich auch darauf beziehen: wer oder was entscheidet, ob Hilfeleistung stattfindet oder nicht? Die Empathie eines jeden Einzelnen wäre hier auch zu erwähnen und welche Eigenschaften das "Opfer" hat. Am wenigsten Hilfe bekommen die jenigen, die ihr Unglück selbst verschuldet haben.

schau der mensch ist ausgerichtet auf ein stammesumfeld von vielleicht 100 personen. alles was darüber ist, ist zuviel. wir leben halt in einer anonymen umwelt. in der großstadt sind solche fälle wie beschrieben vom TE ganz "normal". genauso wenn wer um hilfe ruft. die meisten reagieren nicht, weil sie sich nicht persönlich angesprochen fühlen und glauben irgendwer wird schon was tun.

außerdem wird das nichtstun nicht ausreichend sanktioniert.

Sterben und Tod wird von den meisten Menschen verdrängt, man möchte nichts damit zu tun haben, man fürchtet sich selber davor und wer hier , kann die Tatsache bestätigen, mitgefühlt zu haben, wenn man in ein Zimmer eines Sterbenden geht um ihm die letzten Stunden zu erleichtern? Fast jeder fürchtet sich davor, ich sage nicht jeder, natürlich möchte ich hier nicht verallgemeinern, jedoch Tod und Sterben vereinbart sich nicht mit unserer Leistungsgesellschaft. Leider lernt man im Leben nur selten mit dem doch wichtigen Thema umzugehen, und ein "Bürohengst" wird selten die Chance haben dazu sich zu üben in dieser doch wichtigsten Frage des Lebens und live solche Situationen durchspielen.
Die eigene Angst und die Tatsache, dass diese Situation auch keine alltägliche, vertraute Sache ist soll zum nachdenken anregen, und man sollte selber einmal das Gefühl erfahren, in so einer Sachlage als ungeübter Mensch Hilfestellung zu geben.

frei nach epikur. wenn du lebst ist der tod fern. und wenn der tod kommt bist du nicht mehr. aber sterben ist bei uns immer mehr ein tabuthema.
irgendwie komisch. da gehens auf den friedhof und flennen wie verrückt obwohls ja theoretisch alle an das ewige leben glauben. also was jetzta? ist jemand tot für immer? oder schläft er nur bis zum jüngsten tag?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ist jemand tot für immer? oder schläft er nur bis zum jüngsten tag?

Über das eine haben wir Gewissheit - das andere können wir glauben oder auch nicht.
Das ist die Krux. Und das lässt uns weinen.

Die Trauer für einen vereinsamten Sandler wird sich aber in Grenzen halten. So oder so.
 

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