Straßenstrich Stuwerviertel 2008

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Wir sollten mal eine Anfrage an den Polizeipräsidenten Wiens schicken, mal gucken, was er antwortet. Wer macht es?
(Ich trau mich nicht, habe sie oft genug vor der Tür wegen meiner Mitbewohnerin.)
 
Glaube nicht, daß das etwas bringt. Da muß man schon mehr Staub aufwirbeln. Das Einzige vor was sich die fürchten, ist ein schönes Pressefoto (vielleicht vom "Sturm auf den Emmerich) und die Frage nach dem Sinn dieser Aktion (von einem Journalisten). Denn der Herr Polizist, Dein Freund und Helfer, kann natürlich nicht so einfach sagen: "Am liebsten sekkiere ich die "kleinen Leute", denn die müssen kuschen und zittern, die können sich nicht wehren. Und so nebenbei befriedige ich meine Lust, indem ich ein paar nackte seh. Und dann erst die Angst in ihren Augen. Angst vor Strafe, vor der Ehefrau,.........Ja.... ."
Aber ich bin ab jetzt eh wieder öfters im Stuwe und eines garantiere ich, ich werde versuchen daß die Angst vor ihren Vorgesetzten kriegen.
 
drah di net um -
der kommissar geht um:shock:
 
Ich habe gerade doch eine Mail geschickt. Werde berichten, wenn die Antwort da ist.
 
Wir sollten mal eine Anfrage an den Polizeipräsidenten Wiens schicken, mal gucken, was er antwortet. Wer macht es?
(Ich trau mich nicht, habe sie oft genug vor der Tür wegen meiner Mitbewohnerin.)

schade dass der horngacher nicht polizeipräsident gew:mrgreen:orden ist.
 
Glaube nicht, daß das etwas bringt. Da muß man schon mehr Staub aufwirbeln. Das Einzige vor was sich die fürchten, ist ein schönes Pressefoto (vielleicht vom "Sturm auf den Emmerich) und die Frage nach dem Sinn dieser Aktion (von einem Journalisten). Denn der Herr Polizist, Dein Freund und Helfer, kann natürlich nicht so einfach sagen: "Am liebsten sekkiere ich die "kleinen Leute", denn die müssen kuschen und zittern, die können sich nicht wehren. Und so nebenbei befriedige ich meine Lust, indem ich ein paar nackte seh. Und dann erst die Angst in ihren Augen. Angst vor Strafe, vor der Ehefrau,.........Ja.... ."
Aber ich bin ab jetzt eh wieder öfters im Stuwe und eines garantiere ich, ich werde versuchen daß die Angst vor ihren Vorgesetzten kriegen.

Hast einen Mitstreiter...hab damit keine Probleme...melde mich bei Dir....LG.H.
 
BERICHT heute ca. 17-20 uhr

stuwer und alle nebenstraßen wie ausgehungert......einige schwalben unterwegs aber naja.........leider alles in ausländerhand.....dabei haben wir eh so tolle mädels...........war echt frustrierend heute
>liegt vielleicht an pfingsten....kann auch sein aber so hat das ganze keine zukunft

bin danach ÄHM gefahren und meine runden gezogen viel mehr los

und alles unter redbull beobachtung......(sehr auffälig)

hab mich für henda entschieden hoffe ich habe den namen richtig geschrieben ein 24 jähriges bulgarisches mädel mit großen piep
blasen und verkehr 50 + 10 fürs zimmer
 
Die ganze Geschichte hat sich mehr auf den Abend und die Nacht verlegt....ab 21.30 - 24.00 ist durchaus einiges los...vor allem viele neue slowakische Mädchen....wer auf Nachtschicht steht...na denn...versucht Euer Glück...;)
 
Die ganze Geschichte hat sich mehr auf den Abend und die Nacht verlegt....ab 21.30 - 24.00 ist durchaus einiges los...vor allem viele neue slowakische Mädchen....wer auf Nachtschicht steht...na denn...versucht Euer Glück...;)

> uhrzeit steht dabei:lol:
 
Tja, die werte Polizei reagiert nicht auf meine Mail.
 
> uhrzeit steht dabei:lol:

Habe ich gelesen..war als Hinweis gedacht, dass sich derzeit nachts mehr tut als tagsüber...aber ist auch kein Garant...Stuwer ist derzeit mit vielen Unsicherheitsfaktoren belegt...man kann Glück haben oder auch Pech...wechselt täglich, stündlich, teilweise im Minutentakt..."alles ist möglich"... ;)
 
Tja, die werte Polizei reagiert nicht auf meine Mail.

Kommt auf den Inhalt Deines E-Mails zum Thema Stuwer 2008 an...lässt sich der Text hier veröffentlichen !? ... :fragezeichen:

Ohne dass wir gleich alle eingesperrt werden... :mrgreen:
 
Meine Email ans Landespolizeikommando Wien lautet wie folgt:
Durch Berichte im Internet bin ich draufgestossen, dass die Polizei in Stundenhotels ohne Vorwarnung eindringt und die Damen, welche sogar die Kontrollkarte haben, mitnehmen.
Meine Frage wäre: Auf Grund welches Gesetzes darf die Polizei ins Zimmer rein (Gefahr in Verzug wird es ja wohl nicht sein) und warum werden die Damen mit Kontrollkarte mitgenommen?
---
Drei Tage und nichts ist geschehen, deswegen denke ich, dass sie nie drauf antworten werden.
 
henda entschieden hoffe ich habe den namen richtig geschrieben ein 24 jähriges bulgarisches mädel mit großen piep
blasen und verkehr 50 + 10 fürs zimmer

Eine Beschreibung wäre hilfreich, :!: wie war das Service NF GFS 69 ????:fragezeichen: Wie lange seid ihr am Zimmer gewesen ??:fragezeichen:

Ach ja nun is ja verlängertes Wochende sind sicher die meisten Girls heimgereist.
 
Meine Email ans Landespolizeikommando Wien lautet wie folgt:
Durch Berichte im Internet bin ich draufgestossen, dass die Polizei in Stundenhotels ohne Vorwarnung eindringt und die Damen, welche sogar die Kontrollkarte haben, mitnehmen.
Meine Frage wäre: Auf Grund welches Gesetzes darf die Polizei ins Zimmer rein (Gefahr in Verzug wird es ja wohl nicht sein) und warum werden die Damen mit Kontrollkarte mitgenommen?
---
Drei Tage und nichts ist geschehen, deswegen denke ich, dass sie nie drauf antworten werden.

Gottes Mühlen mahlen langsam.... und die des Landespolizeikommandos noch langsamer :lol:
 
Na super, was soll der Scheiß? Ist jetzt Prositution in Wien erlaubt oder nicht?
to Bursche
Sorry nicht böse sein, aber deine diesbezügliche Naivität über Gesetze und Bestimmungen, insbesondere als Ex-Escortbetreiber (was ja im Grunde auch ein Geschäft mit Prostitution ist) amüsiert mich schon ein wenig!
(habe mich jetzt extra überwunden kurz hier im Forum wieder aktiv mitzuspielen)
Aber vielleicht kann ich u.a. dir mit meinen Zeilen bisschen weiterhelfen? ;)

Warum Mädchen (wie hier User anführen) trotz Vorhandensein einer Kontrollkarte mitgenommen werden, kann unterschiedlichste Gründe haben.
..u.a. wenn sonst nichts vorliegt, um die Anzeige mittels Niederschrift bzw Unterschrift der Beschuldigten sozusagen wasserdicht zu machen.
Weil es entgegen hier gelesener Meinungen mit Sicherheit nicht im Ermessen der Belegschaft eines WZ wie der Ausstellungsstrasse liegt, einen Strafbescheid oder dessen Höhe auszustellen. Hierfür ist schon ein diesbezüglicher Strafreferent/in zuständig.
Dieser braucht aber den erwiesenen Tatbestand, dass eine diesbezügliche Gesetzesübertretung stattgefunden hat. Die Beschuldigung, Vermutung, Verdacht, der/des die Anzeige erstellenden Sicherheitsorgans alleine genügt nicht und kann ebenso wie ein vor Ort getätigtes mündliches Eingeständnis beeinsprucht werden.

Beispiel:
Das Mädchen könnte ja sonst später angegeben, ja sie wurde in besagter Zimmervermietung bei der Ausübung der Prostitution mit einen Kunden angetroffen (ist ja nicht verboten wenn sie die Karte bzw eben die Berechtigung zur Ausübung hat) der Kundenkontakt wurde aber zbs über Tel hergestellt und nicht verbotener Weise auf der Strasse oder sonst verbotenen Örtlichkeit.
In dem Fall müsste der/die Strafreferent/in dann auch den Kunden zu einer Einvernahme ein bzw vorladen, um ihm zu befragen wie und wo bzw unter welchen Vorraussetzungen der Kontakt hergestellt wurde und so weiter.
So wird man eben um diesen möglichen Aufwand zu vermeiden, von dem die Anzeigen stellenden Organen eventuell gleich zu einer Niederschrift bzw schriftliches Eingeständnis mitgenommen, um gegen einen späteren Einspruch bzw dessen Erfolg vorzubeugen, da ja ein schriftliches Geständnis der Beschuldigten zur Gesetzesübertretung vorliegt.

Die Ausübung der Prostitution (bei Vorhandensein der Berechtigung bzw Deckel) in privaten Räumen wie die Wohnung des Kunden, Hotel oder eben auch Zimmervermittlung ist ja nicht verboten!
Verboten ist aber u.a. im Stuwer die Anbahnung zur Prostitution (sozusagen das Anbieten und Kontaktaufnahme zum Kunden) auf der Strasse und diese muss von den Sicherheitsorganen die diesbezüglich Anzeige erstatten erst nachgewiesen werden!
..oder anders gesagt, die Anwesenheit alleine genügt nicht, selbstverständlich können sich im Stuwer u.a. Personen die über die behördliche Berechtigung zur Ausübung der Prostitution verfügen, frei und natürlich straffrei bewegen bzw aufhalten nur dürfen sie keine Anbahnung bezüglich ihres Gewerbes tätigen.


Meine Email ans Landespolizeikommando Wien lautet wie folgt:
Durch Berichte im Internet bin ich draufgestossen, dass die Polizei in Stundenhotels ohne Vorwarnung eindringt und die Damen, welche sogar die Kontrollkarte haben, mitnehmen.
Meine Frage wäre: Auf Grund welches Gesetzes darf die Polizei ins Zimmer rein (Gefahr in Verzug wird es ja wohl nicht sein) und warum werden die Damen mit Kontrollkarte mitgenommen?
Hier mache ich es mir einfach und zitiere den diesbezüglichen Ausschnitt u.a. aus dem
"Wiener Prostitutionsgesetz"

Betretungsrecht
§ 8. (1) Liegt der begründete Verdacht vor, dass entgegen den Beschränkungen nach § 3 (Verbotsbestimmungen), § 4(Beschränkung der Anbahnung der Prostitution) oder § 5 (Beschränkung der Prostitution) oder entgegen den Verpflichtungen nach § 6 (Meldepflicht) die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, so ist der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes jederzeit der Zutritt auf Grundstücke, zu Gebäuden, Containern, Fahrzeugen und allen ihren Teilen, in denen die rechtswidrige Anbahnung oder Ausübung der Prostitution mit Grund vermutet wird, zu gewähren.
(2) Die dort angetroffenen Personen haben auf Verlangen ihre Identität nachzuweisen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, wenn anzunehmen ist, dass diese Personen sachdienliche Hinweise über das Vorliegen strafbarer Handlungen nach diesem Gesetz geben können. Die Auskunftspflicht hat sich ausschließlich auf solche Sachverhalte zu beziehen, die strafbare Handlungen im Sinne dieses Gesetzes sein könnten. § 35 Abs. 2 und 3 Sicherheitspolizeigesetz,...
§ 35 Abs. 2 und 3 Sicherheitspolizeigesetz
(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen, deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden.

...ist sinngemäß anzuwenden. Weiters ist § 49 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, mit der Maßgabe anwendbar, dass eine Verweigerung der Auskunft aus dem Grunde des Gereichens zur Schande nicht zulässig ist.
(3) Die Behörde und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiters befugt, vorgefundene Beweismittel sicherzustellen und in Verwahrung zu nehmen. Die sichergestellten Sachen sind dem Eigentümer oder rechtmäßigen Besitzer unverzüglich auszufolgen, sobald der Sicherstellungszweck entfällt. Können sichergestellte Sachen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Entfall des Sicherstellungszweckes nicht ausgefolgt werden, weil der Behörde kein Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer bekannt wurde, so gelten diese Sachen als verfallen und sind zu verwerten oder, falls dies nicht möglich oder zulässig ist, zu vernichten. Ein allenfalls erzielter Erlös ist dem Eigentümer auf dessen Verlangen binnen 3 Jahren nach Eintritt des Verfalls auszufolgen.
(4) Die Zutrittsbefugnis gemäß Abs. 1 kann mit angemessener unmittelbarer Zwangsgewalt durchgesetzt werden. Die Behörde und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen physische Gewalt gegen Sachen anwenden, wenn es unerlässlich ist und diese Maßnahme vorher angedroht und angekündigt wurde. Dabei haben sie alles daran zu setzen, dass es zu keiner Gefährdung von Menschen kommt. Von einer Androhung und Ankündigung der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt kann in Fällen der Notwehr oder der Beendigung gefährlicher Angriffe (§ 33 des Sicherheitspolizeigesetzes)...
§ 33. Sicherheitspolizeigesetz
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem gefährlichen Angriff durch Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ein Ende zu setzen.
...soweit abgesehen werden, als dies für die Verteidigung des angegriffenen Rechtsgutes unerlässlich erscheint
(5) Die Amtshandlungen gemäß Abs. 1 bis 4 sind von der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter Vermeidung unnötigen Aufsehens sowie mit möglichster Schonung des Rufes, der Rechte und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vorzunehmen. Auf Verlangen ist den Betroffenen binnen 24 Stunden eine Bescheinigung über die Vornahme der Amtshandlung mit Angabe der Gründe dafür auszustellen.

m.f.G. BadWolf :cool:
 
Das Mädchen könnte ja sonst später angegeben, ja sie wurde in besagter Zimmervermietung bei der Ausübung der Prostitution mit einen Kunden angetroffen (ist ja nicht verboten wenn sie die Karte bzw eben die Berechtigung zur Ausübung hat) der Kundenkontakt wurde aber zbs über Tel hergestellt und nicht verbotener Weise auf der Strasse oder sonst verbotenen Örtlichkeit

Gut und schön, aber wenn die Herren nicht an Alzheimer leiden, kennen sie die Belegschaft vom Emmerich eh schon. Sie könnten dann vielleicht vorher fragen wer in welchem Zimmer ist? Ich bin immer mit einem Mädchen im Zimmer, die hat beruflich noch nie einen Fuß vor die Tür gesetzt.[/COLOR]

[]§ 8. (1) Liegt der begründete Verdacht vor, dass entgegen den Beschränkungen nach § 3 (Verbotsbestimmungen), § 4(Beschränkung der Anbahnung der Prostitution) oder § 5 (Beschränkung der Prostitution) oder entgegen den Verpflichtungen nach § 6 (Meldepflicht) die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, so ist der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes jederzeit der Zutritt auf Grundstücke, zu Gebäuden, Containern, Fahrzeugen und allen ihren Teilen, in denen die rechtswidrige Anbahnung oder Ausübung der Prostitution mit Grund vermutet wird, zu gewähren.

Zutritt würde ja nicht verwehrt werden, wenn ich wüßte, da steht jemand vor der Tür. Aber ohne anzuklopfen reinzustürmen????[/COLOR]


§ 33. Sicherheitspolizeigesetz
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem gefährlichen Angriff durch Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ein Ende zu setzen.
...soweit abgesehen werden, als dies für die Verteidigung des angegriffenen Rechtsgutes unerlässlich erscheint

Wer greift hier wen an, ich stürme sicher nicht ins Wachzimmer!
Ermächtigt heißt aber schon: die letzte Kosequenz, wenn alle anderen Mittel vorher zu keinem Ziel geführt haben - nicht Zielschuß, Warnschuß, halt wer da. Auch wenn es diverse Exekutivbeamte gerne so hätten.[/
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(5) Die Amtshandlungen gemäß Abs. 1 bis 4 sind von der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter Vermeidung unnötigen Aufsehens sowie mit möglichster Schonung des Rufes, der Rechte und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vorzunehmen.


Merkt sicher keiner, wenn einige Einsatzfahrzeuge sich vor dem Haus einschleifen (mit Blaulicht) und der ganze Zug die Bude stürmt. Natürlich wird auch auf die Schonung des Rufes und der Rechte aufgepasst.
Fakt ist für mich jedenfalls - einige Angehörige der Polizei haben eindeutig ihren Beruf verfehlt. Wären besser Fleischer, Schauspieler, oder Radfahrer (nachunten treten,.....) geworden.
 
Merkt sicher keiner, wenn einige Einsatzfahrzeuge sich vor dem Haus einschleifen (mit Blaulicht) und der ganze Zug die Bude stürmt. Natürlich wird auch auf die Schonung des Rufes und der Rechte aufgepasst.
Fakt ist für mich jedenfalls - einige Angehörige der Polizei haben eindeutig ihren Beruf verfehlt. Wären besser Fleischer, Schauspieler, oder Radfahrer (nachunten treten,.....) geworden.
Trotzdem versteh ich nicht, daß bei so einer Amtshandlung nicht alles vernünftig und normal ablaufen kann, muß man Zimmer stürmen???...möchte doch wissen, ob man gegen zu rüder Vorgangsweise nicht die Möglichkeit zur Beschwerde hat....ich hätte damit kein Problem!!!
 
Polizei hin oder her, auf jeden Fall ist ihnen gelungen das in diesem Viertel momentan ein extremer Männerüberschuß herscht - war gestern da und bis auf 2,3 Mädchen (danke nein) war nichts los:(
lg
 
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