Straßenstrich Stuwerviertel 2009 - Stuwergschichten und andere Episoden

Neuer Stuwerthread 2010?

  • Ja, bitte einen neuen Thread für 2010

    Stimmen: 37 86,0%
  • Nein, bitte diesen Thread lassen

    Stimmen: 6 14,0%

  • Umfrageteilnehmer
    43
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
RSA Brief geht ja noch, blöder wär da schon ein RSB !

lgph
 
Bin nur gespannt wie sie ein Anbahnungsgespräch beweisen.
Wenn dort jeder bestraft wird der mit ner Frau dort spricht. (Wiener Polizei was gibts noch zu sagen)
Und wird dann einer von der komischen Bürgerinitiative auch mit einem RSA beglückt wenn er sich bei einer aufregt über die Zustände.
Schule und Studentenheim passen nicht hin. Ich glaub ich spinn. Gerade das gehört zamm. Da lernen die Schüler wenigstens nach der Schule was gscheits;)
Und ich habe schon Angst or nen RSA mit 70 Euro. Der wird einfach net angenommen und das wars. Auf eine Verhandlung lassen sie sich eh nicht ein.

lg dreamy:winke:
 
Und hier ein Auszug der auf ORF-Online geführten Diskussion zu dem Thema:


Was bitte ist eine "Prosituierte"?
euripides, vor 24 Minuten
So was ähnliches wie eine gut Situierte?

Und wenn die Prostitution verboten ist, und die Polizei weiß, wer die Prostituierten sind (sonst wüßte sie ja nicht, wenn sie wer anspricht), warum werden die dann nicht des Platzes verwiesen?
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Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Die p.t. Behörden ...
derstalker, vor 25 Minuten
... sollen bitte umgehend bekannt geben, nach welchem Gesetz ein GESPRÄCH unter Leuten an einem öffentlichen Ort zu verbieten ist ?!?!

Auch wenn sich das Gespräch um Sex, Geld oder Kombination aus beidem dreht, kann es lt. gültiger Rechtslage nicht verboten sein - und daher auch nicht bestraft werden.

Erst die tatsächliche Prostitution - also entgeltliche sexuelle Handlungen zwischen Kunde und Prostituierter - kann ggf. bestraft werden.

Das wird ja immer mehr zu einer GESTAPO-Farce da drüben - kann man nicht einfach mal etwas sinnvolleres anfangen ?

Zum Beispiel wirkliche Verbrechen verfolgen, Verbrecher bestrafen und die Bevölkerung vor ihnen schützen, statt sie mit gefälschter Kriminalstatistik zu belügen !!!

Die Prostituierten fürgen niemandem Schaden zu, sie rauben, morden und stehlen nicht - und die Freier auch nicht. Aber klar, sie sind einfach zu finden, leicht zu erpressen und man kann gut abkassieren. Alles andere wäre ja zu hoher Aufwand.
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Keine Gestapo
memphis68, vor 21 Minuten
denn auch die Anbahnung der Prostitution ist verboten !!!!
Und ob die dort stehenden "Damen" Schaden zufügen.
Denn ich glaube nicht, dass es deiner Frau oder deiner Tochter angenehm ist, beim Heimweg von unbekannten Männern angesprochen wird, wieviel ein schneller "F..k" kostet.
Komischer Weise sind die meisten "Suchenden" Männer mit Kennzeichen aus NÖ und B- wäre es denn ihnen recht, wenn um ihr schönes EFH die Kunden kreisen würden ??

@memphis
walkoffame, vor 4 Minuten
Das ist aber nicht der Punkt. Stalker hat schon recht, die Behörde nimmt sich hier Rechte heraus die ihr nicht zustehen. Es muß nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vorgegangen werden, nicht mit FUD-Methoden nur weil das vielleicht einfacher ist.

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. anstatt
mudvayne1, vor 40 Minuten
dass die polizei gegen die prostituierten vorgeht gehen sie den weg des geringsten widerstandes und auf die freier los...wieder eine österreichische lösung
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karteileiche, vor 6 Minuten
Ich glaub nicht, dass das der Weg des geringsten Widerstandes ist, wenn man österreichische Freier anzeigt, statt die Prostituierten zu vertreiben.

Die Mädels kommen ständig nach und wechseln sich halt ab, solange die Nachfrage da ist. Das Problem wird sich erst lösen, wenn sich rumgesprochen hat, dass in dem Viertel einfach keine Freier mehr sind.

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smith, vor 46 Minuten
das bedeutet, der staat kapituliert vor prostituierten, hat nicht das potential die einhaltung von betimmungen einzufordern.
wenn man prostituierten schon nicht mehr gewachsen ist, dann viel glück mit organisierten kriminellen usw.
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smith, vor 43 Minuten
andererseits, wären es nicht genehmigte demonstranten würde die staatsmacht vermutlich mit schützenpanzern auffahren.

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geniesser, vor 1 Stunde, 24 Minuten
da ein rsa brief eigenhändig ist, darf ohnehin die frau (ausgenommen es besteht eine postvollmacht) den brief nicht zugestellt bekommen, die kinder auch nicht. der fall wird so sein, der mann geht aufs postamt (solange es noch eines gibt) behebt den brief , schmeißt ihn zerrissen weg und zahlt gleich ein.

und im verwaltungsstrafrecht gibts keine strafe durch bloßstellung. drum könnte man ein amtsmißbrauchverfahre gegen die superschlauen ankündiger der SCHANDBRIEFVERSENDER einleiten. denn das ziel der strafe ist es nicht, den tatbestand (wie soll der beweisen werden? werden alle menschen wie in us filmen mit richtmikrofonen abgehört die sich generell in einem vierte in wien befinden???)zu veröffentlichen, im gegenteil. den inhalt und ausgang des verwaltungsstrafverfahrens zu verüffentlichen = jemand anderen außer dem betroffenen bzw, seinem rechtsvertreter zugänglich zu machen ist verboten. für mich ist das nichts anderes als einschüchterungstaktik von leuten denen nichts wirkliches zur problemlösung einfällt
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Mit dem RSa-Brief ..
memphis68, vor 25 Minuten
gebe ich dir vollkommen recht.
Nur der Rest von dir ist ein echter Blödsinn. Denn es gibt im VStG das Delikt der "Anstiftung zur Begehung einer Verwaltungsübertretung". Und genau dies ist auch gegeben, wenn er durch Einwilligung dieses "Geschäftes" ihr wiederum hilft, eine Verwaltungsübertretung (Prostitution) zu begehen.
Was ich jedoch bedenklich finde ist, wenn die beide nur ein kurzes Gespräch führen und er dann alleine weiterfährt und dann eine Strafe nach Hause geschickt bekommt. Wenn, dann muss er schon angehalten und befragt werden.. bei einem Eingeständnis ist die Strafe dann in Ordnung.

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smith, vor 1 Stunde, 28 Minuten
wie kann man bloss etwas gegen prostitution haben, fragen sich die ultra-liberalen :)
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Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Ich übernehme die Verantwortung!
omputzmann, vor 1 Stunde, 31 Minuten
"Wer eine Prosituierte anspricht, wird angezeigt" ist nicht möglich. Diesem VErbot fehlt jede Rechtsgrundlage, denn es müsste auch nachgewiesen werden WER WEN zuerst angesprochen hat. Abgesehen davon müsste zuerst geklärt sein, wodurch sich Prostituierte von normalen Frauen unterscheiden. Schon die Frage nach dem unterSCHEIDEn dürfte schwer werden.
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Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. da sieht man wieder mal, wie deppat die sind...
bleiberecht, vor 2 Stunden, 24 Minuten
"Wer eine Prosituierte anspricht, wird angezeigt"

es ist also unter strafe verboten, dort mit einer frau zu sprechen.
und keine sorge, die nutten dort braucht man nicht ansprechen, das machen die schon selber
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"Deppert" ist höchstens die Formulierung.
c1x111, vor 1 Stunde, 36 Minuten
Es ist schon ein Unterschied zwischen "Nein, danke!" oder von mir aus "Schleich dich!" und "Wieviel kostet's denn, Schnucki?"
lgph
 
:cool:

Ich find, das total in Ordnung....wenns die "Diskontficker" minimieren...wie kommen die SW dazu, die Arztbesuche und den "Deckel" in Kauf nehmen.....und die "geheimen" schnappen die Freier weg..

:winke:
 
:cool:
Ich find, das total in Ordnung....wenns die "Diskontficker" minimieren...wie kommen die SW dazu, die Arztbesuche und den "Deckel" in Kauf nehmen.....und die "geheimen" schnappen die Freier weg..
:winke:

Da das ist wahrlich nur ein Traum.
Solche Berichte gibts alle 6Monate im Fernsehen in Radio und in der Zeitung. Und bis jetzt hat sich nichts verändert. Ganz im Gegenteil wenn hier von 100 sws geschrieben wird dass gehören mal die Medien angezeigt und sonst nichts.
Solche Berichte helfen den Anwohnern nix. Bin mir zu 90% sicher dass in den nächsten 2 Wochen wesentlich mehr Autos herumkurven auf der Suchen nach den 100 Mädels.

Die normalen SW sollten mal normale Preise machen für ein normales Service dann würde das Geschäft wieder brummen. Zwar sind die Preise etwas runter gegangen aber nach wie vor zu hoch.

lg Dreamy:winke:
 
und ich net gesehen.:hahaha:
und angebahmt hat überhaupt keiner, weil ich mit 18.5 geredet hab.
und ich hab für den net vorhandenen parkschein gepeckt. punktum. net mehr und net weniger.
also wie üblich beim orf, alles aus den fingern gelutscht und in keinem kontext.:mauer:
und anbahnen kostet 100,--
naja staatsfunk :hahaha:

Hier der link. Weiß aber nicht ob er schon wo ist, habe jetzt nicht bis zum schluss gelesen.

Ist fast ganz unten in der Liste rechts



http://ondemand.orf.at/news/player.php?id=hioe&day=2009-03-03
 
Na bum, da gibt es ja voll die Diskussion :mrgreen:

Werd jetzt aber nicht alles nach lesen, dafür bin ich zu faul. :mrgreen:

:winke:
 
Ich frage mich gegen welche Bestimmung man verstößt, wenn man mit einer Prostituierten spricht.
Nach dem Wr. ProstitutionsG ist - was den hier diskutierten Sachverhalt betrifft - nur die Anbahnung der Prostitution im Umkreis von 150m um geschützte Objekte (Schulen, Studentenheime udgl.) verboten. Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen (§ 2 Abs 2 Wr. ProstitutionsG). Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Das trift alles auf Freier nicht zu. Sie wollen nicht Prostitution ausüben,; es mangelt schon am Tatbestandselement der Gewerbsmäßigkeit (wird definiert mit der Verschaffung eines (wiederkehrenden) Einkommens).
Nach dem Gesetz trifft Freier "nur" eine Auskunftspflicht. Sie haben auf Verlangen ihre Identität nachzuweisen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Hinweise über das Vorliegen strafbarer Handlungen nach dem Wr. ProstitutionsG geben können. Die Auskunftspflicht hat sich ausschließlich auf solche Sachverhalte zu beziehen, die strafbare Handlungen im Sinne dieses Gesetzes sein könnten (§ 8 Abs 2).
Die einzige Bestimmung, die mir einfällt, nach der ein Freier bestraft werden könnte, ist § 7 VStG. Demnach ist derjenige strafbar, der vorsätzlich veranlaßt, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert. Er unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.
Das bloße Reden mit einer Prostituierten fällt aber noch nicht unter Anstiftung oder Beihilfe.

Ich hoffe euch damit ein wenig gedient zu haben.
 
Die setzen wohl auch drauf dass die meisten einfach zahlen und ruhe geben um es nur ja nicht publik werden zu lassen. Doch dasselbe was die ganzen Abmahnanwälte versuchen. Möglichst peinliche Aktion, und dann ein 'spiel dich auf und deine Frau wirds auch erfahren'.

Die Polizei bricht hier mit gewaltig mit der Unschuldsvermutung. Denn ich nehme an die kennen den Wortlaut des Gespräches nicht. Sind wir wieder soweit dass man in Sperrzonen nicht mit Frauen reden darf? Sollen sich Frauen sicherheitshalber gleich einhüllen? Oder wir trennen Gehsteige und UBahnen nach Männlein und Weiblein damit da ja kein Kontakt bestehen kann?

Internet muss natürlich auch überwacht werden. Geht doch nur um den Terrorismus und die Kinder!
 
Ich frage mich gegen welche Bestimmung man verstößt, wenn man mit einer Prostituierten spricht.
Nach dem Wr. ProstitutionsG ist - was den hier diskutierten Sachverhalt betrifft - nur die Anbahnung der Prostitution im Umkreis von 150m um geschützte Objekte (Schulen, Studentenheime udgl.) verboten. Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen (§ 2 Abs 2 Wr. ProstitutionsG). Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Das trift alles auf Freier nicht zu. Sie wollen nicht Prostitution ausüben,; es mangelt schon am Tatbestandselement der Gewerbsmäßigkeit (wird definiert mit der Verschaffung eines (wiederkehrenden) Einkommens).
Nach dem Gesetz trifft Freier "nur" eine Auskunftspflicht. Sie haben auf Verlangen ihre Identität nachzuweisen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Hinweise über das Vorliegen strafbarer Handlungen nach dem Wr. ProstitutionsG geben können. Die Auskunftspflicht hat sich ausschließlich auf solche Sachverhalte zu beziehen, die strafbare Handlungen im Sinne dieses Gesetzes sein könnten (§ 8 Abs 2).
Die einzige Bestimmung, die mir einfällt, nach der ein Freier bestraft werden könnte, ist § 7 VStG. Demnach ist derjenige strafbar, der vorsätzlich veranlaßt, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert. Er unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.
Das bloße Reden mit einer Prostituierten fällt aber noch nicht unter Anstiftung oder Beihilfe.

Ich hoffe euch damit ein wenig gedient zu haben.

Danke für den Beitrag, aber hast bis jetzt geschlafen oder warst im Häfn...?
Is ja nur so ´ne Fage, nix persönliches!

Bist seit 2006 registriert und hast schon dein erstes Posing hinter dir gebracht....:daumen:
 
.....Solche Berichte helfen den Anwohnern nix. Bin mir zu 90% sicher dass in den nächsten 2 Wochen wesentlich mehr Autos herumkurven auf der Suchen nach den 100 Mädels.......
lg Dreamy:winke:

war gestern abend zwischen 20:00 und 22:00 auf inspektionsrund-gang. am ilgplatz angekommen - zwischen 21:00 und 21:30 - bin mir vorgekommen wie in einem autodrom im prater........

immerwährend immer diesselben im kreis gefahren :mauer::mauer::mauer::mauer::mauer::mauer::mauer::mauer:
 
Und wenns wirklich um den Verkehr ging: komplett zumachen. Fahrverbot, Spielstraßen, Anrainerverkehr... Das hier ist einfach mal Schikane.
 
"ship"es gibt auch stille Mitmenschen unter Uns

auch ich lese täglich die berichte,
besuche das 1/4tel aber sehhhhr selten um zu schauen.
daher auch keine berichte von mir.

kostet aber dann doch geld
ich kaufe immer etwas zum fischen im 1/4tel

aber so im gedanken hoffe ich das einige gören aus ungarn nach SOPRON kommen......
ist nur a 1/4 stund von mir
lg. von leck


Ps. meine frau liest ab und an mit und glaubt ich merke es nicht.
2-PS: wer fehler findet darf sie behalten....
 
ship ich fische wirklich
ja es gibt die eine oder andere göre
meist nach einer Eintrittskarte fürs 1/4tel
ausgestellt von den Rp
lg leck
 
Jetzt hab ich gelesen, war schon mehrmals vorhanden.:mauer::mauer:

:haha::haha::haha:
am besten taugt ma da Anrainer wie er sagt:Die meisten Freier kommen von den Bundesländern!ggg
Das stimmt weil im Dorf kennt ein jeder an jeden und ausserdem gibts bei die bauern so an strich ned.
Und wenns dahoam kan Blowjob gibt foarma holt nach wearn....:cool:
 
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