noch ein nachtrag an alle die strafen nach der ALTEN regelung tatsächlich eingezahlt haben:
(keiner kann sagen ich hätte ihn nicht gewarnt)
jetzt ist es sogar amtlich: ihr habt deppensteuer bezahlt, denn gem § 20 (6) des neuen gesetztes sind alle solche noch laufenden verfahren amstwegig SOFORT einzustellen. den rathausjuristen ist wohl klar geworden, dass der umweg über die 'anstiftung' ein juristischer schwachsinn ist.
ein dürres zweizeiliges mail hätte genügt und die verfahren wären alle noch in irgend einer instanz. dann hättet ihr jetzt weiterhin eine weiße weste.
wer aber eingezahlt hat, kann sich selbst vorhalten:
1) die damaligen 50 waren hinausgeschmissenes geld (sollte aber verschmerzbar sein)
aber jetzt kommts knüppeldick:
2) ihr seid 5 (!) jahre amtlich vorgemerkt, dass ihr gegen ein prostiutionsgestz verstossen habt. (§55 VStG) das kann euch jede verwaltungsbehörde und jedes gericht in einem zukünftigen verfahren als tatsache (!) vorwerfen.
3) bei allen abfragen in den polizei-computern (zwischen dem neusiedler see und den bodensee) poppt bei euch immer eine entsprechender hinweis auf. hier gibt es keine frist für die löschung, das kann jahrzehnte in den x-mal kopierten datensätzen herumgeistern.
somit tut ihr euch schwer bei allen ausreden wie: "ich wollte die dame in kurzen mini nur nach den weg fragen"
und der treppenwitz an der geschichte kommt jetzt:
alle die nach den neuen gesetz mit einem organmandant bestraft werden, haben weiterhin so eine "blütenweiße weste" wie unser herr KHG, denn da gibt's keine amtswegige eintragung. die red bulls müssten das erst händisch in ihre eigenen datenbanken eintippen und 'offiziell' ist das nirgens verwendbar.
machen können die 'zahlfreudigen der vergangenheit' gegen ihre nicht mehr weiße weste leider gar nichts mehr, durch die einzahlung haben sie den vermeintlichen straftatbestand anerkannt.
sorry folks, das war ein schuss ins eigene knie
garoto