Straßenstrich Stuwerviertel 2014 - Stuwergschichten und andere Episoden

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naja, genau das mit dem "aufgegriffen werden" ist ja oft der Punkt.
Keine Frage: wenn eine beim Kobern in flagranti erwischt wird, oder einem sich als Gogl ausgebenden Zivi in die Falle tappt, dann ist wohl alles klar.
Aber dem Vernehmen nach werden fallweise die Damen beim puren Gehen durchs Viertel eingesackt, ohne daß sie auch nur irgendeinen gesetzeswidrigen Tatbestand gesetzt hätten.
Und normal durchs Viertel zu spazieren, dieses Recht hat wohl auch eine SW, genau so wie jede(r) andere - so sehe ich es zumindest.

Nur die haben einen Blick dafür ist Berufsbedingt schnelle Auffassungsgabe wer ein Gogl oder eine SW ist glaube es mir ich weiß es.
 
das problem ist ja nicht der modus operandi.

es geht ja nicht darum, ob das prostitutionsgesetz oder die zonenordnung oder so.

es ist deine muschi. es ist dein geld. es ist dein schwanz. er/es/sie gehören dir, und nicht der politik, der kirche oder dem polizeistaat.
und es geht nieeemanden sonst was an, was du damit machst.

gottverdammtnochmal!

wir (gogl, huren, usw) sind menschen, und unsere rechte sind menschenrechte.
moralistenrechte sind auf diesem planeten meines wissens nicht verankert.

es gibt auch schon kultivierte industriestaaten, die das kapiert haben.

und was das für eine vershci**ene moral sein soll,
wenn man huren zwar zwangsuntersucht (aber nicht behandelt, weil ja nicht versichert),
wenn man huren (und freier) straft, verbietet, aber ihre steuern will man wohl,
und zwischendurch immer wieder irgend ein politiker besoffen im puff erwischt wird,
das muss man mir mal erklären.

akut beängstigend wird es aber erst,
wenn man sich vor augen führt, dass 80% der gewaltopfer - wenn sie sich an hilfsorganisationen wenden,
als allererstes hysterisch betteln: bitte keine polizei!....

wäär iich ein kiberer,
dann würd ich den bigmäc hinstellen und nachdenken anfangen.
lang nachdenken.
ganz fest nachdenken.
und kündigen.

und wär ich eine von diesen mehrpolizeischreiern oder zuwenigpolizeiglaubern,
ich würd mich erschießen.

sorry, dazu steh ich :D
 
Nur die haben einen Blick dafür ist Berufsbedingt schnelle Auffassungsgabe wer ein Gogl oder eine SW ist glaube es mir ich weiß es.
ja, das glaub ich Dir! Nur muß aber ein strafbarer Tatbestand gesetzt werden, bevor die Polizei einschreiten darf, oder?
Alleine zu wissen, die eine ist eine SW, oder der eine ist ein Gogl, ohne daß von einer/einem der beiden entsprechende verbotene Dinge gemacht werden - das reicht an sich noch nicht.

Und genau das war der Punkt meines früheren postings: die RBs nehmen die SW trotzdem hopp, zerren sie aufs Wachzimmer in die Ausstellungsstraße, etc. etc., und sie ergreift dagegen natürlich keinerlei rechtliche Schritte, weil sie annimmt, eh keine Chance zu haben.
 
es gibt auch schon kultivierte industriestaaten, die das kapiert haben
aber leider auch welche, wo genau das Gegenteil der Fall ist; siehe z.B. Schweden, oder neuerdings auch Frankreich (wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob das Antiprostitutionsgesetz schon durch ist, oder ob sie kurz davor stehen - dabei hätten die Franzosen wahrlich ganz andere Probleme).
Und in Deutschland heizt die "gute" Alice Schwarzer die Diskussion ja auch ganz gewaltig an. Gott sei Dank hält sie neuerdings eher die Papp'n, seit ihre Steuerhinterziehungsdelikte öffentlich bekannt geworden sind, und sie sich nicht mehr als Moralapostel aufspielen kann.
 
es ist deine muschi. es ist dein geld. es ist dein schwanz. er/es/sie gehören dir, und nicht der politik, der kirche oder dem polizeistaat.
und es geht nieeemanden sonst was an, was du damit machst.

und was das für eine vershci**ene moral sein soll,
wenn man huren zwar zwangsuntersucht (aber nicht behandelt, weil ja nicht versichert),
wenn man huren (und freier) straft, verbietet, aber ihre steuern will man wohl,
und zwischendurch immer wieder irgend ein politiker besoffen im puff erwischt wird,
das muss man mir mal erklären.

wäär iich ein kiberer,
dann würd ich den bigmäc hinstellen und nachdenken anfangen.
lang nachdenken.
ganz fest nachdenken.
und kündigen.

sorry, dazu steh ich :D

Vollkommen deiner Meinung. Das nächste ist ja das Rauchverbot im EIGNEN AUTO, AUF DEM EIGNEN BALKON ODER TERRASSE!

Was wolln die noch alles von uns! Es geht keinen Kiberer oder Richter was an, wo ich mein Zumpferl reinsteck. Basta.

Aber das ist ja alles Ablenkungsmanöver, weil unsere Politiker in letzter Zeit zu blöd zu allem sind. Und dazu steh ich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja, das glaub ich Dir! Nur muß aber ein strafbarer Tatbestand gesetzt werden, bevor die Polizei einschreiten darf, oder?
Alleine zu wissen, die eine ist eine SW, oder der eine ist ein Gogl, ohne daß von einer/einem der beiden entsprechende verbotene Dinge gemacht werden - das reicht an sich noch nicht.

Und genau das war der Punkt meines früheren postings: die RBs nehmen die SW trotzdem hopp, zerren sie aufs Wachzimmer in die Ausstellungsstraße, etc. etc., und sie ergreift dagegen natürlich keinerlei rechtliche Schritte, weil sie annimmt, eh keine Chance zu haben.

Ist Verbotszone darum schreiten sie ein (haben den Auftrag dafür), sie ist dort ist eine SW also schafft sie an ist doch klar.

Beweislage liegt bei Ihr dass sie es nicht gemacht hat, glaubt ihr ja sowieso keiner.
 
Beweislage liegt bei Ihr dass sie es nicht gemacht hat, glaubt ihr ja sowieso keiner
das ist schon richtig, daß es ihr keiner glaubt. Wissen wir ja.
Aber in diesem Fall gilt tatsächlich Beweislastumkehr? Sie muß beweisen, nicht auf den Strich zu gehen, anstatt daß man ihr beweisen muß, daß sie auf den Strich geht?
Nochmals meine Frage: eine SW, auch wenn sie als solche erkennbar ist, hat nicht das Recht, durchs Viertel zu gehen, ohne daß sie gleich eingesackt wird?
Kann ich mir nicht ganz vorstellen.
 
das ist schon richtig, daß es ihr keiner glaubt. Wissen wir ja.
Aber in diesem Fall gilt tatsächlich Beweislastumkehr? Sie muß beweisen, nicht auf den Strich zu gehen, anstatt daß man ihr beweisen muß, daß sie auf den Strich geht?
Nochmals meine Frage: eine SW, auch wenn sie als solche erkennbar ist, hat nicht das Recht, durchs Viertel zu gehen, ohne daß sie gleich eingesackt wird?
Kann ich mir nicht ganz vorstellen.

Und was is mit dem so oft zitierten Satz: Es gilt die Unschuldsvermutung????? Bei jedem Banker usw gilt das, bei denen net? Komische Logik... :grantig:
 
eine SW, auch wenn sie als solche erkennbar ist, hat sehr wohl das Recht, durchs Viertel zu gehen (natürlich nicht agierend). Denn wie soll sie von ihre Wohnung zur U-Bahnstation oder zu diversen Supermärkten oder zum Markt kommen, um ein zu kaufen? Sie kann nichts dafür dass sie, Zeit ihres Lebens im Stuwerviertel wohnhaft bzw. sesshaft ist.
 
Verboten ist im Stuwerviertel nur die Anbahnung auf der Straße, weil es Wohngegend ist. Studios, Zimmervermietungen und Ähnliches ist uneingeschränkt erlaubt, seit es die Schutzzonen nicht mehr gibt.

Enrico56 hat recht: Der Prostituierten müssen Anbahnungshandlungen vorgeworfen werden. Aus der bloßen Anwesenheit einer Prostituierten in einer Gegend, in der Straßenprostitution nicht erlaubt ist, kann noch nicht auf Anbahnung geschlossen werden.
In der Praxis ist es schwierig zu widerlegen, wenn ein Polizist meint, Anbahnungshandlungen wahrgenommen zu haben.
 
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