Straßenstrich Stuwerviertel 2014 - Stuwergschichten und andere Episoden

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In der Praxis ist es schwierig zu widerlegen, wenn ein Polizist meint, Anbahnungshandlungen wahrgenommen zu haben
das war ja genau mein Punkt: dem Polizisten wird einfach eher geglaubt. Und wenn's dann noch anstatt 1 gleich 2 RBs sind, dann hat die SW so gut wie überhaupt keine Chance mehr - denn dann bestätigt schlicht und einfach jeder der Polizisten die Wahrnehmung des anderen.
 
Geht es Euch eigentlich besser, wenn Ihr Euch den Quatsch ständig von neuem einredet ?
 
welche SW wohnt dort die wenigsten bis keine !
Das ist völlig egal, ob sie dort wohnt. Oder ob dort ihr Zahnarzt ist oder das Geschäft, wo sie Natur-Kosmetik kauft, oder ihre Lieblingsboutique, oder ob sie dort ihre Großeltern besucht oder ob sie dort ihren legalen Arbeitsplatz in einem genehmigten Studio hat.
Ein Gesetz, das Prostituierten verbieten würde, in Wohngegenden (also fast überall) öffentliche Flächen wie Straßen und Gehsteige zu benutzen, wäre so frappant verfassungswidrig, dass wohl nicht einmal hier im Forum jemand glaubt, dass das so sein könnte.

Eine Prostituierte kann dem Gesetz nach also nicht allein dafür bestraft werden, dass sie sich im öffentlichen Raum in einer Wohngegend aufhält, sondern nur dafür, dass sie dort die Prostitution anbahnt.
 
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Das ist völlig egal, ob sie dort wohnt. Oder ob dort ihr Zahnarzt ist oder das Geschäft, wo sie Natur-Kosmetik kauft, oder ihre Lieblingsboutique, oder ob sie dort ihre Großeltern besucht oder ob sie dort ihren legalen Arbeitsplatz in einem genehmigten Studio hat.
Ein Gesetz, das Prostituierten verbieten würde, in Wohngegenden (also fast überall) öffentliche Flächen wie Straßen und Gehsteige zu benutzen, wäre so frappant verfassungswidrig, dass wohl nicht einmal hier im Forum jemand glaubt, dass das so sein könnte.

Eine Prostituierte kann dem Gesetz nach also nicht allein dafür bestraft werden, dass sie sich im öffentlichen Raum in einer Wohngegend aufhält, sondern nur dafür, dass sie dort die Prostitution anbahnt.

Du kapierst es nicht !
 
Du kapierst es nicht !
Du kapierst nicht, was das Thema ist.

Die eine Sache ist, wie die Rechtslage ist. Da sind wir uns wohl einig, dass sie so ist, wie ich sie dargestellt habe.

Die andere Sache ist, ob die Polizei bei Prostituierten, die sie im Stuwerviertel auf der Straße antrifft, mitunter einfach Anbahnung unterstellt, obwohl keine entsprechenden Handlungen beobachtet wurden. Das wäre rechtswidrig, auch dann wenn die Polizei im Grunde richtigerweise davon ausgeht, dass die Prostituierte auf Anbahnung aus ist.
 
Zitat Zitat von rammler1 Beitrag anzeigen
(aber nicht behandelt, weil ja nicht versichert),
wo hast denn diesen Unsinn her ?

nee, war ja klar manon,
und ich erinnere mich gut an deine desinformierten kontraindizierten querschüsse,
die ich nie begriffen habe;

aber es tut mir wirklich leid: sie werden nicht behandelt.
man sagt ihr, was sie hat (und zwar auch nur dann, wenn ebendie krankheit auf der krankheitenliste von 1946 steht);
und wer was anderes sagt, verzeiht mir den kraftausdruck, isn depp.
ja weils wahr is! aber du bettelst ja drum, dass man dich frontal angreift.

zwangsuntersuchung. zwangs!. iiis gaaar nicht sooo lang her... aber das verstehst wahrscheinlich auch nicht.
hat sie was, is das kärtchen weg. und dann gibts strafe. aber behandlung - fehlanzeige.
österreich ist übrigens das letzte land, welches dieses menschenverachtende prozedere noch hat.
sogar die who (!!) rät klar davon ab, weil menschenrechtsverletzend!

aber wie halt immer,
das schlimmste an der debatte ist ja immer,
wenn die, die keine ahnung haben,
ihre f* nicht halten können.

so. und nun darfst du mich töten.
aber die wahrheit hab ich dir gesagt!

(vielleicht bist aber einfach nur so verblendet, dass glaubst,
es kann nicht sein was nicht sein darf - dann grieg i aber angst)
 
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kenne keine, der das passiert ist, es war immer ein Anlass da Darling

wo hast denn den blödsinn her?
es ist MIR schon passiert.
jetzt kennst also eine:down:.

aber warum sag ich dir denn das.
warst es nicht genau DU,
die eine lange rede gegen mich gehalten hat,
wie ich denn fall geschildert habe,
du ließest dir das ja nicht gefallen,
du würdest dich da schon wehren usw wegen gaar nix.....

manon, manon....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist schon richtig, daß es ihr keiner glaubt. Wissen wir ja.
Aber in diesem Fall gilt tatsächlich Beweislastumkehr? Sie muß beweisen, nicht auf den Strich zu gehen, anstatt daß man ihr beweisen muß, daß sie auf den Strich geht?
Nochmals meine Frage: eine SW, auch wenn sie als solche erkennbar ist, hat nicht das Recht, durchs Viertel zu gehen, ohne daß sie gleich eingesackt wird?
Kann ich mir nicht ganz vorstellen.

ein beispiel, um die vorstellungskraft zu stärken, wiener prostitutionsgesetz. im wortlaut:
§ 15. (1) Liegt der begründete Verdacht vor, dass entgegen den Bestimmungen in diesem Gesetz die Prostitution angebahnt oder ausgeübt oder ein Prostitutionslokal betrieben wird, so ist der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes jederzeit der Zutritt auf Grundstücke, zu Gebäuden, Containern, Fahrzeugen und allen ihren Teilen, in denen die rechtswidrige Anbahnung oder Ausübung der Prostitution oder der rechtswidrige Betrieb eines Prostitutionslokals mit Grund vermutet wird, zu gewähren.

was heisst das.
das heisst, ein begründeter verdacht (das kipfel glaubt, oder tut so wie wenn es glaubt, weil vielleicht wer gezwinkert hat oder so)
darf ohne richterlichen befehl dein auto durchsuchen, deine wohnung durchsuchen (teile von gebäuden=wohnungen), bitte: VERMUTET!
vermuten tu ich auch die lottozahlen. aber iis halt nicht jeden betreffend, also scherts auch keinen.

des wär in etwa so, wie wenn man die wohnungen von maurern ohne beschluss durchsuchen könnte, weil die ja eh alle pfuschen und mit einer wasserwaage durch favoriten, das ist bestimmt ein schwarzarbeiter, den nehmen wir mit!

und das war jetzt EIN beispiel.

solche gesetze entstehen in evaluierungsgruppen. die betreffende beinhaltet im übrigen keine prostituierte, keinen freier, keinen arzt, keinen betreiber. nicht zugelassen.

es gab keine diskussion, der blaade und die vaseline haben das durchgeboxt. grünemmafeminismus sleeps with linksrot. (wobei die anderen parteien ja auch um nix besser sind, muss ma fairerweise sagen)...

ich kann mich auch noch erinnern,
wie der - gut zuhören - ku-klux-klan der felberstrasse live im orf - so heissen die besorgten anrainer - und so nennen sich die wirklich -
mit fackeln auf die mädchen losgegangen sind, um mit ihren kleinen kindern dann ins puff rüber zu gehen.
live im orf.

toll unser land, nich?
 
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solltet Euch wirklich mal mit dem Prostigesetz beschäftigen
Im Stuwer war Prost. schon immer verboten, jede sw weis jetzt, wo sie nicht zu agieren hat, ganz einfach.

ok. bist du politesse?
warum habts mir das nit vorher gsagt?
 
hat sie was, is das kärtchen weg. und dann gibts strafe. aber behandlung - fehlanzeige.
Die Kontrolluntersuchung dient der Feststellung einer Erkrankung, nicht ihrer Behandlung. Behandeln lassen kann sich die Prostituierte selbst bei ihrem Arzt. Nach dem SV-Gesetz gelten Prostituierte als 'neue Selbständige' und als solche müssen sie sich bei der SVA versichern, sind also krankenversichert.
Strafe gibt es nur, wenn die Prostituierte ohne gültige Kontrollkarte weiterhin der Prostitution nachgeht.
grünemmafeminismus sleeps with linksrot.
Es waren Anrainer, die mit Unterstützung von FPÖ-Politikern Druck gemacht haben. ("Rot-Grün sind ausländische Prostituierte und ihre Zuhälter wichtiger als die Sorgen der Bevölkerung!") Gerade die Grünen waren nicht für ein Verbot der Straßenprostitution und präferieren im Übrigen das deutsche Modell, also nix mit Grünemmafeminismus.
 
Nach dem SV-Gesetz gelten Prostituierte als 'neue Selbständige' und als solche müssen sie sich bei der SVA versichern, sind also krankenversichert.
Stimmt in der Theorie. Aber, wie viele Prostituierte zahlen wirklich Beiträge?
 
Es waren Anrainer, die mit Unterstützung von FPÖ-Politikern Druck gemacht haben. ("Rot-Grün sind ausländische Prostituierte und ihre Zuhälter wichtiger als die Sorgen der Bevölkerung!") Gerade die Grünen waren nicht für ein Verbot der Straßenprostitution und präferieren im Übrigen das deutsche Modell, also nix mit Grünemmafeminismus.

das muss ich zugeben. ich räum auch ganz klar ein, dass keine politische partei zu diesem thema eine akzeptable meinung hat.
dürfen sie auch gar nicht, weil man ja längst die wahrheit nicht mehr sagen darf..
 
dass man dich frontal angreift
gehts Dir gut ?

man sagt ihr, was sie hat (und zwar auch nur dann, wenn ebendie krankheit auf der krankheitenliste
dafür ist die wöchentliche Untersuchung auch da, für nix anderes,

sie werden nicht behandelt
gegen Geschlechtskrankheiten sogar sofort vor Ort

hat sie was, is das kärtchen weg.
stimmt und das zu recht

und dann gibts strafe.
stimmt nicht

aber behandlung - fehlanzeige
es wird auf Geschl.kr. untersucht, diese werden auch behandelt, für alles andere ist Frau, wie jeder andere Mensch auch, jeder selbst zuständig.


vielleicht bist aber einfach nur so verblendet, dass glaubst,
ich glaub gar nix, ich erlebe das jede Woche vor Ort.
 
@rammler1:
:daumen:

Und normal durchs Viertel zu spazieren, dieses Recht hat wohl auch eine SW, genau so wie jede(r) andere - so sehe ich es zumindest.
Ich auch
Als der Emmi noch Hochbetrieb hatte, konnten die Girls nicht mal zum Billa gehen :mauer: ohne gleich eine Strafe zu kassieren

PS
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