Ach, liebe Freunde... Mir geht grad Plan B durch den Kopf...
Gestern zeigte mir meine "Freundin" einen mehrseitigen Wisch, den ihr Rechtsanwalt, der Landeshauptmann und der Innenminister erhielt. Überschrift:
IM NAMEN DER REPUBLIK
Der (wegen der Spielsucht) verspätet gestellte Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung ist von der Richterin abgelehnt worden. Die Behörde habe richtig entschieden. Es steht zwar das Mittel der Berufung zur Verfügung, doch ich sehe nur eine 5-prozentige Chance auf einen positiven Ausgang.
Soweit ich das beim Überfliegen des Urteils herauslesen konnte, nahm die Richterin darin oft Bezug auf das NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz). Diesbezüglich könnte ich ihr daher keinen Vorwurf machen, denn sie machte sich mit der Materie sichtlich vertraut, bevor sie ein Urteil erwog.
Andererseits kann es nicht sein, dass ein Drittstaater, der seit 2010 in Österreich lebt, den Lebensmittelpunkt dort hat, seit Jahren einen Aufenthaltstitel hatte, mit einem Österreicher verheiratet ist, an seiner Adresse hauptwohnsitzgemeldet ist, ein regelmäßiges Einkommen erzielt, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreitet, Steuern noch und nöcher leistet nur wegen einem verspäteten Verlängerungsantrag ganz von vorne anfangen soll.
Ich weiß schon, wie es weitergehen könnte. Plan B ist gedanklich bereits seit Wochen abgeschlossen, weil ich das kommen sah.