Überfluss in Österreich

Der moderne Mensch fährt da nicht mehr den Stinkediesel sondern ein Hoverboard oder ähnliches.Ich zähle da nur mehr die Gehwegkanten
..... wo sie dann aufs Maul fallen.
Und wer kauft heute noch einen Stinkediesel aus Lügenburg?

Zu Fuß gehe ich allerdings nimmer.
Ist aber die natürliche Fortbewegungsart des Menschen. Ich bin auch über viele Jahre zu Fuß zur Arbeit gegangen.
 
..... wo sie dann aufs Maul fallen.

Blöd wenn man nur den Rolllator gewöhnt oder total patschert ist.
Mit den Inlinern bin ich schon auf dem Po gelandet, mit Dingen wie einem Airwheel, Hoverboard oder Segway noch nie.

Und wer kauft heute noch einen Stinkediesel aus Lügenburg?

Die armen die sich den Stinkediesel aus München oder Stuttgart nicht leisten können. Autos sind generell in Städten etwas fehl am Platz. Eine klassische Fehlentwicklung.
 
Autos sind generell in Städten etwas fehl am Platz.
Generell?
Wenn ich zur Arbeit 15min statt 45min brauche, werde ich nicht die Öffis nehmen.
Wenn ich im Sommer nicht den Schweiß von 30 Leuten riechen will, werde ich nicht die Öffis nehmen.
Auf dem Rückweg gehe ich zweimal die Woche größer einkaufen, da werde ich auch nicht die Öffis nehmen.
Usw.
 
Blöd wenn man nur den Rolllator gewöhnt oder total patschert ist.
Du solltest nicht alles aus deiner Perspektive sehen. Außerdem geht es in dem Thread um Überfluss in Österreich und nicht um Beschränktheit in Deutschland.
Die armen die sich den Stinkediesel aus München oder Stuttgart nicht leisten können.
In München und Stuttgart lügen sie genau so. Von Ingolstadt gar nicht erst zu reden.

Apropos Fehlentwicklung .............

Zusammengefasst heißt das: Hoverboards und andere Bretter, die schneller fahren als sechs Stundenkilometer, dürfen wir offiziell nur auf Flächen nutzen, die nicht dem öffentlichen Verkehr zuzuordnen sind - auf Privatgrundstücken und in Funparks zum Beispiel. Longboards und Skateboards werden auf Gehwegen geduldet - solange sie nicht schneller als 6Kmh rollen - weil wir ansonsten Fußgänger gefährden könnten.

Wenn ein Polizist die StVO sehr streng anwendet, dann kann es schon Folgen für Boarder haben: „Das kann teuer werden“, sagt der Anwalt für Verkehrsrecht Ole Jensen, denn wer es ganz genau nimmt, kann zum Beispiel einem Hoverboard-Fahrer auf der Straße gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten vorwerfen: Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Betriebserlaubnis
 
Zuletzt bearbeitet:
Was, Hoverboards gibt's wirklich? Hab dacht, ihr meint das scherzhaft für die Zukunft, sowie bei McFly. o_O
 
D.h. in AT darf man sein Segway auch auf 200km/h aufmotzen? :woot::D

Nicht für den Straßenverkehr!
Weil ein Segway kein "fahrzeugähnliches Kinderspielzeug" ist, sondern dem Fahrrad gleich gestellt ist und somit den Bestimmungen über E-Bikes unterliegt.

Aber wennst das schaffst einen Segway auf 200 Km/h aufzumotzen UND damit zu fahren.....:respekt:
 
Was, Hoverboards gibt's wirklich? Hab dacht, ihr meint das scherzhaft für die Zukunft, sowie bei McFly. o_O

Nicht von Hovercraft ableiten, als Hoverboards werden quasi kleine Segways ohne "Stiel" verkauft. So ein Ding hat zwei Trittplatten die man unabhängig voneinander bewegen kann um damit auch Kurven fahren zu können.
Bei der "Fehlentwicklung" Auto in Städten bitte nicht die jetzigen Öfis als Alternative heranziehen. Diese Öfis wie wir sei kennen sind entstanden als man das Auto extrem bevorzugte, hätte man die selben Summen in Öfis ec investiert würden die Möglichkeiten heute ganz anders aussehen.
 
Und wie sieht‘s mit dem Hoverboard aus? Kann ich mit dem mit 200 über den Gehsteig brettern? :joyful::D

Hearst.....du hast Ideen!

Schwer zu sagen.....es wird eher am "können" scheitern, als am" dürfen"...….bei 200 Km/h mit dem Ding bremsen...…..bzw. find mal einen Gehsteig auf dem du den Hadern z´samkriagst!

Zum Dürfen: Also eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Gehsteig sind mir nicht bekannt, da sind die Piefke schon kreativ, dass die eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Gehsteigen haben......aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bzw. Gemeingefährdung, wird schon durchgehen.
Wobei natürlich sich auch die Frage Stellt, wenn das Ding die entsprechende Leistung hat, die am Prüfstand auch noch gemessen werden könnte, ob dann ned ein lustiger Jurist es nicht doch noch als Kraftfahrzeug einstuft...….dann hast noch Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz dabei...…und noch ein paar Verstöße gegen das KFG und die KDV....
 
Hearst.....du hast Ideen!

Schwer zu sagen.....es wird eher am "können" scheitern, als am" dürfen"...….bei 200 Km/h mit dem Ding bremsen...…..bzw. find mal einen Gehsteig auf dem du den Hadern z´samkriagst!

Zum Dürfen: Also eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Gehsteig sind mir nicht bekannt, da sind die Piefke schon kreativ, dass die eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Gehsteigen haben......aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bzw. Gemeingefährdung, wird schon durchgehen.
Wobei natürlich sich auch die Frage Stellt, wenn das Ding die entsprechende Leistung hat, die am Prüfstand auch noch gemessen werden könnte, ob dann ned ein lustiger Jurist es nicht doch noch als Kraftfahrzeug einstuft...….dann hast noch Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz dabei...…und noch ein paar Verstöße gegen das KFG und die KDV....

Lauter Spießer. :D
 
da sind die Piefke schon kreativ, dass die eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Gehsteigen haben......aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bzw. Gemeingefährdung, wird schon durchgehen.
Wobei natürlich sich auch die Frage Stellt, wenn das Ding die entsprechende Leistung hat, die am Prüfstand auch noch gemessen werden könnte, ob dann ned ein lustiger Jurist es nicht doch noch als Kraftfahrzeug einstuft...….dann hast noch Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz dabei...…und noch ein paar Verstöße gegen das KFG und die KDV....

Wir haben da recht lustige Bestimmungen, ein E-Bike darf alles, weil man dabei strampeln muss, ein kleiner klappbarer E-Roller, wie sie ihn kleine Kinder oft (natürlich ohne das E haben) darf genau nix, weil man ihn fahren kann ohne anzuschubsen. So haben sie einen Jungen der mit so einem Roller einen kleinen Anhänger zog um Zeitschriften auszutragen abgestraft und seine Eltern beim Jugendamt gemeldet (die mussten dann Stunden zusammen mit drogenabhängigen Eltern ableisten) danach fährt der Junge jetzt ein wesentlich schnelleres E-Bike, völlig legal.
Ganz ärgerlich wirds wenn diese kleinen klappbaren Roller zwar in den Öfis mitgenommen werden dürfen, man sie aber nicht benutzen darf um von der Haltestelle ans Ziel zu kommen. Mittlerweile werden bei uns einige ähnliche Geräte mit Nummerntafelhalter und Beleuchtung inkl. Hupe angeboten, mit denen man dann auch in D legal fahren darf. In anderen Ländern lacht man sich über diese Versionen für D schon schlapp.

Mein erstes Hoverboard hat mir übrigens eine ältere Dame abgekauft als sie das Ding zum ersten mal sah. Da frage ich mich schon, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist so ein oder ähnliches Ding zu bewegen, ist der dann in der Lage ein Auto in einer Stadt sicher zu bewegen oder sollte man da nicht zu altersabhängigen Überprüfungen übergehen.
 
lustige Bestimmungen

Das Problem ist halt, dass der Gesetzgeber bei der Entwicklung der diversen Gefährte hinterherhinkt, da kommen dann eben solche absurden Zustände zustande, wie du sie schilderst.

altersabhängigen Überprüfungen
Seeeeeehr heikles Thema! Ui, ui ui……...
Heut stellst dich aber b´sonders doof …..ok...ned nur heut. :D
 
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