Videoüberwachung in Lokalen

@Panther78
Das braucht mich nicht zu kümmern. Das zu überprüfen ist Sache der Behörde, wo die VÜ genehmigt werden muss (DVR). Eine Überwachung der Belegschaft per Video ist meines Wissens in Österreich auch verboten.
 
Hausrecht: der Betreiber darf überwachen was er will. Dann darf man halt ned hingehen.
 
Hausrecht: der Betreiber darf überwachen was er will.
Das ist nicht richtig, weder in D noch in AT. Sobald die Öffentlichkeit involviert ist, ist eine Genehmigung erforderlich und das ist sowohl bei einer Kneipe als auch in einem SC der Fall.
 
Und wird die Genehmigung erteilt an Gasthäuser, Textilgeschäfte usw?
Oder nur an Juweliere, Banken usw?
Immer vorausgesetzt, dass es sich um keine Bespitzelung von Mitarbeitern, Umkleidekabinen usw handelt.
 
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bei Echtzeit ist keine Genehmigung erforderlich.
Ja ja Manon, das wissen wir inzwischen alle, ist ja ausführlich bequatscht worden. Deshalb habe ich es nicht noch mal explizit dazu geschrieben.
Hier gehts um die Behauptung der Zulässigkeit in Verbindung mit dem Hausrecht.
Und wenn wir jetzt mal von der allgemeinen Lebenswahrscheinlichkeit ausgehen, und uns fragen, wie viele Kneipen eine Liveüberwachung haben werden wir sehen, dass der Anteil vernachlässigbar ist. Zum Einen kann sich das kaum ein Wirt leisten, zum anderen, wenn es um zulässige analoge Aufnahmegeräte geht, für die eine Erlaubnis erteilt würde, sage ich mal, die Dinger gibts kaum noch.
Die Realität schaut schon eher so aus, dass irgendwo für Neunundzwanzigfuffzich ne "Profiüberwachungskamera" bestellt wird und die Dinger funktionieren alle digital sind also nicht zulassungsfrei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es muss auch ein Grund vorliegen. Videoüberwachung in einer Schule ist nicht genehmigt worden. Es geht um die kontinuierliche Überwachung. Auch eine Videokamera im Auto, die ständig das Verkehrsgeschehen oder womöglich die Exekutive bei einer Amtshandlung aufzeichnet, ist verboten.
 
Über was streitet ihr dann ?
Niemand streitet, es geht nur darum ob es eine generelle Meldepflicht gibt oder nicht. Und aus juristischer Sicht gibt es eine Meldepflicht. Denn es sind lediglich Ausnahmen definiert wo diese Pflicht entfällt.
Mit der Novelle der Standard- und Muster- Verordnung wurde gegen Ende Mai 2010 mit der neuen Standardanwendung „Videoüberwachung“ eine Ausnahme von der Meldepflicht für
-Banken
-Juweliere, Antiquitätenhändler, Gold- und Silberschmiede
-Trafiken
-Tankstellen sowie
-bebaute Privatgrundstücke
geschaffen, soweit sich diese innerhalb der Bestimmungen der Verordnung bewegen. Diese sind für Geschäftslokale insbesondere die verschlüsselte Datenspeicherung, sowie die maximale Aufbewahrungsdauer des gespeicherten Bildmaterials von 72 Stunden.
Alle anderen Fälle sind zu genehmigen. Ist halt mal so.
Die Art der Aufzeichnung ist im privaten Bereich übrigens sehr wohl von Belang wo wir wieder bei der Abgrenzung öffentlich/privat (SC als Privatclub betrieben usw.) wären. Aber das führt zu weit und ist auch nicht Gegenstand der Diskussion.

Aber gerade in Verkaufslokalen und gastronomischen Betrieben wären Ladendiebstähle oder Taschendiebstähle ein Grund.
Nein, es muss eine konkrete Gefährdung vorliegen.
Regelmäßig reicht die bloße Möglichkeit, dass es zu Laden- oder Taschendiebstählen kommen könnte nicht aus. Wäre dem so, bräuchte es kein Genehmigungsverfahren weil jeder Krauter dann mit dem Hinweis auf mögliche Ladendiebstähle eine Kamera installieren dürfte.
 
Hausrecht: der Betreiber darf überwachen was er will. Dann darf man halt ned hingehen.
Das was der Hausverstand sagt gilt eben nicht.
Wenn es um Interessen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern, Vermietern gegenüber Mietern und Lokalbetreibern gegenüber Gästen geht haben bei uns zweitere die Oberhand. Zweitere sind in der Mehrzahl und das ist in der Demokratie entscheidend.
 
@Panther78
Das braucht mich nicht zu kümmern. Das zu überprüfen ist Sache der Behörde, wo die VÜ genehmigt werden muss (DVR). Eine Überwachung der Belegschaft per Video ist meines Wissens in Österreich auch verboten.

wenn ich mich nicht irre, erlaubt, wenn der betriebsrat zustimmt.
 
Niemand streitet,
war das falsche Wort ;)

generelle Meldepflicht
Das stimmt schon, bedeutet aber nicht, das ma eine Genehmigung braucht ;) jeder kann in seiner Location eine Kamera anbringen zur Echtzeitaufnahme.
weil jeder Krauter dann mit dem Hinweis auf mögliche Ladendiebstähle eine Kamera installieren dürfte.
Also das darf jeder, schmunzel, sie muss ja niergends angeschlossen sein.
 
...
Also das darf jeder, schmunzel, sie muss ja niergends angeschlossen sein.

falls ihr einmal so eine Überwachung einbaut, kannst du mir dann sagen, wie man die Kopien bekommen kann vielen dank bussi im Vorhinein

:haha: :haha: :haha:
 
Das was der Hausverstand sagt gilt eben nicht.
Wenn es um Interessen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern, Vermietern gegenüber Mietern und Lokalbetreibern gegenüber Gästen geht haben bei uns zweitere die Oberhand. Zweitere sind in der Mehrzahl und das ist in der Demokratie entscheidend.
Ach du kaufst auch beim Billa ein?

Demokratie gibts im Sachenrecht/Besitz-und Eigentumsverhältnisse ned.
 
Lokalbetreibern gegenüber Gästen geht haben bei uns zweitere die Oberhand. Zweitere sind in der Mehrzahl und das ist in der Demokratie entscheidend.
Neeeeeeeeeeeee, ich als Betreiber entscheide über meine Kameras, niemand sonst. ;)
 
Wäre seit 20 Jahren Geschäft, das erste mal.
Ich versteh' das Problem gar ned.

Wenn mich eine Videoüberwachung in einem Lokal stört, dann geh' ich halt einfach nimmer dort hin, und das war's auch schon. Das geht quasi wie der Blitz und kostet mich weder Zeit noch Nerven.
Und außerdem erspar' ich mir die Peinlichkeit, Gott und die Welt ansudern zu müssen. :mrgreen:
 
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