Videoüberwachung in Lokalen

Ich versteh' das Problem gar ned.

Wenn mich eine Videoüberwachung in einem Lokal stört, dann geh' ich halt einfach nimmer dort hin, und das war's auch schon. Das geht quasi wie der Blitz und kostet mich weder Zeit noch Nerven.
Und außerdem erspar' ich mir die Peinlichkeit, Gott und die Welt ansudern zu müssen. :mrgreen:

Des hab i mit der Fluktuation gmeint... ;)
 
jeder kann in seiner Location eine Kamera anbringen zur Echtzeitaufnahme.

sobald es sich um ein öffentlich zugängliches lokal (oder einrichtung) handelt, musst das ganze von der Datenschutzkomission (Behörde) genehmigen lassen und das ist gar nicht einfach, da brauchst verdammt gute argumente damit du eine genehmigung bekommst,

aber noch zurück zu kameras im sc, wenn das unser stamm sc betreiber machen würde, dann könnte er von heute auf morgen zusperren, da fährt der zug drüber,
 
sobald es sich um ein öffentlich zugängliches lokal (oder einrichtung) handelt, musst das ganze von der Datenschutzkomission (Behörde) genehmigen lassen und das ist gar nicht einfach, da brauchst verdammt gute argumente damit du eine genehmigung bekommst,

Das stimmt aber so nicht... ;)

Eine ECHTZEITÜBERWACHUNG musst du nicht einmal melden, somit auch nicht genehmigen lassen... ;)
 
Das stimmt aber so nicht... ;)

Eine ECHTZEITÜBERWACHUNG musst du nicht einmal melden, somit auch nicht genehmigen lassen... ;)

Aber eben auch nicht - oder zumindest nicht lange - speichern

... und ich krieg auch leider keine downloads :traurig:
 
Hätte sich ein großes Problem wenn wer mich filmt oder fotografiert. Nur wenn ich es erlaube und ne dann!
 
Selbst wenn das stimmt - auf der Website der ARGE Daten steht nichts davon - woher soll ich das wissen? Wirtschaftstreibenden gegenüber gilt der Misstrauensgrundsatz! Da gibts viele, die meinen, über den Gesetzen zu stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn das stimmt - auf der Website der ARGE Daten steht nichts davon - woher soll ich das wissen? Wirtschaftstreibenden gegenüber gilt der Misstrauensgrundsatz!

Iwie is das jetzn aber eine unglückliche Aussage. .. findest ned auch?
 
Selbst wenn das stimmt - auf der Website der ARGE Daten steht nichts davon
Absatz
8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:


In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000







woher soll ich das wissen?
Naja, ma könnte, bevor ma Gerüchte in die Welt setzt, sich erkundigen. ;)

Übrigens hatten wir das alles erst vor kurzem.

http://www.erotikforum.at/oberoeste...chung-bei-sexeinrichtungen.515591#post4931722
 
Versucht mal Gewährleistungsansprüche durchzusetzen... Fleischskandale... Irreführende Werbung...Oder schau in die Wirtschaftsseiten der Zeitungen...
Sei nicht so wehleidig!
Das Image, das die "Wirtschaft" von sich propagiert ist einfach Werbung! Erinnert euch an die Heldengeschichten von "harten" Managern... Kommt auf den Boden der Seriosität urück!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Manon
Woher soll ich wissen, welche Anlage der Wirt hat? Kennzeichnungspflicht besteht!
Woher ist dein Zitat? Link? Behaupten kann bald wer was.
Das soll die Behörde feststellen!
 
@ Manon
Woher soll ich wissen, welche Anlage der Wirt hat? Kennzeichnungspflicht....

Kleiner Tipp am Rande, lernt mal wie das Zitieren hier im Forum funkioniert, dann kann man als Leser die einzelnen Aussagen besser zuordnen und der Lesefluss wird erleichtert.
 
Absatz
8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:


In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000

Wobei ich mich frag, welchen Sinn eine Überwachung ohne Aufzeichnung überhaupt hat. Da müsste ja, damit es Sinn ergibt, immer ein Beobachter vor dem Monitor sitzen.

Und die Aufzeichnung auf einem analogen Speichermedium eröffnet eine Lücke: Wer kontrolliert, ob nach 72 Stunden gelöscht wurde?
 
In dem Lokal, das ich angezeigt habe (kein SC), wurde die Überwachungsanlage jedenfalls entfernt
 
Wer kontrolliert, ob nach 72 Stunden gelöscht wurde?
DSK in unangemeldeten, regelmäßigen Abständen.

welchen Sinn eine Überwachung ohne Aufzeichnung überhaupt hat. Da müsste ja, damit es Sinn ergibt, immer ein Beobachter vor dem Monitor sitzen
Im ERnstfall oder jetzt bei Atrappen ?
 
Wobei ich mich frag, welchen Sinn eine Überwachung ohne Aufzeichnung überhaupt hat. Da müsste ja, damit es Sinn ergibt, immer ein Beobachter vor dem Monitor sitzen.

Und die Aufzeichnung auf einem analogen Speichermedium eröffnet eine Lücke: Wer kontrolliert, ob nach 72 Stunden gelöscht wurde?

Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass sich die Echtzeitüberwachung mit einem Sicherheitsmenschen kein Wirt und kein Greisler leisten kann.
Was natürlich häufig vorkommt sind Kameras, die im Laden uneinsehbare Ecken filmen, dann steht neben der Kasse ein Monitor und der Kassierer/die Kassiererin wirft einen Blick drauf. Vermutlich ist auch das gemeint, wenn diese Echtzeitüberwachung erwähnt wird.
Tja, und an der Kontrolle wirds dann, wie immer, hapern. Das kann ja nur mit Stichprobem durchgeführt werden. Denn verplombte Videogeräte zur Aufzeichnung mit 72 Stunden Kapazität sind wohl kaum vorgeschrieben.
 
Im ERnstfall oder jetzt bei Atrappen ?

Attrappen werden wohl überhaupt nicht bewilligungspflichtig sein? :hmm:

Denn verplombte Videogeräte zur Aufzeichnung mit 72 Stunden Kapazität sind wohl kaum vorgeschrieben.

Wenn sich die Kassette abspielen lässt, dann könnte ein geschickter Elektroniker das analoge Signal digitalisieren und auf einen Stick überspielen.
 
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