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SchelmAttrappen werden wohl überhaupt nicht bewilligungspflichtig sein?
Welches Beispiel wollen wir nehmen ? Bankautomat ? Kasse eines Ladens ? Barbetrieb ?
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SchelmAttrappen werden wohl überhaupt nicht bewilligungspflichtig sein?
Auch dazu gibts schon Entscheidungen, wo eine Attrappe entfernt werden musste.Attrappen werden wohl überhaupt nicht bewilligungspflichtig sein?
Attrappen können durchaus Sinn machen, um abzuschrecken. Ich denke da vor allem an Einfamilienhäuser oder auch Wohnungen (Bereich Eingang oder Stiegenhaus)Schelm
Im Betrieb einer Bar könnte die Attrappe natürlich auch abschreckend wirken. Aber möglicherweise nicht im Sinne des Barbetreibers.Welches Beispiel wollen wir nehmen ? Bankautomat ? Kasse eines Ladens ? Barbetrieb ?
Auch dazu gibts schon Entscheidungen, wo eine Attrappe entfernt werden musste.
z.B.
http://ftp.freenet.at/beh/OGH-6Ob6_06k.pdf
So ist es im Groben.Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf. Der Beschwerdeführer war in dem Fall der Nachbar, auf dessen Grundstück die Attrappe gezielt hat.
Sicher sogar.Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf.
Die Freundin Deines Nachbarn ist 73Wobei ich zur Überwachung der nackten Freundin des Nachbars
Die Freundin Deines Nachbarn ist 73
So ist es im Groben.
Auch wenn der Beklagte für sich in Anspruch genommen hatte, dass er seine Attrappe nicht auf des Nachbars Grund gerichtet hätte (es war natürlich der Wind und das himmlische Kind, das die in diesem Fall motorgetriebene [sic!] Attrappe bewegte) hat es das Gericht gelten lassen, dass die Möglichkeit der Überwachung des nicht privaten Bereiches bestünde (schwer zu verstehen, denn eine Attrappe kann ja auch nicht möglicherweise der Überwachung dienen).
Das ist schon völlig richtig, aber ein Gericht trifft keine Zukunftsentscheidungen.Nicht schwer zu verstehen... denn die Attrappe könnte,wenn man sich dran gewöhnt hat, jederzeit gegen eine Echte ausgetauscht werden und keinem tats auffalln...
Die Personalkosten wären in etwa dieselben, wie wenn man Wachpersonal engagiert, welches aber den Vorteil hätte, dass eine Person abschreckender als eine Kamera wirkt.Wobei ich mich frag, welchen Sinn eine Überwachung ohne Aufzeichnung überhaupt hat. Da müsste ja, damit es Sinn ergibt, immer ein Beobachter vor dem Monitor sitzen.
Insbesondere Wien Energie, Wiener Wohnen, Wiener Linien.Wirtschaftstreibenden gegenüber gilt der Misstrauensgrundsatz! Da gibts viele, die meinen, über den Gesetzen zu stehen.
Ein Privatmann der ein Mietwohnhaus hat soll auch die Möglichkeit haben Kameras im Stiegenhaus zu installieren um Vandalismusschäden und Kellereinbrüchen vorzubeugen.Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf.
Ein Privatmann der ein Mietwohnhaus hat soll auch die Möglichkeit haben Kameras im Stiegenhaus zu installieren um Vandalismusschäden und Kellereinbrüchen vorzubeugen.
dann sollte das ebenfalls möglich sein
Aber es sollte möglich sein.Ist nicht möglich!
Die Eigentümer, deren Briefkästen aufgebrochen werden.wer will schon registriert wissen, wer bei seiner Wohnung ein- und ausgeht?
Nichts davon überwiegt m.E. den Schutz des Persönlichkeitsrechts.Die Eigentümer, deren Briefkästen aufgebrochen werden.
Die Eigentümer, deren Steigleitungen von Kupferdieben ruiniert werden.
Die Eigentümer, deren Eingangstüren durch Eintreten des Glases beschädigt werden.
Die Eigentümer, deren Wohnungen illegal untervermietet werden.
Ist nicht möglich! wer will schon registriert wissen, wer bei seiner Wohnung ein- und ausgeht?
Das sollte man meinen, aber es ist nicht so. Vor allem dann nicht, wenn Wohnungen vermietet sind.Aus meiner Sicht ist unser Haus ab Eingangstür unser privater Bereich.
Aber es zählt eben nicht wie die Vermieter es sehen, weil sie gegenüber Mietern in der Minderheit sind. Da ist es dann ganz egal, dass der Vermieter die Kosten von Vandalismus und Einbrüchen nicht einmal den Mietern verrechnen kann, wegen deren Persönlichkeitsrechten er sein Eigentum nicht schützen durfte.Das mag der Vermieter anders sehen
Das ist mir vollkommen wurscht, absolut egal und interessiert mich nicht die Bohne.Aber es zählt eben nicht wie die Vermieter es sehen