Videoüberwachung in Lokalen

Attrappen können durchaus Sinn machen, um abzuschrecken. Ich denke da vor allem an Einfamilienhäuser oder auch Wohnungen (Bereich Eingang oder Stiegenhaus)

Welches Beispiel wollen wir nehmen ? Bankautomat ? Kasse eines Ladens ? Barbetrieb ?
Im Betrieb einer Bar könnte die Attrappe natürlich auch abschreckend wirken. Aber möglicherweise nicht im Sinne des Barbetreibers.

Beim Bankomat wird wohl Videoüberwachung zulässig sein.
 
Auch dazu gibts schon Entscheidungen, wo eine Attrappe entfernt werden musste.
z.B.
http://ftp.freenet.at/beh/OGH-6Ob6_06k.pdf

Hab jetzt nicht alles durchgelesen. Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf. Der Beschwerdeführer war in dem Fall der Nachbar, auf dessen Grundstück die Attrappe gezielt hat.

Wobei ich zur Überwachung der nackten Freundin des Nachbars am Swimmingpool eher keine Attrappe, sondern eine gut getarnte echte Kamera verwenden würde. :undweg:
 
Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf. Der Beschwerdeführer war in dem Fall der Nachbar, auf dessen Grundstück die Attrappe gezielt hat.
So ist es im Groben.
Auch wenn der Beklagte für sich in Anspruch genommen hatte, dass er seine Attrappe nicht auf des Nachbars Grund gerichtet hätte (es war natürlich der Wind und das himmlische Kind, das die in diesem Fall motorgetriebene [sic!] Attrappe bewegte) hat es das Gericht gelten lassen, dass die Möglichkeit der Überwachung des nicht privaten Bereiches bestünde (schwer zu verstehen, denn eine Attrappe kann ja auch nicht möglicherweise der Überwachung dienen).
 
Die DSK kontrolliert also diese Videobänder, so so. Auch die von den Swingerklubs?

muß einmal schaun, ob die noch Jobs frei haben, mir war der Datenschutz immer schon eine Herzensangelegenheit
 
So ist es im Groben.
Auch wenn der Beklagte für sich in Anspruch genommen hatte, dass er seine Attrappe nicht auf des Nachbars Grund gerichtet hätte (es war natürlich der Wind und das himmlische Kind, das die in diesem Fall motorgetriebene [sic!] Attrappe bewegte) hat es das Gericht gelten lassen, dass die Möglichkeit der Überwachung des nicht privaten Bereiches bestünde (schwer zu verstehen, denn eine Attrappe kann ja auch nicht möglicherweise der Überwachung dienen).

Nicht schwer zu verstehen... denn die Attrappe könnte,wenn man sich dran gewöhnt hat, jederzeit gegen eine Echte ausgetauscht werden und keinem tats auffalln...
 
Nicht schwer zu verstehen... denn die Attrappe könnte,wenn man sich dran gewöhnt hat, jederzeit gegen eine Echte ausgetauscht werden und keinem tats auffalln...
Das ist schon völlig richtig, aber ein Gericht trifft keine Zukunftsentscheidungen.
Hier geht es im konkreten Fall um eine Revision (weiß nicht, wie das hier heißt) eines vorangegangenen Urteils. Und nur das ist zu entscheiden.
Da das Gericht anerkannt hat, dass es sich um eine Attrappe handelt ist die Entscheidung aus juristischer Sicht natürlich leicht zu verstehen, aus "ziviler" Sicht für Nichtjuristen halt nicht (das hätt ich dazu schreiben sollen, ich gebs zu.)

Was aber auch noch wichtig ist, und das gilt für den gesamten Thread, man sollte langsam mal anfangen zwischen der Gesetzgebung im privaten und im öffentlichen Raum zu trennen. Hier wird nämlich recht bunt durcheinander geschrieben (auch ich spreche mich nicht davon frei, auch wenn ich versuche es immer am entsprechenden Ort zu vermerken).
Und wie man an meinem Beispiel sieht, führt das zu Verwirrungen.
 
Wobei ich mich frag, welchen Sinn eine Überwachung ohne Aufzeichnung überhaupt hat. Da müsste ja, damit es Sinn ergibt, immer ein Beobachter vor dem Monitor sitzen.
Die Personalkosten wären in etwa dieselben, wie wenn man Wachpersonal engagiert, welches aber den Vorteil hätte, dass eine Person abschreckender als eine Kamera wirkt.
Wirtschaftstreibenden gegenüber gilt der Misstrauensgrundsatz! Da gibts viele, die meinen, über den Gesetzen zu stehen.
Insbesondere Wien Energie, Wiener Wohnen, Wiener Linien.

Aber es scheint wohl so zu sein, dass meinen eigene Grund und Boden (und auch den Bereich unmittelbar vor der Eingangstür zu meiner Wohnung) doch überwachen darf.
Ein Privatmann der ein Mietwohnhaus hat soll auch die Möglichkeit haben Kameras im Stiegenhaus zu installieren um Vandalismusschäden und Kellereinbrüchen vorzubeugen.
 
Ein Privatmann der ein Mietwohnhaus hat soll auch die Möglichkeit haben Kameras im Stiegenhaus zu installieren um Vandalismusschäden und Kellereinbrüchen vorzubeugen.

Mietwohnhaus?
Wenn sich die Besitzer von Eigentumswohnungen einig sind, dann sollte das ebenfalls möglich sein.
 
Ist nicht möglich! wer will schon registriert wissen, wer bei seiner Wohnung ein- und ausgeht?
 
Glaubst du, dass jeder wissen wollte, wann dich deine Freundin/dein Freund besucht? Wer dein Freund/deine Freundin ist? Hast du die Konsequenzen bedacht => Eheverfehlungen/unsittlicher Lebenswandel?
 
Zuletzt bearbeitet:
wer will schon registriert wissen, wer bei seiner Wohnung ein- und ausgeht?
Die Eigentümer, deren Briefkästen aufgebrochen werden.
Die Eigentümer, deren Steigleitungen von Kupferdieben ruiniert werden.
Die Eigentümer, deren Eingangstüren durch Eintreten des Glases beschädigt werden.
Die Eigentümer, deren Wohnungen illegal untervermietet werden.
 
Die Eigentümer, deren Briefkästen aufgebrochen werden.
Die Eigentümer, deren Steigleitungen von Kupferdieben ruiniert werden.
Die Eigentümer, deren Eingangstüren durch Eintreten des Glases beschädigt werden.
Die Eigentümer, deren Wohnungen illegal untervermietet werden.
Nichts davon überwiegt m.E. den Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Das mag der Vermieter anders sehen, für mich jedenfalls käme eine Wohnung in einem Videoüberwachten Haus nicht in Frage.
 
Ist nicht möglich! wer will schon registriert wissen, wer bei seiner Wohnung ein- und ausgeht?

In einem Haus mit 4 Wohnungen ..... nebbich. Wenn wir uns einig sind, dann akzeptieren wir, die Betroffenen das. Um welche Persönlichkeitsrechte geht es denn überhaupt noch, denn Staat und fremde Geheimdienste ungeniert unsere Internetaktivitäten überwachen?

Aus meiner Sicht ist unser Haus ab Eingangstür unser privater Bereich. Und mir ging es außerdem ursprünglich um Attrappen, denen eine abschreckende Wirkung sicher nicht abzuschreiben ist. So ganz nebenbei, in unserm Haus war schon einmal ausländisches Trickdiebgesindel unterwegs und hat eine ältere Frau hinterlistig abgezockt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht ist unser Haus ab Eingangstür unser privater Bereich.
Das sollte man meinen, aber es ist nicht so. Vor allem dann nicht, wenn Wohnungen vermietet sind.
Das mag der Vermieter anders sehen
Aber es zählt eben nicht wie die Vermieter es sehen, weil sie gegenüber Mietern in der Minderheit sind. Da ist es dann ganz egal, dass der Vermieter die Kosten von Vandalismus und Einbrüchen nicht einmal den Mietern verrechnen kann, wegen deren Persönlichkeitsrechten er sein Eigentum nicht schützen durfte.
In unserem Land werden zwar Minderheiten geschützt, aber Vermieter gehören nicht zu diesen Minderheiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber es zählt eben nicht wie die Vermieter es sehen
Das ist mir vollkommen wurscht, absolut egal und interessiert mich nicht die Bohne.

Aber es geht hier nicht um Privatgelände sondern um öffentlich zugängliche Orte die illegal überwacht werden, nur mal zur Erinnerung.
 
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