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bei der fpö sind halt die menschen aus dem volk.
I ghör ned zum Volk? ......naja, vielleicht eh ned des schlechteste.
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bei der fpö sind halt die menschen aus dem volk.
Besser als sein Ruf ist das staatliche Pensionssystem jedenfalls von der Kostenseite her betrachtet. Es schneidet da wesentlich besser ab als die in den 2000ern gehätschelten kapitalgedeckten Systeme. Die sind v.a. ein Geschäft für die Anbieter. Aber ein System, dass dauernd Zuwanderung braucht um nicht zusammenzubrechen, das halte ich nicht für optimal konstruiert.In Österreich funktioniert's eigentlich besser als sein Ruf. Aber klar, Verbesserungen kann es immer geben.
Dieser Aspekt ist beispielhaft für die Komplexität des Problems. Warum gibt es Facharbeitermangel. Zu einem guten Teil deshalb, weil zuwenig Betriebe Lehrlinge ausbilden wollen. Die meisten wollen fertige Facharbeiter "zukaufen". Die Wirtschaftstreibenden wenden aber gerne ein, sie können keine geeigneten Bewerber finden, weil viele nach 9 Jahren Pflichtschule nicht einmal das kleine Einmaleins können und/oder überhaupt nicht motiviert sind. Also liegt der Schlüssel wieder einmal im Bildungssystem? Nicht ganz. MMN kann kein noch so gutes Bildungssystem aus nicht allzu g'scheiten Kindern Genies machen. Dieser Tatsache sollte man ins Auge sehen. Es gab immer Leute, die "nur" zum Hilfsarbeiter geeignet sind (was jetzt nicht respektlos sein soll, auch diese Arbeit ist wichtig), und das ist heute auch noch so. Warum sollte man Menschen, die in den 1970ern Hilfsarbeiter geworden wären, heute krampfhaft zum Facharbeiter ausbilden wollen? Ich vermute, grade in den Dienstleistungsbranchen besteht nach wie vor Bedarf nach "Ung'lernten" - aber vielleicht täusche ich mich ja.Zum Thema Konkurrenzkampf noch ein weiterer Aspekt. Es gibt ja auch genügend Bereiche, in denen mehr Jobs da sind, als Nachfrage besteht, Stichwort Facharbeitermangel.
Warum geht andererseits die von @Mitglied #81571 zitierte Frau für einen Gesamtaufwand von 90 Wochenstunden um 1.000 Euro pro Monat arbeiten (das sind mit Fahrtzeit etwa EUR 2,50 Stundenlohn)?
damit habe ich kein problem ,wenn mindestsicherung und arbeitslosen geld gekürzt wird, weil es endlich mal an der zeit ist hier durch zu greifen .@Mitglied #86549
Stimmt ned ganz falls Du die Wähler meinst, ok, "einfache Hakler" wie Tom sagt, oder Mindestbezieher oder Arbeitslose, aber aktive Mitglieder schotten sich eher ab, haben einen höheren "Bildungsgrad " da gibt es kaum AMS- oder Mindestbezieher, auch ein Grund dafür, das das FPÖ-Programm Arbeitslosengeld und Mindestsicherung senken will und Reichensteuer minimieren möchte
Den meine ich. Der ist ja aus der Wiener Zeitung, also MMN nicht unseriös. 2016 beträgt das KV-Mindestgehalt einer ungelernten Handelsangestellten in den ersten drei Jahren im Übrigen 1.383 Euro brutto, das sind etwa 1.140 Euro netto. Der Stundenlohn bei einer 90-Stunden-Woche inkl. Fahrtzeit erhöht sich somit auf etwa 2,90 Euro.
damit habe ich kein problem ,wenn mindestsicherung und arbeitslosen geld gekürzt wird, weil es endlich mal an der zeit ist hier durch zu greifen
Wobei es auch auffallend ist, dass sich so viele Studienabbrecher in der Politik wiederfinden.
Ein Schelm, der Arges dabei denkt?
damit habe ich kein problem
Den meine ich. Der ist ja aus der Wiener Zeitung, also MMN nicht unseriös. 2016 beträgt das KV-Mindestgehalt einer ungelernten Handelsangestellten in den ersten drei Jahren im Übrigen 1.383 Euro brutto, das sind etwa 1.140 Euro netto. Der Stundenlohn bei einer 90-Stunden-Woche inkl. Fahrtzeit erhöht sich somit auf etwa 2,90 Euro.
Ich korrigiere mich - der im Artikel zitierte 18-Stunden-Tag gilt für etwa 10 Stunden Netto-Tagesarbeitszeit, somit bei 38,5 Arbeitsstunden für eine 4-Tage-Woche. Der gesamte Aufwand beträgt somit 72 Wochenstunden (und nicht 90), der Netto-Stundenlohn erhöht sich auf 3,65 Euro - was aber noch immer sehr wenig ist.Den meine ich. Der ist ja aus der Wiener Zeitung, also MMN nicht unseriös. 2016 beträgt das KV-Mindestgehalt einer ungelernten Handelsangestellten in den ersten drei Jahren im Übrigen 1.383 Euro brutto, das sind etwa 1.140 Euro netto. Der Stundenlohn bei einer 90-Stunden-Woche inkl. Fahrtzeit erhöht sich somit auf etwa 2,90 Euro.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Staat "annimmt, sie wäre verheiratet", sondern dass wenn sie verheiratet ist, der Staat annimmt, sie würde eh vom Gehalt des Mannes mitleben bzw. vom gemeinsamen Haushalt profitieren - wie sonst ist es zu erklären, dass Singles Mindestsicherung bekommen, Verheiratete mit arbeitendem/r Ehepartner/in aber nicht?Seine Bekannte mit den etwas über 1000,- Euro ist alleinerziehende, also nix der Staat nimmt an, sie wäre verheiratet.
PS: der Staat nimmt nie an, der prüft, wichtig wäre es vielleicht zu wissen, warum verdient sie so wenig, TZ ?
Rechnen wir jetzt bei allen die Fahrtzeit mit zur Arbeitszeit, welche der Arbeitgeber bezahlt ? wie gesagt, der Artikel ist von 2009, niemand weis etwas genaueres darüber, belassen wir es dabei.der Netto-Stundenlohn erhöht sich auf 3,65 Euro - was aber noch immer sehr wenig ist.
Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €.wie sonst ist es zu erklären, dass Singles Mindestsicherung bekommen, Verheiratete mit arbeitendem/r Ehepartner/in aber nicht?
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die kriegt erstens einmal nicht jeder, sondern erst nach einer gewissen Mindestbeschäftigungsdauer, zweitens ist die Bezugsdauer begrenzt. Also am Arbeitslosengeld herumzukürzen ist MMN falsch, da besteht schon genügend Motivation, sich einen Job zu suchen; und es soll ja eben eine finanzielle Überbrückung für Zeiten ohne Arbeit sein.damit habe ich kein problem ,wenn mindestsicherung und arbeitslosen geld gekürzt wird, weil es endlich mal an der zeit ist hier durch zu greifen .
Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Staat "annimmt, sie wäre verheiratet", sondern dass wenn sie verheiratet ist, der Staat annimmt, sie würde eh vom Gehalt des Mannes mitleben bzw. vom gemeinsamen Haushalt profitieren - wie sonst ist es zu erklären, dass Singles Mindestsicherung bekommen, Verheiratete mit arbeitendem/r Ehepartner/in aber nicht?
Sinnvollerweise sollte das jeder tun! Wenn Du einen Handwerker bestellst, rechnet er Dir die Fahrzeit ja auch zur Arbeitszeit , also warum sollte das ein Angestellter nicht auch tun? Wohlgemerkt nur für seine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung. Der individuelle Stundenlohn ist das Nettogehalt plus Sachbezug abzgl. der entstandenen Kosten dividiert durch die Zeit, die man für den Job aufwendet (wobei man korrekterweise noch das 13. und 14. Gehalt dazurechnen sollte, sowie die erworbenen Pensionsansprüche, aber Letzteres ist nicht so einfach). Die entstandenen Kosten sollte man auch ganzheitlich betrachten, d.h. alles was man zusätzlich kauft oder bezahlt, weil man arbeitet.Rechnen wir jetzt bei allen die Fahrtzeit mit zur Arbeitszeit, welche der Arbeitgeber bezahlt ?
Die wichtigsten Daten sind in dem Artikel vorhanden, die Zahlen für mich plausibel (wenn der KV-Mindestlohn für Vollzeit 2016 im Bereich von 1.140 Euro netto liegt, halte ich es für möglich, dass er 2009 bei rund 1.000 Euro war).wie gesagt, der Artikel ist von 2009, niemand weis etwas genaueres darüber, belassen wir es dabei.
Ja, eh. Und bei einem Single gibt's halt nur ein Einkommen.letztlich ist es irrelevant ob verheiratet oder nicht. es geht um das einkommen eines haushalts. einer alleinerzieherin stehen ja auch alimente des kindsvaters zu, ob man verheiratet war, ist oder nicht tut nichts zur sache. entscheidend ist haushaltsgröße und einkommen aller im haushalt lebenden personen.
Neee, der führt das gesondert auf .Wenn Du einen Handwerker bestellst, rechnet er Dir die Fahrzeit ja auch zur Arbeitszeit
Das mag sein, wobei ich befürchte, das dann keiner von uns mehr einer Arbeit nachgehen würde wollenWohlgemerkt nur für seine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung
Jo, warten wir mal, was Tom schreibt warum kommt sie nicht über die Runden ? Unterhalt ja/nein, wenn nein, warum nicht, VZ/TZ usw, das spielt ja alles eine Rolle1.140 Euro netto liegt,
Aber ein System, dass dauernd Zuwanderung braucht um nicht zusammenzubrechen, das halte ich nicht für optimal konstruiert.
Zu einem guten Teil deshalb, weil zuwenig Betriebe Lehrlinge ausbilden wollen.
Die Antwort liegt wohl in der Konstruktion des Sozialsystems.
Ich vermute, unser Bildungssystem hat es geschafft, jene Menschen, die in den 1970ern mit der Matura ihren Plafond erreicht hätten, heute studieren zu lassen
Die letztgenannte Summe gilt für das Paar gemeinsam! D.h. wenn das Nettoeinkommen eines Ehepartners bereits die 1.241 Euro mtl. übersteigt, gibt es keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Die Krankenversicherung erfolgt dann via Mitversicherung.Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €.
Ja, und? Zahlen musst Du es trotzdem .Neee, der führt das gesondert auf .
Na gut, net bös sein, aber dann geben sich viele wohl einer Illusion hin. Und es erklärt auch, warum viele in ihrem Hamsterrad bleiben anstatt sich laufend nach Möglichkeiten umzuschauen, das Verhältnis Entgelt : Aufwand zu verbessern. Ich meine, wenn Arbeitgeber vermehrt nach dem Prinzip Hire & Fire agieren, müssen Arbeitnehmer entsprechend reagieren und aus der Not eine Tugend machen. Leider - mir wäre eine Arbeitswelt, in der die meisten ihr 30jähriges Betriebsjubiläum feiern können, auch lieber.Das mag sein, wobei ich befürchte, das dann keiner von uns mehr einer Arbeit nachgehen würde wollen
Ich bin auf Toms private Bekanntschaft bewusst nicht eingegangen, sondern nur auf den verlinkten Artikel - Ersteres kann nur er selbst aufklären.Jo, warten wir mal, was Tom schreibt warum kommt sie nicht über die Runden ? Unterhalt ja/nein, wenn nein, warum nicht, VZ/TZ usw, das spielt ja alles eine Rolle