Ich beziehe mich da auf die Aussage einer Bekannten, die mit drei Reisepässen in der der Hand sowohl ihre Wahlkarte wie auch die Karten für ihren Mann und den bereits stimmberechtigten Sohn vom magistratischen Bezirksamt abgeholt hat. Wenn das so geht, dann finde ich das nicht in Ordnung.
Seit 2013 ist dies nur mit einer Vollmacht möglich!
Was glaubst wie sich manche Wähler aufgregt haben, weils ohne Vollmacht der Familienangehörigen keine Wahlkarte bekommen haben.
Bei mir war mal Einer der wollte die Wahlkarte von seinem Nachbarn mitnehmen und hatte nicht mal einen Lichtbildausweis von diesem Nachbarn mit. Der hat Stunk gemacht, weil ich ihm deswegen die Wahlkarte nicht ausstellte.
Klar kannst als Familienoberhaupt alle Wahlkarten einsammeln und die Stimmzetteln nach Belieben ausfüllen.
Dann musst nur noch die Wahlkarte unterschreiben, von wegen selbst ausgefüllt und unbeobachtet und unbeeinflusst die Stimme abgegeben.
Somit ist die Wahlbehörde aus dem Schneider, weil der Wähler das ja bestätigt.
Wird sogar stichprobenartig oder wenns auffällt bei der Eingabe, überprüft.
Auch in Altersheimen oder Pflegeheimen, kannst dir nicht sicher sein, wer den Stimmzettel der Wahlkarte ausfüllt und die Wahlkarte unterschreibt.
Sicher kannst dir nur sein wenn der Wähler am Bezirksamt den Stimmzettel ausfüllt.
Allerdings werden solche Wahlkarten nach der Eingabe und vor der Auszählung noch gesondert auf Echtheit der Unterschrift auf der Wahlkarte überprüft.
Beim Auszählen kannst am wenigsten schummeln....da schauen die Parteivertreter schon drauf, dass da die Stöße mit den Stimmzetteln die die Wahlhelfer aufschichten nach Stimmen schön getrennt sind. Und jede ungültige Stimme wird von den Parteienvertretern begutachtet......aber nicht die ungültigen Wahlkarten.
Schließlich muss am Schluss das Endergebnis stimmen. Also alle Stimmen für die Kandidaten plus der Ungültigen Stimmen muss am Ende die Summe aller abgegeben (gültigen) Wahlkarten ergeben.