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Gast
(Gelöschter Account)
Zuerst hat der Verfassungsgerichtshof sein Erkenntnis zu finden und zu verlautbaren.
Es kann nicht zur Methode werden, dass politische Befindlichkeitsstörungen mehr zählen als rechtsstaatliche Prozesse.
Eine Neuaustragung der Stichwahl ohne juristische Begründung des Höchstgerichts, käme einem Kniefall des Gesetzgebers vor einem Parteisekretariat gleich.
Hätte man wie ich schon einmal schrieb in den Bezirken in dennen es zu "Unregelmäßigkeiten" kam noch einmal nachgezählt hätten wir jetzt diese Anfechtung nicht am Hals da der Grund dafür weggefallen wäre.
Aber bitte ist halt typisch Österreichisch warum die gerade Strecke nehmen wenn man auch zwischen Venus und Mars in einer Endlosschleife herumkurven kann.