(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und das erstaunlichste: in den Abendnachrichten kam dann ein Hansl von irgend so einem Täterschutzverein zu Wort, und erklärte allen Ernstes, daß es bei den Sexualstraftätern NULL Rückfallquote gibt. Ich frag mich manchmal, ob solche Leute den Blödsinn, den sie verzapfen, selbst glauben :mad: Und ich frage mich, wie gemeingefährlich solche Naivlinge eigentlich nicht sind?

Die verdienen ihr Geld damit, Freigänger zu betreuen.
 
Was sich schön langsam immer mehr herauskristallisiert: Österreich dürfte das Dorado der Sexualstraftäter sein. Zu dieser Meinung gelangt man unweigerlich, wenn man z.B. folgende Zahlen, erschienen im heutigen KURIER, liest: "Jedes Jahr werden in Österreich mehr als 500 Sextäter verurteilt. Wobei die Gerichte die Strafrahmen bei Weitem nicht ausschöpfen. 2011 wurden von 96 Vergewaltigern 61 zu unbedingten Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren verurteilt, der Rest kam mit (teil-)bedingten Strafen davon. Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern fassten von 91 Verurteilten nur 35 eine reine unbedingte Haftstrafe aus, während der überwiegende Rest teilbedingte oder überhaupt Strafen auf Bewährung erhielt."
 
Was sich schön langsam immer mehr herauskristallisiert: Österreich dürfte das Dorado der Sexualstraftäter sein. Zu dieser Meinung gelangt man unweigerlich, wenn man z.B. folgende Zahlen, erschienen im heutigen KURIER, liest: "Jedes Jahr werden in Österreich mehr als 500 Sextäter verurteilt. Wobei die Gerichte die Strafrahmen bei Weitem nicht ausschöpfen. 2011 wurden von 96 Vergewaltigern 61 zu unbedingten Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren verurteilt, der Rest kam mit (teil-)bedingten Strafen davon. Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern fassten von 91 Verurteilten nur 35 eine reine unbedingte Haftstrafe aus, während der überwiegende Rest teilbedingte oder überhaupt Strafen auf Bewährung erhielt."

Und wieder jemand der unreflektiert das wiedergibt was eine profitsuchende Tageszeitung schreibt! Wenn der Kurier wenigstens eine Quellenangabe dazu schreiben würde um die Daten zu überprüfen. "SEUFZ!"
 
Und wieder jemand der unreflektiert das wiedergibt was eine profitsuchende Tageszeitung schreibt! Wenn der Kurier wenigstens eine Quellenangabe dazu schreiben würde um die Daten zu überprüfen. "SEUFZ!"
Ich wird jetzt sicher nicht mit Dir diesbezüglich diskutieren. Die Faktenlage scheint doch klar, oder? Und in meinen Augen gibt es nichts Abscheulicheres als sexuelle Gewalt gegen andere Menschen. Und ob Du das jetzt gerne hörst oder nicht: jeder, der nachweislich sowas anstellt, gehört kastriert :!: Warum es immer welche geben muß, die solchen Scheusalen auch noch die Stange halten:mad:
 
Ich wird jetzt sicher nicht mit Dir diesbezüglich diskutieren. Die Faktenlage scheint doch klar, oder? Und in meinen Augen gibt es nichts Abscheulicheres als sexuelle Gewalt gegen andere Menschen. Und ob Du das jetzt gerne hörst oder nicht: jeder, der nachweislich sowas anstellt, gehört kastriert :!: Warum es immer welche geben muß, die solchen Scheusalen auch noch die Stange halten:mad:

Bitte mich nicht falsch zu verstehen. Auch ich finde, dass solche Menschen eingesperrt gehören, aber allein dein Satz: "Die Faktenlage scheint doch klar, oder?"????

Welche Faktenlage???
Zahlen die in Kurier, Krone oder Österreich stehen??
Was sind das für Fakten????

Das heisst also wenn sich ein Journalist, dieses heiklen Themas annimmt, irgendwelche nicht überprüfbaren Zahlen in den Raum stellt, dann ist das für dich FAKT???
Hauptsache sie spieglen die subjektive Meinung vieler wider?
 
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zünd mal einen mistkübel an, und mal ein hakenkreuz drauf ..... da stehen 10 jahre freiheitsstrafe nach dem wiederbetätigungsgesetz drauf, OHNE dass jemand zu Schaden gekommen ist; und wenn einer seine frau erschlägt kriegt er 2 jahre .... erklär mir mal das einer
 
zünd mal einen mistkübel an, und mal ein hakenkreuz drauf ..... da stehen 10 jahre freiheitsstrafe nach dem wiederbetätigungsgesetz drauf, OHNE dass jemand zu Schaden gekommen ist; und wenn einer seine frau erschlägt kriegt er 2 jahre .... erklär mir mal das einer

Nein, wenn jemand einen anderen erschlägt, sprich Totschlag, ist die Mindeststrafe 5 Jahre.
Also bitte wenn schon polemisch, dann wenigstens ein bißchen bei der Wahrheit!
 
zünd mal einen mistkübel an, und mal ein hakenkreuz drauf ..... da stehen 10 jahre freiheitsstrafe nach dem wiederbetätigungsgesetz drauf, OHNE dass jemand zu Schaden gekommen ist; …

… Also bitte wenn schon polemisch, dann wenigstens ein bißchen bei der Wahrheit!
aber mit dem oben zitierten Passus hat passivboy aber schon recht, oder nicht?
 
und gewalt gegen leib und leben ist mit viel geringeren strafen bedroht... WARUM ????
 
Was sich schön langsam immer mehr herauskristallisiert: Österreich dürfte das Dorado der Sexualstraftäter sein. Zu dieser Meinung gelangt man unweigerlich, wenn man z.B. folgende Zahlen, erschienen im heutigen KURIER, liest:

Das würde ich doch sehr stark relativieren. Für Deutschland steht auf der Webseite des "Frauennotrufes Hamburg":

In Europa:

Laut einer Studie, die bei einer Fachtagung des Europarates vorgelegt wurde, wird jede vierte Frau mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt, jede zehnte Frau wird Opfer sexueller Übergriffe. (Quelle: AFP, 2008)
Deutschland:

Die erste repräsentative Studie in Deutschland* aus dem Jahr 2004 bestätigt bisherige Forschungen:

13% der befragten Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexualisierte Gewalt erlebt, die nach der engen juristischen Definition als Straftat gilt, d.h. fast jede siebte in Deutschland.
58% der Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexuelle Belästigungen erlebt, das ist mehr als jede zweite.
40% der Befragten haben körperliche oder sexualisierte Gewalt oder beides erlebt.

Hamburg:

Bezogen auf die weibliche Bevölkerung von Hamburg bedeutet das:

Ca. 107.000 Frauen und Mädchen leben in unserer Stadt, die wenigstens einmal im Leben Opfer strafrechtlich relevanter sexualisierter Gewalttaten wurden.

Aus der Hamburger Polizeistatistik 2010:
(Anzeigen wegen Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs sind im Folgenden nicht berücksichtigt!)
Im Jahr 2010 wurden in Hamburg 262 Anzeigen gemäß §177 StGB (Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung) erstattet

Dazu müssen wir jetzt noch berücksichtigen, dass von den Feministinnen teils recht skurrile Vorstellungen darüber, was denn eine Vergewaltigung sei, in die Diskussion eingebracht werden. Da erinnere ich nur daran, dass jemand hier im EF "Lohnprellerei" bei einer Prostituierten in "Vergewaltigung" umdeuten wollte. Dann der Fall Assange ......
 
Zuletzt bearbeitet:
aber mit dem oben zitierten Passus hat passivboy aber schon recht, oder nicht?

Nein! Warum?

Das Wiederbetätigungsgesetz gibt es nicht. Es heisst richtigerweise Verbotsgesetz!

Und einen Mistkübel anzünden, und im nationalsozialistischen Sinn tätigt sein, ergibt eine Mindesstrafe von einem Jahr!
 
Nein! Warum?

Das Wiederbetätigungsgesetz gibt es nicht. Es heisst richtigerweise Verbotsgesetz!

Und einen Mistkübel anzünden, und im nationalsozialistischen Sinn tätigt sein, ergibt eine Mindesstrafe von einem Jahr!

Ok, es heißt richtigerweise Verbotsgesetz, aber sonst bist im Irrtum. Les mal nach... Wer eine Feuersbrunst herbeiführt blablabla, das ist dann auslegungssache des gerichts, da kommts dann drauf an, zu welchem politischen coleur der richter gehört .....
 
Ok, es heißt richtigerweise Verbotsgesetz, aber sonst bist im Irrtum. Les mal nach... Wer eine Feuersbrunst herbeiführt blablabla, das ist dann auslegungssache des gerichts, da kommts dann drauf an, zu welchem politischen coleur der richter gehört .....


Da liegst du falsch, ein Mistkübel anzünden ist keine Feuersbrunst!

Außerdem:

§ 170 StGB Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

(1) Wer eine der im § 169 mit Strafe bedrohten Taten fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Also von deinen 10 Jahren noch meilenweit entfernt!

Anders als bei der Brandstiftung!

§ 169 StGB Brandstiftung

(1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer an einer eigenen Sache oder an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung eine Feuersbrunst verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) des anderen oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß herbeiführt.

(3) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.


Das heisst, wird man wegen Brandstiftung verurteilt gibt es eine Rahmen von einem bis zehn Jahren.
Was meinst du was ein Mistkübel wert ist? 10 Jahre!!!!!!??????
 
Zuletzt bearbeitet:
… da kommts dann drauf an, zu welchem politischen coleur der richter gehört ...
aber nein, wo denkst Du denn hin - wir haben doch keine politisch urteilenden Richter - kann ja gar nicht sein! So unabhängig wie unsere Justiz ist keine der Welt :mrgreen:
 
@willspielen: wir sind uns aber, hoffe ich, schon darüber einig, daß im österreichischen Recht Vermögensdelikte ungleich und unverhältnismäßig höher geahndet werden als Delikte gegen Leib und Leben :roll:
 
Da liegst du falsch, ein Mistkübel anzünden ist keine Feuersbrunst!

Außerdem:

§ 170 StGB Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

(1) Wer eine der im § 169 mit Strafe bedrohten Taten fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Also von deinen 10 Jahren noch meilenweit entfernt!

jetzt hör mal.... du zitierst das Strafgesetzbuch ..... ich hör auf, jeder kann das verbotsgesetz nachlesen, servus
 
Ok, es heißt richtigerweise Verbotsgesetz, aber sonst bist im Irrtum. Les mal nach... Wer eine Feuersbrunst herbeiführt blablabla, das ist dann auslegungssache des gerichts, da kommts dann drauf an, zu welchem politischen coleur der richter gehört .....

Du bist in das Strafgesetzbuch abgewichen, Stichwort "Feuersbrunst", denn das Wort kennt das Verbotsgesetz nicht!
 
@willspielen: wir sind uns aber, hoffe ich, schon darüber einig, daß im österreichischen Recht Vermögensdelikte ungleich und unverhältnismäßig höher geahndet werden als Delikte gegen Leib und Leben :roll:

Nicht zwangsläufig, ist letztendlich auch nur subjektives Empfinden.
Was jemanden, im Augenblick, wohl mehr beschäftigt.

Aber letztlich haben wir alle zusammen es in der Hand, dies zu ändern!
 
Strafrahmen bei Sexualstraftaten wird nicht ausgeschöpft

Werden Sexualstraftäter in Österreich vom Gericht zu mild bestraft? Eine EU-Richtlinie sieht bis Ende nächsten Jahres strengere Strafen vor. Kriminologen sagen jetzt, dass bereits der bestehende Strafrahmen bei Sexualdelikten ganz selten ausgeschöpft wird.

Höchststrafe "reserviert"

Die Verurteilungspraxis bei Gericht zeige, dass nur selten ein Richter die Höchststrafe verhänge, sagt der Kriminologe Christian Grafl. Das habe auch einen Grund: "Delikte, die mit bis zu 20 Jahren bestraft werden, werden 'reserviert' für besonders grausliche Taten, und für andere Taten bleibt man unterhalb der Höchststrafe." Grafl hat in einer Studie die Urteile bei Sexualdelikten in Österreich von 1988 bis 2007 untersucht und kommt zu dem Schluss, Richter würden bei Sexualdelikten generell nicht zu mild urteilen: "Sexualdelikte werden nicht milder als Vermögensdelikte, sondern etwas strenger bestraft."

In der Studie vergleicht Grafl die Strafen nach Raubdelikten und schwerem sexuellem Missbrauch. Während nach Raubdelikten ein Drittel der Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, sind es bei Angeklagten nach schwerem sexuellem Missbrauch zwei Drittel.

"Einfallslose" Reaktion

Eine weitere Verschärfung der Strafen, wie laut einer EU-Richtlinie geplant ist und von heimischen Politikern befürwortet wird, lehnt der Kriminologe so wie andere Strafrechtsexperten explizit ab: "Ich halte es für einfalllos, auf vermeintlich gestiegene Kriminalität zu reagieren, dass man die Strafdrohung erhöht." Dass Menschen Sexualverbrechen deshalb nicht begehen, weil die angedrohte Strafe höher ist, hält Grafl für eine Illusion.

Quelle: orf.at
 
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