(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Oder noch brutaler wenn sie rauskommen!

...sollens ja nicht...bis ans Lebensende im Zoo einsperren, und sich von Besuchern gegen Eintrtitt begaffen lassen....könnt man ja vielleicht noch mit den Unmenschen auch noch Gladiatorenkämpfe veranstalten.....Fußball ist ja eh schon so fad geworden.......
 
...sollens ja nicht...bis ans Lebensende im Zoo einsperren, und sich von Besuchern gegen Eintrtitt begaffen lassen....könnt man ja vielleicht noch mit den Unmenschen auch noch Gladiatorenkämpfe veranstalten.....Fußball ist ja eh schon so fad geworden.......

Ich hoffe, du kommst nie in die Gelegenheit, deine Vorstellung von Freiheitsstrafe zu erfahren.
 
Ich hoffe, du kommst nie in die Gelegenheit, deine Vorstellung von Freiheitsstrafe zu erfahren.

Dafür hoffe ich, du bekommst eine Gelegenheit meine Vorstellung von Ironie zu erfahren..;)......hach...es macht einfach keinen Spass immer das Schüdl aufzustellen.
 
Passt doch gut in diesen Thread:kopfklatsch:

Vergewaltiger von 15-Jähriger kommt mit Fußfessel frei

Wer soll dieses Urteil verstehen? Ein Vergewaltiger (51) darf seine Strafe in seinem eigenen Salzburger Haus "verbüßen", wo er eine damals 15- Jährige mehrmals sexuell missbraucht hatte. Die Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz gewährte dem Mann nun eine Fußfessel, obwohl ein Justizanstaltsleiter noch vor ihm gewarnt hatte. Das OLG wollte die Entscheidung am Dienstag nicht kommentieren - weil es sich um eine nicht öffentliche Angelegenheit handle.
Infobox Sextäter will Leben mit Fußfessel - Opfer ist empört
Es ist jedenfalls ein Urteil, das sprachlos macht. Vor allem das Opfer, das heute als 22- Jährige nicht verstehen kann, wieso der Salzburger B., der sie vergewaltigte, der sie fünf Mal sexuell missbrauchte, jetzt Hausarrest bekommt wie ein Pubertierender, der beim Stehlen eines Schokoriegels erwischt wurde. "Ich kapiere das einfach nicht", ist Sabine K. (Name geändert) verzweifelt. Und damit steht sie nicht alleine da.

Die Vorgeschichte: Er Hundetrainer, sie Hundeliebhaberin. B. wird zu einer Art Ersatzvater für den orientierungslosen Teenager. Bis zu jenem Abend im Ehebett der Familie, als der Mann über sie herfällt, sie zwischen 2005 und 2006 fünf Mal missbraucht. Auch das Gericht sieht die Sex- Attacken als erwiesen, B. wird 2007 zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt - und muss doch keinen Tag absitzen. Denn zuerst stellt er einen Antrag auf Haftaufschub, der genehmigt wird, anschließend jenen auf Erhalt einer Fußfessel.

Justizanstaltsleiter lehnte Fußfessel ab
Gerade das letzte juristische Vorhaben scheint anfangs zu scheitern, denn der Leiter der Justizanstalt Salzburg lehnt den Wunsch des Täters gnadenlos ab. Mit Worten, die heute eine Gänsehaut erzeugen: "Wir können eine missbräuchliche Verwendung (der Fußfessel, Anm.) nicht ausschließen." Spätestens da hätte es wohl kein Entkommen mehr für B. geben dürfen. Gibt es aber doch: Denn der Salzburger beruft bei der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz - und bekommt tatsächlich Recht!

Zwar mit "verschärften Auflagen", wie die Vollzugsdirektion in Wien betont, doch das hilft Sabine K. auch nicht weiter. Ein Bekannter gibt dem Täter sogar die Bestätigung, dass er bei ihm arbeiten kann - eine der Voraussetzungen für die Fußfessel. Damit hat der Täter dem Opfer vieles voraus: Er darf ein Leben in Ruhe führen, während die junge Frau immer eine Gefangene ihrer Angst bleiben wird.

Quelle : krone.at

Österreich,das Land der Täterschützer!!:kopfklatsch:
 
Nun ja, wenn wir auch beim Thema sind, natürlich ist die Entscheidung welche am grünen Tisch getroffen wurde, nicht verständlich.

Was mir persönlich aufstößt, ist der Strafrahmen dem jemand bei einer Vergewaltigung ins Haus steht.

6 Monate bis zu 10 Jahre!!!!!

Was muss passiert sein, dass man "nur" 6 Monate für eine Vergewaltigung bekommt.

Mich schreckt nicht so sehr, dass der Verurteilte die Fußfessel (wenn auch unverständlich) erhält, sondern, dass bei einer Vorsatztat eine teilbedingte Strafe (8 Monate unbedingt) ausgesprochen wurde.
Natürlich angenommen der Täter wurde tatsächlich wegen Vergewaltigung verurteilt.

"Vergewaltigung" verkauft sich halt besser als "sexuell mißbraucht", auch wenn rechtlich gesehen, ein Unterschied besteht. Zumal im Krone-Bericht beides vorkommt, aber nur eines richtig sein kann!
 
@ pourquoi:
Bist Du der Täter, weil Du so genau Bescheid weißt?
 
Das Opfer des Mannes ist über die Entscheidung der Justiz empört: „Er bereut bis heute nichts“, sagte die junge Frau dem „Kurier“. „Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem eine nettere Form der Strafe.“
Quelle: orf.at

Aber ob das Opfer zufriedener wäre wenn der Täter nur 8 Monate im Gefängnis gesessen wäre.
Täglich im Bett liegen und schlafen, wenn man keine Beschäftigung hat.
Playstation spielen, Fernsehen Tag und Nacht!

Mit der Fußfessel "muss" der Täter arbeiten und jeden Tag dafür außer Haus gehen.
Und die Leute wissen was er gemacht hat!

Ob die Fußfessel da der bessere Part ist???
 
Arbeiten betrachte ich nicht als Strafe und der Täter "arbeitet" auch bei einem guten Freund von ihm.
 
Arbeiten betrachte ich nicht als Strafe und der Täter "arbeitet" auch bei einem guten Freund von ihm.

Wobei wir beim springenden Punkt sind!!
Gute Freunde bewahren Dich in Österreich vor dem Häfn!!!
 
Wobei wir beim springenden Punkt sind!!
Gute Freunde bewahren Dich in Österreich vor dem Häfn!!!

Wenn man es "romantisch" sehen will!
Keine Angst einfach so alibimäßig (braucht ja nicht wirklich was machen) wird die Arbeit zur Gewährung der Fußfessel auch nicht anerkannt.
Außerdem braucht's einen Arbetsvertrag und den Lohn wird der gute Freund auch nicht nur aus Gaudi ohne Gegenleistung (=Arbeit) überweisen.
Aber betrügen kann man überall, bis zur nächsten Haft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man es "romantisch" sehen will!
Keine Angst einfach so alibimäßig (braucht ja nicht wirklich was machen) wird die Arbeit zur Gewährung der Fußfessel auch nicht anerkannt.
Außerdem braucht's einen Arbetsvertrag und den Lohn wird der gute Freund auch nicht nur aus Gaudi ohne Gegenleistung (=Arbeit) überweisen.
Aber betrügen kann man überall, bis zur nächsten Haft.

Schad irgendwie,das dieser Verbrecher keine Russin mit den dazugehörigen Kontakten vergewaltigt hat!:roll:
(jetzt aber nicht wieder falsch reininterprätieren,ich würd das Russen irgendwie mehr gönnen als anderen).
 
Wann werden diese Täterschützer zur Verantwortung gezogen???
Was muss erst passieren???


Fußfessel-Sextäter wohnt neben einem Kinderheim

Obwohl zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt, muss ein Vergewaltiger nicht einen Tag ins Gefängnis. Wie berichtet, bekommt der Salzburger eine Fußfessel umgeschnallt, darf die Strafe daheim vor dem Fernsehapparat "verbüßen". Lapidare Erklärung dazu aus dem Justizministerium: "Es ist, wie es ist." Das Opfer ist verzweifelt, bezeichnet den 51- Jährigen als "tickende Zeitbombe", und eine "Krone"- Information macht den Skandal noch brisanter: Das Haus des Hundetrainers liegt nur 60 Meter von einem Kinderheim entfernt.
Infobox Vergewaltiger von 15- Jähriger kommt mit Fußfessel frei Sextäter will Leben mit Fußfessel - Opfer ist empört
Ein bisschen Gebüsch und ein kleiner Zaun – nur das trennt jenen verurteilten Sexualstraftäter, der vor Jahren eine 15- Jährige fünf Mal missbraucht hatte, in Zukunft von spielenden Kindern. Die "Krone" erreichte eine der Betreuerinnen am Handy, die fiel aus allen Wolken, will aber nichts zu dem Fall sagen: "Wir sind gerade mit den Kleinen im Bad", erklärte sie. Im Hintergrund fröhliches Kinderlachen. Erhält der Sextäter seine Fußfessel, wird er es bald bis ins Wohnzimmer hinüber hören können.

Sexopfer: "Heim ist ja gleich nebenan"
"Das Heim ist ja gleich nebenan", erklärt Sabine K. (Name geändert), das Opfer des Salzburger Hundetrainers. Sie selbst wohnte ebenfalls im Haushalt mit dem Herrn B. – damals, als noch alles gut schien, als die Familie den orientierungslosen Teenager sogar adoptieren wollte. Alles war perfekt, bis der heute 51- Jährige sie zwischen 2005 und 2006 fünf Mal missbrauchte. Damals war die Heranwachsende gerade einmal 15 Jahre alt.

Und nicht einmal nach der neuen Erkenntnis schrillen bei der Justiz die Alarmglocken. Das Oberlandesgericht Linz entschied – trotz des Protestes eines Gefängnisdirektors – für die Fußfessel. Die "Krone" fragte Sprecher Dr. André Starlinger: Wieso darf ein Sextäter neben Kindern wohnen? "Das unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Ich würde mich strafbar machen, wenn ich darauf antworte", so Starlinger.

Straftäter verging sich daheim an Mädchen
Schulterzucken auch im Justizministerium. Obwohl das Sexopfer in einem Brief an Justizministerin Beatrix Karl händeringend darum flehte, den Verbrecher nicht mit einer Fußfessel zu belohnen, heißt es dort nur: "Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, Tätergruppen bei Fußfesseln auszunehmen." Nachtrag: "Es ist, wie es ist." Dabei hatte es im März 2010, als die damalige Justizministerin Claudia Bandion- Ortner die Einführung der Fußfessel bekannt gab, noch klar und deutlich geheißen: "Sexualstraftäter sind ausgenommen."

Trotz negativer Prognose Fußfessel gewährt
Drei Monate später, als das Gesetz dann geschrieben war, klang das dann schon anders. Für Sextäter würden aber immerhin besondere Hürden eingebaut werden. Man wollte die Opferinteressen in die Erwägungen miteinbeziehen. Daher müssten Sextäter von einer Begutachtungsstelle genau überprüft werden, am Ende sei eine positive Risikoprognose erforderlich. Die gab es aber für den Salzburger nicht. Im Gegenteil: Die Begutachtungsstelle ortete bei ihm Rückfallgefahr. Deshalb lehnte der Strafvollzug für ihn auch die Fußfessel ab. Erst die Berufungsinstanz in Linz setzte sich über alles hinweg und entließ den Sextäter in Freiheit.

Auch bei einem 41- Jährigen aus Deutschland war es, wie es war. Auch er ein verurteilter Vergewaltiger, auch er mit Fußfessel daheim – und trotz Überwachung soll er sich erneut an einem Mädchen (7) vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft München hat jetzt Anklage erhoben. Auch diese Zahlen aus Österreich beunruhigen: Vier Sexualstraftäter tragen derzeit Fußfessel. Seit das "Gefängnis daheim" salonfähig geworden ist, waren es 22 Verurteilte.

Interview mit Vergewaltigungsopfer Sabine K.
"Krone": Frau Sabine K., Sie sind das Opfer des Vergewaltigers, der jetzt mit Fußfessel daheim leben darf. Was bedeutet das Urteil für Sie?
Sabine K.: Es ist für mich nicht in Worte zu fassen, er wird mit einer Fußfessel belohnt und das als Mehrfachtäter. Dieser Mann muss keine Wiedergutmachung für seine Taten leisten. Es ist so schlimm.

"Krone": Wieso erhält er die Fessel überhaupt? Ein Gefängnisdirektor sagte ja Nein, weil ein Missbrauch nicht auszuschließen sei.
Sabine K.: Die genaue Begründung für dieses Skandalurteil ist ja eine Geheimsache, die erfahre ich ja nicht. Nicht einmal die Auflagen sind mir bekannt. Er darf ja arbeiten gehen, darf also das Haus verlassen und gleich daneben ist ein Kinderheim. Wieso darf er das?

"Krone": Fühlen Sie sich vom Justizministerium und von der Ministerin im Stich gelassen?
Sabine K.: Sie muss doch etwas tun können. Dieser Mann ist viel zu gefährlich, er ist eine tickende Zeitbombe. Aber auch mein Brief mit der Bitte, die Fußfessel nicht zu genehmigen, blieb ja ohne Folgen.

"Krone": Sie wurden fünf Mal vergewaltigt. Wie übersteht man das und kann man das überhaupt?
Sabine K.: Ich habe heute noch Albträume, dieser Mann hat mein Leben zerstört. Ich musste sogar aus Salzburg wegziehen.

"Krone": Welches Urteil würden Sie sich wünschen?
Sabine K.: Er soll seine Zeit absitzen, so wie es geplant war. Sein Haus ist sehr gemütlich

Quelle:krone.at
 
Wann werden diese Täterschützer zur Verantwortung gezogen???
Einen interessanten Fernsehbericht gab es heute am frühen Abend im Form eines ORF-Interviews mit dem stellvertretenden Leider der Vollzugsdirektion. An den (teilweise recht gewundenen) Aussagen des Mannes war überaus deutlich zu erkennen, daß die für den Strafvollzug verantwortlichen Stellen absolut GEGEN die Fußfessel waren, aber das Oberlandesgericht anläßlich der Ausschöpfung des Instanzenweges durch den Täter zu seinen Gunsten entschieden hat. Unglaublich, aber wahr :mad:
 
In der gleichen TV-Sendung gab's auch einen Bericht über den aktuellen Prozeß am Gericht in Wiener Neustadt, wo ebenfalls ein Sexualtäter zum wiederholten Mal vor dem Richter steht. Dieser Mann wurde schon vor mehreren Jahren wegen mehrerer solcher Delikte verurteilt, von einem Gutachter dann aber wegen angeblicher Klaustrophobie für haftunfähig erklärt. Und beging seine Straftaten in der Folge zum munter weiter. Was muß noch alles passieren, bis klar wird, daß man Triebtäter nicht auf die Menschheit los lassen kann :mad:
 
Und das erstaunlichste: in den Abendnachrichten kam dann ein Hansl von irgend so einem Täterschutzverein zu Wort, und erklärte allen Ernstes, daß es bei den Sexualstraftätern NULL Rückfallquote gibt. Ich frag mich manchmal, ob solche Leute den Blödsinn, den sie verzapfen, selbst glauben :mad: Und ich frage mich, wie gemeingefährlich solche Naivlinge eigentlich nicht sind?
 
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