(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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...Mich beschäftigt nur eine Frage, 8 Monate unbedingt, ok, der Mann sitzt und kommt in 8 Monaten raus.

einige postings weiter oben hab ich meine Meinung dazu eh abgegeben: wenn's nach mir geht, wär' da nix mit "nach 8 Monaten raus".

Was ist für das Opfer oder uns alle damit besser geworden, dass man sich jetzt über die Fussfessel aufregt?

hätte man einen solchen Schwachsinn einfach hinnehmen sollen?
Nur läuft eben der Vollzug schief: nachdem der Täter ganz klar zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt ist, gehört er ohne weitere Verzögerung sofort hinter Gitter - alles andere ist (offenbar gesetzeskonformer) Schwachsinn.
 
Nun, wenn es das Recht zulässt, da bin ich aber nicht auf den Verurteilten böse (den ich persönlich auch hinter Gittern sehen will), da sollten wir auf uns alle böse sein.
Denn wer beschließt gesetze die soetwas zulassen?

Daher auch der Titel des Threads, der mir ansonsten ein wenig überzogen ist. Aber in diesem Fall passt´s. Und zum Parlament ......... das ist ja der offensichtliche Mangel unserer repräsentativen Demokratie! Wir dürfen alle 5 Jahre unsere Stimme abgeben, danach haben wir nix zu plaudern.

Was ist für das Opfer oder uns alle damit besser geworden, dass man sich jetzt über die Fussfessel aufregt?

In dem Fall hat das Opfer die Sache ins Rollen gebracht. Ich bin an sich gegen überzogene Strafen und vor allem gegen Strafen, die der körperlichen Unversehrtheit des Bestraften zuwiderlaufen. Mit der Forderung nach "Zipfel ab" und ähnlichem Unsinn kann ich wenig anfangen. Aber die Fußfessel ist für einen rechtskräftig verurteilten Gewalt - Täter in meinen Augen eine unverdiente Straferleichterung.

Dass hier gar der "Gleichheitsgrundsatz" bemüht wird, das ist in meinen Augen hanebüchen. Wenn der Gesetzgeber unterschiedliche Verbrechen nicht mehr unterschiedlich bewerten kann, dann hört sich alles auf! :mauer:
 
... Ich bin an sich gegen überzogene Strafen und vor allem gegen Strafen, die der körperlichen Unversehrtheit des Bestraften zuwiderlaufen. Mit der Forderung nach "Zipfel ab" und ähnlichem Unsinn kann ich wenig anfangen.

naja, in vielem sind wir ja ähnlicher Meinung, in diesem Fall offensichtlich nicht (was ja nix Böses ist;)).

Wenn man sich mal näher damit befaßt, wie extrem stark, wie vielfältig, und vor allem auch extrem lange (viele ein ganzes Leben lang) Vergewaltigungs- und Mißbrauchsopfer leiden, dann muß die Prämisse der "körperlichen Unversehrtheit" des Täters nicht wirklich überstrapaziert werden. Zumal ja - bekanntermaßen und hier nicht von neuem zu diskutieren - die Rückfallsquote von Triebtätern eine nicht zu unterschätzende Komponente darstellt.
Daher wären körperliche oder chemische Kastration solcher Täter in meinen Augen die einzigen Mittel, weitere Opfer zu vermeiden. Und wenn der Täter dabei nicht mitspielt, bleibt er eben lebenslang hinter Gittern.
 
Wenn man sich mal näher damit befaßt, wie extrem stark, wie vielfältig, und vor allem auch extrem lange (viele ein ganzes Leben lang) Vergewaltigungs- und Mißbrauchsopfer leiden, dann muß die Prämisse der "körperlichen Unversehrtheit" des Täters nicht wirklich überstrapaziert werden. Zumal ja - bekanntermaßen und hier nicht von neuem zu diskutieren - die Rückfallsquote von Triebtätern eine nicht zu unterschätzende Komponente darstellt.

Für Vergewaltigung sollte die Freiheitsstrafe entsprechend hoch sein. Entsprechend bedeutet für mich auch, den Umständen entsprechend (z. B. Opfer minderjährig, möglicherweise gar in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter. Aus dem Tatablauf heraus - z. B. wegen besonderer Gewalttätigkeit oder massiver Drohungen - psychische Folgen für das Opfer). Entsprechend bedeutet für mich aber auch, dass "bsoffene G´schichten" auch entsprechend beurteilt werden, wo das Opfer erst am Tag nach der Betriebsfeier draufkommt, dass sie eigentlich gar nicht wollte.

Daher wären körperliche oder chemische Kastration solcher Täter in meinen Augen die einzigen Mittel, weitere Opfer zu vermeiden. Und wenn der Täter dabei nicht mitspielt, bleibt er eben lebenslang hinter Gittern.

Für echte Triebtäter ist die hormonelle Neutralisierung der Triebhaftigkeit möglich. Darum habe ich "körperliche Unversehrtheit" geschrieben.

http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr6a.htm
 
Aber die Fußfessel ist für einen rechtskräftig verurteilten Gewalt - Täter in meinen Augen eine unverdiente Straferleichterung.

Worin besteht bei die die unverdiente Straferleichterung?


Eingesperrt:

Fußfessel:


Wo bzw. was ist für dich der Unterschied zwischen den oa. Wörtern?
 
Wir dürfen alle 5 Jahre unsere Stimme abgeben, danach haben wir nix zu plaudern.

Na das liegt aber an uns, den Wählern selbst!
Geben wir Politikern die Stimme, die das ändern wollen.
Die das Volk bei weitläufigen Dingen mitentscheiden lassen.

Aber immer nur die gleichen Parteien wählen und vor allem NICHT zur Wahl zu gehen, wird es nicht ändern.
DAS ist das eigentlich Problem!



Für Vergewaltigung sollte die Freiheitsstrafe entsprechend hoch sein.

Der Strafrahmen für Vergewaltigung ist (meiner Meinung nach bereits) sehr hoch, bis zu 10 Jahren Haft.
Nur fängt er aber auch schon bei einem Jahr Haft an. Was meiner Meinung viel zu gering ist.

Aber verhindern hohe Strafen, das kriminelle Taten passieren? Ich denke nicht!

Für gleiche Delikte gleiche Strafen???

Genauso utopisch. Kein Fall gleicht dem anderen!
Nur weil man das Endprodukt kennt, die Tat, kann man nicht die gleichen Urteile aussprechen.

Aber damit müste man sich damit auseinandersetzen! Wer will das aber schon? Aufschreien, nach härteren Strafen schreien ist leichter.
 
...Entsprechend bedeutet für mich aber auch, dass "bsoffene G´schichten" auch entsprechend beurteilt werden, wo das Opfer erst am Tag nach der Betriebsfeier draufkommt, dass sie eigentlich gar nicht wollte.

sowas wird's natürlich auch immer wieder geben; eine gesicherte Beweisführung ist bei sowas dann vermutlich nicht immer leicht - für beide Seiten nicht.

Wenn man nun aber wieder zu den "felsenfesten" Fällen zurückkehrt, dann muß man sagen, daß die in dem link beschriebene, einzige Möglichkeit der vorübergehenden hormonellen Behandlung sowieso "für'n Hugo" ist, da diese der Zustimmung des Täters bedarf. Wenn er also sagt "ihr könnt's mich...", dann passiert gar nix. Tolles Gesetz!

Aber noch ärger scheinen ja die belgischen Gesetze zu sein: bekanntlich wird ja soeben die Freundin und Komplizin des Kinderschänders und -mörders Dutroux nach Absitzen eines Drittels (!) der Haftstrafe entlassen. Über sowas kann man ja wirklich nur mehr den Kopf schütteln.
 
...Aber verhindern hohe Strafen, das kriminelle Taten passieren? Ich denke nicht! ...

Und zu 100% trifft das für Triebtäter zu! Da kann die Strafandrohung noch so hoch sein, das wird nix nützen.
 
Das er nicht im Gefängnis ist. Wäre es keine Erleichterung, dann würde sie kein Verurteilter beantragen.

Du irrst, er ist eingesperrt!
Nicht in einer Justizanstalt, aber in seinem zuhause.
Glaubst, du, dass es der Verurteilte leicht hat in seiner Umgebung?
Jeder kennt ihn, jeder weiß was er getan hat.
An seinem Arbeitsplatz, in seiner Straße!
Er wird sich keinen Meter vor die Tür bewegen, wenn er nicht muss.
Er wird eingesperrt sein, wie ein Tier, nur in seiner gewohnten Umgebung.
Und so soll es auch sein!


Glaubst du ernsthaft, die Fußfessel wird nur beantragt, damit die Leute nicht mehr eingesperrt sind?

Dann blickst du nur zum Tellerrand deines Horizonts.
 
bekanntlich wird ja soeben die Freundin und Komplizin des Kinderschänders und -mörders Dutroux nach Absitzen eines Drittels (!) der Haftstrafe entlassen.

Wenn schon, dann aber richtig.

Martin war mit Dutroux 1996 festgenommen und 2004 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Nun wird die 52-Jährige freigelassen.

Haft von 1996 - 2012 = 16 Jahre

Urteil: 30 Jahre Haft


DAS ist kein Drittel, sondern erst nach mehr als der Hälfte der Strafe wurde sie bedingt entlassen.
 
Und warum reißt er sich dann mit allen Mitteln drum?

Er nimmt nur gesetzliche Möglichkeiten für sich in Anspruch! So wie es jeder Verurteilte machen kann, wenn die Voraussetzungen zutreffen!
Als drum reissen würde ich das nicht bezeichnen!

Es gibt einen Antrag über den beschieden wurde und fertig!
Drum reissen wäre wenn er bereits mehrere Anträge abgegeben hätte!
Das dürfte es aber nicht sein, denn das hätte man sicher schon gehört!
 
...
DAS ist kein Drittel, sondern erst nach mehr als der Hälfte der Strafe wurde sie bedingt entlassen.

okay, auch wenn ich offenbar nicht richtig rechnen kann :oops:, hoffe ich, daß Du uns mit Deinem Posting nicht sagen willst, daß Du ihre Haftentlassung in Ordnung findest, oder doch?
 
okay, auch wenn ich offenbar nicht richtig rechnen kann :oops:, hoffe ich, daß Du uns mit Deinem Posting nicht sagen willst, daß Du ihre Haftentlassung in Ordnung findest, oder doch?

Es ist völlig egal ob es für mich in Ordnung ist!
Es gibt in Belgien die rechtliche Möglichkeit!

Da kann ich mich noch so aufregen, wass ich aber nicht mache, da mir Belgien egal ist!
Es wird einen Grund haben, den wir nicht kennen, warum es geschehen ist.
 
Er nimmt nur gesetzliche Möglichkeiten für sich in Anspruch! So wie es jeder Verurteilte machen kann, wenn die Voraussetzungen zutreffen!
Als drum reissen würde ich das nicht bezeichnen!

Na hoffentlich beginnt der arme Täter nicht gleich, mir leid zu tun.
Aber immerhin dürfte die Fußfessel für ihn das kleinere Übel darstellen, denn sonst hätte er sie nicht beantragt.

Dennoch denke ich, daß wir uns darin einig sein können, daß er irgendeine Art von Strafe wohl verbüssen wird müssen; immerhin hat er ja auch einiges ausgefressen.

Intererssant wird wohl die Zeit danach werden; bleibt er rückfallsfrei, oder begeht er ähnliche oder gleiche Taten wieder?
 
Intererssant wird wohl die Zeit danach werden; bleibt er rückfallsfrei, oder begeht er ähnliche oder gleiche Taten wieder?


Interessant oder nicht!

Wenn wieder etwas passiert, werden alle behaupten, dass es klar war und es ja alle gewusst haben!

Passiert nichts mehr, interessiert es auch keinen mehr!

Mich würde nur interessieren, ob die Leute einen Unterschied machen würden, wenn er zB. in 5 Jahren betrunken mit dem Auto fährt (etwas das jedem, ohne Ausnahme passieren kann) und jemanden dabei verletzt.
Ob da auch wieder die Menge aufschreit, bei etwas, das heutzutage gang und gäbe ist.
 
Nicht in einer Justizanstalt, aber in seinem zuhause.

Ganz abgesehen davon, dass es trotzdem eine Erleichterung ist - würde er sich so sehr darum bemühen, wenn es sowieso keine Erleichterung ist - wo steht das geschrieben?

ZitatWiener Zeitung

Fast zeitgleich wird in Deutschland ein Fall bekannt, bei dem ein verurteilter Sexualstraftäter rückfällig geworden ist: Er soll eine Siebenjährige missbraucht haben - mit einer elektronischen Fußfessel am Bein.

Hat das Kind den Täter daheim besucht?

Aber die überwiegende Mehrheit des gewöhnlichen Volkes ist sich ja ohnehin darüber einig, dass für Sexualstraftäter die Fußfessel nicht zur Anwendung kommen soll. Kommt sie ja nur, weil der Ausschluss von Sexualstraftätern von dieser Straferleichterung angeblich eine Ungleichbehandlung wäre (eine Meinung, die ich nicht teile). Und die Fußfessel will man, weil sie letztlich Geld sparen soll, so schaut´s aus.

Zur absurden Ungleichheitsbehauptung wiederum die Wiener Zeitung:

Die Rechtsexperten argumentieren die aktuelle Entscheidung damit, dass eine Beschränkung der Fußfessel auf bestimmte Straftäter mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz schwer in Einklang zu bringen wäre.

Aber wieso dann .....

Das hilft aber den Opfern herzlich wenig und sorgt bei den meisten Menschen für Unverständnis - zumal ein Abweichen vom Gleichheitsgrundsatz in einem anderen Bereich offenbar keine Probleme bereitet: Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat angekündigt, dass Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten rechtskräftig verurteilt sind, künftig automatisch ihr Amt verlieren. Außerdem werden sie vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie Anklage erhoben wird.
 
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