(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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schön langsam hab ich ja den Verdacht, daß die Fußfessel primär den Zweck erfüllen soll, die Gefängnisinsassenzahlen zu senken. Und dann kommt lange nix, und erst dann irgendwann mal die Sicherheit der Bevölkerung.

Ja, es stimmt.

Die Fußfessel wurde ua. eingeführt unter dem Stichwort "Haftentlastungspaket"!

Damals waren soviel Haftinsassen in den Justizanstalten untergebracht, wie niemals zuvor. (ca. 10.000)

Letztlich brachte die Fußfessel aber nicht den gewünschten Erfolg, da der Gedanke vorangig war U-Häftlnge mit der Fußfessel weiter draußen zu lassen und nicht Strafgefangene aus der Haft bzw. statt der Haft damit auszustatten.

Nach dem ersten Jahr sollten rd. 500 Fußfesseln unterwegs sein, tatsächlich sind es aber nur immer rd. um die 200 Träger.

Fakt ist aber auch, dass zu Beginn die Fußfessel NICHT auf alle Deliktsgruppen anwendbar war (explizit ausgenommen Sexualstraftaten), dies aber auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatz geändert wurde. Thats it!

Über das Resultat wird hier gesprochen.
 
nö, wundert mich nicht wirklich; und für die Fußfessel muß der Täter ja einen Kostenbeitrag leisten, welcher, wenn ich nicht irre, irgendwas plus/minus 20 Euro o.ä. pro Tag ist. - somit kommt Geld in die Staatskasse.

Wenn selbst unter diesem Aspekt für einen zur Gefängnistrafe verurteilten Täter die Fußfessel trotzdem interessant und erstrebenswert ist, dann kann mir niemand erzählen, wie schlecht für den Täter sie eigentlich sein sollte.

Grundsätzlich, sind Kosten in der Höhe von 22,-- Euro/Tag zu leisten.
Es gibt aber auch Träger, die auf Grund ihrer finanziellen Lage keinen Kostenersatz erstatten müssen.
 
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Als die Koalition noch über eine "verfassungsfähige" Mehrheit verfügt hat, da hat man sich selten gescheut, verfassungswidrige Gesetze durch 2/3 Beschluss zu "adeln". Auch später, wo man mindestens eine Dritten dazu gebraucht hat, wurde eine ganz krasse Ungleichheit per 2/3 - Beschluss legalisiert.

Warum das hier nicht geschieht, das ist unbegreiflich. Übrigens erfolgte die Abänderung im vorauseilenden Gehorsam. Es gab, soweit mir bekannt ist, nur Bedenken von "Verfassungsexperten", aber kein Urteil des VfGH. Und warum werden die Einwände und Bedenken im Einzelfall nicht berücksichtigt? Das wäre wohl kaum gegen die Verfassung.

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.

Neuerliche Gewalt befürchtet
Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus. Einer statistisch-nomothetischen Kriminalprognose zufolge sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.

Von Vollzugskammer genehmigt
Trotz der ablehnenden Haltung der zuständigen Justizanstalt und der Skepsis der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen HTL-Lehrers Folge und genehmigte diesem den elektronisch überwachten Hausarrest. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich "ein geringes Rückfallrisiko".


Fakt ist: es wird zu Lasten der Bürger um jeden Preis gespart.
 
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Womit wir wieder beim Thema wären.

Geht zur Wahl und gebt eure Stimme ab, aber glänzt nicht durch Abwesenheit und beschwert euch dann darüber, wenn Wahlen so ausgehen wie sie ausgehen.

Aber eines muss klar sein, keine Regierung in diesem Land wird wieder zu Altem zurückkehren bzw. die Bürger steuerlich so entlasten, dass es uns letztendlich nicht doch irgendwann wieder masssiv auf den Kopf fällt.
 
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Wobei - zumindest für mich - aus dieser Textstelle nicht klar hervorgeht, von wo das dritte Mitglied kommen muß, läßt sich daraus schon mal mit hoher Wahrscheinlichkeit schließen, daß es sich um drei männliche Beamte handelt. Was einen vielleicht nicht unwesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung im gegenständlichen, heiß diskutierten Fußfessel-Fall mit sich gebracht haben könnte.

Eine Vollzugskammer besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Vorsitzende muss Richter des Dienststandes sein.
Ein weiteres Mitglied muss Bundesbediensteter des Dienststandes sein und ist aus dem Kreis der Anstaltsleiter, deren Stellvertreter oder sonstiger erfahrener Strafvollzugsbediensteter zu bestellen.
Das dritte Mitglied ist wahlweise aus einer der in diesem Absatz genannten Berufsgruppen zu bestellen.
 
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Eine Vollzugskammer besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss Richter des Dienststandes sein. ...Das dritte Mitglied ist wahlweise aus einer der in diesem Absatz genannten Berufsgruppen zu bestellen.


Von Vollzugskammer genehmigt
Trotz der ablehnenden Haltung der zuständigen Justizanstalt und der Skepsis der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen HTL-Lehrers Folge und genehmigte diesem den elektronisch überwachten Hausarrest. ...

Neben den Kosteneinsparungsgründen könnte aber auch, speziell im Falle von Sexualstraftätern, die von mir jetzt mal so vermutete partriachalische Einstellung eines Altherren-Trios bei solchen Entscheidungen mit eine Rolle spielen.
Schon die Benennung "...kammer" spricht ja Bände. Wir leben noch im Mittelalter; Hexenverbrennungen - das waren noch Helden!
 
Du siehst zB. in einer Dunkelkammer für Fotografen etwas mittelalterliches?

Bleib bitte beim Topic! Sonst machts mir keinen Spaß mehr!
 
ich hab irgendwann amal gelesen, dass nur die türkei (also in europa) mehr strafgefangene einsperrt als wir..
des wäre eingentlich der punkt, zu klären, warum des so ist..
 
ich hab irgendwann amal gelesen, dass nur die türkei (also in europa) mehr strafgefangene einsperrt als wir..
des wäre eingentlich der punkt, zu klären, warum des so ist..

Wie meinst du das?

Strafgefangen sind naturgemäß eingesperrt. Mehr bezogen auf was?

Ob die Türkei zu Europa gehört ist aber auch noch nicht geklärt, soweit ich weiß.
 
Wie meinst du das?

Strafgefangen sind naturgemäß eingesperrt. Mehr bezogen auf was?

Ob die Türkei zu Europa gehört ist aber auch noch nicht geklärt, soweit ich weiß.

ja..über die türkei könnt ma streiten....
prozentuell an der einwohnerzahl + ausländerqoute sitzen nur in der türkei mehr ein, als bei uns...egal ob u-haft oder strafhaft..
beim rest der europ.länder sinds empfindlich weniger...
vielleicht mehr tatausgleich oder kürzere u-haft...etc
 
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Türkei ist kein Thema hier, also abhak´!

Wenn man den Zahlen in den Medien glauben darf (auch so ein Thema) sitzen rd. 8000 Insassen (Straf- und U-Haft) ein.
Bei einer Bevölkerungszahl von 8.000.000 in Österreich ist das wieviel? Bin schlecht im Rechnen. 1 Promille??

Also ich finde nicht das das viel ist. Ist aber meine persönliche Meinung.
Wie es anderswo in Europa aussieht, weiss ich aber nicht.
Hab gerade Zahlen aus Deutschland gefunden, das sieht es im Verhältnis ähnlich aus.

Geht es dir jetzt nur um Verurteilte (Strafgefangene) oder auch um U-Häftlinge.
Bei Nur-Strafgefangenen geht der Wert nochmal deutlich runter.
 
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Bekanntlich sind in den Gefängnissen Kinderschänder bei den Mithäftlingen unten durch. Jeder kann sich ausmalen, was dem HTL-Lehrer, der seine Tochter ab ihrem 9. Lebensjahr mißbraucht hat und nun ebenfalls in den Genuß der rühmlichen Fußfessel kommen darf, im Häf'n geblüht wäre: Analorgien bis zum Abwinken. Und genau das hätte ihm auch gebührt :!:
 
Und genau deshalb sind Sexualstraftäter oft in Einzelhaft, es kann nicht Sinn der Sache sein, das sich andere Häftlinge der Vergewaltigung schuldig machen !!!

Diejenigen, die sich solche Sachen wünschen, können es nicht selber machen, und wenn sind sie um keinen deut besser, stattdessen wünscht man sich, und redet es sich ein, dass solche Sachen von anderen Häftlingen übernommen werden.
 

Video schaun.

http://www.amazon.de/Die-Verurteilten-Disk-Edition-HD-Bildqualit%C3%A4t-Limited/dp/B001IX2CHW/ref=pd_cp_d_1

Wobei, da geht´s nicht um einen Kinderschänder, sondern um einen zu Unrecht Verurteilten. Spitzenfilm.

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