(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Naja, ohne jetzt für irgendwen von euch Partei ergreifen zu wollen, muß ich anführen, das auch mich dieses Urteil ein wenig - naja sagen wir - erstaunt. Wohlgemerkt, sollte es dabei bleiben ! Den sollte das Nachstehende stimmen,

Es ist noch gar nicht rechtskräftig.

Und jetzt aus jedem Urteil, das aus der Kronenzeitung herausgesucht wird, wahnsinnige Rechtsprechung ableiten zu wollen, das ist doch ein seltsames Hobby. Wir alle waren bei der Verhandlung nicht dabei, haben weder die Beweisaufnahme noch die Plädoyers mit erlebt. Und jetzt wird daraus festgestellt:

Alles kein Problem in dieser Bananenrepublik!!

Wer ständig über unser Land so herzieht, der sollte besser seine Staatsbürgerschaft zur Disposition stellen. Was soll das ...... Bananenrepublik. Sind die Richter bestochen worden? Liegen dafür Hinweise vor.

Bevor man den Begriff "Bananenrepublik" gebraucht, sollte man sich über dessen Bedeutung informieren. In Zusammenhang mit Haider, Kulterer, Scheuch, Dörflinger + Co wäre eine solche Bezeichnung angebracht, denn die könnten in jeder Bananenrepublik Karriere machen. Aber nicht im Zusammenhang mit einem Urteil, das noch gar nicht rechtskräftig ist.
 
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Tjo... 7,5 Jahre is aba für Totschlag (was nicht rechtskräftig verurteilt wurde) a schöne Menge, wenn man bedenkt, dass die Höchststrafe dafür 10 Jahre is...

Aba mit Gerichten und Gerichtsbarkeit in einem Rechtstaat habt ihr es ja allgemein schwer.. i weiß eh... :mrgreen:

Vielleicht willst ja mal präzisieren was Du mit Ihr meinst! Und vielleicht interessieren ja mal einen Mod hier solche Provokationen und Verunglimpfungen! :mauer:
 
Nehme ich durch so eine Handlung nicht automatisch den Tod des Opfers in Kauf bzw. kann den Eintritt des Todes nie gänzlich ausschließen ?!
Schwierige Frage, wenn ich Dir einen kardialen Schlag oder Tritt versetze, muss ich damit rechnen, das Du das nicht überlebst ohne Hilfe, verletze ich Dich aber absichtlich schwer an Stellen welche nicht tödlich sind, sieht es anders aus.
Für mich wäre vorstellbar: Sie schlagen der Frau derart auf den Kopf, das sie bewußtlos zusammenbricht, und vertschüssen sich dann ohne Hilfe zu leisten
das ist kein Totschlag, das wäre unterlassene mit Todesfolge.
 
Vielleicht willst ja mal präzisieren was Du mit Ihr meinst! Und vielleicht interessieren ja mal einen Mod hier solche Provokationen und Verunglimpfungen!

Du weißt ganz genau was ich meine und wennst ein Problem damit hast kannst mich ja melden...

Allerdings könnt ich bei der Summe deiner Aussagen jederzeit den Wahrheitsbeweis antreten... :mrgreen:
 
das ist kein Totschlag, das wäre unterlassene mit Todesfolge.

In dem Fall wärs Imstichlassen eines Verletzten mit der Qualifizierung mit Todesfolge

§94 Abs2 StGB ;)

ps: Unterlassung der Hilfeleistung kanns nur sein, wenn du selber die Verletzung ned verursacht hast
 
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Du weißt ganz genau was ich meine und wennst ein Problem damit hast kannst mich ja melden...

Allerdings könnt ich bei der Summe deiner Aussagen jederzeit den Wahrheitsbeweis antreten... :mrgreen:

Du bist ein Lügner! Einer der schlimmsten hier im EF!!!
 
Das ist allerdings wirklich eine unkonkrete Aussage, wer ist "ihr". Du solltest die Kinder schon beim Namen nennen.

Er weiß was ich meine, das wurde unter uns schon an anderer Stelle ausdiskutiert.. ;)
 
Er weiß was ich meine, das wurde unter uns schon an anderer Stelle ausdiskutiert.. ;)



Gar nichts haben wir ausdiskutiert,Lügner!:kopfklatsch:
Haider, Kulterer, Scheuch, Dörflinger + Co Diese Personen sind mir genauso sch... egal wie Du!! Lass mir von Dir Lügner nicht dauernd was unterstellen,nur weil ich in manchen Themen anderer Meinung bin wie Du!:kopfklatsch:(Todesstrafe).
Dir wurde hier ja schon von "Gleichgesinnten" gesagt,das du ein Störenfried und Provokateur bist!
 
Unterlassung der Hilfeleistung kanns nur sein, wenn du selber die Verletzung ned verursacht hast
mir ganz neu.


Ist es Euch möglich, sachlich zu bleiben ? Und da wundert ihr Euch, das es nichts gibt, was Euch zufriedenstellt? Ihr könnt ja nichtmal drei verschiedene Meinungen ordentlich unter einen Hut bringen,kopfschüttel
 
ps: Unterlassung der Hilfeleistung kanns nur sein, wenn du selber die Verletzung ned verursacht hast

Unglaublich was Du von Dir gibst!! :kopfklatsch:
Wenn das stimmt,dann wähle ich bei den nächsten Wahlen die Grünen:haha:
 
Das Wort "Gleichgesinnte" mag ich gar nicht so besonders gern. Ich habe meine Meinung zu den verschiedenen Dingen. Und die muss nicht 100 % deckungsgleich mit der Meinung eines Anderen sein, auch wenn wir in einigen Punkten übereinstimmen. In anderen halt wieder nicht.

Gesinnungsgemeinschaft >>> Einheitspartei >>> nicht selber denken dürfen.
 

Möglich bedeutet eben, dass es so sein kann, aber nicht so sein muss. Da kann am Ende darauf hinauslaufen: Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist in Rechtsstaaten durchaus üblich, genau dadurch unterscheiden wir uns von Staaten, in denen das Recht nicht besonders hoch im Kurs steht.
 
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Das Wort "Gleichgesinnte" mag ich gar nicht so besonders gern. Ich habe meine Meinung zu den verschiedenen Dingen. Und die muss nicht 100 % deckungsgleich mit der Meinung eines Anderen sein, auch wenn wir in einigen Punkten übereinstimmen. In anderen halt wieder nicht.

Gesinnungsgemeinschaft >>> Einheitspartei >>> nicht selber denken dürfen.

Und ich mag mich nicht in ein "Eck" stellen lassen,in das ich nicht gehöre! Mit dem ich nichts zu tun habe,und mit dem ich nichts zu tun haben will! Diese korrupte Bagage in Kärnten widert mich genauso an,wie andere körrupte hier in Wien,die anderen Parteien angehören! Und die Sachen die "früher " mal waren,die weiss ich nur von der Schule und von Büchern! Nur weil ich vielleicht in manchen Sachen radikalere Ansichten habe,lasse ich mich hier (und das wurde auch schon mit anderen gemacht) nicht dauernd in dieser Weise verunglimpfen!
Ich kopiere heute hier einen Bericht zum Thema "wahnsinnige Rechtssprchung",und dieser Lügner kommt sofort mit dieser Schubladisierung daher! So sehr es begrüssenswert ist,das die Mods hier in diesem Forum konsequent gegen alles vorgehen,das im Verdacht steht,diese dunkle Vergangenheit Österreichs zu verharmlosen oder gutzuheissen,so begrüssenswert wäre es,diese Leute,die gezielt und bewusst,Lügen und Gerüchte verbreiten,auch in die Schranken zu weisen! Ist ja kein Spass,da quasi als Nazi hergestellt zu werden!
 
Den wenn ich mich in so einer Verfassung dazu "hinreißen" lasse, jemanden zu töten, dann ist meiner Meinung nach diese Gemütsbewegung so heftig, dass ich nicht in der Lage bin, diese für mich geplante Vorgehensweise durchzuziehen.

Gratulation, du hast soeben Totschlag mit einfachen Mitteln erklärt! Bei Totschlag folgt der Täter keinem Plan.

Und tut mir und uns allen einen Gefallen, lest euch doch auch das Strafgesetzbuch durch, bevor hier soviel Sachen vermischt werden.


§ 87 - Absichtlich schwere Körperverletzung. Im speziellen den Absatz 2 mit Todesfolge. Ich frag mich, wie kann ich jemanden überhaupt absichtlich schwer verletzen ????

Beispiel: Wenn ich dich als Rache schlage, mit dem Vorsatz dich zu verletzen, begehe ich eine Körperverletzung.
Abhängig von der Dauer der Gesundheitsschädigung ergibt sich welches Delikt angeklagt wird.
Wenn du nun nach diesem Schlag, verstirbst, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.


Bitte lest das STGB!
 
ps: Unterlassung der Hilfeleistung kanns nur sein, wenn du selber die Verletzung ned verursacht hast


Ganz so falsch ist das nicht.

Bist du der Verursacher der Verletzung, hast du dadurch ein weit höher bestraftes Delikt (StGB) begangen, als das, mit dem die Unterlassung geahndet wird.

Prinzipiell kann aber jeder wegen Unterlassung belangt werden, auch der Verursacher!

Beispiel: Autounfall, durch deine Fahrweise (verbremst, verissen, wie auch immer) verunglückt ein Anderer. Bemerkst du es und leistest keine Hilfe begehst du eine Unterlassung!
 
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Wenn du nun nach diesem Schlag, verstirbst, ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

:haha: Dir sind ja nicht mal die Überschriftgen geläufig ! Es heißt Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
Abgesehen, das ich davon nie gesprochen hab, sondern vom 87er. Aber anscheinend ist sinnerfassendes bzw. überhaupt genaues Lesen nicht deine Stärke !

Bitte lest das STGB!

Detto ......... :haha::winke:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:haha: Dir sind ja nicht mal die Überschriftgen geläufig ! Es heißt Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
Abgesehen, das ich davon nie gesprochen hab, sondern vom 87er. Aber anscheinend ist sinnerfassendes bzw. überhaupt genaues Lesen nicht deine Stärke !

Sorry, dass ich den alten Deliktstitel verwendet habe.
Ich beschäftige mich nicht täglich damit.
Bis zu seiner Änderung hieß der Paragraph auch "Körperverletzung mit Todesfolge"
und wird nach wie vor auch umgangssprachlich so gebraucht!
Außerdem steht dort immer noch drin:

Hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge.

Aber bitte, es sei dir unbenommen, wenn es dir dadurch besser geht.:daumen: Gut gemacht!
 
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