(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Prinzipiell kann aber jeder wegen Unterlassung belangt werden, auch der Verursacher!

Äh nein... Beim Verursacher is es Lex Spezialis... Imstichlassen eines Verletzten... is anders ned möglich.. ;)


Beispiel: Autounfall, durch deine Fahrweise (verbremst, verissen, wie auch immer) verunglückt ein Anderer. Bemerkst du es und leistest keine Hilfe begehst du eine Unterlassung!

Das ist eben genau die Erklärung für das Imstichlassen eines Verletzten...

Du hast aber dahingehend Recht, dass dies klassische Unterlassungsdelikte sind... ;)
 
Dir wurde hier ja schon von "Gleichgesinnten" gesagt,das du ein Störenfried und Provokateur bist!

"Gleichgesinnten" mit wem? Mit dir? Na dann... :roll:

Du schreibst selber, dass du in "manchen" Dingen radikale Ansichten hast...
Und mit radikalen Ansichten hab ich eben allgemein ein Problem, egal von welcher Seite die jetzn kommen.

Dass "deine" radikalen Ansichten halt eher dem rechten Lager (und damit meine ich ned einmal die Nazis!) zuzuordnen sind wirst zur Kenntnis nehmen müssen, auch wennst mit denen angeblich nix am Hut hast... ;)
 
Kann bitte mal jemand den Artikel um den es zuletzt ging, verlinken ?
 
ein weiterer Fall, bei welchem man über die Rechtslage nur den Kopf schütteln kann, wenn man mitverfolgt, wie Helmut Elsner seit Monaten mit dem Gericht Katz- und Maus spielt.
Was ich nämlich überhaupt nicht verstehe, ist, daß wenn die Haft aufgrund Krankheit (welche natürlich mithilfe bestbezahlter Ärzte bestätigt wird) ausgesetzt wird, dem so Haftverschonten dann nicht zumindest ein Ausreiseverbot aus Österreich auferlegt wird.
Und erst durch dieses Versäumnis ist es nun möglich, daß Elsner einige Kilometer hinter der deutsch-österreichischen Grenze anläßlich jeder Prozeßvorladung dem Richter zu verstehen gibt: Ätsch, Du kannst mich mal :mrgreen:
Und kein Gesetz der Welt ermöglicht es, diesen Verbrecher das Handwerk zu legen.
 
ein weiterer Fall, bei welchem man über die Rechtslage nur den Kopf schütteln kann, wenn man mitverfolgt, wie Helmut Elsner seit Monaten mit dem Gericht Katz- und Maus spielt.

Solange durch ua einen Gerichtsgutachter festgestellt wurde, dass er ned Haftfähig is, isses so und des war ned einer seiner bestbezahlten Ärzte...

Bei der Vorladung zu einer Verhandlung schauts dann wieder anders aus, aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...

Du vermischt da a wengerl die Apferl mit den Birnderl...
 
Du vermischt da a wengerl die Apferl mit den Birnderl...

Mit Recht hat Enrico kritisiert, dass Elsner sich sich mir nichts dir nichts ins Ausland begeben darf. Auch ich versteh das überhaupt nicht. Irgendwas ist da faul im Staate Österreich.
 
Mit Recht hat Enrico kritisiert, dass Elsner sich sich mir nichts dir nichts ins Ausland begeben darf. Auch ich versteh das überhaupt nicht. Irgendwas ist da faul im Staate Österreich.

Und wie jüngstens zu lesen ist, funktioniert nicht einmal irgendein Rechtshilfeabkommen zwischen Österreich und Deutschland insofern, daß auf Ersuchen des österr. Richters der Elsner in Deutschland einvernommen wird.
Der schöne Helmut wird schon gewußt haben (bzw. seine Antwälte), warum er sich so mir nix dir nix nach Deutschland absetzen kann. Und er wird auch länger nicht mehr nach Österreich zurückkehren, darauf können wir wetten.
 
Irgendwas ist da faul im Staate Österreich.

Es is sogar allerhand faul, aber über derzeit geltende Gesetze und Regelungen sich aufzuregen und die Justiz dafür verantwortlich machen is a ned des Gelbe vom Ei...

Es wird eh permanent an Verbesserungen gearbeitet...
 
Es is sogar allerhand faul, aber über derzeit geltende Gesetze und Regelungen sich aufzuregen und die Justiz dafür verantwortlich machen is a ned des Gelbe vom Ei...

Mach ich die Justiz verantwortlich?
Die Gesetzgebung scheint mir da suboptimal zu sein.
 
Und wie jüngstens zu lesen ist, funktioniert nicht einmal irgendein Rechtshilfeabkommen zwischen Österreich und Deutschland insofern, daß auf Ersuchen des österr. Richters der Elsner in Deutschland einvernommen wird.
Der schöne Helmut wird schon gewußt haben (bzw. seine Antwälte), warum er sich so mir nix dir nix nach Deutschland absetzen kann. Und er wird auch länger nicht mehr nach Österreich zurückkehren, darauf können wir wetten.

Ja,der rotgrüne Täterschutz in Österreich funktioniert nicht nur bei Kinderschändern:daumen:
 
Die Gesetzgebung scheint mir da suboptimal zu sein.

Bilaterale Abkommen zwischen Strafverfolgungsbehörden müssen jetzn ned zwingend Gesetze sein, aber du hast recht wenn du sagst das oftmal Verbesserungsbedarf besteht...

Tatsache ist, dass permanent Arbeitsgruppen dran sind um genau solche Konstellationen wie jetzn die Geschichte mitn Elsner zu verhindern, jedoch waren die Rechtsanwälte des genannten Herren offenbar schneller...
Als "Entschuldigung" sollte man vielleicht noch erwähnen, dass das Aushandeln eines bilateralen Abkommens ned unbedingt zu den einfachsten Dingen in den internationalen Beziehungen gehört... ;)
 
Ja,der rotgrüne Täterschutz in Österreich funktioniert nicht nur bei Kinderschändern

Eh klar, weil die Grünen soooo viele Gesetze gemacht haben und die Schwarzen, Blauen und sonstige Bunte NIE in die Gesetzgebung integriert waren...

Deine Schallplatte is alt und hat an Riss... :mrgreen:
 
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