(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Also ich hatte nie das Verlangen im Häf´n einen Kinderschänder zu vergewaltigen.....
 
naja....weltweit stehen wir ned so schlecht da...

Auch innerhalb Europas nicht ...... und ob das als gut oder schlecht zu beurteilen ist, das ist Ansichtssache. Dazu müsste auch die Frage nach dem "warum" geklärt sein. Denn es spiegelt sich in diesen Zahlen ja nicht nur die Kriminalität, sondern auch die Effizienz der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden.

Aufklärungswürdig ist aber noch ein anderer Punkt:

Der verurteilte ehemalige HTL - Lehrer ist 55 Jahre alt und befindet sich in Frühpension. Was ihn nicht daran hindert, Nebenjobs auszuüben. Man muss sich das nur richtig auf der Zunge zergehen lassen ........

So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension.

wien.heute.at


Ist das ein Einzelfall? Leider nein, auch ein verurteilter Prügelpolizist (Fall Bakary) bekommt von Vater Staat bereits mit 43 Jahren die Frühpension zuerkannt. :shock:
Laut „Falter“-Bericht soll eine Beamtin den Frühpensionsbescheid für einen der verurteilten Polizisten (43) unterfertigt haben, obwohl sie mit diesem eine Beziehung gehabt haben soll. Das wäre ein Befangenheitsgrund gewesen. Dabei soll sie ein Gutachten der Versicherungsanstalt (BVA) öffentlich Bediensteter übergangen haben, in dem die Verwendung des Beamten im Innendienst empfohlen wurde.

wien.orf.at


Irgendwas stimmt bei uns nicht ..............
 
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Der verurteilte ehemalige HTL - Lehrer ist 55 Jahre alt und befindet sich in Frühpension. Was ihn nicht daran hindert, Nebenjobs auszuüben. Man muss sich das nur richtig auf der Zunge zergehen lassen ........

stimmt....

am ärgsten find ich, die frau innenministerin schlägt vor, dass
die opfer quasi mitspracherecht bezgl fußfessel haben...
gehts eh noch....:mrgreen:
ich möchte dieses opfer kennen, die einer fußfessel zustimmt, was auch verständlich ist.
entweder man traut der richterschaft oder ned.
 
entweder man traut der richterschaft oder ned.

Die Vollzugskommission setzt sich nicht nur aus Richtern zusammen.

Auch das ist recht bemerkenswert: Der Verurteilte hat die Möglichkeit, während der Strafe ein Einkommen zu erarbeiten. Und der Staat erlässt ihm einen Teil der Kosten für die Fußfessel.

So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf.

Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.

die.presse.com
 
Die Vollzugskommission setzt sich nicht nur aus Richtern zusammen.

ja wurscht...wer immer die kommission ist....
dessen ungeachtet find ich des abputzen der politik arg....aber bei den zwei deppen an der spitze nix anders zu erwarten...
siehe volksbefragung bundesheer
 
Fragen wir halt den Pröll. Der schlägt dann eine fallbezogene Volksabstimmung vor. :ironie:
 
Geliebte getötet: Siebeneinhalb Jahre Haft
In Wr. Neustadt ist ein 51-Jähriger am Donnerstag wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er gestand, seine Geliebte in einem Eissalon getötet zu haben, bestritt aber die Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Wenn ich damals irgendetwas gedacht hätte, dann hätte ich das nicht getan.“ Das sagte der Angeklagte vor Gericht. Er hatte die Frau laut Anklage im Streit im August 2011 geschlagen, gewürgt, der Bewusstlosen einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und ihr dann auch noch ein Messer in die Brust gerammt - mehr dazu in Geliebte getötet: Angeklagter geständig.

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Angeklagte legte ein Tatsachengeständnis ab, wollte aber nicht in Tötungsabsicht gehandelt haben: „Das war nie mein Plan, nie mein Vorsatz“. „Sie war das Wichtigste in meinem Leben“, sagte er über die 47-Jährige. Er hatte die Frau im Zuge einer Betriebsprüfung des Eissalons kennengelernt, den diese gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in Wiener Neustadt führte. Am Tag der Tat war man zunächst zu dritt beisammen gesessen. Dann blieben der Angeklagte und sein späteres Opfer mit einer Flasche Prosecco alleine sitzen. Irgendwann begann ein Streit. Es war eine „Switch on - switch off“-Beziehung, wie es die Richterin nannte.


ORF

Angeklagter konnte sich Tat nicht erklären

Eine Erklärung, warum er die Frau gleich mehrmals attackierte, konnte der 51-Jährige trotz mehrmaligen Nachfragens der Richterin nicht abgeben. „Sie haben der Frau auf den Kopf geschlagen. Sie haben sie gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, haben Sie einen Plastiksack über den blutüberströmten Kopf der Frau gestülpt, am Hals verknotet, und dann auch noch ein Messer in ihre Brust gestoßen, so dass es verbogen war“, hielt ihm die Richterin vor.

Die DNA-Spezialistin Christa Nussbaumer hatte das Tatmesser, den Plastiksack und einen Wischmopp, mit dem der Angeklagte die Blutspuren wegwischen hatte wollen, untersucht. Nur auf dem Messergriff fand sie neben den Spuren des Opfers auch solche des Angeklagten. Auf dem Müllsack und dem Moppgriff jedoch konnte die Gutachterin kein ausreichendes DNA-Material ausmachen, das man eindeutig einer bestimmten Person zuordnen hätte können. „Vielleicht deshalb, weil der Täter Handschuhe trug?“, fragte die Richterin. „Möglich“, antwortete die DNA-Expertin.

Würgen muss „mehrere Minuten gedauert haben“

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hatte bei der Untersuchung der Leiche der Frau, die knapp drei Wochen nach der Tat im Krankenhaus gestorben war, Kehlkopfbrüche und Stauungsblutungen im Kopfbereich festgestellt. Das führte der Mediziner auf ein Würgen zurück, „das mehrere Minuten gedauert haben muss“.

Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Der Angeklagte habe im Affekt gehandelt, nachdem ihm die Frau verbal Etliches an den Kopf geworfen habe. Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer eine anklagekonforme Verurteilung. Mit fünf zu drei Stimmen verwarfen die Geschworenen die Mordanklage und entschieden auf Totschlag. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Quelle:eek:rf.at



Töten wollte er sie nicht,das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!:roll:
Kein Mord,in 4 Jahren wieder frei bei guter Führung!
Alles kein Problem in dieser Bananenrepublik!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Töten wollte er sie nicht,das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
Kein Mord,in 4 Jahren wieder frei bei guter Führung!
Alles kein Problem in dieser Bananenrepublik!!

Jössas Na! Dann les und versteh doch endlich unser StGB! Und wennst des ned schaffst, dann wander halt aus wenns dir hier ned passt... Schreibst do eh immer denselben Sch..... :mauer:
 
Jössas Na! Dann les und versteh doch endlich unser StGB! Und wennst des ned schaffst, dann wander halt aus wenns dir hier ned passt... Schreibst do eh immer denselben Sch..... :mauer:

Nur,was i schreib,des geht di an absoluten Sch...an:mauer:
7,5 für so eine Straftat ein absoluter Scherz! Und passt absolut in diesen Thread! Und wenn Dir irgendwas net passt,dann musst hier ja nicht mitlesen! Is ja net so schwer!
 
Tjo... 7,5 Jahre is aba für Totschlag (was nicht rechtskräftig verurteilt wurde) a schöne Menge, wenn man bedenkt, dass die Höchststrafe dafür 10 Jahre is...

Aba mit Gerichten und Gerichtsbarkeit in einem Rechtstaat habt ihr es ja allgemein schwer.. i weiß eh... :mrgreen:
 

Sie haben der Frau auf den Kopf geschlagen. Sie haben sie gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, haben Sie einen Plastiksack über den blutüberströmten Kopf der Frau gestülpt, am Hals verknotet, und dann auch noch ein Messer in ihre Brust gestoßen, so dass es verbogen war“, hielt ihm die Richterin vor.


Würgen muss „mehrere Minuten gedauert haben“



7,5 Jahre:roll: Ja und:hmm:
 

Naja, ohne jetzt für irgendwen von euch Partei ergreifen zu wollen, muß ich anführen, das auch mich dieses Urteil ein wenig - naja sagen wir - erstaunt. Wohlgemerkt, sollte es dabei bleiben ! Den sollte das Nachstehende stimmen,

Sie haben der Frau auf den Kopf geschlagen. Sie haben sie gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, haben Sie einen Plastiksack über den blutüberströmten Kopf der Frau gestülpt, am Hals verknotet, und dann auch noch ein Messer in ihre Brust gestoßen, so dass es verbogen war“, hielt ihm die Richterin vor.

so wäre für mein Verständnis Totschlag ein glattes Fehlurteil. Warum ? Weil meiner Ansicht nach hier Schritt für Schritt jemand geplant umgebracht wurde und deshalb das Tatbestandmerkmal "Allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" schlicht nicht gegeben war. Den wenn ich mich in so einer Verfassung dazu "hinreißen" lasse, jemanden zu töten, dann ist meiner Meinung nach diese Gemütsbewegung so heftig, dass ich nicht in der Lage bin, diese für mich geplante Vorgehensweise durchzuziehen. Für mich wäre vorstellbar: Sie schlagen der Frau derart auf den Kopf, das sie bewußtlos zusammenbricht, und vertschüssen sich dann ohne Hilfe zu leisten, während das Opfer Stunden später an den Verletzungen stirbt. Wie gesagt, immer diesen Ausnahmezustand vorausgesetzt.

Und weils vielleicht am Rande zum Thema passt noch so ein Gummiparagraph im StGB, nämlich § 87 - Absichtlich schwere Körperverletzung. Im speziellen den Absatz 2 mit Todesfolge. Ich frag mich, wie kann ich jemanden überhaupt absichtlich schwer verletzen ???? Nehme ich durch so eine Handlung nicht automatisch den Tod des Opfers in Kauf bzw. kann den Eintritt des Todes nie gänzlich ausschließen ?! Wenn ich mir das aus der Sicht des Täters vorstelle, so komme ich immer nur auf die schwere Körperverletzung oder auf Mord. Ich glaube eher, das hier eine Auffangbestimmung für nicht 100 Prozent klare Fälle vorliegt. Nur kann man jemand überhaupt bei 99 Prozent verurteilen ? :roll:
 
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