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Gast
(Gelöschter Account)
Also ich hatte nie das Verlangen im Häf´n einen Kinderschänder zu vergewaltigen.....
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naja....weltweit stehen wir ned so schlecht da...
So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension.
Laut „Falter“-Bericht soll eine Beamtin den Frühpensionsbescheid für einen der verurteilten Polizisten (43) unterfertigt haben, obwohl sie mit diesem eine Beziehung gehabt haben soll. Das wäre ein Befangenheitsgrund gewesen. Dabei soll sie ein Gutachten der Versicherungsanstalt (BVA) öffentlich Bediensteter übergangen haben, in dem die Verwendung des Beamten im Innendienst empfohlen wurde.
Der verurteilte ehemalige HTL - Lehrer ist 55 Jahre alt und befindet sich in Frühpension. Was ihn nicht daran hindert, Nebenjobs auszuüben. Man muss sich das nur richtig auf der Zunge zergehen lassen ........
Also ich hatte nie das Verlangen im Häf´n einen Kinderschänder zu vergewaltigen.....
entweder man traut der richterschaft oder ned.
So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf.
Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.
Die Vollzugskommission setzt sich nicht nur aus Richtern zusammen.
...entweder man traut der richterschaft oder ned.
wenn man der Richterschaft traut, siehst eh, was rauskommt
Wem willst du stattdessen trauen?
wenn man der Richterschaft traut, siehst eh, was rauskommt
Vollzugskommission
Töten wollte er sie nicht,das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
Kein Mord,in 4 Jahren wieder frei bei guter Führung!
Alles kein Problem in dieser Bananenrepublik!!
Jössas Na! Dann les und versteh doch endlich unser StGB! Und wennst des ned schaffst, dann wander halt aus wenns dir hier ned passt... Schreibst do eh immer denselben Sch.....
Totschlags
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Ja, und?
i weiß eh...
Ja, und?
Sie haben der Frau auf den Kopf geschlagen. Sie haben sie gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, haben Sie einen Plastiksack über den blutüberströmten Kopf der Frau gestülpt, am Hals verknotet, und dann auch noch ein Messer in ihre Brust gestoßen, so dass es verbogen war, hielt ihm die Richterin vor.
Es ist und bleibt Totschlag, solang dem Beschuldigten die Planung der Tat nicht nachgewiesen werden kann, dann wäre es Mord.Totschlag ein glattes Fehlurteil