(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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...wenn er zB. in 5 Jahren betrunken mit dem Auto fährt (etwas das jedem, ohne Ausnahme passieren kann) und jemanden dabei verletzt. ...

also so locker würd' ich das nicht behaupten; ich kenne eine ganze Reihe Personen, die generell keinen Alkohol trinken, geschweige denn, wenn sie Auto fahren.
 
Ganz abgesehen davon, dass es trotzdem eine Erleichterung ist - würde er sich so sehr darum bemühen, wenn es sowieso keine Erleichterung ist - wo steht das geschrieben?

Noch einmal.

Auch wenn es für dich eine angebliche Erleichterung ist, deine Meinung akzeptiere ich, ich teile sie nicht, es gibt die rechtliche Möglichkeit und nicht anderes nutzt er.

Natürlich ist ein Mißbrauch der Fußfessel, in welche Richtung auch immer, nicht auszuschließen. Deshalb wurde die Fußfessel vom Anstaltsleiter der zuständigen Anstalt auch abgelehnt.

Also wenn das die Verfassungexperten sagen,.....
 
also so locker würd' ich das nicht behaupten; ich kenne eine ganze Reihe Personen, die generell keinen Alkohol trinken, geschweige denn, wenn sie Auto fahren.

Hallooo, das war ein Beispiel.
Wenn es ohne Alkohol passiert, ist es sowieso erschwerend.
 
...Auch wenn es für dich eine angebliche Erleichterung ist, deine Meinung akzeptiere ich, ich teile sie nicht, es gibt die rechtliche Möglichkeit und nicht anderes nutzt er. ...

dennoch ist wohl für jeden logisch denkenden Menschen nicht von der Hand zu weisen, daß der Täter die Fußfessel wohl als die für ihn weniger unangenehme Variante sieht, denn sonst hätte er sie ja nicht beantragt.
 
...Mich würde nur interessieren, ob die Leute einen Unterschied machen würden, wenn er zB. in 5 Jahren betrunken mit dem Auto fährt (etwas das jedem, ohne Ausnahme passieren kann) und jemanden dabei verletzt.
Ob da auch wieder die Menge aufschreit, bei etwas, das heutzutage gang und gäbe ist.

ich sehe das so:

wenn jemand alkoholisiert oder auch nicht alkoholisiert einen Unfall verursacht und dabei jemanden verletzt, dann ist das sicher schlimm genug und gehört geahndet - für mich keine Frage. Aber niemand wird im Normalfall behaupten, daß es sich dabei um eine Vorsatztat handelt.

Im Unterschied dazu ist ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung eine absolute Vorsatztat, da passiert nichts durch Unachtsamkeit, Zufall o.ä.

Aus diesem Grund sind die beiden Tatbilder kaum vergleichbar.
 
Dann sollten sie auch mit der Beamtenministerin ein ernstes Wort reden. Und auch Experten können irren.

was mich zu der Fußfessel-Entscheidung der Vollzugskammer des OLG Linz noch interessieren würde: wie ist dort das zahlenmäßige Verhältnis Männer - Frauen? Weiß das zufällig jemand?
 
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Und es ist eine ganz wesentliche Straferleichterung. Punktum.
 
Und es ist eine ganz wesentliche Straferleichterung. Punktum.

Deine Meinung ist zu respektieren, nur muss sie nicht die Meinung anderer sein.
Letztendlich, weiß das nur der, der beides "genossen" hat.
 
Damit kann ich allerdings nicht dienen, weder - noch. Wollen wir jetzt die Forderung artikulieren, dass die Bedingungen des Strafvollzuges von Häfenbrüdern festgelegt werden sollen? :fragezeichen:
 
Gott der Donners? Das denn doch nicht ....... :haha:

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was mich zu der Fußfessel-Entscheidung der Vollzugskammer des OLG Linz noch interessieren würde: wie ist dort das zahlenmäßige Verhältnis Männer - Frauen? Weiß das zufällig jemand?

habe mal selbst vesucht, die Info aus den Weiten des Internets zu bekommen, bislang leider negativ.
Einzig ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt, in welchem die Zusammensetzung der Vollzugskammer geregelt ist, war zu finden:

Eine Vollzugskammer besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss Richter des Dienststandes sein. Ein weiteres Mitglied muss Bundesbediensteter des Dienststandes sein und ist aus dem Kreis der Anstaltsleiter, deren Stellvertreter oder sonstiger erfahrener Strafvollzugsbediensteter zu bestellen.

Wobei - zumindest für mich - aus dieser Textstelle nicht klar hervorgeht, von wo das dritte Mitglied kommen muß, läßt sich daraus schon mal mit hoher Wahrscheinlichkeit schließen, daß es sich um drei männliche Beamte handelt. Was einen vielleicht nicht unwesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung im gegenständlichen, heiß diskutierten Fußfessel-Fall mit sich gebracht haben könnte.
 
und warum genau benennst Du ihn so?

Was er wohl dazu sagt, der arme Tor?
Tor, laut Duden: Rechtschreibung Worttrennung: Tor , der Substantiv, maskulin Bedeutung jemand, der töricht, unklug handelt, weil er Menschen, Umstände nicht richtig einzuschätzen vermag; weltfremder Mensch Dummkopf , Geck , Narr

Wie sorglos mit der Fußfessel umgegangen wird, das zeigt diese ganz aktuelle Meldung, die einen neuen Fall betrifft. Wieder geht es um Missbrauch einer Jugendlichen ......

Keine positive Prognose
Fußfessel für Wiener HTL-Lehrer, der jahrelang Tochter missbrauchte

Wien. Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen. Statt den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe zu verbüßen - er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten -, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.
 
Wie sorglos mit der Fußfessel umgegangen wird...

schön langsam hab ich ja den Verdacht, daß die Fußfessel primär den Zweck erfüllen soll, die Gefängnisinsassenzahlen zu senken. Und dann kommt lange nix, und erst dann irgendwann mal die Sicherheit der Bevölkerung.
 
schön langsam hab ich ja den Verdacht, daß die Fußfessel primär den Zweck erfüllen soll, die Gefängnisinsassenzahlen zu senken. Und dann kommt lange nix, und erst dann irgendwann mal die Sicherheit der Bevölkerung.

Wundert dich das? Gefängnisinsaßen sind Kosten...
 
schön langsam hab ich ja den Verdacht, daß die Fußfessel primär den Zweck erfüllen soll, die Gefängnisinsassenzahlen zu senken.

Dein Verdacht täuscht dich nicht. Und das wird auch gar nicht bestritten, es werden nur weitere Argumente behauptet, um es nicht als reine Sparmaßnahme dastehen zu lassen. Bei diesem neu bekannt gewordenen Fall steht übrigens ausdrücklich, dass der Täter nur am Wochenende daheim sein muss. Wenn das keine Straferleichterung ist?
 
Bei diesem neu bekannt gewordenen Fall steht übrigens ausdrücklich, dass der Täter nur am Wochenende daheim sein muss. Wenn das keine Straferleichterung ist?

Den Wochenablaufsplan möchte ich sehen, wo das drin steht?
Schwachsinn!

Lt. orf.at
Er darf aber weiter einer nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten.
Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für „persönliche Erledigungen“ verlassen darf.

Bitte auch das Ganze durchdenken:

Er muss arbeiten (eine Voraussetzung zur Gewährung der Fußfessel), dazu muss er sein Heim verlassen. Anschließend muss er wieder in die Unterkunft zurückkehren.
Das der ORF solche Details gern "verschläft" ist offenkundig.
SA und SO darf er das Haus nicht verlassen!
Das darf er außer zum Zweck der Arbeit, oder persönlicher Erledigungen, ja auch nicht.
Warum also die Aufregung?
 
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Wundert dich das? Gefängnisinsaßen sind Kosten...

nö, wundert mich nicht wirklich; und für die Fußfessel muß der Täter ja einen Kostenbeitrag leisten, welcher, wenn ich nicht irre, irgendwas plus/minus 20 Euro o.ä. pro Tag ist. - somit kommt Geld in die Staatskasse.

Wenn selbst unter diesem Aspekt für einen zur Gefängnistrafe verurteilten Täter die Fußfessel trotzdem interessant und erstrebenswert ist, dann kann mir niemand erzählen, wie schlecht für den Täter sie eigentlich sein sollte.
 
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