(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
no beantwortest jetzt immer fragen mit gegenfragen? :-D
Du hast Trina gefragt, nicht mich.
Mich würd' nur interessieren, was am Verbotsgesetz Dich so stört, dass Du es weg haben willst?

Ahja ... fast vergessen ... die Diktaturen wären auch noch offen.
 
Du hast Trina gefragt, nicht mich.
Mich würd' nur interessieren, was am Verbotsgesetz Dich so stört, dass Du es weg haben willst?

Ahja ... fast vergessen ... die Diktaturen wären auch noch offen.

russland, aserbaidschan, moldawien.

weißrussland ist nur als beitrittskandidat gehandelt.

na mit dem trina kannst studentlang diskutieren und du drehst dich ewig im kreis. den solltens in nordkorea als regierungssprecher anheuern ;-)


aja und noch ein interessantes thema: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40602/1.html

der EGMR misst hier mit zweierlei mass.



Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt die Meinungsäußerung, dass die massenhafte Tötung von Armeniern im Ersten Weltkrieg kein Völkermord gewesen sei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist einer Klage des türkischen Politikers Doğu Perinçek gefolgt und hat entschieden, dass seine in der Schweiz erfolgte Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe gegen das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährte Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Der Linksnationalist hatte 2005 verlautbart, dass das Osmanische Reich im Ersten Weltkrieg einen Völkermord an den Armeniern verübt habe, sei eine "internationale Lüge". Dafür hatte ihn die schweizerisches Justiz in zwei Instanzen der Rassendiskriminierung für schuldig befunden.



na ja war ja noch vor den skandalen in der türkei - und man hat halt gehofft, wenn man ein auge zudrückt, dann kommen die türken leichter rein in die eu....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der EGMR misst hier mit zweierlei mass
Zweierlei Maß in welcher Hinsicht? Versteh' ich ned ganz. Wenn Du den Artikel bis zu Ende gelesen hast, dann kennst Du ja auch die Begründung dieses Urteils, und die liest sich für mich durchaus nachvollziehbar und schlüssig.

Und was Dich am Verbotsgesetz stört, weiß ich jetzt noch immer nicht.
 
Zweierlei Maß in welcher Hinsicht? Versteh' ich ned ganz. Wenn Du den Artikel bis zu Ende gelesen hast, dann kennst Du ja auch die Begründung dieses Urteils, und die liest sich für mich durchaus nachvollziehbar und schlüssig.

Und was Dich am Verbotsgesetz stört, weiß ich jetzt noch immer nicht.

die antwort lieferst du dir gerade selber: , "weil es die freie Ausübung des Rechts ist, kontroverse und heikle Fragen offen zu diskutieren, die eine tolerante und pluralistische demokratische Gesellschaft von einem totalitären oder diktatorischen Regime unterscheidet".

noch fragen?

meiner meinung nach sollte aber das strafmass im verbotsgesetz runtergesetzt werden und fraglich ist es, ob wirklich ein geschworenengericht notwendig ist für diese taten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

OK, steht also fest, daß du vorher wieder einmal was falsches behauptet hast.


und warum brauchst jetzt noch das verbotsgesetz?

Wennst dich anscheinend ned nur immer stundenlang im Kreis drehen würdest, wärst halt auch ned immer so verwirrt, denn Antworten darauf wurden hier in der Diskussion schon genügend gegeben.

Der Gesetzgeber sieht nun einmal den Nationalsozialismus und die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne per se als Verbrechen an und stellt das unter Strafe, genauso wie viele andere Dinge auch unter Strafe stehen.
Allein weil aber nach wie vor leider zuviel Dolme dagegen verstoßen zeigt ja deutlich, daß das Gesetz hierzulande nach wie vor seine Berechtigung hat.
 
die antwort lieferst du dir gerade selber: , "weil es die freie Ausübung des Rechts ist, kontroverse und heikle Fragen offen zu diskutieren, die eine tolerante und pluralistische demokratische Gesellschaft von einem totalitären oder diktatorischen Regime unterscheidet".
Das stimmt ja aber nicht.

Die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts ist eben gerade keine Ausübung irgendeines Rechtes, sondern das Brechen bestehender Gesetze. Der EGMR misst also nicht mit zweierlei Maß, sondern er wertet zwei verschiedene Vorgänge auch unterschiedlich. So soll's ja auch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wennst dich anscheinend ned nur immer stundenlang im Kreis drehen würdest

Aber inzwischen dreht sich hier alles im (falschen) Kreis. Der Thread heißt Wahnsinnige Rechtssprechung???? und nicht Wahnsinnige Gesetzgebung????!
 
Aber inzwischen dreht sich hier alles im (falschen) Kreis. Der Thread heißt Wahnsinnige Rechtssprechung???? und nicht Wahnsinnige Gesetzgebung????!
Einspruch, Euer Ehren .... in Frage gestellt wurde ja die Rechtssprechung bei Wiederbetätigung in nationalsozialistischem Sinn. So gesehen .... ;)
 
Einspruch, Euer Ehren .... in Frage gestellt wurde ja die Rechtssprechung bei Wiederbetätigung in nationalsozialistischem Sinn. So gesehen .... ;)

Ja, und da ging es um die Beurteilung des Strafmaßes, also der Rechtsprechung auf Grund bestehender Gesetze.
 
Aber inzwischen dreht sich hier alles im (falschen) Kreis. Der Thread heißt Wahnsinnige Rechtssprechung???? und nicht Wahnsinnige Gesetzgebung????!

Abgesehen davon, daß der steirerbua mit seinem Einspruch richtig liegt, möchte ich gerne hinzufügen, daß ja einige hier leider das Verbotsgesetz per se in Frage gestellt haben.
Dein Verwässerungseinwurf hätte dann halt schon früher kommen müssen.

Prinzipiell sehe ich aber die Rechtsprechung doch sehr mit der Gesetzgebung verknüpft, sodaß da meiner Ansicht nach keine Verwässerung vorliegt.
Sehen wir halt unterschiedlich. ;)
 
Ja, und da ging es um die Beurteilung des Strafmaßes, also der Rechtsprechung auf Grund bestehender Gesetze.
Naja schon ... aber so gesehen ist es nur natürlich, dass man Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht vollkommen entkoppeln kann. Oder gibt's auch eine Rechtssprechung, welche nicht auf Gesetzen beruht?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben