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Umgekehrt gefragt ... warum willst Du es unbedingt weg haben?und warum brauchst jetzt noch das verbotsgesetz?
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Umgekehrt gefragt ... warum willst Du es unbedingt weg haben?und warum brauchst jetzt noch das verbotsgesetz?
Umgekehrt gefragt ... warum willst Du es unbedingt weg haben?
Du hast Trina gefragt, nicht mich.no beantwortest jetzt immer fragen mit gegenfragen? :-D
Du hast Trina gefragt, nicht mich.
Mich würd' nur interessieren, was am Verbotsgesetz Dich so stört, dass Du es weg haben willst?
Ahja ... fast vergessen ... die Diktaturen wären auch noch offen.
russland, aserbaidschan, moldawien
Zweierlei Maß in welcher Hinsicht? Versteh' ich ned ganz. Wenn Du den Artikel bis zu Ende gelesen hast, dann kennst Du ja auch die Begründung dieses Urteils, und die liest sich für mich durchaus nachvollziehbar und schlüssig.der EGMR misst hier mit zweierlei mass
Zweierlei Maß in welcher Hinsicht? Versteh' ich ned ganz. Wenn Du den Artikel bis zu Ende gelesen hast, dann kennst Du ja auch die Begründung dieses Urteils, und die liest sich für mich durchaus nachvollziehbar und schlüssig.
Und was Dich am Verbotsgesetz stört, weiß ich jetzt noch immer nicht.
siehst.
und warum brauchst jetzt noch das verbotsgesetz?
Das stimmt ja aber nicht.die antwort lieferst du dir gerade selber: , "weil es die freie Ausübung des Rechts ist, kontroverse und heikle Fragen offen zu diskutieren, die eine tolerante und pluralistische demokratische Gesellschaft von einem totalitären oder diktatorischen Regime unterscheidet".
Wennst dich anscheinend ned nur immer stundenlang im Kreis drehen würdest
Wahnsinnige Gesetzgebung????!
Und was is jetzn am Verbotsgesetz wahnsinnig?
Einspruch, Euer Ehren .... in Frage gestellt wurde ja die Rechtssprechung bei Wiederbetätigung in nationalsozialistischem Sinn. So gesehen ....Aber inzwischen dreht sich hier alles im (falschen) Kreis. Der Thread heißt Wahnsinnige Rechtssprechung???? und nicht Wahnsinnige Gesetzgebung????!
Besonders g´scheit ist diese Frage aber nicht! Aber les dir mein Posting halt noch einmal durch, diesmal aber langsam.
Einspruch, Euer Ehren .... in Frage gestellt wurde ja die Rechtssprechung bei Wiederbetätigung in nationalsozialistischem Sinn. So gesehen ....
Ah! Danke für den Hinweis!
Was is am Verbotsgesetz wahnsinnig?
Luke, du kannst offenbar nicht lesen.
Aber inzwischen dreht sich hier alles im (falschen) Kreis. Der Thread heißt Wahnsinnige Rechtssprechung???? und nicht Wahnsinnige Gesetzgebung????!
Naja schon ... aber so gesehen ist es nur natürlich, dass man Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht vollkommen entkoppeln kann. Oder gibt's auch eine Rechtssprechung, welche nicht auf Gesetzen beruht?Ja, und da ging es um die Beurteilung des Strafmaßes, also der Rechtsprechung auf Grund bestehender Gesetze.
Sehen wir halt unterschiedlich.