(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nur bringt das Aufrechnen des einen Urteils gegen das andere Urteil nix, weil es sich im Fall der Wiederbetätigung eben um einen Lex Spezialis handelt, welcher in einem eigenen Gesetz geregelt wurde.
Der OGH hat - Lex Spezialis hin oder her - das Urteil des Erstgerichtes herabgesetzt. Und ich vermute, er hat dafür Gründe gesehen, die trina offenbar entgangen sind.

Speziell im Fall Küssel seh ich auch hier kein Überschießen beim Strafmaß, denn der Herr is einfach unbelehrbar.
Mag schon sein, dass er unbelehrbar ist. Aber eine reale Gefahr geht von im eher weniger aus, als von noch viel unbelehrbareren Islamisten.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3402161/rueckkehrende-syrienkaempfer-laut-behoerde-ein-risiko.story

Was mich übrigens sehr erstaunt, das ist die um sich greifende Metamorphose von Usernamen :mrgreen:
 
Und ich vermute, er hat dafür Gründe gesehen, die trina offenbar entgangen sind.

Da vermutest du falsch! Die Gründe sind mir keineswegs entgangen, ich selbst habe ja welche hier reingestellt und du hast übrigens auch dazu Stellung genommen. Anscheinend hast du das aber vergessen. Ich such das aber jetzt nicht raus - wenn es dich interessiert mußt halt die Diskussion nchlesen.
Ich sagte, daß ich die Gründe so für mich nicht nachvollziehen kann; sprich, ich das für mich anders bewerte, als der OGH.
Der OGH. als entscheidende Instanz, sieht es halt anders, womit ich auch kein Problem habe.
 
Na gut (in Anlehnung an Sinowatz) ........ die Gründe sind dir nicht entgangen. Du kannst sie nur nicht nachvollziehen. :mrgreen:

Aber immerhin bleiben wir zwei zumindest bei unserem Nick! :haha:
 
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Wie immer postest du Falsches!

"Küssel war am 10. Jänner 2013 schuldig erkannt worden, Initiator, aber nicht Betreiber der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) und des zugehörigen Forums alinfodo.com (ADF) gewesen zu sein."
Herr Trina bitte nicht aus der Parteizeitung der Grünen verlinken, da kann man ja gleich ein Märchenbuch zitieren
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/1331909/Urteil-mit-bitterem-Nachgeschmack
Er wurde 5:3 erstinstanzlich schuldig gesprochen, obwohl kein einziger Beweis vorlag, daß er Initiator, Betreiber oder sonst was war
Bei 4:4 hätte es einen Freispruch geben müssen, aber vorverurteilt und natürlich ist Herr Küssel kein Lercherl
Sie können es mit Ihrer Scheuklappenmentalität drehen und wenden wie Sie es wollen, mehr als eine wirre Gesinnung war da nicht
 
Herr Trina bitte nicht aus der Parteizeitung der Grünen verlinken, da kann man ja gleich ein Märchenbuch zitieren

Deine Ablehnung gegen den Standard ist lächerlich - übrigens, wen oder was ich zitiere geht dich einen feuchten Kehricht an - besonders absurd ist ja deine Standard-Ablehnung in diesem Fall, da es sich bei meinem Zitat lediglich um die Tatsachenfeststellung geht, daß Küssel schuldig gesprochen wurde!
Das schreibt die Presse genauso und es hat mit politischen Meinungen nix zu tun! Weder mit der des Standards, noch der der Presse, oder meiner oder deiner.

Richtig ist daher, daß - wie von mir geschrieben - Küssel als Initiator der NS-page verurteilt wurde und falsch ist eben dein "Möglicherweise-Blabla"!
 
@ Herr Trina, muss man sich Sorgen um Ihren analytischen Verstand machen oder übertüncht ihre Verblendung sämtlichen Objetivismus
Keiner bestreitet eine Verurteilung des Herrn Küssel, mein Bedenken äussert sich über das Zustandekommen , soweit ich informiert bin....
gilt bei uns der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder auch In dubio pro reo
Menschen werden in diversen "Ländern" ohne Beweise verurteilt, den selben Massstab heissen Sie für Österreich gut, daß kann doch unmöglich Ihr Ernst sein
Deswegen hat dieses Topic auch den signifikanten Titel "Wahnsinnige Rechtssprechung"
Verdammt nochmal , wir sind rechtsstaatlich, da haben auch die unsympathischten Ungustln ihre Rechte
Aus ihren Zeilen entnehme ich abgrundtiefen Hass gegen alles "Rechte"..seien Sie getrost..ich bin ein empathisches Wesen und mein Mitleid ist Ihnen gewiss
 
natürlich ist Herr Küssel kein Lercherl ...
Da sagst Du eher zu wenig als zu viel.

.... mehr als eine wirre Gesinnung war da nicht
"Wirre Gesinnung" ist mir persönlich zu verharmlosend.
Küssels Biografie ist bekannt, seine exponierte Stellung in der Neonazi-Szene ist dokumentiert, er dementiert sie auch nicht, ganz im Gegenteil prahlt er noch damit.
Er ist einschlägig wegen Wiederbetätigung vorbestraft, ohne dass sich an seiner Gesinnung das geringste geändert hätte. Also keinesfalls eine "wirre" Gesinnung, sondern da weiß einer ganz genau was er tut und was er will. Milde ist da meiner Meinung nach nicht angebracht.
 
Seine Mimik sagt doch eh alles.
Dobernig schaut auch so ähnlich drein.
 
soweit ich informiert bin....
gilt bei uns der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder auch In dubio pro reo

Nein. Da bist zu ziemlich schlecht informiert. Dieser Grundsatz gilt nur während des Verfahrens. Wenn er einmal verurteilt wurde ist er schuldig. Dasselbe gilt auch für den anderen Grundsatz. Deine ungeschickten Versuche das zu relativieren werden daran nichts ändern. Es wirft nur ein sehr ungutes Licht auf dich, wenn du ordentlich zustande gekommene Urteile nicht akzeptieren willst oder kannst.
 
vielleicht bin ich politisch zu unbedarft, persönlich verstehe ich das sogenannte "verbotsgesetz" halt nicht. meiner meinung nach sollte jeder seine ansichten im sinn der meinungsfreiheit kundgeben dürfen, wenn dabei ein paar extreme rülpser rauskommen interressiert es in wahrheit eh keinen.

kein normal denkender mensch wird sich eine situation wie sie vor 80ig jahren war wünschen, die paar hansln sind ignorierbar.

ob man den gk 9 oder 7 jahre einsperrt ist für mich egal. irgendwie sehe ich ihn, ohne seine meinung zu teilen, als politischen häftling. hat etwasw von bananenrepublik.
 
Seine Mimik sagt doch eh alles.
Dobernig schaut auch so ähnlich drein.
Also abgesehen davon, dass Du damit in gefährliche Nähe zur NS-Diktion gerätst, halte ich es für eine sturzdumme Idee, die politische Gesinnung eines Menschen auf Grund seiner Mimik bestimmen zu wollen. :roll:

Mit solchen Ansichten ist man meiner Meinung nach für ein politisches Amt in einem demokratischen Staat vollkommen ungeeignet.
 
vielleicht bin ich politisch zu unbedarft, persönlich verstehe ich das sogenannte "verbotsgesetz" halt nicht.
Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges hat die damals noch provisorische Regierung ein Gesetz beschlossen, mit welchem die NSDAP und alle untergeordneten Organisationen verboten wurden. Um das Verbot durchzusetzen, wurde auch eine "Betätigung im nationalsozialistischen Sinn" verboten und mit Strafe bedroht.
Diese Vorgangsweise wurde auch in den Artikeln 9 und 10 des Staatsvertrages zwischen Österreich und den Alliierten festgeschrieben.

Erst im Jahr 1992 wurde das Verbotsgesetz ausgeweitet, indem auch die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe gestellt wurde.
In Folge dieser Änderung gibt es seitens des Obersten Gerichtshofes ein Beweisthemenverbot, wonach der NS-Völkermord sowie andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem eventuellen Strafverfahren keiner weiteren Beweisführung bedürfen, und somit eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen nicht in Betracht kommt.

meiner meinung nach sollte jeder seine ansichten im sinn der meinungsfreiheit kundgeben dürfen, wenn dabei ein paar extreme rülpser rauskommen interressiert es in wahrheit eh keinen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht im Verbotsgesetz keine Einschränkung der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 10 EMRK, weil nämlich im Artikel 17 EMRK der "Missbrauch der in der Konvention festgeschriebenen Rechte und Freiheiten durch Feinde einer freien und demokratischen Ordnung" ausdrücklich für verboten erklärt wird.

ob man den gk 9 oder 7 jahre einsperrt ist für mich egal. irgendwie sehe ich ihn, ohne seine meinung zu teilen, als politischen häftling.
Ein politischer Häftling wäre er dann, wenn seine Verurteilung rein politisch motiviert und ohne rechtliche Grundlage wäre. Dies ist aber nicht der Fall.

Und schließlich - wie ich schon in einem früheren Posting erwähnt habe - zeigt die doch erhebliche Zahl von Verfahren und Verurteilungen in Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz, dass für eine ersatzlose Streichung die Zeit offenbar doch noch nicht reif ist. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung.
 
ich meinte ja nur, dass leute wie zb. die milchbubis die in wr. neustadt angeblich heil "h" gerufen haben keinen interessieren, von mir aus können sie ungestraft schreien was sie wollen.
 
Verdammt nochmal , wir sind rechtsstaatlich, da haben auch die unsympathischten Ungustln ihre Rechte

Da stimm ich dir völlig zu! Jeder hat im Rechtsstaat Österreich seine Rechte, natürlich auch der Herr Küssel und ähnliches Gesocks!
Und zwar bei jedem Prozess, denn der Typ schon hatte! Nicht zum ersten Mal wurde er daher rechtsstaatlich verurteilt! Auch wenn dir das nicht paßt, es ist so!
Da kannst wie ein Rumpelstilzchen herumlaufen wie du willst.

Auch in der ganzen Art wie du hier auftrittst denkt man sich nur: "was'n das für ein armer Wicht?"
Was willst du eigentlich mit deinem Beiträgen hier bezwecken, oder ist es reine Selbstverarsche?
 
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vielleicht bin ich politisch zu unbedarft, persönlich verstehe ich das sogenannte "verbotsgesetz" halt nicht. meiner meinung nach sollte jeder seine ansichten im sinn der meinungsfreiheit kundgeben dürfen, wenn dabei ein paar extreme rülpser rauskommen interressiert es in wahrheit eh keinen.

Möglicherweise bist du zu unbedarft, da ich dich aber persönlich nicht kenne, will ich das jetzt auch gar nicht beurteilen.
Das "Verbotsgesetz" wurde jetzt aber schon mehrfach - zuletzt jetzt vom steirerbua - ausreichend erklärt.
Zum x-ten Male sei aber noch einmal festgehalten, daß der Nationalsozialismus und die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne schlichtweg eine Straftat darstellt, aber eben keine "Meinung" ist.

Österreich ist ein Land mit völliger politischer Meinungsfreiheit, sprich du kannst hierzulande sagen, was dir gefällt!
Selbstverständlich gibt es aber auch Beschränkungen, wie in jedem Land üblich! Sprich, wenn du wen beleidigst, gegen andere Menschen hetzt, etc. kannst du dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden! Ich sage "glücklicherweise" dazu!
Diese Gesetze sind auch für alle gleich und gelten eben gleich für alle politische Störungen im Lande!
Man kann sogar dazufügen, daß der Staat gerade bei "rechten extremistischen Rülpsereien" besonders tolerant ist!
 
Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges hat die damals noch provisorische Regierung ein Gesetz beschlossen, mit welchem die NSDAP und alle untergeordneten Organisationen verboten wurden. Um das Verbot durchzusetzen, wurde auch eine "Betätigung im nationalsozialistischen Sinn" verboten und mit Strafe bedroht.
Diese Vorgangsweise wurde auch in den Artikeln 9 und 10 des Staatsvertrages zwischen Österreich und den Alliierten festgeschrieben.
ja, damals hat es auch noch sinn gemacht. zum schutz einer jungen demokratie.

Erst im Jahr 1992 wurde das Verbotsgesetz ausgeweitet, indem auch die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe gestellt wurde.
In Folge dieser Änderung gibt es seitens des Obersten Gerichtshofes ein Beweisthemenverbot, wonach der NS-Völkermord sowie andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem eventuellen Strafverfahren keiner weiteren Beweisführung bedürfen, und somit eine Beweisaufnahme über diese Tatsachen nicht in Betracht kommt.

gegen das beweisthemaverbot ist auch nichts zu sagen. der massenmord ist eine tatsache, die kein normaler mensch in zweifel ziehen kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht im Verbotsgesetz keine Einschränkung der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 10 EMRK, weil nämlich im Artikel 17 EMRK der "Missbrauch der in der Konvention festgeschriebenen Rechte und Freiheiten durch Feinde einer freien und demokratischen Ordnung" ausdrücklich für verboten erklärt wird.


sehe ich problematisch. artikel 10 emrk sagt, dass die meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn: sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

wenn spinner glauben sie müssen den NS verherrlichen, ist es meiner meinung nach meinungsfreiheit - solange sie sonst keine straftaten begehen. ich glaube kaum, dass die nationale sicherheit/öffentliche sicherheit davon betreffen ist und eine einschränkung notwendig ist.
 
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