(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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du, schwammerl, ohne jetzt für irgendeine amtierende partei bsondere symathien zu entwickeln, aber jetzt bewegst di mit deinen postings scho ziemlich an der grenze:

eben. und das hätte man auch damals mit honecker und konsorten. machen müssen. wirklich vor gericht stellen (und ned nach chile entkommen lassen).
 
eben. und das hätte man auch damals mit honecker und konsorten. machen müssen. wirklich vor gericht stellen (und ned nach chile entkommen lassen).

ich geb dir bei ALLEN totalitären regimen, die unrecht und gewalt gegen ihre bürger und andere anwenden, recht - egal ob links oder rechts. so gesehen ein stalin oder honecker genauso. nur: wer ist "ihr linken"? ein sozialdemokrat oder kommunist in österreich? dann müsstest manche fpö- und bzö-nahe gleich noch einmal in einem nürnberg 1.1 nach-verurteilen. und zwar noch viel schneller. 3 bier bitte!
 
ich geb dir bei ALLEN totalitären regimen, die unrecht und gewalt gegen ihre bürger und andere anwenden, recht - egal ob links oder rechts. so gesehen ein stalin oder honecker genauso. nur: wer ist "ihr linken"? ein sozialdemokrat oder kommunist in österreich? dann müsstest manche fpö- und bzö-nahe gleich noch einmal in einem nürnberg 1.1 nach-verurteilen. und zwar noch viel schneller. 3 bier bitte!

na ja wer einen che guevara im donaupark ein denkmal setzt, sollte auch zu nürnberg 1.1 dazu. einen doppler fürn fiaker-michl und 20 leberkässemmeln für charlie b. - der arme fällt schon vom fleisch!
 
Die Frage is ned ob die jemand ernst nimmt... die Frage is, ob es, gesetz dem Fall, wieder Mitläufer geben würde und die gibt es offensichtlich sehr wohl...

ebensowenig wird die Mitläufer der dummen kinder jemand ernst nehmen.
 
na ja wer einen che guevara im donaupark ein denkmal setzt, sollte auch zu nürnberg 1.1 dazu. einen doppler fürn fiaker-michl und 20 leberkässemmeln für charlie b. - der arme fällt schon vom fleisch!

die mit der spezialliteratur und den spezialbildern im büro - gilt das dort auch? oder die, die spezielle leut bei sich beschäftigen, die spezielle druckwerke oder filmchen verbreiten?
 
die mit der spezialliteratur und den spezialbildern im büro - gilt das dort auch? oder die, die spezielle leut bei sich beschäftigen, die spezielle druckwerke oder filmchen verbreiten?

oh mein gott. haben die immer noch bei der SJ stalin an der wand hängen? und bezeichnen sie ihn immer noch als "großen sozialisten"?????
ja...auch für die brüder gilt das! keine angst im jugendknast bedeutet für sie besen rein - nur das die zelle rein ist.
 
Die Frage is ned ob die jemand ernst nimmt... die Frage is, ob es, gesetz dem Fall, wieder Mitläufer geben würde und die gibt es offensichtlich sehr wohl...
Aber darum geht es in dem Thread (Wahnsinnige Rechtssprechung????) gar nicht. Es geht darum, wie das Strafmaß im Fall Küssel einzuschätzen ist. Und ob das Urteil gegen Küssel zu niedrig oder angemessen ist. Als Vergleich wurde das Urteil gegen einen Islamisten (nicht von mir) in die Diskussion eingebracht, dem Vorbereitungen zu Terroranschlägen nachgewiesen wurden und der im Internet wiederholt zu Anschlägen gegen unser Land aufgerufen hat. Denn auch das ist im österreichischen Rechtsstaat verboten, nicht nur Wiederbetätigung.
 
Aber darum geht es in dem Thread (Wahnsinnige Rechtssprechung????) gar nicht. Es geht darum, wie das Strafmaß im Fall Küssel einzuschätzen ist. Und ob das Urteil gegen Küssel zu niedrig oder angemessen ist. Als Vergleich wurde das Urteil gegen einen Islamisten (nicht von mir) in die Diskussion eingebracht, dem Vorbereitungen zu Terroranschlägen nachgewiesen wurden und der im Internet wiederholt zu Anschlägen gegen unser Land aufgerufen hat. Denn auch das ist im österreichischen Rechtsstaat verboten, nicht nur Wiederbetätigung.

ich denke derfeinkosthändler hat "möglicherweise" eine hp betrieben die Anhänger längst verlorenem Gedankengut interessiert hat. sehr viele werden es wohl nicht gewesen sein. jemand dafür zu verurteilen finde ich trotzdem krass. ungefähr so als würden wir dafür angeklagt werden weil wir bestimmten benachteiligten Personen helfen möchten.
 
Aber darum geht es in dem Thread (Wahnsinnige Rechtssprechung????) gar nicht. Es geht darum, wie das Strafmaß im Fall Küssel einzuschätzen ist. Und ob das Urteil gegen Küssel zu niedrig oder angemessen ist. Als Vergleich wurde das Urteil gegen einen Islamisten (nicht von mir) in die Diskussion eingebracht, dem Vorbereitungen zu Terroranschlägen nachgewiesen wurden und der im Internet wiederholt zu Anschlägen gegen unser Land aufgerufen hat. Denn auch das ist im österreichischen Rechtsstaat verboten, nicht nur Wiederbetätigung.

Nur bringt das Aufrechnen des einen Urteils gegen das andere Urteil nix, weil es sich im Fall der Wiederbetätigung eben um einen Lex Spezialis handelt, welcher in einem eigenen Gesetz geregelt wurde. Speziell im Fall Küssel seh ich auch hier kein Überschießen beim Strafmaß, denn der Herr is einfach unbelehrbar. Er weiß definitiv WAS Wiederbetätigung ist und womit er im Fall der Übertretung zu rechnen hat.. so what?
 
Mohammed hat mit Tod , Terror etc gedroht..Her Küssel und nun aufpassen "MÖGLICHERWEISE" eine Hp betrieben die extremes Gedankengut verherrlicht
Es wurde also tatsächlich in Österreich eine Person zu x Jahren Haft verurteilt ohne jedlichen Beweis, rein auf Mutmassungen
Tja, who cares ist halt nur ein dummer Rechter...
Also mich schaudert es bei dieser Justiz und noch mehr vor Personen die dies gutheissen
 
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