(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Abgesehen davon, daß der steirerbua mit seinem Einspruch richtig liegt

Also, zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung ist schon ein erheblicher Unterschied. Und den will ich hier gar nicht erörtern. Genauso wenig, wie ich dem Luke nicht erläutern will, dass ich das Verbotsgesetz nicht in Frage gestellt habe. Wir beide waren, du erinnerst dich sicher, nur im Bezug auf die Höhe des Urteils nicht einer Meinung.

Was den Unterschied eigentlich zeigt: Bei ein und demselben Gesetz können 2 Gerichte zu 2 verschiedenen Urteilen kommen.
 
Was den Unterschied eigentlich zeigt: Bei ein und demselben Gesetz können 2 Gerichte zu 2 verschiedenen Urteilen kommen.

Und wofür is das jetzt ein Beweis? Das unser Rechtsstaat funktioniert? Schlecht?

Wenn die Berufung ergeben hätte, dass das Urteil bestätigt worden wäre oder vielleicht sogar mehr Strafe rausgekommen wäre, was hättest dann gesagt?
 
Und wofür is das jetzt ein Beweis?

Falls du es immer noch nicht verstanden hast: Dass Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht das Gleiche sind. Die Gesetzgebung nimmt auf die Höhe des Urteils nur dadurch Einfluss, dass sie den Strafrahmen festlegt. Die Rechtsprechung kann sich innerhalb dieses Rahmens bewegen.
 
Falls du es immer noch nicht verstanden hast: Dass Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht das Gleiche sind. Die Gesetzgebung nimmt auf die Höhe des Urteils nur dadurch Einfluss, dass sie den Strafrahmen festlegt. Die Rechtsprechung kann sich innerhalb dieses Rahmens bewegen.

Erzählst mir bitte was neues.. :zzz:

Ich hab das nirgends in Abrede gestellt... Meine Frage war

Wenn die Berufung ergeben hätte, dass das Urteil bestätigt worden wäre oder vielleicht sogar mehr Strafe rausgekommen wäre, was hättest dann gesagt?
 
Wir beide waren, du erinnerst dich sicher, nur im Bezug auf die Höhe des Urteils nicht einer Meinung.

Ich erinnre mich durchaus. Ja, einerseits die Höhe, andrerseits, daß wir - was ja auch durchaus legitim ist - die Milderungsgründe anders bewertet haben.
Oder ich zumindest für mich die Gründe des OGH.

Da komm ich gleich zu deinem Schlußsatz:
Was den Unterschied eigentlich zeigt: Bei ein und demselben Gesetz können 2 Gerichte zu 2 verschiedenen Urteilen kommen.

Sowas kommt aber recht häufig vor und ist ja auch prinzipiell nix schlechtes meiner Meinung nach.
Schlussendlich sind ja doch alles Menschen, die alles, was bei einem Prozess vorgebracht wird bewerten und kein Computerprogramm, wo man alles eingibt und dann wird das Urteil ausgespuckt.
 
Sowas kommt aber recht häufig vor und ist ja auch prinzipiell nix schlechtes meiner Meinung nach.
Da sind wir ja sowieso einer Meinung. Nur leitet jemand anderer daraus (iwie :mrgreen:) ab, ich sei gegen das Verbotsgesetz.
 
Da sind wir ja sowieso einer Meinung. Nur leitet jemand anderer daraus (iwie :mrgreen:) ab, ich sei gegen das Verbotsgesetz.

Wobei du no immer ned beantwortet hast was du gesagt hättest, wenn der OGH das Urteil bestätigt oder vielleicht sogar noch verschärft hätte...
 
Da sind wir ja sowieso einer Meinung. Nur leitet jemand anderer daraus (iwie :mrgreen:) ab, ich sei gegen das Verbotsgesetz.

Wie gesagt, ich hab nicht den Eindruck, daß du gegen das Verbotsgesetz bist.
Das mit'm krokofanten mußt dir mit ihm ausmachen; klappt sicher, ihr seid's ja beide schon groß!
:)
 
Muss ich unsinnige Fragen beantworten? Steh ich jetzt gar vor Gericht? :fragezeichen:

Aber gut, damit du (die Hoffnung stirbt ja nie) endlich Ruhe gibst:

Vermutlich hätt ich gar nichts gesagt, denn ohne OGH - Urteil wäre die Diskussion überhaupt nicht in Gang gekommen. Gar viel Verschärfung wäre übrigens nicht möglich gewesen, denn die 9 Jahre sind nimmer weit von der Höchststrafe entfernt.

Strafmaß


Auch manche Befürworter des Verbotsgesetzes kritisierten den Strafrahmen als im Verhältnis zu anderen Delikten zu hoch.[22][23] Beispielsweise plädiert der Jurist Richard Soyer, Sprecher der Vereinigung der Strafverteidiger, für eine Senkung der Höchststrafe von zehn auf drei Jahre.[24]

Wikipedia
 
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Wobei du no immer ned beantwortet hast was du gesagt hättest, wenn der OGH das Urteil bestätigt oder vielleicht sogar noch verschärft hätte ...
Wobei ich mich ja frage, was Du Dir von der Beantwortung solcher Fragen erwartest? Wie er zu den Fakten steht, ist ja jetzt bekannt, und die Erörterung theoretischer Szenarien hat für Dich welchen Sinn?
 
Wie gesagt, ich hab nicht den Eindruck, daß du gegen das Verbotsgesetz bist.
Ich hab eigentlich nur die Meinung vertreten, dass radikale Islamisten ähnlich behandelt werden sollten. Ich muss allerdings gestehen, dass mir die Kenntnis darüber fehlt, ob unsere Gesetze einer Verfolgung radikal - islamistischer Äußerungen bzw. des Bekenntnisses zu derartigem Gedankengut in gleicher Weise erlauben, wie das im Verbotsgesetz ermöglicht wird. Das ist jetzt nicht als Angriff auf Muslime zu verstehen, denn der hier zitierte Mohammed M. vertritt keiner Weise die Standpunkte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (und umgekehrt).

http://de.wikipedia.org/wiki/Mohamed_Mahmoud
Danach sei er ein halbes Jahr Schüler des radikalen Mailänder Imam Abu Omar gewesen. Zurück in Österreich, gründete er 2005 seine eigene Jugendorganisation "Islamische Jugend Österreichs". Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich erkannte diese nie an, sondern meldete sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als gefährlich.
 
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Ich muss allerdings gestehen, dass mir die Kenntnis darüber fehlt, ob unsere Gesetze einer Verfolgung radikal - islamistischer Äußerungen bzw. des Bekenntnisses zu derartigem Gedankengut in gleicher Weise erlauben, wie das im Verbotsgesetz ermöglicht wird.

Wie gesagt, meiner Ansicht nach ist die Gesetzeslage in Österreich gegenüber allen Extremisten gut aufgestellt. Egal also, ob das nun rechte oder linke Extremisten sind, Islamisten, oder was auch immer.
 
Äußerungen bzw. des Bekenntnisses zu derartigem Gedankengut in gleicher Weise erlauben, wie das im Verbotsgesetz ermöglicht wird.

Das sind verschieden Delikte. Und die Strafrahmen sind ganz anders: Verhetzung 2 Jahre, Wiederbetätigung 10 Jahre (in besonders schweren Fällen 20 Jahre).
 
Meiner Meinung werden die radikalen Moslems nicht konsequent genug verfolgt. In fast jeder Moschee gibt es genug Äußerungen gegen unsere Demokratie und den Staat an sich (wurde mir von Moslems gesagt, selbst zugehört habe ich nie).
 
In fast jeder Moschee gibt es genug Äußerungen gegen unsere Demokratie und den Staat an sich (wurde mir von Moslems gesagt, selbst zugehört habe ich nie).


Das glaube ich nicht. Ist eben gerade angesagt über Moslems her zuziehen. Aber mehr radikale Elemente als in der Katholischen Kirche wird man dort auch nicht finden.

Apropos: Äußerungen gegen "eure" Demokratie und den Staat müssen nicht unbedingt rechtswidrig sein!
 
Das glaube ich nicht.
Ich glaub das auch nicht.

Aber mehr radikale Elemente als in der Katholischen Kirche wird man dort auch nicht finden.
Aufrufe zu Bombenanschlägen und zur gewaltsamen Beseitigung unserer Demokratie sind da aber doch eher sehr selten. Aber schauen wir noch einmal in den Lebenslauf des Mohammed M.

Danach observierte die Polizei mittels eines Trojaners seinen Computer und entdeckte, dass er sich in al-Qaida-nahen Internetforen informierte, wie ein Anschlag auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 durchgeführt werden könnte.

Nach Verbüßung der vollen Strafe wurde Mohamed Mahmoud im September 2011 aus der Haft entlassen. Schon wenige Tage später trat er unter dem Pseudonym „Abu Usama Al-Gharib“ in mehreren Videos auf,[7] in denen er unter anderem zum Kampf gegen Ungläubige aufrief.

Mitte März 2013 tauchte schließlich ein Video im Internet auf, in dem er seinen österreichischen Pass verbrannte und gleichzeitig mit Terror drohte.[13] Nur wenige Tage später wurde Mahmoud in der türkischen Stadt Hatay aufgegriffen - mit einem gefälschten libyschen Pass. Offenbar wollte er nach Syrien, um sich dort einer islamistischen Gruppierung anzuschließen.[14] Er befindet sich derzeit in türkischer Haft und fordert die Auslieferung nach Österreich.[15]

Mir scheint, seine Glaubensbrüder mögen ihn nicht.
 
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Aufrufe zu Bombenanschlägen und zur gewaltsamen Beseitigung unserer Demokratie sind da aber doch eher sehr selten.

Ich habe selbstverständlich auf kreuz.net angespielt. Was dort geschrieben wurde weiß ich nicht. Nur dass der Verfassungsschutz ermittelt hat.
 
Aber wenn man das jetzt quantifiziert ........
Aber mehr radikale Elemente als in der Katholischen Kirche wird man dort auch nicht finden.
.... auch oder gerade dann dann stelle ich diese Aussage in Frage.
 
Meiner Meinung werden die radikalen Moslems nicht konsequent genug verfolgt. In fast jeder Moschee gibt es genug Äußerungen gegen unsere Demokratie und den Staat an sich (wurde mir von Moslems gesagt, selbst zugehört habe ich nie).
Meiner Meinung nach überwachen die Amerikaner viel zu viele Leute, die gar nicht gefährlich sind. Möchte nichts schönreden, doch Meinungfreiheit ist ein Grundrecht, das man nicht abschaffen sollte, wenn uns diese Meinungen nicht gefallen. Anders sieht es erst aus, wenn Leute instumentalisiert werden, Werbung für Gewalt gemacht wird.
 
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