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Abgesehen davon, daß der steirerbua mit seinem Einspruch richtig liegt
Also, zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung ist schon ein erheblicher Unterschied. Und den will ich hier gar nicht erörtern. Genauso wenig, wie ich dem Luke nicht erläutern will, dass ich das Verbotsgesetz nicht in Frage gestellt habe. Wir beide waren, du erinnerst dich sicher, nur im Bezug auf die Höhe des Urteils nicht einer Meinung.
Was den Unterschied eigentlich zeigt: Bei ein und demselben Gesetz können 2 Gerichte zu 2 verschiedenen Urteilen kommen.