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Gast
(Gelöschter Account)
Laut geltender Gesetzeslage: ja
Wenn Du den Strafrahmen meinst, der ist sicher notwendig, damit das Gericht flexibel und entsprechend der Schwere der Tat und unter Berücksichtigung der entsprechenden Umstände urteilen kann.
Sehe ich keinen Grund dafür. Geringfügige Delikte sind ohnehin im Strafrahmen berücksichtigt.
ich frag dich aber nicht nach der geltenden lage. aber gut.
punkt 3: diversion ist nicht möglich, da delikte die vor schöffengericht/geschworenengericht landen nicht für diversion zugänglich sind.
wieso sollen andere delikte - mit strafrahmen bis zu 5 jahren der diversion zugänglich sein?