(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Laut geltender Gesetzeslage: ja

Wenn Du den Strafrahmen meinst, der ist sicher notwendig, damit das Gericht flexibel und entsprechend der Schwere der Tat und unter Berücksichtigung der entsprechenden Umstände urteilen kann.

Sehe ich keinen Grund dafür. Geringfügige Delikte sind ohnehin im Strafrahmen berücksichtigt.

ich frag dich aber nicht nach der geltenden lage. aber gut.

punkt 3: diversion ist nicht möglich, da delikte die vor schöffengericht/geschworenengericht landen nicht für diversion zugänglich sind.

wieso sollen andere delikte - mit strafrahmen bis zu 5 jahren der diversion zugänglich sein?
 
Das steht aber kein Wort von Österreich oder Mohammed M.? Wie kommst du darauf, dass der ein Komplize sein könnte?

hallo???? glaubst der hosenscheisser wär von der stapo überwacht worden, wenn er sich nur pornoseiten im internet angschaut hat?
 
glaubst der hosenscheisser wär von der stapo überwacht worden, wenn er sich nur pornoseiten im internet angschaut hat?


Ich weiß nicht warum er überwacht wurde. (Im Lichte der jüngsten Veröffentlichungen glaube ich ja, dass wir alle überwacht werden.) Aber das ist nicht der Kern deiner Argumentation. Du behauptest die beiden "Hosenscheißer" wären Komplizen gewesen. Und dafür gibt es eben keinerlei Hinweise.
 
ich frag dich aber nicht nach der geltenden lage. aber gut.
Wieso aber gut? Die geltende Rechtslage ist doch entscheidend, und die sieht nun einmal vor, dass politische Delikte vor Geschworenengerichten verhandelt werden.
Im Gegensatz zu Dir bin ich kein einschlägiger Experte, aber so viel verstehe ich gerade, dass Verstöße gegen das Verbotsgesetz jedenfalls politischer Natur sind. Ich habe dem entsprechend keinen alternativen Vorschlag für die Zuständigkeit der Gerichte.

punkt 3: diversion ist nicht möglich, da delikte die vor schöffengericht/geschworenengericht landen nicht für diversion zugänglich sind.
Nau, wenn Du das ohnehin weißt, dann verstehe ich nicht, warum Du danach fragst?

wieso sollen andere delikte - mit strafrahmen bis zu 5 jahren der diversion zugänglich sein?
Naja .... wieso nicht? Wenn die Voraussetzungen für eine Diversion gegeben sind, ist das doch eine Möglichkeit, vor allem jugendlichen Straftätern den Makel einer Vorstrafe zu ersparen, soferne sie die gestellten Auflagen erfüllen. Findest Du das nicht in Ordnung?
 
Naja .... wieso nicht? Wenn die Voraussetzungen für eine Diversion gegeben sind, ist das doch eine Möglichkeit, vor allem jugendlichen Straftätern den Makel einer Vorstrafe zu ersparen, soferne sie die gestellten Auflagen erfüllen. Findest Du das nicht in Ordnung?

geh verdreh mir ned die worte.

du mir ist lieber a junger depp der den hitlergruss öffentlich gemacht hat, kriegt a diversion als a besoffener der eine 4-köpfige familie zu krüppel gemacht hat.

aber so ist das halt in österreich.


Genau!
Brauch ich nicht, dafür trink ich zu wenig! Anscheinend schließt du da aber von dir auf andere!
du ich kann dir nicht helfen. bitte frag deinen arzt oder apotheker. oder geh zu drogenberatung. ich meins ja nur gut mir dir. :winke:

weisst eh solange du dein problem nicht erkannt hast, kann dir niemand helfen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du ich kann dir nicht helfen.

Hilf dir selbst und schweige lieber, denn wie befürchtet kommt bei dir nur stupides persönliches Herumgehacke und null inhaltliches raus!

Daher =====> schönen Tag noch in der Sandkiste und :winke::winke::winke:
 
du mir ist lieber a junger depp der den hitlergruss öffentlich gemacht hat, kriegt a diversion
Was Dir lieber ist, steht ja nicht zur Diskussion. Warum es für politische Delikte keine Diversion geben kann, ergibt sich aus der geltenden Gesetzeslage, das solltest Du als Jurist ja wissen können. Es bringt also ned viel, wennst hier endlos herumraunzt.

Du diskutierst über Dinge, die's nicht gibt .... :roll:
 
Was Dir lieber ist, steht ja nicht zur Diskussion. Warum es für politische Delikte keine Diversion geben kann, ergibt sich aus der geltenden Gesetzeslage, das solltest Du als Jurist ja wissen können. Es bringt also ned viel, wennst hier endlos herumraunzt.

Du diskutierst über Dinge, die's nicht gibt .... :roll:

das sehen auch viele juristen so. oder zb die verhunzung der bundeshymne oder das verbrennen der österr. flagge. landet auch vor dem geschworengericht. ist des sinnvoll? nö denk nicht.
 
ist des sinnvoll? nö denk nicht.
Jössas .... :roll:

Gleiche Baustelle ... ob Du das für sinnvoll hältst, steht nicht zur Diskussion.

Hau Dich mit Deinen vielen Juristen auf ein Packl und ergreift entsprechende Initiativen, um die derzeitige Gesetzeslage abzuändern. Da im EF wird das aber ned gehen.

Wie oft muss man Dir das noch erklären?
 
Da es in dem Thread um unverständliche Urteile geht: Auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind nicht immer nachvollziehbar. Der türkischer Genozid - Leugner und Politiker Dogu Perinçek wurde in der Schweiz wegen seiner Leugnung des Völkermordes an den Armeniern verurteilt. In Straßburg sieht man darin eine Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. :shock:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/RassismusUrteil-traegt-Schweiz-Ruege-ein--Armenier-enttaeuscht/story/14982227?dossier_id=2491
 
Da es in dem Thread um unverständliche Urteile geht: Auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind nicht immer nachvollziehbar. Der türkischer Genozid - Leugner und Politiker Dogu Perinçek wurde in der Schweiz wegen seiner Leugnung des Völkermordes an den Armeniern verurteilt. In Straßburg sieht man darin eine Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. :shock:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/RassismusUrteil-traegt-Schweiz-Ruege-ein--Armenier-enttaeuscht/story/14982227?dossier_id=2491

du des hab ich vor 1-2 tagen schon gepostet. der steirerbua meinte des ist ned so relevant......
 

nö. ich hab gesagt der egmr misst mit zweierlei mass:

Das stimmt ja aber nicht.

Die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts ist eben gerade keine Ausübung irgendeines Rechtes, sondern das Brechen bestehender Gesetze. Der EGMR misst also nicht mit zweierlei Maß, sondern er wertet zwei verschiedene Vorgänge auch unterschiedlich. So soll's ja auch sein.
 
ich hab gesagt der egmr misst mit zweierlei mass:
Und dankenswerter Weise zitierst Du ja meine Antwort gleich mit.

Wo ich ja nicht schreibe, dass es nicht relevant ist, sondern dass es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelt, welche unterschiedlich bewertet werden.

Den Unterschied in der rechtlichen Gewichtung zwischen der NS-Judenverfolgung und der Armenier-Vertreibung brauche ich Dir als Juristen ja nicht zu erklären.
 
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