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Gast
(Gelöschter Account)
Den Unterschied in der rechtlichen Gewichtung zwischen der NS-Judenverfolgung und der Armenier-Vertreibung
an den armeniern wurde auch ein genozid verübt! möchte ich nur festhalten!
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Den Unterschied in der rechtlichen Gewichtung zwischen der NS-Judenverfolgung und der Armenier-Vertreibung
Was Du festhalten möchtest, hat aber auf die rechtliche Bewertung keinen Einfluss.an den armeniern wurde auch ein genozid verübt! möchte ich nur festhalten!
Was Du festhalten möchtest, hat aber auf die rechtliche Bewertung keinen Einfluss.
Lies die Urteilsbegründung des EGMR, da wird Dir alles erklärt.
Als Vergleich wurde das Urteil gegen einen Islamisten (nicht von mir) in die Diskussion eingebracht, dem Vorbereitungen zu Terroranschlägen nachgewiesen wurden und der im Internet wiederholt zu Anschlägen gegen unser Land aufgerufen hat.
Jössasna, wenns in Musel gleich verurteilen wie in Küssel, würde es doch sofort zu einem "Kerzlmarsch" kommen von unserer "Asyl-Kommission" ...
Wer ist Musel?
Na du lest aber Sachen ....Als Strache-Facebook-Leser weiß man das leider
Mut zeiget auch der Mameluck,
Gehorsam ist des Christen Schmuck;
Nazi-Diktion für Moslem. (Als Strache-Facebook-Leser weiß man das leider)
Und nicht jeder Sarazene heißt Sarazin ......
es ist zwar noch kein Urteil gefallen aber schon alleine die rechtliche Lage, dass eine Frau die Vergewaltigt wird und eigentlich ein Opfer ist, dann auch noch bestraft werden kann, finde ich schon wahnisnnig...
http://www.vienna.at/vergewaltigung-...slimin/3839647
A Musel-Partie halt ...
sondern zu 100% KRANK!