(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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milieubedingte Unmutsäußerung
Diese schwachsinnige Bestimmung gibt's wirklich??

Andererseits überrascht mich seit der Einstellung des Verfahrens in meinem Fall (Auseinandersetzung mit einem Idioten auf der Straße, jeder hat einmal mit der Hand getroffen) eh nichts mehr. (Begründung der StA: Es liegen andere, schwer liegende Delikte gegen ihn vor.)
 
Da bin ich Deiner Meinung. Aber hier handelt es sich um ein Mädchen, das ihrem Peiniger körperlich unterlegen ist. Wahrscheinlich durfte sie auch von Lehrern bzw. der Schulleitung keine Unterstützung erwarten. Natürlich sollte in Österreich Gewalt nicht mit Gegengewalt vergolten werden, aber irgendwie verstehe ich das Mädchen.
Insgesamt sollte das natürlich auch den Schulbehörden zu denken geben.
 
Diese schwachsinnige Bestimmung gibt's wirklich??
Nicht im Gesetz, aber in der Rechtsprechung. Lehrbuchbeispiel: Zwei Angsoffene streiten am Würstelstand, im Zuge dessen sagt einer zum anderen "I drah Di ham".

Ich finde es schon gut, dass es das gibt, aber es gibt der StA relativ viel Spielraum. Jede Regel hat zwei Seiten.
 
Diese schwachsinnige Bestimmung gibt's wirklich??

Andererseits überrascht mich seit der Einstellung des Verfahrens in meinem Fall (Auseinandersetzung mit einem Idioten auf der Straße, jeder hat einmal mit der Hand getroffen) eh nichts mehr. (Begründung der StA: Es liegen andere, schwer liegende Delikte gegen ihn vor.)

schiri wir wissen wo dein auto steht (ok eigentlich schon "nötigung)......

oder "i drah die ham", i stich di ob (gauner-milieu) - da nimmt man das nicht ernst.

sicher, wenn das so üblich ist.

auch das "i hau da a watschen owa, dass dir 14 tog der schädl wogelt" könnt man auch so interpretieren.
 
http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/kugelbomben-urteil-laesst-mich-an-der-justiz-zweifeln

Was ist das ewige Gejammere von angeblichen Fehlleistungen der Polizei und Exekutive, gegen irgendwelche linken, besoffenen, bekifften und gewalttätigen Randalierer für eine Provokation an der Realität!
Solche Urteile führen den Rechtsstaat ad absurdum! Wie auch Norbert Blühm gestern bei Markus Lanz ausführlich schilderte!
In anderem Zusammenhang, mit anderen Beispielen!
 
Ich gebe dir recht, dass derartige Aktionen gegen Polizisten (und ebenso gegen nicht beamtete Mitbürger) streng bestraft werden müssen. Aber wer nur die Bildzeitung liest, der bekommt - ähnlich wie die Leser der KRONE - ein verzerrtes Bild vom dem Fall.

http://www.morgenpost.de/berlin/article133208823/Kugelbombe-auf-Polizisten-geworfen-Bewaehrungsstrafe.html

Das Gericht ist über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen:

Johannes E. sei der gefährlichen Körperverletzung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig, sagte Richter Ralph Ehestädt am Montag. Damit ging die Kammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die für den Hotelangestellten eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren forderte.

Bei dem Super-Böller handelte es sich um eine in Deutschland verbotene Feuerwerks-Kugelbombe der Marke "white lotus". Ihre Detonation führte zu einer Druckwelle mit umherfliegenden, harten Pappsplittern.

Die Bildzeitung hat auch die Urteilsbegründung unterschlagen:

Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Angeklagten ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt. Dieser Vorwurf wäre jedoch nur haltbar gewesen, so Ehestädt, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen ausgebildeten Pyrotechniker gehandelt hätte, der die Wirkung des Super-Böllers hätte voll einschätzen können. Die Kammer glaube dem Angeklagten, dass er keine Tötungsabsicht hatte. "Er ist auch kein Krawallmacher, der in der Vergangenheit ständig aufgefallen ist", sagte Ehestädt.

Zugutegehalten wurde dem nicht vorbestraften Johannes E. auch die überlange Verfahrensdauer. Sie sei durch ungenügende Kapazitäten bei Staatsanwaltschaft und Gericht, für das sogenannte Haftsachen Priorität hätten, zustande gekommen. Die drei Anklagten waren nicht in Haft.

Und der Verurteilte kommt nicht ganz so billig weg, wie es die Bildzeitung darstellt:

Auf Johannes E. werden noch erhebliche Kosten zukommen. Er wird die Prozesskosten zahlen müssen, zu denen auch die Kosten für die Nebenklage gehören. Weitere finanzielle Forderungen werden die Krankenhaus- und Nachbehandlungskosten für Polizisten sein; ebenso die Kosten für den Verdienstausfall der Beamten, die das Land Berlin von Johannes E. zurückfordern wird. Sämtliche Forderungen würden auch nach einer Privatinsolvenz bestehen bleiben.
Schmerzensgeld wird hier nicht erwähnt, das kommt sicher auch noch in Betracht.

Dass man die Rechtsprechung (auch bei uns) nicht als wahnsinnig bezeichnen kann, das zeigt sich an dem aktuell verhandelten Fall der Studentin, die durch eine Explosion getötet wurde. Der Täter ist ein Mietnomade, der nach Kündigung diese Tat durchgeführt hat. Die Schöffen haben ihm seine Verantwortung nicht abgenommen, dass er keine Tötungsabsicht gehabt habe. Sie haben festgestellt, dass er den Tod von Mitbewohnern in Kauf genommen hat und den Fall an ein Schwurgericht abgegeben (Mordversuch). :daumen:
 
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Bei sowas nicht einmal einen Tag absitzen müssen ist krank.
Beim Raub von 10 Euro kriegt man ja beinahe mehr.
 
Und der Verurteilte kommt nicht ganz so billig weg, wie es die Bildzeitung darstellt:
Das mag schon sein, aber ein so schwerwiegendes Delikt mit einer Bewährungsstrafe abzuhandeln, halte ich für fahrlässig. Du schreibst richtigerweise, dass bereits die Staatsanwaltschaft eine geringe Strafe gefordert hat. Die Frage ist halt warum sie das getan hat. Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn man nicht einmal fürs Werfen eines (in Österreich und vermutlich auch in Deutschland verbotenen) Feuerwerkskörpers in eine Menschenmenge eine Gefängnisstrafe erhält, so ist das doch ein Freibrief für alle schwarzen Blöcke oder wie sie sich auch nennen mögen.
In Österreich hingegen kommen Leute wegen Landfriedensbruchs ins Gefängnis, ohne dass sie irgend einen Schaden angerichtet haben. Da kenne sich einmal wer aus.
 
Seit dem Eklat um das Interview von Bandion-Ortner über den Orient neuerdings stellt sich mir die Frage, ob Richter unversetzbar und unabsetzbar bleiben dürfen. RichterInnen werden schließlich als höchste Rechtsinstanz eines Landes betrachtet. Wobei man dieses Interview nicht aus dem Zusammenhang reißen darf. Wer es gehört hat, hat bemerkt, dass sie als Privatperson und nicht als öffentlich Bedienstete sprach.

Unsere Rechtssprechung gleicht in weiten Teilen ganz einfach einer Freunderlwirtschaft bei guter Gelegenheit. Bei einem gewissen Index belegt Österreich einen der ersten Plätze weltweit in Sachen Korruption.

Hinter den Kulissen spielen sich der Vermutung nach viele gesetzeswidrige Sachen ab, die man "unter Freunden" eben unausgesprochen lässt oder mit einer Zustimmung goutiert.

Unseren Herrn Strasser hätte ich nicht nur zu einem halben Jahr Häfn verdonnert, sonder zu 3 Jahren ohne Fußfessel. Schon alleine, damit er für diese bodenlose, lächerliche, permanente Lügnerei vor allen eine adäquate Strafe erhält.

Klarstellung: Das Bezichtigen der Lügnerei von Herrn Strasser stellt meine persönliche Meinung und keinesfalls einer verifizierbare Behauptung dar.
 
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