(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nachdem weder der Bursche noch das Mädl aussagen wollten, bin ich mir nicht mehr sooo sicher, ob das Mädl zu 100 % das Opfer ist. Vorher habe ich auch gemeint, dass die Anklage ein Irrsinn war, aber jetzt nicht mehr.

der bursch hat das mädl im schwitzkasten genommen. überzogene notwehrreaktion mit dem messer. keine frage! aber sicherlich kein mordversuch!

der täter MUSS nicht aussagen. er hat das recht zu schweigen!

übrigens interessant was die richterin geantwortet hat über die zukunft des mädls: sie kann ja friseurin werden
(mal wieder ein beweis, dass frauen genauso arschlöcher sind wie wir männer und wir dafür sorgen sollten sie von machtpositionen fern zu halten.....denn wenn frauen auf dem planeten das sagen hätten, würde die welt noch schlimmer sein als jetzt ;-)
 
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Die Vorgeschichte kennst du ja nicht. Eventuell hat sie auf eine Aktion seinerseits gewartet, damit sie zustechen kann.
Da keiner reden will, halte ich alles für möglich. Wenn es NUR die Schwitzkastenszene gewesen wäre, käme sie bei mir sogar frei...
 
Die Vorgeschichte kennst du ja nicht. Eventuell hat sie auf eine Aktion seinerseits gewartet, damit sie zustechen kann.
Da keiner reden will, halte ich alles für möglich. Wenn es NUR die Schwitzkastenszene gewesen wäre, käme sie bei mir sogar frei...

sie wurde ja gemobbt von dem typen. cybermobbing.
und das kinder unbarmherzige arschlöcher sind, wissen wir alle selber.....
 
Wie geschrieben, der Fall ist sehr verzwickt. Beide Varianten sind denkbar, nämlich erstens, dass sie das Messer für den Fall des Falles eingesteckt gehabt hat, weil sei Angst vor dem Burschen hatte - dann wäre es Notwehr. Oder zweitens, dass sie die Eskalation bewusst provoziert hat, um einen Grund zum Zustechen zu haben. Persönlich halte ich auch Variante 2 für verständlich angesichts der Vorgeschichte, aber es ist strafbar. Die Geschworenen sind dieser Ansicht jedenfalls gefolgt. Aber Mordversuch ist schon eine sehr harte Anklage, die ja der Erstrichterin zu "verdanken" ist, die den Prozess im Jänner geführt hat. Die hat sich so einiges an Entgleisungen geleistet, das mit der Friseurin war nur eine davon. Sie hat dem Mädl angedroht, sie in die Wüste oder auf ein Schiff zu schicken.
Ich verstehe auch die Begründung für Mordversuch nicht. Es hieß, wer zusticht, nimmt automatisch den Tod in Kauf. Wäre dem so, gäbe es den Tatbestand der absichtlichen schweren Körperverletzung nicht. Hier wurde MMN der Wille des Gesetzgebers verkannt.
 
Ich verstehe auch die Begründung für Mordversuch nicht. Es hieß, wer zusticht, nimmt automatisch den Tod in Kauf. Wäre dem so, gäbe es den Tatbestand der absichtlichen schweren Körperverletzung nicht. Hier wurde MMN der Wille des Gesetzgebers verkannt.

sehe genauso! (aber hab schon öfters erlebt, dass die praxis ganz anders ausschaut, als man es an der uni lernt - stichwort "theoretisches herumgewichse"......). mal schaun ob der ogh es anders sieht.

oder wie es mal ein strafverteidiger sagte: der richter fahrt über sie drüber wie mit an panzer. viel spass mit ihrem theoretischen wissen über das stgb oder stpo.
 
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Ich verstehe auch die Begründung für Mordversuch nicht. Es hieß, wer zusticht, nimmt automatisch den Tod in Kauf.

Es wurde aber auch zurecht die Frage gestellt, warum sie ein Messer in die Schule mitgebracht hat.

Wobei ich mir wieder einmal die Frage stelle, wie es denn an unseren Schulen zugeht. Amerika lässt grüßen ......
 
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Womit sie aber die mögliche Schädigung bzw. gar Tötung des Widersachers schon im Vorhinein in Kauf genommen hat.

nur weil ich ein messer einstecken habe, habe ich keine schädigungsabsicht.
zwischen schädigungsabsicht und tötungsabsicht muss man auch differenzieren.
 
Ich hab in der Schule nie ein als Waffe geeignetes Messer mit gehabt. Und Gleichaltrige, die mit Klappmessern herumfuchteln, die waren mir immer suspekt.
 
Ich hab in der Schule nie ein als Waffe geeignetes Messer mit gehabt. Und Gleichaltrige, die mit Klappmessern herumfuchteln, die waren mir immer suspekt.

ich auch nicht. obwohl ich in der hauptschule gemobbt wurde. hmm, die zeit noch mal zurückdrehen und heute würden ein paar typen ohne gebiss herumlaufen......
 
wenn man sich dein verhalten heute ansieht ,wird sich nicht viel geändert haben.:haha:

tja, pech für dich. denn heute bin ich der typ :mrgreen:

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ah putin. putin sein großer mann. nix gross wie ich. aber guter präsident. bester wo gibt!

mit einem wort du warst schon als kleiner ein ungustl.:hmm:

klein? klein war ich nie. nur dick, introvertiert und sensibel.
 
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ich auch nicht. obwohl ich in der hauptschule gemobbt wurde. hmm, die zeit noch mal zurückdrehen und heute würden ein paar typen ohne gebiss herumlaufen......

Passt alles in dein Profil! Leider!
In der Schule gemobbt!
Heute gewaltbereit! :hmm:
 
Passt alles in dein Profil! Leider!
In der Schule gemobbt!
Heute gewaltbereit! :hmm:

na geh pourquoi. iss an snickers! du wirst mir noch zur diva :hau:

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brav!!! :trost:


gewaltbereit? sagt wer: mr. ich-schiess-halt-einfach-auf-demonstranten?:hmm:

außerdem was reimst dir immer zusammen?

bei dir könnt i jetzt a sagen: aja, ana der in floridsdorf immer ois kontrolliert. vor allem am FJ-platzerl. anscheinend hat er den ganzen tag nix anderes zu tun?
 
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wir auch ned, revolver waren praktischer ... :mrgreen:
Es gibt noch bessere Lösungen. Ich hab 2 Jahre lang einen Banknachbarn gehabt, dem ich bei den Schularbeiten geholfen habe. Da er schon einmal durchgefallen war, ist er der Stärkste in der Klasse gewesen.
 
Ich hab in der Schule nie ein als Waffe geeignetes Messer mit gehabt. Und Gleichaltrige, die mit Klappmessern herumfuchteln, die waren mir immer suspekt.
Da bin ich Deiner Meinung. Aber hier handelt es sich um ein Mädchen, das ihrem Peiniger körperlich unterlegen ist. Wahrscheinlich durfte sie auch von Lehrern bzw. der Schulleitung keine Unterstützung erwarten. Natürlich sollte in Österreich Gewalt nicht mit Gegengewalt vergolten werden, aber irgendwie verstehe ich das Mädchen.

Wäre ich ihr Vater, ich hätte den Burschen spätestens dann angezeigt, als er ihr angedroht hat, sie aufzuschlitzen bzw. zu "zerficken". Es hätte aber wiederum passieren können, dass die StA das Verfahren einstellt, weil sie das als "milieubedingte Unmutsäußerung" einschätzt.
 
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