(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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die per Video ja auch gedroht hat, sich umzubringen, wenn sie nicht in Österreich bleiben darf.

..diese Drohung war aber nicht an eine bestimmte Person gerichtet, um deren Willensfreiheit zu beinträchtigen. (Nötigung)

Im Fall von harley, war ja der Bundespräsident direkt "bedroht" worden.
Der Strafdauer zufolge wurde die Tat als Schwere Nötigung qualifiziert. (wenn besonders wichtige Interessen der genötigten Peson verletzt werden)
 
der Komiker über dir...

rapupi? das ist doch p. q. lustiger :mrgreen: - der kalif von "blödkorruptistan"

..diese Drohung war aber nicht an eine bestimmte Person gerichtet, um deren Willensfreiheit zu beinträchtigen. (Nötigung)

Im Fall von harley, war ja der Bundespräsident direkt "bedroht" worden.
Der Strafdauer zufolge wurde die Tat als Schwere Nötigung qualifiziert. (wenn besonders wichtige Interessen der genötigten Peson verletzt werden)


ja aber sicherlich nicht mit selbstmord.
 
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..diese Drohung war aber nicht an eine bestimmte Person gerichtet, um deren Willensfreiheit zu beinträchtigen. (Nötigung)

Im Fall von harley, war ja der Bundespräsident direkt "bedroht" worden.
Der Strafdauer zufolge wurde die Tat als Schwere Nötigung qualifiziert. (wenn besonders wichtige Interessen der genötigten Peson verletzt werden)
Eine "Drohung", sich selbst Schaden zuzufügen, ist aber nicht tatbestandsmäßig.
 
vielleicht der paragraph gemeint?

§ 249 StGB Gewalt und gefährliche Drohung gegen den Bundespräsidenten
Wer es unternimmt (§ 242 Abs. 2), mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung den Bundespräsidenten abzusetzen oder durch eines dieser Mittel zu nötigen oder zu hindern, seine Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

242 Abs2 = auch versuch strafbar

also aufpassen. nie versuchen den heinzi daran zu hindern, dass er aufs klo geht und wichtige staatsgeschäfte verrichtet....:mrgreen:
 
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vor seiner wiederkehr und dem unfreiwilligen abgang...war er da rapupi...

Es war ein freiwilliger Abgang nach einer temporären Sperre!
Wieder verbreitest du Lügen!
Das du so was hier überhaupt ins Spiel bringst, zeigt nur deinen miesen, hinterhältigen Charakter!
Nur weil DU wieder mal wegen einer falschen Darstellung überführt wurdest! Zum wiederholten Male!
Ist halt eine Charaktersache!
 
Es war ein freiwilliger Abgang nach einer temporären Sperre!
Wieder verbreitest du Lügen!
Das du so was hier überhaupt ins Spiel bringst, zeigt nur deinen miesen, hinterhältigen Charakter!
Nur weil DU wieder mal wegen einer falschen Darstellung überführt wurdest! Zum wiederholten Male!
Ist halt eine Charaktersache!

in deinem vorherigen ef leben warst vielmehr bei den diskontficker threads unterwegs :winke:

schad dass du ned dort geblieben bist....:haha:
 
vielleicht der paragraph gemeint?

§ 249 StGB Gewalt und gefährliche Drohung gegen den Bundespräsidenten
Wer es unternimmt (§ 242 Abs. 2), mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung den Bundespräsidenten abzusetzen oder durch eines dieser Mittel zu nötigen oder zu hindern, seine Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

242 Abs2 = auch versuch strafbar

also aufpassen. nie versuchen den heinzi daran zu hindern, dass er aufs klo geht und wichtige staatsgeschäfte verrichtet....:mrgreen:
Ist im Fall einer Selbstmorddrohung aber trotzdem nicht tatbestandsmäßig. Die "gefährliche Drohung" ist in § 74 Abs 1 Z 5 StGB definiert. Sie kann sich nur gegen das Opfer selbst, dessen Angehörige oder Sympathiepersonen richten, niemals gegen den Täter selbst.
 
Ist im Fall einer Selbstmorddrohung aber trotzdem nicht tatbestandsmäßig. Die "gefährliche Drohung" ist in § 74 Abs 1 Z 5 StGB definiert. Sie kann sich nur gegen das Opfer selbst, dessen Angehörige oder Sympathiepersonen richten, niemals gegen den Täter selbst.

hab ich eh nicht behaupter, kater.

aber irgendein fall mit der bedrohung des bp ist mir bekannt. muss mal suchen.

http://www.strafverteidiger-friis.at/upload/3477663-Bild-003.jpg

4 monate unbedingt. für email an bp mit drohung. ich hau dir den kopf ein.

fraglich allerdings ob so eine drohung ernst zu nehmen ist, oder eine "scherzmail" war....na ja wie auch immer.

warum 4 monate strafe? genau. damits im strafregisterauszug steht und aufscheint......(soll ja keiner sagen, richter hätten kein herz für straftäter).
 
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Eine "Drohung", sich selbst Schaden zuzufügen, ist aber nicht tatbestandsmäßig.
....mag sein.......angeblich war ja auch von Morddrohungen die Rede :schulterzuck:
Leider verkraftet mein Betriebssystem das von p.q. verlinkte Video nicht, um genaueres zu erfahren.
schad dass du ned dort geblieben bist

..nahhh...das passt schon....bin zwar auch ned auf seiner Welle, aber er bringt zumindest Aspekte, die, wenn man sie von seiner Rabulistik befreit, durchaus interessant sind und auch zu spannenden Diskussionen führen.
 
aber er bringt zumindest Aspekte, die, wenn man sie von seiner Rabulistik befreit, durchaus interessant sind und auch zu spannenden Diskussionen führen.

wenn man die rabulistik abzieht bleibt das über:

........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................typisch blödkorruptistan :kopfklatsch::kopfklatsch::kopfklatsch:
 
wenn man die rabulistik abzieht bleibt das über:

........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................typisch blödkorruptistan :kopfklatsch::kopfklatsch::kopfklatsch:

...genau....und das "Blödkorruptistan" werden wir ihm auch noch austreiben.....ich glaub an dich!:lol:
 
hab ich eh nicht behaupter, kater.

aber irgendein fall mit der bedrohung des bp ist mir bekannt. muss mal suchen.

http://www.strafverteidiger-friis.at/upload/3477663-Bild-003.jpg

4 monate unbedingt. für email an bp mit drohung. ich hau dir den kopf ein.

fraglich allerdings ob so eine drohung ernst zu nehmen ist, oder eine "scherzmail" war....na ja wie auch immer.

warum 4 monate strafe? genau. damits im strafregisterauszug steht und aufscheint......(soll ja keiner sagen, richter hätten kein herz für straftäter).
Schon das ist schlimm genug wegen einer "Drohung", über deren Tatbestandsmäßigkeit man auch diskutieren könnte, weil so eine Drohung MMN nicht geeignet ist, beim HBP begründete Besorgnis hervorzurufen. Selbst wenn man es ganz streng auslegt und es tatbestandsmäßig ist, könnte man noch mit Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Drohung argumentieren, d.h. der Täter wäre zum Zeitpunkt des Schreibens der Mail nicht schuldfähig.

Aber die Unbedingtheit der Strafe ist überhaupt ein Wahnsinn für sowas, finde ich.
 
Schon das ist schlimm genug wegen einer "Drohung", über deren Tatbestandsmäßigkeit man auch diskutieren könnte, weil so eine Drohung MMN nicht geeignet ist, beim HBP begründete Besorgnis hervorzurufen. Selbst wenn man es ganz streng auslegt und es tatbestandsmäßig ist, könnte man noch mit Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Drohung argumentieren, d.h. der Täter wäre zum Zeitpunkt des Schreibens der Mail nicht schuldfähig.

Aber die Unbedingtheit der Strafe ist überhaupt ein Wahnsinn für sowas, finde ich.


Unzurechnungsfähig bist in KB nur, wennst vor deiner Tat rote Zahlen siehst:roll:
Vielleicht hat er auch nur schlecht argumentiert!
 
Schon das ist schlimm genug wegen einer "Drohung", über deren Tatbestandsmäßigkeit man auch diskutieren könnte, weil so eine Drohung MMN nicht geeignet ist, beim HBP begründete Besorgnis hervorzurufen. Selbst wenn man es ganz streng auslegt und es tatbestandsmäßig ist, könnte man noch mit Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Drohung argumentieren, d.h. der Täter wäre zum Zeitpunkt des Schreibens der Mail nicht schuldfähig.

Aber die Unbedingtheit der Strafe ist überhaupt ein Wahnsinn für sowas, finde ich.

Wenn man sich den Artikel genau durchließt, stellt sich ja heraus, dass er ja nicht nur an den HPB eine Drohmail geschickt hat. Das hat dann natürlich eine andere Qualität.
Es ist auch fraglich ob überhaupt auf Unzurechenungsfähigkeit, die IMHO auch begründet wäre, mit einem entsprechendem Gutachten, plädiert worden ist.
Vielleicht hat er auch nur schlecht argumentiert!

Denke ich auch.....denn das Thema Schuldunfähigkeit ist auch unter Juristen sehr umstritten.
 
Unzurechnungsfähig bist in KB nur, wennst vor deiner Tat rote Zahlen siehst:roll:
Vielleicht hat er auch nur schlecht argumentiert!

Ich werde jetzt gar nicht auf irgendwelche Details eingehen. Was mich an deiner Agitation hier und auch im Todesstrafen-Thread am meisten stört ist: du verschiebst die Bedeutung von "Rechtssprechung" so, dass daraus DEINE PERSÖNLICHE, emotionale, politische Angelegenheit wird.

Für dich ist das Recht etwas geworden, mit dem man sich emotionale Befriedigung und politische Aussagemöglichkeit verschafft. Du willst kein Instrument, mit dem der Staat auf der Basis von Vernunft versucht, die Ordnung aufrecht zu halten, sondern du wünschst dir ein Instrument, dass deine persönliche Unzufriedenheit befriedigt. Und dazu ist es nicht da.

Eine der wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung ist der moderne Staat mit Gewaltenteilung. Die akzeptierst du in den Grundfesten NICHT, du lehnst sie fundamental ab. Der moderne Staat hat ein politisches System, das Politik macht. Und: ein Rechtssystem, das Recht spricht. Du möchtest ein Rechtssystem, das deine emotionalen Defizite ausgleicht und deine politischen Visionen umsetzt.


Und du wirst dich NIE mit sowas durchsetzen. :daumen: - weil man dich nach fünf Sekunden versteht.
 
- weil man dich nach fünf Sekunden versteht.

Hat man Geld und einen guten Anwalt und Psychiater, dann kommt man frei!
Wenn nicht, dann bekommt man volle Länge!
Stimmt, echt nicht so schwer zu verstehen! Und wenn man sich Urteile mit Kohle erkaufen kann, dann nennt man das Korruption!:daumen:
Da brauchts nicht mal 5 Sekunden!;)
 
....Und wenn man sich Urteile mit Kohle erkaufen kann, dann nennt man das Korruption!:daumen:
Da brauchts nicht mal 5 Sekunden!;)

Das ist schon wieder so eine Verschleierungstaktik. Gefrotzelt kommt man sich nur vor, weil du offenbar denkst, dass man es nicht trotzdem sieht. Du benützt Worte, die danach klingen, als ob es dir um Gerechtigkeit oder sowas geht. Aber, was du eigentlich willst ist: du willst ein Rechtssystem, das eine POLITISCHE AUSSAGE hinausschreit. Du willst ein Rechtsystem, das autoritäres Denken verkörpert, und einen autoritären Staat darstellt und erzeugt.


Dieses Ziel umschmückst du mit gutklingenden Worten und Zielen (Korruptionsbekämpfung, Gerechtigkeit, etc.) Aber dein Ziel ist es nicht, einen Staat zu schaffen, der besser funktioniert, den Bürgern mehr Ordnung bringt, und wo sie besser leben können. Du willst ein autoritäres System, weil du glaubst, dass es DEINE GEFÜHLE UND SEHNSÜCHTE BEFRIEDIGT (was möglicherweise nicht einmal passieren würde).

Das, was du dir wünschst, das gibt es in einigen Staaten der Welt - IN DENEN DU NIE IM LEBEN WOHNEN WOLLTEST. :haha: :mauer:


Unser Staat funktioniert im Vergleich zu all diesen nämlich (trotz seiner Unperfektheit) ZIEMLICH GUT. Und darum werden die Menschen in unserem Land dich auch nicht gewähren lassen. :daumen:
 
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