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Gast
(Gelöschter Account)
die per Video ja auch gedroht hat, sich umzubringen, wenn sie nicht in Österreich bleiben darf.
..diese Drohung war aber nicht an eine bestimmte Person gerichtet, um deren Willensfreiheit zu beinträchtigen. (Nötigung)
Im Fall von harley, war ja der Bundespräsident direkt "bedroht" worden.
Der Strafdauer zufolge wurde die Tat als Schwere Nötigung qualifiziert. (wenn besonders wichtige Interessen der genötigten Peson verletzt werden)