(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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das ist aber maximal als private Meinung des Herrn Schwaighofer zu sehen; ganz das Gegenteil ist der Fall: seit langem werdem bei uns Sexualstraftagen verharmlost !

Irgendwie war Schwaighofers Begründung griffiger als deine.
 
...Aber iwie folge ich lieber einem Professor für Strafrecht an einer Universität ... :mrgreen:

weil Du meinst, der hat das alleingültige Wissen? Wohl schon etwas blauäugig!
Wie gesagt, aus meiner Sicht hat der nichts anderes als seine Privatmeinung zu diesen unsäglichen Thema abgesondert. Und weil er halt "wer" ist, hat er dafür auch entsprechendes Medium gefunden, daß seine Ansichten wiedergibt.

Und daß den Beamten der Arsch geht, daß sie künftig bei gewissen Gesetzes-Brüchen ihren bislang so sicheren Job verlieren, ist wohl eh klar. Zu dieser Erkenntnis braucht es aber wirklich keinen "Professor"
 
Und daß den Beamten der Arsch geht, daß sie künftig bei gewissen Gesetzes-Brüchen ihren bislang so sicheren Job verlieren, ist wohl eh klar.


Aber das war vorher auch schon so, meines Wissens nach!
Und zur Anmerkung, sie verlieren ihren Job nur bei einer Verurteilung!
 
Aber das war vorher auch schon so
ja
Zitat:
Man denke etwa an Sexualdelikte, die Jahrzehnte zurückliegen, wenn sich der Täter seither wohlverhalten hat. Womöglich war die betreffende Person damals noch gar nicht im öffentlichen Dienst tätig.
Hier kann ich allerdings mit dem Kollegen nicht mitgehen, für mich persöhnlich macht es keinen Unterschied, welchen Job der Täter vorher ausgeübt hat. Aber so hat halt jeder seine Meinung.
 
Und daß den Beamten der Arsch geht, daß sie künftig bei gewissen Gesetzes-Brüchen ihren bislang so sicheren Job verlieren, ist wohl eh klar. Zu dieser Erkenntnis braucht es aber wirklich keinen "Professor"

Blöderweise war es aber schon immer so, dass Beamte, im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (6 Monate unbedingt oder 12 Monate bedingt) von Gesetzes wegen (StGB) den Amtsverlust hatten.
Was jetzt gemacht werden soll ist der Amtsverlust im Falle einer Anklage!
Und das is mehr als heftig!

Denn das würde bedeuten, dass ein Beamter der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird automatisch den Job los ist. Das in Zeiten wo Staatsanwälte sicherheitshalber fast alles anklagen, auch wenn die Aussicht auf "Erfolg" mehr als dürftig ist.
Wenn sie sowas für ALLE Arbeitnehmer einführen, dann bitte... Nur für die Beamten Nein Danke!
 
Es galt die Unschuldsvermutung?

Sollte man meinen, aber es gibt derzeit ernsthaft Stimmen, die verlangen, dass bei gewissen Delikten bei ANKLAGEERHEBUNG der Amtsverlust dabei zu sein hat...

Nix leichter einen unliebsamen Beamten abzusäbeln... Kurzer anonymer Anruf, der Herr XY hat dieses und jenes angstellt...
Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden!
Ängstlicher Staatsanwalt ("Naja.. machma sicherheitshalber a Anklage, dann kann uns nix passiern")
Job weg...

Und nu?
 
Sollte man meinen, aber es gibt derzeit ernsthaft Stimmen, die verlangen, dass bei gewissen Delikten bei ANKLAGEERHEBUNG der Amtsverlust dabei zu sein hat...

Geh Luke, des kommt mir so vor, das ma in Zukunft bei einen kleinen Steuerschuldner gleich mal zur Absicherung der Forderung des ganze Haus pfänden. Hast Quellen ?
 
also zwischen einer anonymen anzeige und einer anklageschrift besteht aber schon noch ein großer unterschied. aber vielleicht magst jemanden aus der privatwirtschaft erklären, warum ein pragmatisierter beamter, der eine haftstrafe von 11 monaten absitzt, danach einen anspruch auf seinen oder einen gleichwertigen arbeitsplatz hat, bei gleichem bezug ;)
 
Geh Luke, des kommt mir so vor, das ma in Zukunft bei einen kleinen Steuerschuldner gleich mal zur Absicherung der Forderung des ganze Haus pfänden. Hast Quellen ?

I hab ned gesagt, dass das so kommt, i hab gesagt, dass es Stimmen gibt die sowas verlangen.. ;)

Ausverhandelt is angeblich mit der GÖD, dass bei bestimmten Delikten es AUTOMATISCH zu einer Suspendierung kommt (egal wie die Beweislage is) und das is ja auch ned schlecht...
 
noch einmal, das kann nur für eine anklage geltend und nicht für eine anonyme anzeige, warum soll das für beamte anders sein als für angestellte :hmm:
 
ok, wie ich mich das letzte mal damit befassen mußte, war 2010 oder 11 waren es noch 12 monate, total unverständlich ;)
 
noch einmal, das kann nur für eine anklage geltend und nicht für eine anonyme anzeige, warum soll das für beamte anders sein als für angestellte

Weil es heute eben so is, dass sich Staatsanwälte oftmals auf die Entscheidungsfindung durch das Gericht verlassen wollen und da kann eben aus einer depperten anonymen Anzeige schnell mal eine Anklage werden und sei sie auch noch so komisch...

Und für Beamte wars eigentlich schon immer anders als für Angestellte... ;)

Wenn dem Angestellten (zB in einem Büro) der Führerschein abgenommen wird, isses dem Chef in der Regel wurscht solang der Angestellte seiner Arbeit nachgeht. Der Beamte kriegt zusätzlich zur Verwaltungsstrafe noch eine Disziplinarstrafe dazu, er wird also für die gleiche Verwaltungsübertretung zweimal bestraft...
 
I hab ned gesagt, dass das so kommt, i hab gesagt, dass es Stimmen gibt die sowas verlangen..

Drum hab ich ja gesagt, nenn mir Quellen, i tät's halt gern nachlesen. So wie ich das verstanden habe ist ein automatischer Amtsverlust mit 1. Jänner 2013 nur in Zusammenhang mit Sexual- und Folterdelikten bzw. Quälen und Vernachlässigen Schutzwürdiger und da auch NUR nach rechtskräftiger Verurteilung anzuwenden. Abgesehen von der Strafhöhe, also auch bei einer 3monatigen bedingen zum Beispiel !

Und um ehrlich zu sein, es war eh höchste Zeit, das sich der Staat oder wer auch immer von solchen Idioten trennt ! Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen ... :winke:
 
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