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Gast
(Gelöschter Account)
ok, wie ich mich das letzte mal damit befassen mußte, war 2010 oder 11 waren es noch 12 monate, total unverständlich
wie gesagt.. 6 Monate UNBEDINGT und 12 Monate BEDINGT..
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ok, wie ich mich das letzte mal damit befassen mußte, war 2010 oder 11 waren es noch 12 monate, total unverständlich
Und um ehrlich zu sein, es war eh höchste Zeit, das sich der Staat oder wer auch immer von solchen Idioten trennt ! Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen ...
egal, ich sollte meinen eigenen prinzipien treu bleiben
Bei einer RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG hält sich mein Mitgefühl allerdings auch in Grenzen, mit der automatischen Suspendierung hab ich allerdings schon ein Problem...
nein, nicht jur. er ist trotzdem ein Kollege, schmunzelDr. jur. Manon?
so stellt sich das der kleine maxi vermutlich vor, der vom recht keine ahnung hat.S
Nix leichter einen unliebsamen Beamten abzusäbeln... Kurzer anonymer Anruf, der Herr XY hat dieses und jenes angstellt...
Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden!
Ängstlicher Staatsanwalt ("Naja.. machma sicherheitshalber a Anklage, dann kann uns nix passiern")
Job weg...
im gegensatz zur meinung von luke kann die staatsanwaltschaft nicht einfach auf grund einer anonymen anzeige anklage erheben. das bedeutet, es muss zuerst ein ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
die staatsanwaltschaft hat die aufgabe, die wahrheit zu erforschen und muss deshalb alles was den verdächtigen belastet, oder ihn entlastet in gleicher weise berücksichtigen.
anonyme anzeigen muessen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie glaubwürdige umstände enthalten, die eine strafbare handlung vermuten lassen.
Habe ich nicht gesagt, dass jede anonyme Anzeige erhoben werden muss?
Das widerspricht sich eben mit dem ersten Satz.. Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden..
Und dann simma genau dort... Der Beamte erwischt den "richtigen" Staatsanwalt, der alles anklagt nur damit ihm nix passiert und schon ists passiert...
du schreibt wie ein blinder von der farbe, also keine ahnung.
ich habe bei anonyme anzeigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur bearbeitet werden, wenn bestimmte voaussetzungen vorliegen.
in deiner heiligen einfalt glaubst du, dass ein willfähriger staatsanwalt genügt, um eine anklage zu fabrizieren.
vermutlich weisst du nicht einmal, wie die staatsanwaltschaft organisiert ist. staatsanwälte sind weisungsgebunden und haben dienstliche anweisungen ihrer oberbehörde zu befolgen.
das bedeutet: es werden z.b. die sicherheitsbehörden für weitere erhebungungen beauftragt, eventuell sachverständigengutachten eingeholt. zum schluss es muss ein bericht für die vorgesetzte dienststelle erstellt werden, der über eine mögliche anklage entscheidet.
wenn das so einfach wäre, wie du dir das vorstellst, wäre im fall grasser schon längst anklage erhoben worden.
ich habe bei anonyme anzeigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur bearbeitet werden, wenn bestimmte voaussetzungen vorliegen.
Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig
Wieder mal OHNE WORTE in Blödistan
ich würde sagen blödistan trifft am ehesten auf dich zu!Wieder mal OHNE WORTE in Blödistan
In den Ausführungen des Obduzenten wiederum stellte sich der Hergang ganz anders dar: Die tödlichen Stiche könnten nur mit voller Kraft geführt worden sein und seien zudem von hinten erfolgt. Es liege keine Abwehrhandlung vor. Auch ein weiterer Sachverständiger, der die Blutspuren unter die Lupe genommen hatte, förderte Ungereimtheiten in den Aussagen des Syrers zutage. Ein Psychiater erklärte
Zum gegenständlichen Fall verfüge ich nicht über ausreichende Informationen.
Wie vergangene Fälle zeigen ist unsere Justizverwaltung sehr lax in Angelegenheit des temporäres Freigangs.
Es gibt Individuen, die NIE die Gefängnismauer von außen sehen sollten.
Zum gegenständlichen Fall verfüge ich nicht über ausreichende Informationen.
und übrigens, wir sind nicht die DDR, man kann ausreisen.
... Mimosen jederzeit.
...Dem Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft angerechnet, er kann das Gefängnis bereits verlassen. Die Geschworenen hatten Mord einstimmig verneint und Totschlag mit fünf zu drei Stimmen bejaht....
ich würde sagen blödistan trifft am ehesten auf dich zu!
es wurde ja schon zigmal gesagt, dass geschworenenurteile von den geschworenen nicht begründet werden brauchen.
natürlich verlangen juristen schon sein jahren, dass die geschworengerichtsbarkeit reformiert werden sollte und das dauert eben.
auch scheint es in dein hirnkastll nicht hineinzugehen, dass urteile oft mit gerechtigkeit nichts zu tun haben. richter sprechen recht aufgrund bestehender gesetze und sie müssen im gegensatz zu geschworenen ihre urteile auch begründen können.
wenn jemand ein bestehendes gesetz nicht passt, dann ist das parlament gefragt, richter haben mit der gesetzwerdung nichts zu tun!