(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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egal, ich sollte meinen eigenen prinzipien treu bleiben ;)
 
Und um ehrlich zu sein, es war eh höchste Zeit, das sich der Staat oder wer auch immer von solchen Idioten trennt ! Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen ...

Bei einer RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG hält sich mein Mitgefühl allerdings auch in Grenzen, mit der automatischen Suspendierung hab ich allerdings schon ein Problem...

Ich möchte hier keinesfalls Sexualopfern zu Nahe treten (bin selber uA im Opferschutz und Prävention tätig) aber es is einfach so, dass bei Sexualdelikten es normalerweise 2 Aussagen und keine Sachbeweise gibt... Aufgrund sowas wird man dann quasi vorverurteilt und suspendiert?

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1308563/Zu-harte-Sanktionen-fuer-Sexualtaeter
 
egal, ich sollte meinen eigenen prinzipien treu bleiben

Bin ich eh... ;)

Aber diese Doppelbestrafung gibts ned nur für a Führerscheinabnahme sondern immer dann, wenn die Dienstbehörde bzw. die Disziplinarkommission der Meinung ist, der Beamte habe dem Ansehen des Berufsstandes geschadet...

Wobei.. Wie man dem heutigen "Ansehen" des Berufsstandes Beamter heute noch schaden könnte, müsste man mir auch iwie erklärn... :mrgreen:
 
Bei einer RECHTSKRÄFTIGEN VERURTEILUNG hält sich mein Mitgefühl allerdings auch in Grenzen, mit der automatischen Suspendierung hab ich allerdings schon ein Problem...

Naja, aber zwischen vorläufiger Dienstenthebung und Amtsverlust ist schon ein Unterschied, oder ?
 
S
Nix leichter einen unliebsamen Beamten abzusäbeln... Kurzer anonymer Anruf, der Herr XY hat dieses und jenes angstellt...
Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden!
Ängstlicher Staatsanwalt ("Naja.. machma sicherheitshalber a Anklage, dann kann uns nix passiern")
Job weg...
so stellt sich das der kleine maxi vermutlich vor, der vom recht keine ahnung hat.

im gegensatz zur meinung von luke kann die staatsanwaltschaft nicht einfach auf grund einer anonymen anzeige anklage erheben. das bedeutet, es muss zuerst ein ermittlungsverfahren eingeleitet werden. die staatsanwaltschaft hat die aufgabe, die wahrheit zu erforschen und muss deshalb alles was den verdächtigen belastet, oder ihn entlastet in gleicher weise berücksichtigen. anonyme anzeigen muessen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie glaubwürdige umstände enthalten, die eine strafbare handlung vermuten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
im gegensatz zur meinung von luke kann die staatsanwaltschaft nicht einfach auf grund einer anonymen anzeige anklage erheben. das bedeutet, es muss zuerst ein ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Habe ich nicht gesagt, dass jede anonyme Anzeige erhoben werden muss? :hmm:

die staatsanwaltschaft hat die aufgabe, die wahrheit zu erforschen und muss deshalb alles was den verdächtigen belastet, oder ihn entlastet in gleicher weise berücksichtigen.

Soweit samma eh auf grad... ;)

anonyme anzeigen muessen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie glaubwürdige umstände enthalten, die eine strafbare handlung vermuten lassen.

Das widerspricht sich eben mit dem ersten Satz.. Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden..

Und dann simma genau dort... Der Beamte erwischt den "richtigen" Staatsanwalt, der alles anklagt nur damit ihm nix passiert und schon ists passiert... ;)
 
Habe ich nicht gesagt, dass jede anonyme Anzeige erhoben werden muss? :hmm:




Das widerspricht sich eben mit dem ersten Satz.. Anonyme Anzeigen MÜSSEN erhoben werden..

Und dann simma genau dort... Der Beamte erwischt den "richtigen" Staatsanwalt, der alles anklagt nur damit ihm nix passiert und schon ists passiert... ;)


du schreibt wie ein blinder von der farbe, also keine ahnung.
ich habe bei anonyme anzeigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur bearbeitet werden, wenn bestimmte voaussetzungen vorliegen.
in deiner heiligen einfalt glaubst du, dass ein willfähriger staatsanwalt genügt, um eine anklage zu fabrizieren.
vermutlich weisst du nicht einmal, wie die staatsanwaltschaft organisiert ist. staatsanwälte sind weisungsgebunden und haben dienstliche anweisungen ihrer oberbehörde zu befolgen.
das bedeutet: es werden z.b. die sicherheitsbehörden für weitere erhebungungen beauftragt, eventuell sachverständigengutachten eingeholt. zum schluss es muss ein bericht für die vorgesetzte dienststelle erstellt werden, der über eine mögliche anklage entscheidet.
wenn das so einfach wäre, wie du dir das vorstellst, wäre im fall grasser schon längst anklage erhoben worden.
 
du schreibt wie ein blinder von der farbe, also keine ahnung.
ich habe bei anonyme anzeigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur bearbeitet werden, wenn bestimmte voaussetzungen vorliegen.
in deiner heiligen einfalt glaubst du, dass ein willfähriger staatsanwalt genügt, um eine anklage zu fabrizieren.
vermutlich weisst du nicht einmal, wie die staatsanwaltschaft organisiert ist. staatsanwälte sind weisungsgebunden und haben dienstliche anweisungen ihrer oberbehörde zu befolgen.
das bedeutet: es werden z.b. die sicherheitsbehörden für weitere erhebungungen beauftragt, eventuell sachverständigengutachten eingeholt. zum schluss es muss ein bericht für die vorgesetzte dienststelle erstellt werden, der über eine mögliche anklage entscheidet.
wenn das so einfach wäre, wie du dir das vorstellst, wäre im fall grasser schon längst anklage erhoben worden.

Tut mir leid, aber auch du widersprichst dich. JA es stimmt, Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden für den Fall, das es Weisungen von oben herab gibt.
Natürlich handelt jede Staatsanwaltschaft eigenständig und entscheidet über mögliche Anklagen selbst.
Keinesfalles muss für zB. Einschaltung der Sicherheitsbehörden, Sachverständigengutachten udgl. die Erlaubnis die Oberstaatsanwaltschaft eingeholt werden.
Natürlich gibt es aber bei "besonderen" Fällen die Möglichkeit die jeweilige Staatsanwaltschaft zu "steuern"!
 
ich habe bei anonyme anzeigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur bearbeitet werden, wenn bestimmte voaussetzungen vorliegen.

Und ich weise dich ausdrücklich darauf hin, dass anonyme Anzeigen JEDENFALLS zu erheben (also zu ermitteln) sind!
 
Wieder mal OHNE WORTE in Blödistan:kopfklatsch:

"Mit einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, ist Mittwochabend im Landesgericht Wels der Prozess gegen einen Syrer zu Ende gegangen, der vergangenen Mai einen 42- jährigen Iraker im Streit erstochen hatte. Der 28- Jährige war ursprünglich wegen Mordes angeklagt gewesen und wurde nun wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen - nicht rechtskräftig - verurteilt. Er hatte behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. Sachverständige widersprachen dieser Version.Der Beschuldigte und das Opfer hatten sich 2010 in Wels kennengelernt. Der Syrer war oft bei dem Iraker und dessen Familie, sie seien "beste Freunde" gewesen, so der 28- jährige Arbeiter. Im September 2011 habe ihm der 42- Jährige von sich aus 1.300 Euro für ein Auto geliehen. Im Frühjahr sollte er das Geld zurückzahlen, was er aber nicht konnte. Die Forderungen des Irakers seien daraufhin immer dringlicher geworden, so der Syrer.

"Ich hätte ihn doch nicht umgebracht"
In der Nacht auf 5. Mai kam es schließlich zum tödlichen Streit: Er habe seine Wohnungstür offen gelassen, plötzlich sei der Iraker mit einem Messer hinter ihm gestanden, berichtete der Angeklagte. Er habe ihn beruhigen wollen, ihm das Messer abgenommen und ein- oder zweimal hingestochen, um die Rangelei zu beenden. "Ich hätte ihn doch nicht umgebracht."

In den Ausführungen des Obduzenten wiederum stellte sich der Hergang ganz anders dar: Die tödlichen Stiche könnten nur mit voller Kraft geführt worden sein und seien zudem von hinten erfolgt. Es liege keine Abwehrhandlung vor. Auch ein weiterer Sachverständiger, der die Blutspuren unter die Lupe genommen hatte, förderte Ungereimtheiten in den Aussagen des Syrers zutage. Ein Psychiater erklärte ebenfalls, dass es sich um keine Tat im Affekt gehandelt habe. Der 28- Jährige sei zu diesem Zeitpunkt "diskretions- und dispositionsfähig" gewesen.

Verteidiger ortet "furchtbaren Unfall"
Der Verteidiger sprach von einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in Notwehr und von einem "furchtbaren Unfall". Sein Mandant habe nur aus "purer Angst" gehandelt. Die Staatsanwältin hingegen sah den Tatbestand des Mordes und vermutete in ihrem Schlussplädoyer, dass das Motiv im zwischenmenschlichen Bereich zu suchen sei und der Syrer möglicherweise eine Beziehung zu der Witwe des Opfers gehabt haben könnte. Die Frau hatte ausgesagt, dass ihr getöteter Ehemann aggressiv gewesen, der Angeklagte hingegen auch im Streit stets ruhig geblieben sei.

Dem Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft angerechnet, er kann das Gefängnis bereits verlassen. Die Geschworenen hatten Mord einstimmig verneint und Totschlag mit fünf zu drei Stimmen bejaht. Der Verteidiger des Syrers verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig".
Krone.at
 
Wieder mal OHNE WORTE in Blödistan

In den Ausführungen des Obduzenten wiederum stellte sich der Hergang ganz anders dar: Die tödlichen Stiche könnten nur mit voller Kraft geführt worden sein und seien zudem von hinten erfolgt. Es liege keine Abwehrhandlung vor. Auch ein weiterer Sachverständiger, der die Blutspuren unter die Lupe genommen hatte, förderte Ungereimtheiten in den Aussagen des Syrers zutage. Ein Psychiater erklärte
ich würde sagen blödistan trifft am ehesten auf dich zu!
es wurde ja schon zigmal gesagt, dass geschworenenurteile von den geschworenen nicht begründet werden brauchen.
natürlich verlangen juristen schon sein jahren, dass die geschworengerichtsbarkeit reformiert werden sollte und das dauert eben.
auch scheint es in dein hirnkastll nicht hineinzugehen, dass urteile oft mit gerechtigkeit nichts zu tun haben. richter sprechen recht aufgrund bestehender gesetze und sie müssen im gegensatz zu geschworenen ihre urteile auch begründen können.
wenn jemand ein bestehendes gesetz nicht passt, dann ist das parlament gefragt, richter haben mit der gesetzwerdung nichts zu tun!
 
Wie vergangene Fälle zeigen ist unsere Justizverwaltung sehr lax in Angelegenheit des temporäres Freigangs.
Es gibt Individuen, die NIE die Gefängnismauer von außen sehen sollten.

Zum gegenständlichen Fall verfüge ich nicht über ausreichende Informationen.
 
und übrigens, wir sind nicht die DDR, man kann ausreisen.
Strafgefangene nach Abbüßung ihrer Haft, Mimosen jederzeit.

Ach geht mir dieses betuliche Mitgemenschel auf den Arsch!
 
Wie vergangene Fälle zeigen ist unsere Justizverwaltung sehr lax in Angelegenheit des temporäres Freigangs.
Es gibt Individuen, die NIE die Gefängnismauer von außen sehen sollten.

Zum gegenständlichen Fall verfüge ich nicht über ausreichende Informationen.

ein dummdreister beitrag!

wie wäre es wenn du dich vorher informierst, bevor du schwachsinnige beiträge ins forum stellst!
 
...Dem Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft angerechnet, er kann das Gefängnis bereits verlassen. Die Geschworenen hatten Mord einstimmig verneint und Totschlag mit fünf zu drei Stimmen bejaht....

ich würde sagen blödistan trifft am ehesten auf dich zu!
es wurde ja schon zigmal gesagt, dass geschworenenurteile von den geschworenen nicht begründet werden brauchen.
natürlich verlangen juristen schon sein jahren, dass die geschworengerichtsbarkeit reformiert werden sollte und das dauert eben.
auch scheint es in dein hirnkastll nicht hineinzugehen, dass urteile oft mit gerechtigkeit nichts zu tun haben. richter sprechen recht aufgrund bestehender gesetze und sie müssen im gegensatz zu geschworenen ihre urteile auch begründen können.
wenn jemand ein bestehendes gesetz nicht passt, dann ist das parlament gefragt, richter haben mit der gesetzwerdung nichts zu tun!

"§ 76 StGB Totschlag

Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen."

Tja. :hmm:
 
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