(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Eine frisch rasierte Glatze mag ein statement sein - aber es heißt nicht, dass diese Person als Schöffe ungeeignet ist.
Persönliche Voraussetzungen der Berufung

§ 1. (1) Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.

(2) Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.

§ 2. Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind Personen ausgeschlossen,

1.
die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,

2.
die der Gerichtssprache nicht so weit mächtig sind, daß sie dem Gang einer Verhandlung verläßlich zu folgen vermögen,

3.
die gerichtliche Verurteilungen aufweisen, die nicht der beschränkten Auskunft aus dem Strafregister unterliegen, oder

4.
gegen die ein Strafverfahren als Beschuldigte (§ 48 Abs. 1 Z 2 StPO) oder Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 3 StPO) wegen des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung anhängig ist, die von Amts wegen zu verfolgen und mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.

§ 3. Als Geschworene oder Schöffen sind nicht zu berufen:


1.
der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder einer Landesregierung sowie der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder,

3.
der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofes sowie die Volksanwälte,

4.
Geistliche und Ordenspersonen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften,

5.
Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, die Anwärter dieser Berufe, andere in die Verteidigerliste eingetragene Personen und hauptamtlich tätige Bewährungshelfer,

6.
Bedienstete der Bundesministerien für Inneres und für Justiz sowie deren nachgeordneter Bundesdienststellen und Angehörige eines Gemeindewachkörpers,

7.
Personen, die keinen Hauptwohnsitz im Inland haben.


Befreiungsgründe

§ 4. Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren (Geltungsdauer der Jahreslisten nach § 12) zu befreien:

1.
Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene oder Schöffen nachgekommen sind;

2.
Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre.
 
passieren kann einfach immer was.

Das ist schon klar...und auch ned der Vorwurf......
Aber wie hoch ist das Risiko im Waffenumgang unerfahrene Burschen mit Sturmgewehren auf Wache zu schicken?




...auch wenn das erfahrenen Ausbildern passiert.......
Laden, Entsichern, Zielen, Abdrücken

Das ist in der Regel der Vorgang einer Schussabgabe.....wobei von Zielen nix bekannt ist.......und warum war das Ding geladen?
....Alternativ könnts auch Mord oder Totschlag sein..... da brauchts ein Motiv......weiß man auch nix davon.

drei oder vier Versionen des Tatherganges ...
Fehlt halt noch das Schussgutachten, das kann durchaus hilfreich sein, um den wahren Tathergang zu ermitteln.
 
und warum war das Ding geladen?
Nach meiner Erinnerung hieß die Vorschrift "halbgeladen und gesichert", d.h. vor einem Schuss musste man gleich zwei Hebel in Bewegung setzen.

Alternativ könnts auch Mord oder Totschlag sein
So wie der Tathergang beschrieben ist, spricht einiges für Mord oder Totschlag. So viele "Zufälle" erscheinen unglaubwürdig.

da brauchts ein Motiv
Nein, es "braucht" nur einen Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft sieht diesen gegeben.

Im Bericht steht was von Albrechtskaserne. Die ist doch längst geschliffen und durch eine Wohnhausanlage ersetzt worden, oder?

Edit: hab grad nachgeschaut, die Albrechtskaserne steht noch ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Erinnerung hieß die Vorschrift "halbgeladen und gesichert", d.h. vor einem Schuss musste man gleich zwei Hebel in Bewegung setzen.
Das heißt, den Repetierhebel und den Sicherungshebel.
So viele "Zufälle" erscheinen unglaubwürdig.
Im Rahmen der Ermittlungen haben Versuche ergeben, dass das Stg77 bei einem Fall aus einem Meter Höhe, die Waffe selbst repetiert.Das ist dem Beschuldigten auch laut Zeugenaussagen passiert.
Toter Rekrut: Video zeigt - Sturmgewehr repetiert bei Aufprall

Dass der Kerl mit der Sicherung herumgespielt hat ist auch möglich.

Die meisten Unfälle entstehen erst durch eine Verketten unglücklicher Ereignisse.
Nein, es "braucht" nur einen Vorsatz.
Juristisch korrekt.
Aber ohne Motiv kein Vorsatz......
Die Staatsanwaltschaft sieht diesen gegeben.
Ihr gutes Recht.
Wie begründet sie das?
 
...mit an wuart :rolleyes: schuld is es Gewehr :cool: armes armes Österreich ...:lalala: :undweg:
 
Im Rahmen der Ermittlungen haben Versuche ergeben, dass das Stg77 bei einem Fall aus einem Meter Höhe, die Waffe selbst repetiert.Das ist dem Beschuldigten auch laut Zeugenaussagen passiert.
Toter Rekrut: Video zeigt - Sturmgewehr repetiert bei Aufprall

Dass der Kerl mit der Sicherung herumgespielt hat ist auch möglich.
1. wenn die Waffe aus einem Meter Höhe auf den Boden fällt, so hat der Soldat SOFORT zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Waffe noch immer halbgeladen ist.
2. Die Sicherung ist kein Spielzeug, an der man herumspielt.

Sollten diese beiden Punkte einem Soldaten nicht klar sein, so ist der Soldat auf seinen Geisteszustand zu überprüfen und folglich zu besachwaltern.
 
egal ob punk oder glatze, sobald einer meint er muss ein gesellschaftliches oder politisches statement mittels kleidung oder styling abgeben, ist er m.m.n. voreingenommen und hat als geschworener nichts verloren.

....und was ist mit Jägerkluft, Steireranzug, Kärntnerjanker, Dirndlkleidung, Pfarrer, Immam oder Mönchs - Nonnenkutte, ortodoxe Judenoutfit, Uniformen wie von der Polizei, Militär, Feuerwehr, Kameradschaftsbund, Minirock, Juppifrisur, natürliche Glatze, Hippihaare.............

Scheinbar färben der neue Politikstiel vom Strazi und Basti schon ab, net nachdenken, schnell an Blödsinn verzapfen.....
 
....und was ist mit Jägerkluft, Steireranzug, Kärntnerjanker, Dirndlkleidung, Pfarrer, Immam oder Mönchs - Nonnenkutte, ortodoxe Judenoutfit, Uniformen wie von der Polizei, Militär, Feuerwehr, Kameradschaftsbund, Minirock, Juppifrisur, natürliche Glatze, Hippihaare.............

...und mit dem glaubst verzapfst kan Bledsinn ;) ... owa ma kaunn ollas ins Lächerliche ziehen :D
 
Im Rahmen der Ermittlungen haben Versuche ergeben, dass das Stg77 bei einem Fall aus einem Meter Höhe, die Waffe selbst repetiert.Das ist dem Beschuldigten auch laut Zeugenaussagen passiert.
Toter Rekrut: Video zeigt - Sturmgewehr repetiert bei Aufprall
Weiß nicht :schulterzuck:
Wenn diese Schwäche allgemein bekannt ist, kann sie natürlich als vortreffliche Ausrede dienen, wenn man wirklich jemanden ermorden will.

Juristisch korrekt.
Aber ohne Motiv kein Vorsatz......
Für Vorsatz reicht schon "ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden". Ein Motiv würde ich erst bei Absicht für notwedig halten.

Ihr gutes Recht.
Wie begründet sie das?
Weiß nicht - vermutlich sieht sie den Tathergang anders als der U-Richter.
 
Ex von Freundin mit Auto angefahren: Acht Monate Haft - wien.ORF.at

Da haben der Angeklagte und seine schlauen Anwälte den Geschworenen wieder einmal ein ordentliches Gschichtl aufgetischt, und die haben es anstandslos geschluckt.

Moralisch bin ich zwar durchaus auf der Seite des Täters, weil ich abservierte Ex-Freunde, die partout nicht akzeptieren wollen, dass sie weg vom Fenster sind, absolut nicht leiden kann - aber was der mit dem Auto aufgeführt hat, spricht schon sehr für Absicht und gegen Fahrlässigkeit.

Manche Anwälte verstehen leider das Spiel mit den Emotionen der Geschworenen vorzüglich. Solche Fälle lassen an der Laiengerichtsbarkeit zweifeln :roll:
 
Weiß nicht :schulterzuck:
Wenn diese Schwäche allgemein bekannt ist, kann sie natürlich als vortreffliche Ausrede dienen, wenn man wirklich jemanden ermorden will.

... naja ... ;) ... daunn braucht ma owa no Ausreden für... :cool: ... wieso entsichert ... wieso an den Kopf angelegt .... wieso abgedrückt ... :lalala:
 
Ex von Freundin mit Auto angefahren: Acht Monate Haft - wien.ORF.at

Da haben der Angeklagte und seine schlauen Anwälte den Geschworenen wieder einmal ein ordentliches Gschichtl aufgetischt, und die haben es anstandslos geschluckt.

Moralisch bin ich zwar durchaus auf der Seite des Täters, weil ich abservierte Ex-Freunde, die partout nicht akzeptieren wollen, dass sie weg vom Fenster sind, absolut nicht leiden kann - aber was der mit dem Auto aufgeführt hat, spricht schon sehr für Absicht und gegen Fahrlässigkeit.

Manche Anwälte verstehen leider das Spiel mit den Emotionen der Geschworenen vorzüglich. Solche Fälle lassen an der Laiengerichtsbarkeit zweifeln :roll:

1. Waren Sie Zeuge des Vorfalles?

2. Waren Sie bei der Verhandlung anwesend?

Wenn 2 X Nein: Worauf gründet Ihr Urteil?
 
1. Waren Sie Zeuge des Vorfalles?

2. Waren Sie bei der Verhandlung anwesend?

Wenn 2 X Nein: Worauf gründet Ihr Urteil?
Ich habe kein Urteil gefällt, sondern lediglich meine Meinung geäußert, auf Basis des im Bericht geschilderten Tathergangs.

Laut Anklage soll der 35-Jährige auf den anderen Mann mit überhöhter Geschwindigkeit losgefahren sein und diesen niedergestoßen haben. Dann soll er den Rückwärtsgang eingelegt und noch ein Mal durchgestartet haben. „Er ist mit Vollgas auf mich zugefahren“, meinte der Verletzte. Er hätte sich im letzten Augenblick zwischen geparkte Autos gerettet.
Das war eher filmreif als fahrlässig.
 
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