(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sollte man zwar annehmen, da kommt aber STRESS ins Spiel. Ein junger Bursche bekommt nach relativ kurzer Ausbildung ein Sturmgewehr zwangsverordnet, das ihn vielleicht nicht sonderlich interessiert. :kotzen: Scharfe Schiessausbildung ist beim Heer aus Spargründen rar. Wieviel Schuss durftet ihr in eurer Dienstzeit machen? :roll:
Dann fällt so einem Buam, womöglich noch in Nähe eines Ausbilders die Steyrplempen runter. 100:1 dass der Bua ganz automatisch runtergreift, sich schnell umschaut, ob der böse Vzlt. nix gsehn hat und genauso schnell umhängt. Gesichert war vorher nix, da keine Patrone im Lager, dass ein Steyr AUG bei so einem Runterfall von selber repetiert, hat man dem Buam auch nicht gesagt, das wurde ja erst vom Gutachter dokumentiert. Meine bescheidene Meinung, alles saudumm gelaufen, Scheisse im Quadrat, aber Mordabsicht...? :nono:
sag mal warst du ned beim heer??

ich hab zwar noch is 58er gehabt, aber das zig mal zerlegt und wieder zammbaut bist du alles von dem gewehr gewußt hast. und ein ungesichertes gewehr gibts ned, außer wenn du am schießplatz beim schießen liegst.

und so viele zufälle....das gewehr fällt runter, es lädt sich von alleine und entsichert sich von alleine und da heilige geist drückt ab??

und ka sorg, in meinem reservisten dasein hab ich is 77er gehabt..des is zig mal unsanft am boden gelandet, hat sich aber nie geladen.

damit sowas passiert muss ma scho selten blöd sein. selbst wenn sich das gewehr von alleine lädt musst immer noch entsichern und abdrucken.
 
Mir sagen die Zahlen eh nichts. Ich baller mit allem herum, was man mir dann so in die Hand drückt. :cool:
 
kommt drauf an ob'st eh beim heer warst? weil ehemalige zivildiener dürfen dort grad mal ihn hendlstall putzen und schauen ob's passende eier für sie gibt!

Mit Abgabe einer gültigen Zivildiensterklärung ist ein Verbot zum Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen und zum Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren verbunden (§5 Abs 5 S3 ZDG), was dementsprechend auch bei der Ausübung mancher Berufe von Nachteil sein kann. Auch die Aufnahme bei der Polizei war nicht möglich. Durch die ZDG-Novelle 2010 aufgrund einer Regierungsvorlage durch Maria Fekter ist es inzwischen Zivildienstpflichtigen nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes möglich, unter gewissen Umständen vom Waffenverbot ausgenommen zu werden (insb. Jagd- und Sportschützen) oder aber die Zivildiensterklärung nachträglich zu widerrufen, um eine Laufbahn bei Polizei oder Justizwache anzustreben. Letzteres erfordert allerdings die Erklärung, dass die Gewissensgründe weggefallen seien
 
Mit Abgabe einer gültigen Zivildiensterklärung ist ein Verbot zum Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen und zum Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren verbunden (§5 Abs 5 S3 ZDG), was dementsprechend auch bei der Ausübung mancher Berufe von Nachteil sein kann. Auch die Aufnahme bei der Polizei war nicht möglich. Durch die ZDG-Novelle 2010 aufgrund einer Regierungsvorlage durch Maria Fekter ist es inzwischen Zivildienstpflichtigen nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes möglich, unter gewissen Umständen vom Waffenverbot ausgenommen zu werden (insb. Jagd- und Sportschützen) oder aber die Zivildiensterklärung nachträglich zu widerrufen, um eine Laufbahn bei Polizei oder Justizwache anzustreben. Letzteres erfordert allerdings die Erklärung, dass die Gewissensgründe weggefallen seien
Aber Verteidigungsminister kann man als Zivildiener werden? Einverstanden, als Minister hat man ja Leibwächter und braucht nicht selbst zu schießen, da erledigen andere die Drecksarbeit. Hatte Darabos nur Gewissensgründe, so lange das Risiko bestand, als Grundwehrdiener beginnen zu müssen? Fielen danach die Gewissensgründe weg? Besuchte er einen Psychiater, der ihn von diesen Gewissengründen befreite?
 
Aber Verteidigungsminister kann man als Zivildiener werden? Einverstanden, als Minister hat man ja Leibwächter und braucht nicht selbst zu schießen, da erledigen andere die Drecksarbeit. Hatte Darabos nur Gewissensgründe, so lange das Risiko bestand, als Grundwehrdiener beginnen zu müssen? Fielen danach die Gewissensgründe weg? Besuchte er einen Psychiater, der ihn von diesen Gewissengründen befreite?

Ja, Fragen über Fragen und die unausgesprochenen Antworten machten den Darabos beim Heer so beliebt!!! :liebe:
 
. Letzteres erfordert allerdings die Erklärung, dass die Gewissensgründe weggefallen seien
Wie muss so eine Erklärung aussehen? Muss die von einem Psychiater ausgestellt sein? Oder genügt es, wenn der ehemalige Zivildiener selbst ein Papierl aufsetzt und erklärt: ich bin gereift, ich bin kein Weichei mehr, ich bin jetzt ein RICHTIGER Mann, seit kurzem bin in der psychischen Verfassung, jemanden niederzuknallen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben