(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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1. wenn die Waffe aus einem Meter Höhe auf den Boden fällt, so hat der Soldat SOFORT zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Waffe noch immer halbgeladen ist.
2. Die Sicherung ist kein Spielzeug, an der man herumspielt.
Stimme ich dir zu.

, so ist der Soldat auf seinen Geisteszustand zu überprüfen .
Üblicherweise wird das bei der Musterung auch gemacht.

Wenn diese Schwäche allgemein bekannt ist
Das ist die Elferfrage!
kann sie natürlich als vortreffliche Ausrede dienen, wenn man wirklich jemanden ermorden will.

Ja....was aber dann schon sehr auf eine komplexe Mordplanung hindeutet. Also einen starken Antrieb (Motiv) das Opfer zu töten.

Für Vorsatz reicht schon "ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden". Ein Motiv würde ich erst bei Absicht für notwedig halten.
Juristisch (um es zu einer Verurteilung kommen zu lassen)hast du natürlich recht.......
Allgemein gesehen, wäre der Grund/Antrieb/ Motiv/ wie auch immer, dass ein Täter eine Handlung setzt, die einen Menschen zu Tode bringt, wissenswert.
 
Ja....was aber dann schon sehr auf eine komplexe Mordplanung hindeutet.
Nicht unbedingt. Lt. Berichten hatte der Täter zunächst Erinnerungslücken, ehe er in der neuesten Version seiner Geschichte erzählt hat, dass ihm das Gewehr runtergefallen ist. Das deutet darauf hin, dass ihm irgend jemand gesteckt hat (vermutlich der schlaue Anwalt), dass das StG77 genau diese Schwäche hat, und er mit dieser Version bei einem ausreichend gutgläubigen Richter möglicherweise punkten kann.
 
und was ist mit Jägerkluft, Steireranzug, Kärntnerjanker, Dirndlkleidung, Pfarrer, Immam oder Mönchs - Nonnenkutte, ortodoxe Judenoutfit, Uniformen wie von der Polizei, Militär, Feuerwehr, Kameradschaftsbund, Minirock, Juppifrisur, natürliche Glatze, Hippihaare.

wennst meine beiträge diesbezgl. liest und auch verstehst, beantwortet sich in diesen deine frage!
 
Nicht unbedingt. Lt. Berichten hatte der Täter zunächst Erinnerungslücken, ehe er in der neuesten Version seiner Geschichte erzählt hat, dass ihm das Gewehr runtergefallen ist. Das deutet darauf hin, dass ihm irgend jemand gesteckt hat (vermutlich der schlaue Anwalt), dass das StG77 genau diese Schwäche hat, und er mit dieser Version bei einem ausreichend gutgläubigen Richter möglicherweise punkten kann.

Dass man sich die Geschichte nach der Tat einfallen hat lassen dagegen spricht aber, dass ein Augenzeuge das Fallenlassen der Waffe beobachtete und der Ohrenzeuge der Tat vor der Schussabgabe kein Repetieren hörte.
Also müsste er VOR der Tat wissen, dass das Steyr AUG beim Aufprall lädt, und es geplant fallen lassen, um das Repetieren zu erklären. Weiterst die Fahrlässigkeit blöd mit der Sicherung rumzuspielen die Fahrlässigkeit, dass Gewehr beim Betreten des Wachcontainers entgegen der Vorschrift nicht abzulegen.
Also selbst bei dieser vorab ausgedachten Version wird er nicht damit rechnen ohne Häfen davonkommen.
Er muss also in Kauf nehmen, dass er Schmalz bekommt und sein weiteres Leben dann auch ned so leicht wird . Da braucht es schon ein sehr starkes Motiv seinen Kameraden umzubringen.
 
Also selbst bei dieser vorab ausgedachten Version
Wie schon geschrieben, ich glaube eben nicht, dass er sich das vorab ausgedacht hat, sondern erst nachher. Der Mord, so es einer war, war vermutlich nicht von langer Hand geplant, ergab sich möglicherweise erst kurz vor dem Abdrücken. Die Zeugenaussagen? Fraglich, wie glaubwürdig sie sind. Keine Ahnung.
 
ergab sich möglicherweise erst kurz vor dem Abdrücken

Das würde aber für eine Affekthandlung sprechen. Dazu gibt es keine Anhaltspunkte (vorhergehender Streit)
Wenns eine günstige Gelegenheit war, muss die Tötungsabsicht schon länger bestanden haben, also ein starkes Motiv.

Die Zeugenaussagen? Fraglich, wie glaubwürdig sie sind.
Meinst die haben sich verschworen oder sich falsch erinnert?
 
Üblicherweise wird das bei der Musterung auch gemacht.
Ich kann mich an keinen derartigen Test bei der Musterung erinnern. Ich glaube, die einzigen Fragen waren: Wie heißen Sie? Haben Sie gesundheitliche Beschwerden? Da ich diese Fragen ziemlich flüssig beantworten konnte, qualifizierte ich mich zum Tragen einer Waffe. Ob das ausreichend ist?
 
Dass ein Gewehr nachdem es zu Boden gefallen ist entsichert und schussbereit ist, eigentlich unglaublich.
 
Ich kann mich an keinen derartigen Test bei der Musterung erinnern.
Tja.....wennst dich nicht erinnern kannst.....ich muss zugeben ich kann mich auch nicht mehr genau erinnern, ist ja schon ein Zeiterl her.
Tatsache ist aber, dass es bei der Musterung eine psychologische Untersuchung in Form eines CUT ( Computer Unterstützter Test) gibt.
Wie tauglich dieser Test ist, um Wen zum Tragen einer Waffe zu qualifizieren ist natürlich eine andere Frage.
 
erstaunlich über was sich hier so alles der Kopf zerbrochen wird XD
unabhängig davon ... es hilft beim Verständnis wenn man weiß wie das Stg funktioniert und was für Fehler und Macken bei Schusswaffen auftreten können!

Auch ist derjenige unabhängig ob schuldig oder nicht gestraft bis an sein Lebensende... ganz besonders wenn der tragische Vorfall aufgrund von Fahrlässigkeit und nicht aufgrund von Vorsatz passiert ist. Niemanden lässt es selbst kalt wenn er oder sie ein Menschenleben auslöscht.

Das generell mehr auf den Umgang und die Schulung mit einer scharfen Waffe geachtet werden sollte ist schon ein lange ein Thema wird aber nur vereinzelt wirklich umgesetzt. Mich wundert da eher in diesem Zusammenhang das da nicht viel mehr passiert!
 
Auch ist derjenige unabhängig ob schuldig oder nicht gestraft bis an sein Lebensende... ganz besonders wenn der tragische Vorfall aufgrund von Fahrlässigkeit und nicht aufgrund von Vorsatz passiert ist. Niemanden lässt es selbst kalt wenn er oder sie ein Menschenleben auslöscht.
Ich finde, dass (echte) Fahrlässigkeitstäter psychisch noch viel mehr gestraft sind als Vorsatztäter, weil sie ja keine Verbrecher sind und im Prinzip niemandem etwas Schlechtes wollen. Abgesehen davon, dass Fahrlässigkeitstäter auch finanziell oft ordentlich drankommen.
 
Es beginnt schon damit, dass dort ein Fall ein Fall ist und nicht das saudämliche Prinzip hier, wo unter 24822 Delikten nur der ärgste zählt.

Als ich den Brief vom Staatsanwalt bekam, dass meine Anzeige nicht weiter verfolgt wird, weil gegen den Kriminellen ärgere Delikte vorliegen, konnte ich es nicht glauben, dass der Schwachsinn tatsächlich in Österreich passiert.
 
....und was ist mit Jägerkluft, Steireranzug, Kärntnerjanker, Dirndlkleidung, Pfarrer, Immam oder Mönchs - Nonnenkutte, ortodoxe Judenoutfit, Uniformen wie von der Polizei, Militär, Feuerwehr, Kameradschaftsbund, Minirock, Juppifrisur, natürliche Glatze, Hippihaare.............

Scheinbar färben der neue Politikstiel vom Strazi und Basti schon ab, net nachdenken, schnell an Blödsinn verzapfen.....

Was ist der neue Politikstiel von Strazi und Basti :fragezeichen:
 
1. wenn die Waffe aus einem Meter Höhe auf den Boden fällt, so hat der Soldat SOFORT zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Waffe noch immer halbgeladen ist.
2. Die Sicherung ist kein Spielzeug, an der man herumspielt.

Sollten diese beiden Punkte einem Soldaten nicht klar sein, so ist der Soldat auf seinen Geisteszustand zu überprüfen und folglich zu besachwaltern.

Sollte man zwar annehmen, da kommt aber STRESS ins Spiel. Ein junger Bursche bekommt nach relativ kurzer Ausbildung ein Sturmgewehr zwangsverordnet, das ihn vielleicht nicht sonderlich interessiert. :kotzen: Scharfe Schiessausbildung ist beim Heer aus Spargründen rar. Wieviel Schuss durftet ihr in eurer Dienstzeit machen? :roll:
Dann fällt so einem Buam, womöglich noch in Nähe eines Ausbilders die Steyrplempen runter. 100:1 dass der Bua ganz automatisch runtergreift, sich schnell umschaut, ob der böse Vzlt. nix gsehn hat und genauso schnell umhängt. Gesichert war vorher nix, da keine Patrone im Lager, dass ein Steyr AUG bei so einem Runterfall von selber repetiert, hat man dem Buam auch nicht gesagt, das wurde ja erst vom Gutachter dokumentiert. Meine bescheidene Meinung, alles saudumm gelaufen, Scheisse im Quadrat, aber Mordabsicht...? :nono:
 
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:kotzen: Scharfe Schiessausbildung ist beim Heer aus Spargründen rar. Wieviel Schuss durftet ihr in eurer Dienstzeit machen? :roll:
Ich hatte noch das STG 58. Damit haben wir jede Woche jeden Dienstag während 6 Monaten so um die 5 Magazine verballert. Außerdem verballerten wir ab dem 3. Monat wöchentlich einige Gurte am MG42. Außerdem schoss ich noch scharf auf einer Pistole. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, auf welcher, ich glaube, das war die Pi 38, aber die Ausbildung an dieser Waffe war nicht so intensiv (sonst hätte ich mir besser den Namen gemerkt).
 
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Ich hatte noch das STG 58. Damit haben wir jede Woche jeden Dienstag während 6 Monaten so um die 5 Magazine verballert. Außerdem verballerten wir ab dem 3. Monat wöchentlich einige Gurte am MG42. Außerdem schoss ich noch scharf auf einer Pistole. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, auf welcher, ich glaube, das war die Pi 38, aber die Ausbildung an dieser Waffe war nicht so intensiv (sonst hätte ich mir besser den Namen gemerkt).

Lobenswert, das war aber einmal in grauer Vorzeit. :rolleyes:
 
Lobenswert, das war aber einmal in grauer Vorzeit. :rolleyes:
Tja, mit Waffen habe ich keine Berührungsängste. Ich hole jetzt eine alte Geschichte hervor. Mautern, August 1974, Rekrut Wandel wird zu Tode geschunden. Er war unser Kamerad. Die Volksseele kochte, Anschläge auf unsere Kaserne wurden angedroht. Wer durfte das ausbaden? Wir, die Rekruten mußten verstärkt Wache schieben. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man Wache schiebt und annehmen kann, dass "eh nix Passiert" oder ob ein Anschlag oder Anschläge angekündigt wurden.
 
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