(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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gerichtssachverständige im psychiatrischen bereich, die praktisch oft das urteil sprechen

mir fällt blöderweise grad der Name jenes berühmt-berüchtigten psychiatrischen Gutachters nicht ein, der seinerzeit "am Spiegelgrund" (heute Baumgartner Höhe) jahrelang Kinder malträtierte, in späterer Folge in der SPÖ groß wurde (soweit ich mich erinnere, war er Präsident des sozialistischen Akademikerbundes) und über viele Jahre einer der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter war.
In einem der vielen Prozesse mußte er - wie es der Zufall so will - eines seiner früheren Opfer begutachten; und um sicherzugehen, daß dieses ihm ja nie gefährlich werden kann, stufte er den Mann als geistig völlig unzurechnungsfähig und gemeingefährlich ein. Und die Richter fielen drauf rein.

Und für sein "Lebenswerk" hatte er dann auch das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich erhalten, unglaublich.

Und als man ihm dann, spät genug, auf die Schliche kam und den Prozeß machen wollte, spielte er geschickt auf nicht verhandlungsfähig. Um kurz danach in einem Café mit Journalisten Schmäh zu führen.

Dies nur zur Illustration, wie sehr jemand, der es geschickt drauf anlegt, ein ganzes Land über Jahre und Jahrzehnte arglistig täuschen kann.
 
mir fällt blöderweise grad der Name jenes berühmt-berüchtigten psychiatrischen Gutachters nicht ein, der seinerzeit "am Spiegelgrund" (heute Baumgartner Höhe) jahrelang Kinder malträtierte, in späterer Folge in der SPÖ groß wurde (soweit ich mich erinnere, war er Präsident des sozialistischen Akademikerbundes)

Heinrich Gross, er er war nur prominentes Mitglied des sozialistischen Akademikerbundes (BSA). Aber immerhin ......................

Nach Kriegsende befand er sich bis 1947 in sowjetischer Internierung.[2] 1950 wurde ein erstes Gerichtsverfahren gegen Gross angestrengt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung am Totschlag eines Kindes, wofür er am 29. März 1950 zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. 1951 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und das Verfahren in der Folge eingestellt. Gross konnte erneut in den Dienst der Stadt Wien treten und arbeitete in der Folge in der Nervenheilanstalt Rosenhügel. 1953 trat er der SPÖ bei (schon 1951 war er Mitglied im 'Bund sozialistischer Akademiker' geworden[3]) Offenbar wurde er ab dann von der SPÖ beschützt und es wurde verhindert, dass nochmals ein Gerichtsverfahren gegen ihn eröffnet wird.[3]

1955 kehrte Gross an den Spiegelgrund (heute Otto-Wagner-Spital) zurück. Gross setzte seine Forschungen an den teilweise aus der NS-Zeit stammenden Kinderhirnen fort. 1957 wurde er Primarius der Nervenheilanstalt Rosenhügel und ab 1960 war er als Gerichtsgutachter für Neurologie und Psychiatrie tätig.

Für seine Forschungen an den Kinderhirnen wurde er mit dem Theodor-Körner-Preis ausgezeichnet; 1975 erhielt er das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse. Vorgeschlagen hatte ihn die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft; die damalige Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) überreichte es.[3] Dieses Ehrenkreuz wurde ihm per Beschluss des Ministerrates vom 25. März 2003 wieder aberkannt.
 
mir fällt blöderweise grad der Name jenes berühmt-berüchtigten psychiatrischen Gutachters nicht ein, der seinerzeit "am Spiegelgrund" (heute Baumgartner Höhe) jahrelang Kinder malträtierte, in späterer Folge in der SPÖ groß wurde (soweit ich mich erinnere, war er Präsident des sozialistischen Akademikerbundes) und über viele Jahre einer der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter war.
In einem der vielen Prozesse mußte er - wie es der Zufall so will - eines seiner früheren Opfer begutachten; und um sicherzugehen, daß dieses ihm ja nie gefährlich werden kann, stufte er den Mann als geistig völlig unzurechnungsfähig und gemeingefährlich ein. Und die Richter fielen drauf rein.

Und für sein "Lebenswerk" hatte er dann auch das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich erhalten, unglaublich.

Und als man ihm dann, spät genug, auf die Schliche kam und den Prozeß machen wollte, spielte er geschickt auf nicht verhandlungsfähig. Um kurz danach in einem Café mit Journalisten Schmäh zu führen.

nein, das ist eben das phänonen von NS prozessen!
in den meisten prozessen der nachkriegszeit gingen die ns verbrecher frei, sodass es sich staatsanwälte dreimal überlegten einen ns verbrecher vor gericht zu zu stellen. die geschworenen sprachen ns täter in der regel immer frei! wieso ist das so?
im schwurgericht urteilen leute, die ohne begründung, die ihr geistiges dasein doch vorwiegend mittels affekten bestreiten.
individuelles leid wird von den menschen stärker empfunden als kollektives. die einzeltat erweckt unsere emotionen, egal ob es sich um ein sittlichkeitsdelikt oder um einen mord handelt. das politisch organisierte verbrechen wird von vielen als unerfreulicher bestandteil der zeitgeschichte empfunden, deshalb gab es gerichtsorte in österreich, in denen es schon in den fünfziger jahren für einen staatsanwalt nicht mehr möglichwar, eine kriegsverbrecheranklage durchzubringen.
 
Also ganz verstehe ich diesen Satz nicht. :hmm:
das thema hatten wir schon!
ganz einfach, geschworene müssen ihr urteil, im gegensatz zu richtern, ihr urteil nicht begründen. (mordprozesse müssen in österreich ausnahmslos vor geschworenengerichten abgewickelt werden)

geschworene sind in der regel nicht juristisch geschulte leute, sondern leute die ihr geistiges dasein vorwiegend mittels affekten bestreiten, das sagt, sie sehen es so wie in einem wirtshaus, oder wie auf einem marktplatz über den letzten kriminalfall gesprochen wird, ein ehemaliger leiter der staatsanwaltschaft bringt es auf den punkt:" "mit der laiengerichtsbarkeit wird der richtertisch umfunktioniert zum stammtisch."
 
"mit der laiengerichtsbarkeit wird der richtertisch umfunktioniert zum stammtisch."

Was sicher in vielen Fällen ka Fehler ist. Die "kleinen Leut" ham meisten schon ein G'spür dafür was richtig oder falsch ist. Und das in einer Jury nur lauter blutrünstige "wir wollen Rache" Gröler sitzen kann ich mir ned vorstellen.
 
geschworene müssen ihr urteil, im gegensatz zu richtern, nicht begründen.
So, jetzt ist der Satz auch deutsch!

Nur ganz so stimmt es auch wieder nicht!
Was du schreibst, bedeutet, dass es ein EINER Verhandlung ZWEI Urteile geben soll?
Einmal durch die Geschworenen und einmal durch Richter? Das ist einfach, verzeih, Blödsinn!

Die Geschworenen entscheiden nach besten Wissen und Gewissen NUR über Schuld und Unschuld des Angeklagten.
Welches Urteil nach einem Schuldspruch der Geschworenen gefällt wird entscheiden allein der verhandlungsführende Richter und seinen beisitzenden Berufskollegen. Also alles Richter!
 
geschworene sind in der regel nicht juristisch geschulte leute, sondern leute die ihr geistiges dasein vorwiegend mittels affekten bestreiten, das sagt, sie sehen es so wie in einem wirtshaus, oder wie auf einem marktplatz über den letzten kriminalfall gesprochen wird ....
Ja und, was soll uns dieser Stumpfsinn jetzt sagen? Am Ende noch, dass in einem Wirtshaus oder auf einem Marktplatz ein Verbrechen mehr Empörung verursacht, als unter den Richtern?

persönlich bin ich allerdings der meinung, dass jene user hier, die ich für besonders dumm halte .....
Schatzerl ..... wen DU für dumm hältst ..... weißt eh .... :roll:
China -> Reissackl -> plumps ... :haha:
 
So, jetzt ist der Satz auch deutsch!

Nur ganz so stimmt es auch wieder nicht!
Was du schreibst, bedeutet, dass es ein EINER Verhandlung ZWEI Urteile geben soll?
Einmal durch die Geschworenen und einmal durch Richter? Das ist einfach, verzeih, Blödsinn!

Die Geschworenen entscheiden nach besten Wissen und Gewissen NUR über Schuld und Unschuld des Angeklagten.
Welches Urteil nach einem Schuldspruch der Geschworenen gefällt wird entscheiden allein der verhandlungsführende Richter und seinen beisitzenden Berufskollegen. Also alles Richter!

falsch, frage den juristen barfly!
nun ich dachte, ich habe mich einfach genug ausgedrückt, dass es auch einfach gestrickte personen verstehen können.
aber anscheinend ist das niveau noch tiefer!
zum 3. mal
richter müssen ihr urteil begründen. jedoch in geschworenenprozessen sprechen geschworene das urteil sogar bei der strafhöhe haben geschworene ein mitspracherecht. die schuldfrage entscheiden geschworene allein mit absoluter mehrheit, bei 4 zu 4 stimmen gilt der angeklagte daher als freigesprochen. die straffrage - im falle eines schuldspruchs - wird gemeinsam mit den berufsrichtern entschiedern.
reine geschworenegerichte, wie sie noch in österreich bestehen, sind zweifellos anachronistische einrichtungungen, deshalb wurden schöffengerichte geschaffen, kombiniert aus berufs und laienrichtern.
 
nun ich dachte, ich habe mich einfach genug ausgedrückt, dass es auch einfach gestrickte personen verstehen können.
aber anscheinend ist das niveau noch tiefer!

Naja, die beiden Sätze sprechen auch ned g'rad FÜR dich ... ;) Und damit wär ich meine Erinnerung dass im EF die Netiquette gilt auch los 'worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
nun ich dachte, ich habe mich einfach genug ausgedrückt, dass es auch einfach gestrickte personen verstehen können.
aber anscheinend ist das niveau noch tiefer!

Bist du der einzige doppelt Gestrickte hier? Ich würd mir an deiner Stelle eine ganz lange Leier nehmen, um von dem hohen Ross wieder herunter zu kommen.
 
Fall aus der Zeitung: Ein Unschuldiger "konnte" nie vorzeitig entlassen werden, weil er nicht einsichtig war.
Jeder Täter hätte Reue vorgespielt und wäre nach 1/2 bis 2/3 der Strafe rausgekommen. Ein Unschuldiger tut sich leider naturgemäß schwer etwas zuzugeben, auch wenn er dadurch früher raus käme.
Das ist zB meine größte Angst, als unschuldig irgendwo zu sitzen.


stimmt ein reumütiges geständnis ist ein milderungsgrund. du musst schauspielen: das arme, arme opfer hat mir leid getan. dann kriegst eventuell mildere strafe. früher nannte man so was "schauprozess" heute wohl denglisch: show-prozess.

Also ganz verstehe ich diesen Satz nicht. :hmm:
staranwalt tomanek hat es in seinem buch eh richtig beschrieben.

geschworener wird nur einer, der "dumm" ist, sich dem amt nicht zu entziehen. sind dann meisten leute drinnen, die sonst bei der barbara karlich show sitzen würden oder sich das nachmittagsprogramm im deutschen privatfernsehen anschauen.

da sitzen halt leute drinnen, die einmal in ihrem leben was zu "sagen" haben und ihren lebenfrust, dann eventuell an einen "verbrecher" auslassen können.


reine geschworenegerichte, wie sie noch in österreich bestehen, sind zweifellos anachronistische einrichtungungen, deshalb wurden schöffengerichte geschaffen, kombiniert aus berufs und laienrichtern.

und ist das jetzt besser? nein, die realität schaut so aus ein richter + 2 laien, die dem richter sicherlich nie wiedersprechen werden. de facto entscheidet eine person über ein strafmaß bis zu 10 jahre freiheitsstrafe.

und die berufungsbehörde? ist ein 3er-senat. sind jetzt 3 leute involviert? nö, einer schaut sich die ganze sache an, hält den beiden einen vortrag. und die beiden anderen nicken das ganze mehr oder weniger ab.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
früher nannte man so was "schauprozess"

Das ist aber ganz was anderes ......
Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen. Ein verwandtes Phänomen ist der Geheimprozess.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schauprozess
 
stimmt ein reumütiges geständnis ist ein milderungsgrund. du musst schauspielen: das arme, arme opfer hat mir leid getan. dann kriegst eventuell mildere strafe. früher nannte man so was "schauprozess"
Wo hast Du denn den Schwachsinn her? :haha:
 
gogolores bitte mach ma ned immer meine wortspiele kaputt. du bist ja ärger ois der data von der enterprise :)


Wo hast Du denn den Schwachsinn her? :haha:

bitte? steht hier: § 34 (1) Z 17 StGB: 17. Besondere Mildungsgründe
ein reumütiges Geständnis abgelegt oder durch seine Aussage wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat;

natürlich musst reumütig sein. des wird erwartet! du musst zerknirscht und einsichtig auftreten.

warst no nie bei an prozess dabei?
 
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