(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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gogolores bitte mach ma ned immer meine wortspiele kaputt.

Ich vermute ganz stark, den Steirer hat auch der Terminus "Schauprozess" gestört. Der ist nämlich, ebenso wie ich, kein ganz junger Bub. Und für uns war das Wort sehr negativ belegt. Für mich taucht dabei dieses Gesicht aus der Versenkung auf.
 
Verarsch' jemand anderen, Kasperl .... :roll:

was ist los? reiss dich zam :) anscheinend verstehst du ned was a reumütiges geständnis ist?

gibt auch theoretischen rechtsstreit ob ein nicht reumütiges geständnis überhaupt ein milderungsgrund wäre. geht aber dann wieder in den bereich der absprachen hinein. diese sind in deutschland rechtlich erlaubt in österreich allerdings ned.

manche prozesse sind nur show. urteil steht eh schon fest (was bei manchen fällen logisch ist, wenn eh klar ist dass der täter es war).
 
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Jeder "gute" Anwalt wird es dem Verbrecher sagen, dass er schauspielern soll, nichts Neues.
 
anscheinend verstehst du ned was a reumütiges geständnis ist?
Doch, das verstehe ich durchaus.
Und im Gegensatz zu Dir verstehe ich auch, was ein Schauprozess ist. Und ich weiß auch, dass Schauprozesse seit jeher Bestandteil autoritärer und diktatorischer "Rechtsprechung" sind, in welchen mitunter wahllos unliebsame und unbequeme Leute gedemütigt und dem öffentlichen Volkszorn preisgegeben werden, ehe sie - meist ohne rechtliche Grundlage im Sinne unserer demokratischen Rechtsprechung - hingerichtet oder in irgendwelchen Lagern zu Tode gequält werden.

Neben den Schauprozessen Stalins wäre der NS-Volksgerichtshof ein gutes Beispiel für Schauprozesse, der Name Roland Freisler wird Dir ja ein Begriff sein.

Und ich finde es äußerst geschmacklos, dass Du den Begriff der Schauprozesse für Deine billigen Witzerln heranziehst. Allerdings ist mir auf Grund Deiner restlichen Postings auch klar, dass man von Dir wohl ned viel mehr erwarten kann.

:winke:
 
Doch, das verstehe ich durchaus.
Und im Gegensatz zu Dir verstehe ich auch, was ein Schauprozess ist. Und ich weiß auch, dass Schauprozesse seit jeher Bestandteil autoritärer und diktatorischer "Rechtsprechung" sind, in welchen mitunter wahllos unliebsame und unbequeme Leute gedemütigt und dem öffentlichen Volkszorn preisgegeben werden, ehe sie - meist ohne rechtliche Grundlage im Sinne unserer demokratischen Rechtsprechung - hingerichtet oder in irgendwelchen Lagern zu Tode gequält werden.

Neben den Schauprozessen Stalins wäre der NS-Volksgerichtshof ein gutes Beispiel für Schauprozesse, der Name Roland Freisler wird Dir ja ein Begriff sein.

Und ich finde es äußerst geschmacklos, dass Du den Begriff der Schauprozesse für Deine billigen Witzerln heranziehst. Allerdings ist mir auf Grund Deiner restlichen Postings auch klar, dass man von Dir wohl ned viel mehr erwarten kann.

:winke:

gut anscheinend bist du leicht zu verletzen. nehme das mit dem schauprozess zurück. ich wollte damit nur ausdrücken, dass es eine ordentliche diskrepanz besteht zwischen dem was man auf der uni lernt in strafrecht und wie es wirklich abrennt am gericht. man braucht wirklich einen guten anwalt um nicht unter die räder zu kommen. viele trauen sich oft nichts zu machen, weil sie befürchten sonst den richter grantig zu machen. klar ist er doch ein beamter, der schnell mit der arbeit fertig sein will. "ziehst" du einen prozess zu sehr in die länge, kann sich das eventuell negativ auf das urteil auswirken.

mit deinem letzten absatz disqualifizierst du dich nur selbst :)

nachsatz: und tomanek bzw. funk brigens ja auf den punkt: in ö. haben wir eine zwei-klassenjustiz. wennst arm bist ist die wahrscheinlichkeit, dass du im gefängnis landest viel höher als wenn du genügend geld hast und dir einen spitzenanwalt leisten kannst.
 
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viele trauen sich oft nichts zu machen, weil sie befürchten sonst den richter grantig zu machen.
Das halte ich für ein Gerücht.
Nachdem ein Urteil zu begründen ist, spielt's keine Rolle, ob der Richter grantig ist oder ned. Entweder es ist begründet, dann passt's eh, und wenn man es für nicht gerechtfertigt ansieht, kann man es auf Grund unserer Rechtsordnung beeinspruchen, und das sogar über mehrere Instanzen. Und überall wird wohl ned ein grantiger Richter sitzen .....

Und was die Richter an sich betrifft - denen traue ich schon zu, dass sie ihre Urteile nach bestem Wissen und Gewissen sprechen, und dass sie dies ohne Ansehen der angeklagten Person tun.
Die Unterschiede liegen eher darin, dass "prominenten" Angeklagten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, was sich nicht nur bei der Wahl des Anwaltes auswirkt, sondern vor allem bei der tätigen Reue bzw. einer Schadenswiedergutmachung auch Einfluss auf das Urteil nehmen kann.

Ahja ... und wegen der Anwälte: wenn man sich ohne Anwalt genau so gut verteidigen könnte, dann brauchte es ja keine Anwälte zu geben.
 
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Das halte ich für ein Gerücht.
Nachdem ein Urteil zu begründen ist, spielt's keine Rolle, ob der Richter grantig ist oder ned. Entweder es ist begründet, dann passt's eh, und wenn man es für nicht gerechtfertigt ansieht, kann man es auf Grund unserer Rechtsordnung beeinspruchen, und das sogar über mehrere Instanzen. Und überall wird wohl ned ein grantiger Richter sitzen .....

Und was die Richter an sich betrifft - denen traue ich schon zu, dass sie ihre Urteile nach bestem Wissen und Gewissen sprechen, und dass sie dies ohne Ansehen der angeklagten Person tun.
Die Unterschiede liegen eher darin, dass "prominenten" Angeklagten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, was sich nicht nur bei der Wahl des Anwaltes auswirkt, sondern vor allem bei der tätigen Reue bzw. einer Schadenswiedergutmachung auch Einfluss auf das Urteil nehmen kann.


ist kein gerücht. sehen einige rechtsprofessoren kritisch. und auch einige anwälte (aber die sind sowieso bissl negativ eingestellt gegen richter ;-) das OLG wien ist berüchtigt fast alles abzusegnen was in der I. instanz beschlossen wurde. vor allem wenns um die haftfrage geht. sitzt einer 5 monate in u-haft, wird auch die zweite instanz eine haft von 5 monaten für angemessen finden. warum? weil sie keine haftentschädigung zahlen wollen.

na ja beeinspruchen. ist a bissl schwierig manchmal und hängt auch von der qualität des anwalt ab. manche verfahrensfehler muss man schon während des verfahrens rügen und protokollieren lassen, sonst kommt die II. instanz und sagt: ätscht, bätsch das hättest schon in der I. instanz rügen müssen. nichtigkeitsbeschwerde daher negativ.

das heißt wennst nur ein verteidiger auf staatskosten hast, na dann gute nacht. den siehst in der u-haft einmal und dann beim prozess. und der wird dir dann sagen am ende des prozess: nehmen sie das urteil an. ich hab eine bekannte die hat das selber gemacht, wollte sich halt die arbeit ersparen eine nichtigkeitsbeschwerde aufzusetzen.

btw: in ö. gibts nur ZWEI instanzen im strafprozess. 3 gibts im zivilrechtsverfahren.

finde ich sowieso etwas merkwürdig, dass man ein rechtskräftiges urteil nicht mehr anfechten kann, obwohl vielleicht fehler gemacht wurden vom gericht und die evident sind. der einzige ausweg wäre dann noch eventuell eine nichtigkeitsbeschwerde zur wahrung des gesetzes als allerletzte innerstaatliche maßnahme, aber die kann man nur anregen bei der generalprokuratur. man hat leider - was für eine frechheit - keinen rechtsanspruch darauf.
 
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Das ist eine wahre Geschichte:
Angeklagte (wegen versuchten Diebstahls) lernt erst 3min vorm Gerichtstermin ihre Anwältin kennen. Miteinander geredet haben sie nichts (eigenartig).
Besagte Anwältin hat einen Einspruch erhoben, wollte einen Engländer, der mittlerweile heimgefahren ist, dennoch einladen lassen, Richter hat dies abgelehnt, ansonsten gab es nicht viel zu hören in der 30minütigen Verhandlung.
Die Frau wurde zu 14 Monaten verurteilt (nicht die erste Verurteilung und war auf Bewährung).

Ganz koscha war das in meinen Augen nicht.
 
kenn ähnlichen fall. junger tscheche. erste mal in ö. hat versucht zwei laptops im wert von ca. 2000 euro zu klauen.
wurde festgenommen. 1 monat u-haft. anklage: gewerblicher diebstahl (strafmaß: 6 monate bis 5 jahre).

er wurde nach 1 monat u-haft verurteilt und enlassen. strafe: 1 monat haft + 15 monate auf bewährung.
das heißt sollle er jemals nach ö. zurückkehren und noch was klauen - sitzt er 15 monate!
er hatte natürlich nur pflichtverteidiger. hat er auch nur zweimal gesehen. einmal in haft, das andere mal beim prozess.


da kann ja der kulterer von der hypo-alpe-adria sagen: wow da bin ich ja mit 2 mio. schaden mit 2 jahren haft eigentlich super ausgestiegen. nach einem jahr wäre er wahrscheinlich eh wieder draussen bzw. kann fußfessel beantragen.

anderer fall. freundin meiner schwester. hat einen fehler gemacht. hat 3x was geklaut in der arbeit. schaden: 1500 euro.
war geständig, reumütig, hat den schaden zurückgezahlt. wurde trotzdem verurteilt wegen gewerblichen diebstahl anstatt gewöhnlichem diebstahl (wäre in dem fall strafmass max. 6 monate). sie wurde zu 12 monate bedingt verurteilt!


die oberfrechheit ist ja, eigentlich ist ja eine bedingte eine zweite chance. nur die verurteilung steht auch im strafregisterauszug. ich bin der meinung nach ablauf der probezeit in der die bedingte verhängt wird, sollte auch die tilgung der strafe erfolgen und nicht weiter angeführt werden im register.

zb probezeit 3 jahre, bedingte 13 monate. tilgungszeitraum: 10 jahre(!)
 
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Wenn der Tatbestand gewerblicher Diebstahl vorliegt, warum sollte er wegen "gewöhnlichen" Diebstahl verurteilt werden?
Was du als Oberfrechheit siehst:
Auch eine bedingt ausgesprochene Strafe ist eine Strafe und gehört wie es richtig heißt, in das Strafregister!
 
wurde trotzdem verurteilt wegen gewerblichen diebstahl anstatt gewöhnlichem diebstahl
Ich nehme an, dass ein Richter imstande ist, die Einordnung des Deliktes auf Grund der Fakten vorzunehmen. Besser als ich oder du.
 
kenn ähnlichen fall. junger tscheche. erste mal in ö. hat versucht zwei laptops im wert von ca. 2000 euro zu klauen.
wurde festgenommen. 1 monat u-haft. anklage: gewerblicher diebstahl (strafmaß: 6 monate bis 5 jahre).

tolle karriere

er wurde nach 1 monat u-haft verurteilt und enlassen. strafe: 1 monat haft + 15 monate auf bewährung.
das heißt sollle er jemals nach ö. zurückkehren und noch was klauen - sitzt er 15 monate

na ja, er muss ja nicht unbedingt jedes mal, wenn er nach österreich kommt, was stehlen. er kann ja auch als ganz normaler tourist kommen.....

da kann ja der kulterer von der hypo-alpe-adria sagen: wow da bin ich ja mit 2 mio. schaden mit 2 jahren haft eigentlich super ausgestiegen. nach einem jahr wäre er wahrscheinlich eh wieder draussen bzw. kann fußfessel beantragen.
ach, der kulterer hat einen laptop um 2 mio gestohlen......:kopfklatsch: so war das also.....
wie war des nochmal mit äpfel und birnen.......

anderer fall. freundin meiner schwester. hat einen fehler gemacht. hat 3x was geklaut in der arbeit. schaden: 1500 euro.
war geständig, reumütig, hat den schaden zurückgezahlt. wurde trotzdem verurteilt wegen gewerblichen diebstahl anstatt gewöhnlichem diebstahl (wäre in dem fall strafmass max. 6 monate). sie wurde zu 12 monate bedingt verurteilt!

die hat nicht einen sondern DREI fehler gemacht. und gewerbsmässig deshalb, weil eben drei mal und den arbeitgeber.
das kannst drehen wie du willst, des bleibt so.....

Ich nehme an, dass ein Richter imstande ist, die Einordnung des Deliktes auf Grund der Fakten vorzunehmen. Besser als ich oder du.

:nono: an manchen stammtischen sitzen bessere richter, als im oberlandesgericht.....
 
das heißt sollle er jemals nach ö. zurückkehren und noch was klauen - sitzt er 15 monate!
Naja .... was stört Dich daran?

Es obliegt ja seiner Entscheidung. Wenn er nichts stiehlt, kann er jeden zweiten Tag nach Österreich kommen, ohne dass ihm irgendwer auch nur das Geringste tut. Also soll er sich's aussuchen. Und wenn's ohne Stehlen nicht geht, dann muss er halt auch mit den Konsequenzen leben, so wie jeder andere auch.
Oder schaffts ihm jemand? :roll:
 
Wenn der Tatbestand gewerblicher Diebstahl vorliegt, warum sollte er wegen "gewöhnlichen" Diebstahl verurteilt werden?
Was du als Oberfrechheit siehst:
Auch eine bedingt ausgesprochene Strafe ist eine Strafe und gehört wie es richtig heißt, in das Strafregister!

ja, aber ich find nur bis zum ende der probezeit, dann sollte es gestrichen werden.

ah, geh komm. das war doch kein gewerblicher diebstahl. das wird auch vom justizministerium überarbeitet werden, die richter gehen zu schnell vom gewerblichen diebstahl aus.

bzw. es wird gleich diestahl angeklagt anstatt veruntreuung. warum? weil die schadenssumme der einzelnen diebstähle aufaddiert werden (zb. 11 * 300 = 3300 da hätte man schon ein strafmass bis 3 jahre!) 11 x 300 veruntreuung wird nicht zusammengezählt: strafmaß bleibt bei 6 monaten


na ja, er muss ja nicht unbedingt jedes mal, wenn er nach österreich kommt, was stehlen. er kann ja auch als ganz normaler tourist kommen.....


ach, der kulterer hat einen laptop um 2 mio gestohlen......:kopfklatsch: so war das also.....
wie war des nochmal mit äpfel und birnen.......



die hat nicht einen sondern DREI fehler gemacht. und gewerbsmässig deshalb, weil eben drei mal und den arbeitgeber.
das kannst drehen wie du willst, des bleibt so.....

der tschech hat eh einreiseverbot erhalten. wenns ihn aufgabeln sollten wird er gleich wieder abgeschoben.

dir ist aber schon klar, dass gewerbsmäßig voraussetzt, dass man sich aus den diebstählen eine regelmäßige einnahmequellen erschliessen will? 3x klauen ist für dich gewerbsmäßig? ist für mich einfacher diebstahl bzw. veruntreuung.
na bin ich froh, dass dein stammtisch keine richteramtsqualität hat.

und sicherlich ist kulterer ein vergleich: der hat einen schaden von 2 mio. angerichtet. und kommt relativ billig davon.

ich kenne einen anderen fall. heiratschwindler, betrüger. schon sehr oft vorbestraft. schaden 175.000 euro.
der typ hat 8,5 jahre ausgefasst! (kenn den typen sogar. hässlich wie die nacht, schwerhörig, kann sehr gut reden. aber dass dem die frauen verfallen sind, kann ich mir nicht erklären. allein für die dummheit der frauen ihm dir nichts, mir nichts 175.000 zu überlassen, gehört der schon freigesprochen:ironie:)

ich hab vor ein paar jahren vielleicht ähnlich wie du gedacht maggi. aber wenn man die realität wie es zugeht am gericht mitbekommt, dann verliert ma a bissl das vertrauen in die justiz.

viele werden richter, weil des a gutbezahlter BEAMTENjob ist und ned weils denen um gerechtigkeit geht. und der nachwuchs wird ja auch nach dem gleichen schema selektiert. wennst zu sehr aufmuckst wirds nix mit der richterlaufbahn.....(oba des ist überall so).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der tschech hat eh einreiseverbot erhalten. wenns ihn aufgabeln sollten wird er gleich wieder abgeschoben.

jössas, der arme darf nimmer ins paradies einreisen.....des tut mir aber jetzt leid.....
dir ist aber schon klar, dass gewerbsmäßig voraussetzt, dass man sich aus den diebstählen eine regelmäßige einnahmequellen erschliessen will? 3x klauen ist für dich gewerbsmäßig? ist für mich einfacher diebstahl bzw. veruntreuung.
na bin ich froh, dass dein stammtisch keine richteramtsqualität hat.

ab wann ist es denn für dich gewerbsmässig, ab 10 x ab 100 x........
es war halt 1) wiederholt und 2) der arbeitgeber......drum dieses delikt.

und sicherlich ist kulterer ein vergleich: der hat einen schaden von 2 mio. angerichtet. und kommt relativ billig davon.

veruntreuung bzw bilanzfälschung.......nicht gewerbsmässiger diebstahl...

ich hab vor ein paar jahren vielleicht ähnlich wie du gedacht maggi. aber wenn man die realität wie es zugeht am gericht mitbekommt, dann verliert ma a bissl das vertrauen in die justiz.

wer hat von vertrauen geredet......keiner ;)
viele werden richter, weil des a gutbezahlter BEAMTENjob ist und ned weils denen um gerechtigkeit geht. und der nachwuchs wird ja auch nach dem gleichen schema selektiert. wennst zu sehr aufmuckst wirds nix mit der richterlaufbahn.....(oba des ist überall so).

na geh, die richter verdienen peanuts gegen einen guten RA oder Notar......
 
ab wann ist es denn für dich gewerbsmässig, ab 10 x ab 100 x........
es war halt 1) wiederholt und 2) der arbeitgeber......drum dieses delikt.

das hat mit dem arbeitsgeber nichts zu tun. wiederholt auch nicht. dafür hätte man den § 127 stgb iVm § 28 stgb heranziehen können (3x diebstahl á 6 monate).

veruntreuung bzw bilanzfälschung.......nicht gewerbsmässiger diebstahl...

untreue § 153 stgb. und das ist weniger schlimm? wenn ein "machthaber" geld das ihm nicht gehört verjuxt?

na geh, die richter verdienen peanuts gegen einen guten RA oder Notar......

werden aber sehr gerne frauen. weil es ein sicherer job ist. ja, als ra oder notar musst täglich um deine klienten kämpfen.
 
ja, aber ich find nur bis zum ende der probezeit, dann sollte es gestrichen werden.

ah, geh komm. das war doch kein gewerblicher diebstahl. das wird auch vom justizministerium überarbeitet werden, die richter gehen zu schnell vom gewerblichen diebstahl aus.

Stimmt, nach neuester Rechtssprechung bzw. Judikatur kann bereits nach dem 1. Delikt von Gewerbsmässigkeit (gewerblich in Zusammenhang mit Diebstahl kennt das Strafrecht nicht) ausgegangen werden.
Nur weil es dir nicht recht ist oder du es nicht verstehen kannst/willst/möchtest, ist es dennoch so. Wenn dir das österr. Rechtssystem nicht gefällt, zieh deine Konsequenzen.

Nachdem du offensichtlich keine Ahnung von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen hast, sei es dir geraten etwas über das Strafrecht zu lernen.
 
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