(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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@manon
wenn er nicht rausrückt was er gemacht hat, kann man ihn eh nicht helfen (mein stundensatz ist 100 euro die stunde - als winkeladvokat ;-)

nein nicht schlecht abgeschrieben - auf jusline ist abgb im orginal von 1812.

natürlich ist ein rechtsanwalt ein "sachverständiger" im sinne des gesetzes.

Es geht eben um die Handlungen, die der Mandat getätigt hat, die laut diesem Anwalt nicht gegen Gesetz verstoßen, dann aber laut einem Gericht doch.

vor gericht und auf hoher see bist in gottes hand.....

kenn einige anwälte die gemeint haben, dass ihr mandant frei ginge und die haben dann ein paar jahre ausgefasst (na ja, ist vor allem dann blöd, wenn zeugen was anderes sagen, als man ihnen vorher "eingetrichtert" hat....)

dazu kommt ja noch:

das gericht glaubt sehr gerne belastungszeugen (der muss ja die wahrheit sagen sonst macht er sich ja strafbar). entlastungszeugen eher nicht (der könnte ja beeinflusst sein). so weit zur "naivität" der richter.
 
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nein, Du unterschreibst ihm eine Vollmacht, das er Deine Interessen vertritt, nicht mehr und nicht weniger. Der Anwalt verpflichtet sich zu gar nichts, ausser den Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Hm, halt ich zwar für Verantwortungslos - aber ich glaub dir das mal ;)
Habs aus Notargeschäften quasi "extrapoliert" - und da geht man ja durchaus ein Vertragsverhältnis ein.
 
das gericht glaubt sehr gerne belastungszeugen (der muss ja die wahrheit sagen sonst macht er sich ja strafbar). entlastungszeugen eher nicht (der könnte ja beeinflusst sein). so weit zur "naivität" der richter.
Pilz, Du bist mit Deinem überall zur Schau gestellten Hass auf Gerichte ein schlechter Ratgeber. ;)
 
Pilz, Du bist mit Deinem überall zur Schau gestellten Hass auf Gerichte ein schlechter Ratgeber. ;)

das ist kein hass sondern macht die ERFAHRUNG ;)
dass die strafverteidiger, die ärgsten gauner sind, ist eine andere geschichte.
 
"Morgen fällt das Urteil, ob schuldig oder verjährt".
Grad in den Nachrichten gehört.

Warum entscheiden Geschworene auf Verjährung oder nicht? Ist sowas nicht vorher sonnenklar? Der Staatsanwalt bzw. der Richter müsste doch zählen (Datum) können. Oder wo liegt der Hund begraben??
 
irgendwann ist´s für JEDEN strafverteidiger auch eher unmöglich, dich aus dem sumpf zu ziehen...
das hat ja scheinbar deine ERFAHRUNG gezeigt....
verrat uns mal, wie lang hast noch zu sitzen....????



das ist kein hass sondern macht die ERFAHRUNG ;)
dass die strafverteidiger, die ärgsten gauner sind, ist eine andere geschichte.
 
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irgendwann ist´s für JEDEN strafverteidiger auch eher unmöglich, dich aus dem sumpf zu ziehen...
das hat ja scheinbar deine ERFAHRUNG gezeigt....
verrat uns mal, wie lang hast noch zu sitzen....????

mit dir lebenslänglich? :mrgreen:
 
Ich möchte das Thema Notwehrüberschreitung einbringen. Als Anlass nehme ich den letzten Juwelierüberfall auf der Mariahilfer Straße. Habe es erst vor Kurzem gelesen, dass der Schuss in den Nacken war, also war der Täter bereits am Weglaufen.

Wenn man das Gesetz hernimmt, ist es sicher Notwehrüberschreitung.

Die Frage ist nun: Gehört das Gesetz geändert oder belassen wir es dabei?
Sollte die eigene Wohnung bzw. das eigene Geschäft nicht einen speziellen Schutz genießen!? Soll heißen, egal, ob der Idiot am Weglaufen ist, er hat ihn mit Waffe bedroht und solange er sich in der Nähe des Opfers befindet (Nachlaufen auf der Straße verboten), kann er ihn, so salopp gesagt, abknallen!?
 
Ich möchte das Thema Notwehrüberschreitung einbringen.

dazu gibt's einen interessanten, ganzseitigen Artikel im heutigen KURIER, mit dem Titel "Land der Revolverhelden". Aus meiner Sicht ist alleine dieser Titel schon nicht mehr objektiv gewählt, sondern zeigt gut die in dem Artikel vorherrschende Tendenz zur (Vor-)Verurteilung von Menschen, die sich in Extremsituationen, in welchen sie u.a. um ihr Leben fürchten müssen, verteidigen.

Meine Meinung dazu ist jedenfalls sehr eindeutig: jeder, der Übefälle begeht, muß damit rechnen, daß es schief geht, im schlimmsten Fall ganz schief.
Sorry, aber meine Sympathien für Räuber und Verbrecher jeder Art halten sich in sehr engen Grenzen.

Und das Recht jedes Taxifahrers, jedes Juwliers, sowie überhaupt jedes Menschen, sein eigenes Leben und sein Hab und Gut zu verteidigen, muß unbestritten bleiben.
 
jeder, der Übefälle begeht, muß damit rechnen, daß es schief geht, im schlimmsten Fall ganz schief.
Das ist die Perspektive des Täters. Das wissen wir ja nicht, ob er das Risiko, dass er auf Widerstand trifft, unterschätzt oder verdrängt oder in kauf genommen hat. Vielleicht hat er ja damit gerechnet. Damit wäre Deine Forderung an ihn erfüllt. Und jetzt? Was bedeutet das für uns?
 
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