(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und das Recht jedes Taxifahrers, jedes Juwliers, sowie überhaupt jedes Menschen, sein eigenes Leben und sein Hab und Gut zu verteidigen, muß unbestritten bleiben.
Das ist sowieso klar, es geht um die Notwehrüberschreitung.
Bei vielen Schussdelikten wirst sicher einen Gerichtsverfahrensbeteiligten (Anwalt, Staatsanwalt, Richter, Sachverständiger, ...) finden, der dann behauten wird "ins Knie schießen" hätte es auch reichen können.

Deswegen war meine Frage oben, ob wir den Begriff erweitern sollen, wie zB die von mir gedachte räumliche Variable bei solchen Delikten.
 
die von mir gedachte räumliche Variable bei solchen Delikten.
was machen wir, wennst nimmer beweisen kannst, das Du in der Wohnung auf ihn geschossen hast ? Wo kommen wir hin, wenn jeder, jeden in den Rücken schießen darf ?
 
Bei jedem Gesetzesgedanken gibt's Vor- und Nachteile. Deswegen sind wir hier im Diskussionsteil um darüber zu diskutieren.

Also das CSI wird bei deinem Einwand gute Chancen haben den Tatort gut zu lokalisieren.
 
der dann behauten wird "ins Knie schießen" hätte es auch reichen können.
Nein, wenn man schießen darf (weil man sich subjektiv tatsächlich bedroht fühlt), darf man hinschießen wo man will.
die von mir gedachte räumliche Variable bei solchen Delikten.
Warum sollte eine räumliche Variable sinnvoll sein? Die Sache ist doch relativ klar und verständlich: Ich darf einen unmittelbaren Angriff abwehren, aber ich darf nicht Selbstjustiz üben, wenn der Angriff vorbei ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte eine räumliche Variable sinnvoll sein? Die Sache ist doch relativ klar und verständlich: Ich darf einen unmittelbaren Angriff abwehren, aber ich darf nicht Selbstjustiz üben, wenn der Angriff vorbei ist.
Ich erwähne es nochmal: Es geht um die Änderung des Begriffs Notwehrüberschreitung (er hat ihn im Nacken getroffen, also war die Gefahr bereits vorbei) und um die Wahrung der "heiligen" Räumlichkeiten, wie die eigene Wohnung bzw. das eigene Geschäft.
 
(er hat ihn im Nacken getroffen, also war die Gefahr bereits vorbei) und um die Wahrung der "heiligen" Räumlichkeiten, wie die eigene Wohnung bzw. das eigene Geschäft.
Warum er ihn von hinten getroffen hat und ob der Angriff bereist abgewehrt war, ist zu prüfen.
Ich würde mir jedenfalls gut überlegen, ob ich noch ein Juweliergeschäft betrete, wenn mich der Geschäftsinhaber straflos erschießen kann, nur weil ich mich in seinen Räumlichkeiten aufhalte.

Wozu soll das gut sein? Warum sollte eine Notwehrüberschreitung in den eigenen Räumlichkeiten erlaubt sein und außerhalb nicht? Was wäre der Nutzen davon?
 
Weil die eigenen Räumlichkeiten schützenswerter sind.
 
Warum er ihn von hinten getroffen hat und ob der Angriff bereist abgewehrt war, ist zu prüfen.

natürlich kommen nachher dann immer die großen Experten und können auf der Stelle alles ganz genau erklären - so wie wenn sie dabei gewesen wären.
Wie will jemand genau wissen, in welcher psychischen Extremsituation sich ein Überfallener befindet - und ob er in diesen Augenblicken in jedem Bruchteil der Sekunde klar und felsenfest die Kontrolle über sein Handeln (in diesem Fall: auf den/die Täter schießen) hat.
Naja, so manche Experten, vor allem Laien-Experten, wird's schon geben, die das alles bestens wissen und kennen, und sich daher sofort das - ihnen in keinster Weise zustehende - Recht rausnehmen, das Opfer wegen Notwehrüberschreitung vorzuverurteilen :mad:

Ich würde mir jedenfalls gut überlegen, ob ich noch ein Juweliergeschäft betrete, wenn mich der Geschäftsinhaber straflos erschießen kann, nur weil ich mich in seinen Räumlichkeiten aufhalte.

das meinst jetzt aber nicht ernst, oder? Einen Überfall setzt Du gleich mit "sich in seinen Räumlichkeiten aufhalten"? Oder versteh' ich da jetzt was nicht?
 
Das wissen wir ja nicht, ob er das Risiko, dass er auf Widerstand trifft, unterschätzt oder verdrängt oder in kauf genommen hat. Vielleicht hat er ja damit gerechnet

richtig, wir wissen es nicht! An sich ist's mir aber auch scheiß-egal!
Wenn wer eine solche Straftat begeht, und das ganze geht für ihn schlecht aus, dann hält sich - ehrlich gesagt - mein Mitleid für ihn in Grenzen.

Und Du kannst davon ausgehen, wenn solche Fälle, wo es eben schlecht ausgeht für die Täter, öfters passieren würden, dann würden vermutlich auch diese Taten zurückgehen. Denn dann müßte es für vermeintliche Täter im Vorfeld viel klarer sein, daß es für sie gefährlich werden könnte, oder?
 
Und Du kannst davon ausgehen, wenn solche Fälle, wo es eben schlecht ausgeht für die Täter, öfters passieren würden, dann würden vermutlich auch diese Taten zurückgehen. Denn dann müßte es für vermeintliche Täter im Vorfeld viel klarer sein, daß es für sie gefährlich werden könnte, oder?
Die werden es schon noch lernen, dass man Raubüberfälle besser nicht mit einer Attrappe begeht. Als erster zu schießen erhöht die Überlebenschancen beträchtlich.
 
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