S
Gast
(Gelöschter Account)
Der Waffengebrauch von Privatpersonen ist auch genau gesetzlich geregelt. Nicht geregelt hingegen ist die Frage, ob sich Privatpersonen bewaffnen sollen, ob dies zu Ihrer Sicherheit und dem Schutz ihres Besitzes beiträgt.warum glaubst, ist der waffengebrauch durch exekutivbeamte genau geregelt.......und dann darf deiner rechtsansicht nach ein jeder x-beliebige taxler oder trafikant oder juwelier einem flüchtenden täter hinterher schiessen.....na jo, wennst meinst